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BeitragVerfasst: Sa 10. Jan 2015, 01:45 
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Newbee
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Hallo und guten Tag,

ich habe bis vor kurzem einen digitalen HUMAX IHD-PVR-C von Kabel BW gemietet (5,- pro Monat).
Nun habe ich den gemieteten Receiver zurückgesendet (Vertrag vor einiger Zeit gekündigt) und im Internet ein fast neues Gerät erworben (ebenfalls einen HUMAX IHD-PVR-C).
Dieses habe ich angeschlossen, die Scart Karte eingeschoben und alles funktioniert prima, auch die von mir bei Kabel BW eingerichteten Bezahlsender funktionieren wieder.
Einziger Unterschied: auf den Bezahlsendern sind nun keine Aufnahmen mehr möglich.
Mit KAbel BW mehrmals telefoniert und man sagte mir, dass bereits von anderen Kunden benutzte Receiver, die gebraucht erworben wurden, gar nicht funktionieren können und dass man diese auch nicht mit der alten Scart-Karte "pairen" könne.
Ich könne froh sein, dass dieses Teil bei mir überhaupt einigermaßen funktioniere.
Einzige Möglichkeit sei: bei KAbel BW einen neuen Receiver kaufen oder eben wieder einen mieten.

Die auftretende Fehlermeldung bei den Aufnahmen (wie gesagt: nur auf den Bezahlsendern) lautet: Scart-Karte ist für den Receiver nicht freigeschaltet.

Ich habe das komplette Forum durchsucht, aber keine Lösung finden können, auch wenn Aufnahmeprobleme mit diesem Gerät häufig scheinen.
Hat denn jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und einen konstruktiven Vorschlag (bitte konstruktiv) und ähnliche Probleme bei gebraucht erworbenen Receivern?
Ist denn die Aussage von Kabel BW korrekt? Es kann doch nicht wahr sein, dass solche Geräte nur jeweils bei einer einzigen Person verwendet werden können.
Meine Scart Karte wird ja auch erkannt und die Programme laufen soweit. Nur wie gesagt eben die Aufnahmefunkton nicht!

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Thomas


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BeitragVerfasst: Sa 10. Jan 2015, 11:00 
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Keine Möglichkeit, da es sich um ein Mietgerät handelt hätte es gar nicht verkauft werden dürfen.

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BeitragVerfasst: Sa 10. Jan 2015, 11:22 
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Kurzum: Kabel BW muss die Smartcard mit dem Receiver bundeln, sonst geht da nichts. Kabel BW wird sicher aber weigern, so fern du ein Mietgerät erstanden hast, welches eigentlich Kabel BW gehört. Genau genommen hat sich der Verkäufer und Du als Käufer strafbar gemacht (unwissenheit schützt vor Strafe nicht). Das fällt unter Hehlerei und eigentlich muss Du Anzeige erstatten gegen den Verkäufer und Dich, so viel zum rechtlichen. Zur technischen Seite - nur Kabel BW ist im Stande die Aufnahmefunktion zu aktivieren und die werden sich weigern.


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BeitragVerfasst: Sa 10. Jan 2015, 11:41 
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Newbee
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Ob es sich um ein Mietgerät gehandelt hat oder der Vorbesitzer den receiver gekauft hatte ist unklar.


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BeitragVerfasst: Sa 10. Jan 2015, 11:56 
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Wenns ein Kaufgerät wäre, würde sich KBW nicht quer stellen.


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BeitragVerfasst: Sa 10. Jan 2015, 13:26 
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Newbee
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Laut Kabel BW ist dies unabhängig davon, ob der Vorbesitzer das Gerät gekauft oder gemietet hat.


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BeitragVerfasst: Sa 10. Jan 2015, 14:07 
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Newbee
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so, hier die nun gefundene Lösung des Problems, die hoffentlich allen helfen wird, die dasselbe Problem haben.
Es ist recht einfach und so wie im wahren Leben.
Klugscheißer, Besserwisser und Korinthenkacker meiden und sich an die netten Menschen wenden und sich darüber freuen.

Gestern hatte ich bestimmt eine viertelstunde mit einem Typen von kabel bw gesprochen, der immer wieder sagte, dass ein bereits genutztes Gerät (egal ob vom Vorbesitzer geliehen oder gekauft) auf keinen Fall funktionieren könne, ich sollte froh sein, dass nur die Aufnahmefunktion nicht ginge.
Man könne gar nichts, absolut gar nichts, aber auch wirklich gar nichts tun, selbst wenn man wolle.
Ich habe ihm das nicht geglaubt.

Heute also wieder angerufen, jemand netten erwischt und schwupps: der neue receiver und die bestehende scart karte wurden gepairt, überhaupt kein problem, alles funktioniert. der vorbesitzer war irgendwie noch registriert, wurde ausgetragen und fertig. gestern hieß es noch, das sei absolut undenkbar.

statt mich über die idioten zu ärgern, freue ich mich über die hilfsbereiten menschen.

schöne grüße


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BeitragVerfasst: Sa 10. Jan 2015, 14:17 
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Sehr schön, dann hast du wirklich nur einen schlechten Sachbearbeiter erwischt. Sehr schön, freut mich :)


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BeitragVerfasst: Sa 10. Jan 2015, 15:20 
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Chris hat geschrieben:
Sehr schön, dann hast du wirklich nur einen schlechten Sachbearbeiter erwischt. Sehr schön, freut mich :)

Bei 9 von 10 Anrufen landet man bei solchen "Sachbearbeitern". :evil:


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BeitragVerfasst: Sa 10. Jan 2015, 15:24 
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Das ist eben das Problem wenn man den Kundenservice an externe Callcenter auslagert und die dortigen
Mitarbeiten teilweise nicht mal die eigenen Produkte die Sie supporten sollen kennen oder wie man hier in den
letzten Tagen im Forum verstärkt lesen konnte völlig falsche Aussagen treffen.

Thomas

_________________
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BeitragVerfasst: Sa 7. Feb 2015, 13:10 
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Chris hat geschrieben:
Kurzum: Kabel BW muss die Smartcard mit dem Receiver bundeln, sonst geht da nichts. Kabel BW wird sicher aber weigern, so fern du ein Mietgerät erstanden hast, welches eigentlich Kabel BW gehört. Genau genommen hat sich der Verkäufer und Du als Käufer strafbar gemacht (unwissenheit schützt vor Strafe nicht). Das fällt unter Hehlerei und eigentlich muss Du Anzeige erstatten gegen den Verkäufer und Dich, so viel zum rechtlichen. Zur technischen Seite - nur Kabel BW ist im Stande die Aufnahmefunktion zu aktivieren und die werden sich weigern.


Dieses juristische Halbwissen incl. solcher Plattitüden wie "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" braucht es nun wirklich nicht.

Der Käufer macht sich ohne Vorsatz nicht strafbar und erwirbt sogar Eigentum, weil der Recorder Kabel BW nicht abhanden gekommen ist. Fahrlässige Hehlerei gibt es nicht.

Eine Anzeigepflicht besteht auch nicht - die gibt es nur bei bestimmten geplanten Delikten, siehe § 138 StGB.
Und sich selbst anzeigen muss nun wirklich keiner - Nemo tenetur se ipsum accusare

Der Verkäufer macht sich wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) strafbar. Eine gleichzeitige Bestrafung wg. Hehlerei (§ 259 StGB) ist tatbestandlich ausgeschlossen.


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BeitragVerfasst: Sa 7. Feb 2015, 16:14 
ENTSTRUBBLER hat geschrieben:
Das ist eben das Problem wenn man den Kundenservice an externe Callcenter auslagert und die dortigen
Mitarbeiten teilweise nicht mal die eigenen Produkte die Sie supporten sollen kennen oder wie man hier in den
letzten Tagen im Forum verstärkt lesen konnte völlig falsche Aussagen treffen.

Thomas

@ Thomas das Problem mit der Hotline im Ausland gibt's auch bei "Premium Handy Provider". Namen schreibe ich mal nicht rein hier. So wie es in deinen Fall Aktuell ist, kenne ich das von "gewissen Provider".


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