Satyria hat geschrieben:
Klar! Meinte ich auch so. Aber, ist es bereits kostenpflichtig, wenn bis zu diesem Punkt die Anlage durchgemessen wird?
Ja, wenn am ÜP alles in Ordnung ist, fallen in jedem Fall Kosten an. Das Hausnetz selbst geht Kabel BW nichts an, es sei denn, es besteht ein Wartungsvertrag, was recht selten ist, oder es handelt sich um Anlagenteile auf der Grundlage einer Multimedia-Gestattung. Man kann natürlich auch Kabel BW den Auftrag erteilen, am Hausnetz tätig zu werden. Das ist dann aber in jedem Fall kostenpflichtig.
Zitat:
Unter Umständen kann es ja auch sein, dass das Signal nicht richtig ankommt und nachjustiert werden muss. Da könnte ein externer Techniker auch nichts machen. Welche Vorgehensweise, die für den Kunden am wenigsten Aufwand bedeutet, würdes Du empfehlen?
Ich mache im Auftrag von Kabel BW auch Störungsbeseitigungen innerhalb der Netzebene 4, hauptsächlich auf der Grundlage von Multimedia-Gestattungen und wenn ich eine Störung am ÜP feststelle, kann ich auch nichts machen, bzw. bin nicht befugt und muss die NE3 von Kabel BW benachrichtigen. Was vor und nach dem ÜP stattfindet ist streng getrennt. In über 90 % der Fälle liegen die Fehler aber im Hausnetz begründet. Zuallererst ist der Hauseigentümer zuständig. Der kann dann letzlich jeden beauftragen. In größeren Wohnanlagen gibt es in der Regel auch einen Verantwortlichen für die Netzebene 4.
MfG