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BeitragVerfasst: Mo 18. Feb 2019, 23:55 
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@EGP

... seit dem 1.1.2019 ist in Bayern die Verbreitung von Rundfunkprogrammen in analoger Technik nicht mehr erlaubt. Gerichtsurteile in Bezug auf eine analoge Kabelverbreitung helfen hier nicht weiter.

Aus der Entscheidung des VG Hamburg Z. 17 K 1672/13
Zitat:
für Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass die Klägerinnen nicht kraft Gesetzes verpflichtet sind, das von dem Beklagten veranstaltete Fernsehprogramm „NDR Fernsehen“ sowie das von dem Beklagten mitveranstaltete Fernsehprogramm „DasErste“ unentgeltlich zu verbreiten.
[..]

Das VG Hamburg bezieht sich u.a. auch auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes Az. 6 B 58.14.

Das OLG Düsseldorf hat die deutschen ÖR rechtskräftig zur Zahlung von Einspeiseentgelte für 2013 nebst Zinsen an Unitymedia verurteilt -> https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/due ... 70712.html
Deutschlandradio war da mit 260.000 Euro dabei, zzgl Zinsen (Basiszinsatz + 8 Prozentpunkte)

10 von 11 deutschen Rundfunkanstalten haben zwischenzeitlich neue Verträge vereinbart, nur eben Deutschlandradio nicht.
Und da Unitymedia nicht verpflichtet ist, die Programme unentgeltlich einzuspeisen, werden die Deutschlandradio-Programme nicht mehr eingespeist.

Wenn Deutschlandradio bereit ist, die bei Unitymedia üblichen Einspeiseentgelte zu zahlen, muss Unitymedia die Programme wieder einspeisen.

Und solange der Rundfunkstaatsvertrag in der Sache nicht geändert wird, wird sich an der aktuellen Situation auch nichts ändern.

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BeitragVerfasst: Di 19. Feb 2019, 01:32 
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Ja Dragon,
genau deshalb habe ich ja angemerkt
"Das ist prägnanter ausgedrückt, als es die Urteilsgründe hergeben - aber später gab es ja das BGH-Urteil."
Die Anmerkung von Heise "Sie müssen den Sender ARD-alpha auch ohne Vergütung verbreiten, urteilte ein Gericht." findet sich so wirklich nicht in der Begründung. Aber eine Vielzahl von Argumenten, die der BGH dann ausgebaut hat. Und gerade die Anordnung zur Einspeisung mit dem Verweis auf GG Art. 5 in der Randziffer 17 finde ich relevant. Bei ARD alpha ging es "nur" um einen Bildungskanal - bei den Deutschlandfunk-Radiosendern geht es sehr stark um sehr aktuelle Deutschland- und Europapolitik, weltpolitische Aspekte. Da ist die Bedeutung zur Meinungsbildung noch viel größer als "nur" bei Bildung.
Bei der Einführung des 3. hess. Fernsehprogramms als Bildungsprogramm soll die Bildzeitung damals angeblich mit der Schlagzeile "Wir wollen nicht gebildet werden" erschienen sein.

Danke Dir, dass Du Dich der Mühe dieser länglichen Lektüre unterzogen hast!

EGP


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BeitragVerfasst: Di 19. Feb 2019, 01:50 
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mischobo, Du zitierst diese beiden Urteile korrekt.

AAAAber danach kam das BGH-Urteil.
Und lasse Dich nicht von digitaler oder analoger Ausstrahlung zu falschen Schlüssen verleiten, der Kern ist die Must-Carry-Regelung in Verbindung mit der Abwägung des wirtschaftlichen Vorteils jeder der beiden Seiten, werbungtreibender TV-Sender und Kabelnetzbetreiber, der mit diesen von ihm verbreiteten Sendern Kunden wirbt und damit zusätzlich Folgegeschäft erreicht.

Hinzu kamen damals die kartellrechtlich bedenklichen Absprachen bei der Kündigung der Einspeiseverträge durch die öR Sender.
Wenn Dir etwas zur "Lastenverteilung" bei den öR Radiosendern hinter der ARD bekannt sein sollte, freue ich mich auf Deinen Hinweis.
Zudem gibt es da ja auch diverse politische Einflussnehmer. Ich kann mich noch allzugut an "südliche Forderungen" nach Abschaffung des öR Rundfunks mit Ausnahme ZDF erinnern. Und das Bundesverkehrsministerium im Jahre 2016 ist doch auch eine verfassungstragend-neutrale Stimme laut heise:
"19.01.2016 17:38 Uhr Verkehrsministerium: Öffentlich-Rechtliche sollen Einspeisegebühr an Kabelanbieter zahlen."
Du siehst, ich fühle mich in meiner Rechtsauffassung derart sicher, dass ich problemlos diese Vorgänger-Vorgänge hervorzerre.

Aber hier im aktuellen Streitfall geht es um -ein wenig sorry, ich wiederhole mich- die Deutschlandfunk-Radiosender ohne Werbeeinnahmen und rein aus Gebühren finanziert.

Eine gute Nacht!

EGP


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BeitragVerfasst: Di 19. Feb 2019, 08:50 
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Zitat:
[..]Aber hier im aktuellen Streitfall geht es um -ein wenig sorry, ich wiederhole mich- die Deutschlandfunk-Radiosender ohne Werbeeinnahmen und rein aus Gebühren finanziert.
[..]
... ist bei z.B. WDR 5 nicht anders und trotzdem wird das Programm im Rahmen eines Einspeiseevertrag ins Unitymedia-Netz eingespeist.

Aus dem WDR-Gesetz:
Zitat:
[..]
In Hörfunkprogrammen des WDR ist Werbung bis zum 31.12.2016 bis zu der im RStV vorgesehenen Höchstgrenze zulässig. Ab dem 1. Januar 2017 ist im Hörfunk des WDR Werbung im Umfang von insgesamt bis zu 75 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt zulässig; Werbung darf in bis zu zwei Hörfunkprogrammen platziert werden. Die Auswirkungen der ab dem 1. Januar 2017 erfolgten Reduzierung der im Hörfunk maximal zulässigen Werbezeit auch auf den privaten Rundfunk werden durch die Staatskanzlei evaluiert. Ab dem 1. Januar 2021 ist im Hörfunk des WDR Werbung im Umfang von insgesamt bis zu 60 Minuten werktäglich im Monatsdurchschnitt zulässig; Werbung darf nur in einem Hörfunkprogramm platziert werden.
[..]
... aktuell sind bis auf 1LIVE und WDR2 alle WDR-Hörfunkprogramme werbefrei. Damit sind aktuell WDR3, WDR 4, WDR 5, Cosmo, KiRaKa, 1LIVEdiGGi und WDR Event werbefrei und sind damit auch alle rein aus Gebühren finanziert.

Der WDR hat nur einen Versogungsauftrag für NRW und dennoch werden alle WDR-Hörfunkprogramme, WDR 2 in insg. 3 Regionalisierungen, im kompletten Unitymedia-Netz auf Basis von Einspeiseverträgen verbreitet. Das sind 11 Hörfunkprogramme, davon 7 werbefrei, für die der WDR an Unitymedia Einspeiseentgelte zahlt ...

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BeitragVerfasst: Di 19. Feb 2019, 10:03 
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Mischobo, du führst hier die WDR Hörfunkprogramme einzeln auf. Wir wissen aber nicht, wie die Konditionen für die ARD aussehen. Es wird wahrscheinlich nicht für jedes einzelne Hörfunkprogramm der ARD Sender einen Vertrag geben. Wahrscheinlicher ist, dass es für alle ARD Fernseh- und Radioprogramme zusammen ein Abkommen gibt. Bei dem ist vermutlich auch vereinbart, dass Unitymedia mit der Einspeisung aller ARD Programme werben und die ARD Mediathek über Horizon anbieten darf. Und das wirkt sich sicherlich auf die Höhe des Einspeisegeldes aus.


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BeitragVerfasst: Di 19. Feb 2019, 10:27 
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Dem wird bestimmt so sein.
Dennoch ist es aber eben so, dass ein Großteil der ARD-Hörfunksender werbefrei sind und keinen wirtschaftlichen Zweck haben.
Und dennoch bezahlen sie brav ihre Einspeisegebühren.
Obwohl genau diese oben genannten Faktoren auf die DLF-Sender zutreffen, bezahlen Sie eben nicht.
Und außerdem werden in der ARD Mediathek keine Radiosenderinhalte angeboten. Die verringerten Gebühren betreffen somit hauptsächlich die TV-Sender.


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BeitragVerfasst: Di 19. Feb 2019, 18:16 
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EGP hat geschrieben:
mischobo, Du zitierst diese beiden Urteile korrekt.

AAAAber danach kam das BGH-Urteil.
Und lasse Dich nicht von digitaler oder analoger Ausstrahlung zu falschen Schlüssen verleiten, der Kern ist die Must-Carry-Regelung in Verbindung mit der Abwägung des wirtschaftlichen Vorteils jeder der beiden Seiten, werbungtreibender TV-Sender und Kabelnetzbetreiber, der mit diesen von ihm verbreiteten Sendern Kunden wirbt und damit zusätzlich Folgegeschäft erreicht.

Hinzu kamen damals die kartellrechtlich bedenklichen Absprachen bei der Kündigung der Einspeiseverträge durch die öR Sender.
Wenn Dir etwas zur "Lastenverteilung" bei den öR Radiosendern hinter der ARD bekannt sein sollte, freue ich mich auf Deinen Hinweis.
Zudem gibt es da ja auch diverse politische Einflussnehmer. Ich kann mich noch allzugut an "südliche Forderungen" nach Abschaffung des öR Rundfunks mit Ausnahme ZDF erinnern. Und das Bundesverkehrsministerium im Jahre 2016 ist doch auch eine verfassungstragend-neutrale Stimme laut heise:
"19.01.2016 17:38 Uhr Verkehrsministerium: Öffentlich-Rechtliche sollen Einspeisegebühr an Kabelanbieter zahlen."
Du siehst, ich fühle mich in meiner Rechtsauffassung derart sicher, dass ich problemlos diese Vorgänger-Vorgänge hervorzerre.
[..]
... das erste Urteil wurde vom Verwaltungsgericht Hamburg erlassen. Hier ist das Bundesverwaltungsgericht die höchste Instanz.
Bei dem Urteil des VG Hamburg wurde erstinstanzlich abgewiesen. Bei dem von mir verlinkten Urteil handelt es sich um das Urteil, dass das VG Hamburg nach der Entscheidung des BVerwG erlassen wurde.

Auch bei dem verlinkten Urteil des OLG Düsseldorf wurde die Klage erstinstanzlich abgewiesen. Auch hier zeigt der Link auf das Urteil, dass das OLG Düsseldorf nach dem BGH-Urteil erlassen hat.

Es wurde also sowohl zivilrechtlich als auch verwaltungsrechtlich seitens der jeweils höchsten deutschen Gerichtsintanzen entschieden, dass die Kabelanbieter die ÖR-Programme einspeisen müssen, aber nicht unentgeltlich.

Deutschlandradio spricht von einem Rechtsstreit mit Unitymedia, obwohl sie eigentlich den Rechtsweg, sowohl zivil- als auch verwaltungsrechtlich, voll ausgeschöpft haben.
Welches Gericht soll nach den Entscheidungen seitens des Bundesverwaltungsgerichtes und dem Bundesgerichtshof noch ein anderslautendes Urteil fällen können?

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BeitragVerfasst: Do 21. Feb 2019, 17:07 
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Zwischenbescheid - Vertröstung:
Hallo mischobo,
Danke für Dein Engagement - das macht Spass!
Leider habe ich momentan zu wenig Zeit für die erforderliche ruhige Antwort.
Die kommt aber noch, versprochen!
Wollte mich nur ganz kurz melden, damit das nicht so merkwürdig kommentarlos verbleibt.
Danke und Gruss!

EGP


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BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2019, 12:12 
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Inzwischen schalte ich DLF und DLF Kultur immer öfters im Autoradio ein. Das liegt wahrscheinlich daran, dass es ein Reiz ist die Programme zu hören, die einem Unitymedia vorenthält. Früher habe ich vorwiegend die populären Musikprogramme im Auto gehört.


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BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2019, 23:46 
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Berry hat geschrieben:
Inzwischen schalte ich DLF und DLF Kultur immer öfters im Autoradio ein. Das liegt wahrscheinlich daran, dass es ein Reiz ist die Programme zu hören, die einem Unitymedia vorenthält. Früher habe ich vorwiegend die populären Musikprogramme im Auto gehört.
... Unitymedia kann dir die Deutschlandradio nicht vorenthalten, denn es handelt sich um Must Carry-Programme. Deutschlandradio ist aber nicht bereit, für die Kabeleinspeisung die bei Unitymedia üblichen Entgelte zu zahlen.
Es ist also Deutschlandradio, die dir ihre Programme vorenthalten.
Aber da du eine Möglichkeit gefunden hast, die Deutschlandradio-Programme zu hören, warum sollte Deutschlandradio dann noch ein Interesse daran haben, dich auch über das Unitymedia-Kabel zu erreichen?
Rein wirtschaftlich betrachtet bringt in deinem Fall die zusätzliche, entgeltpflichtige Verbreitung im Unitymedia-Kabel Deutschlandradio keinen zusätzlichen wirtscchaftlichen Nutzen ...

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BeitragVerfasst: So 24. Feb 2019, 15:11 
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mischobo hat geschrieben:
Berry hat geschrieben:
Inzwischen schalte ich DLF und DLF Kultur immer öfters im Autoradio ein. Das liegt wahrscheinlich daran, dass es ein Reiz ist die Programme zu hören, die einem Unitymedia vorenthält. Früher habe ich vorwiegend die populären Musikprogramme im Auto gehört.
... Unitymedia kann dir die Deutschlandradio nicht vorenthalten, denn es handelt sich um Must Carry-Programme. Deutschlandradio ist aber nicht bereit, für die Kabeleinspeisung die bei Unitymedia üblichen Entgelte zu zahlen.
Es ist also Deutschlandradio, die dir ihre Programme vorenthalten.
Aber da du eine Möglichkeit gefunden hast, die Deutschlandradio-Programme zu hören, warum sollte Deutschlandradio dann noch ein Interesse daran haben, dich auch über das Unitymedia-Kabel zu erreichen?
Rein wirtschaftlich betrachtet bringt in deinem Fall die zusätzliche, entgeltpflichtige Verbreitung im Unitymedia-Kabel Deutschlandradio keinen zusätzlichen wirtscchaftlichen Nutzen ...

Mischobo, ich fahre nicht immer Auto. :02:
Sicherlich ist der DLF mit verantwortlich, weil er nicht die Einspeisegebühr an Unitymedia zahlt, warum auch immer.
Auf der anderen Seite ist ein Kabelnetzbetreiber natürlich für sein Programmangebot verantwortlich!!!
Und wenn sich zwei Vertragspartner nicht einigen können, hat nicht immer nur einer Schuld.


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BeitragVerfasst: So 24. Feb 2019, 15:46 
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... so lange Deutschlandradio nicht bereit ist so wie alle anderen Hörfunkanbieter für die Verbreitung der Hörfunkprogramme zu zahlen, kann es keine Einigung geben.
Würde Unitymedia die Deutschlandradio-Programme unverschlüsselt und für Deutschlandradio unentgeltlich einspeisen, würden andere Hörfunkprogrammveranstalter dagegen klagen. Das wäre Ungleichbehandlung der Programmanbieter, die dem Grundsatz des dualen Rundfunksystems widerspricht und andere Hörfunkprogrammveranstalter hätten so mit ihrer Klage Erfolg.

Wenn du im Auto die Deutschlandradio-Programme empfangen kann, dann kannst du sie grundsätzlich auch zu Hause über die gleichen Verbreitungswege empfangen.

Eine Wiedereinspeisung im Unitymedia Kabelnetz wird es nicht geben können solange Deutschlandradio nicht bereit ist, wie alle anderen Hörfunkanbieter für die Verbreitung zu zahlen.
Alternativ könnte Unitymedia die Deutschlandradio-Programme im Rahmen des Bonuspaketes einspeisen. Das würde allerdings eine Verschlüsselung erfordern, dem Deutschlandradio aus urheberrechtlichen Gründen zustimmen müsste. Eine Verschlüsselung wäre kein Problem, solange Deutschlandradio damit keine Abo-Entgelte erhält ...

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BeitragVerfasst: So 24. Feb 2019, 16:40 
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Ach mischobo,

eigentlich wollte ich die zugesagte Antwort jetzt vorbereiten
- und da lese ich etwas enttäuscht Deine letzten Beiträge.
Die Antwort auf Deine frühere Anmerkung kommt noch, zu den letzten aber eine harsche Zurückweisung:

"Rein wirtschaftlich betrachtet bringt in deinem Fall die zusätzliche, entgeltpflichtige Verbreitung im Unitymedia-Kabel Deutschlandradio keinen zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzen" schreibst Du. Da entgegne ich Dir ganz frech, das ist Unsinn. Bei den Deutschlandfunk-Programmen geht es nicht um wirtschaftlichen Nutzen. Die haben einen anderen Auftrag, den Staatsvertrag kennst Du. Also bitte argumentiere nicht mit einem Luftgedanken. Das war also kein Argument, das nächste bitte!

"Würde Unitymedia die Deutschlandradio-Programme unverschlüsselt und für Deutschlandradio unentgeltlich einspeisen, würden andere Hörfunkprogrammveranstalter dagegen klagen." Da nenne doch mal einen einzigen Sender, der dann klagen würde. Die Privatsender sind da aussen vor, da werbefinanziert, siehe BGH-Entscheidung. Also nenne bitte ein Beispiel für einen Sender, der "auf Gleichberechtigung" klagen würde, überhaupt könnte. Die Menge ist Null.

Ach, Du schreibst "da du eine Möglichkeit gefunden hast, die Deutschlandradio-Programme zu hören, warum sollte Deutschlandradio dann noch ein Interesse daran haben, dich auch über das Unitymedia-Kabel zu erreichen". Ich Hörer habe Interesse, Deutschlandfunk zu hören. Deutschlandfunk muss sich nicht mit dieser das öffentliche Recht brechenden firma Unitymedia herumschlagen, verhandeln. Was sollen die verhandeln? Deutschlandfunk stellt sein Sendesignal unverändert bereit, Unitymedia bricht die öffentlich-rechtliche Verpflichtung, diese Programme über sein Kabelnetz zu verbreiten. Deutschlandfunk ist nicht Aufsichtsbehörde für Unitymedia, hier versagt die Landespolitik durch Untätigkeit. Erkläre mir mal, was und warum Deutschlandfunk verhandeln sollte im Rahmen der seitens Unitymedia einseitig erfolgten Abschaltung.

Ein Vertrag zwischen Deutschlandfunk und Unitymedia ist nicht erforderlich, aber möglich. Darin könnte Deutschlandfunk vorerst auf Entgeltzahlungen von Unitymedia an Deutschlandfunk verzichten. Es könnte die Frage der Tonqualität über die etwas allgemeinen Regelungen im Staatsvertrag hinausgehend definiert werden (der Zeit von DSR bei Kabel-BaWü trauer ich noch immer nach). Aber sonst? Das ist doch in der Kompetenzverteilung die Angelegenheit der Landesmedienanstalt und der Landespolitik allgemein.
Du tust immer so, als sei der Deutschlandfunk ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit Eigeninteresse. Ist aber nicht so. Deutschlandfunk hat einen definierten Auftrag. Die Anlieferung an UKW/DAB+-Sender und an die Kabelnetzbetreiber erfolgt, wobei die Kabelnetzbetreiber lediglich Lückenfüller sind und nur aufgrund der Pflichtverbreitung der öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt als privatwirtschaftliche Unternehmen zugelassen wurden.

uns Hörern gegenüber bricht Unitymedia die uns über das öffentliche Recht zugesicherte Empfangsmöglichkeit der Deutschlandfunksender, zudem werden die Versorgungsverträge aller Kabelnetz-Radiohörer zusätzlich gebrochen. Für den ersten teil gibt es Aufsichtsbehörden, welche aktuell ihre Amtspflicht für die Rundfunkversorgung von uns Hörern zu sorgen verletzen, der zweite Teil ist Privatrecht im Bereich Massenverträge.

"Eine Wiedereinspeisung im Unitymedia Kabelnetz wird es nicht geben können solange Deutschlandradio nicht bereit ist, wie alle anderen Hörfunkanbieter für die Verbreitung zu zahlen." Damit bin ich völlig einverstanden. Da wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Verbreitungspflicht der Fa. Unitymedia die Lizenz als Betreiber des Kabelnetzes entzogen werden sollte. Im Hinblick auf Art. 5 GG "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." ist dies ein überaus schwerwiegender Eingriff, die Abschaltung ist ja noch effizienter als eine Zensur einzelner Beiträge.

Wunderbares Wetter
- jetz knobel mal zur Strafe drinnen bei Arrest am PC, wie Du mir die argumentative Lanze entgegenhalten willst. Die letzten waren ja lediglich Balsaholz.

EGP


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BeitragVerfasst: So 24. Feb 2019, 16:50 
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mischobo hat geschrieben:
Alternativ könnte Unitymedia die Deutschlandradio-Programme im Rahmen des Bonuspaketes einspeisen. Das würde allerdings eine Verschlüsselung erfordern, dem Deutschlandradio aus urheberrechtlichen Gründen zustimmen müsste. Eine Verschlüsselung wäre kein Problem, solange Deutschlandradio damit keine Abo-Entgelte erhält ...

Und da hätten wir dann wieder ein Problem mit dem Must-Carry-Status. Eine Verschlüsselung von Must-Carry-Sendern darf es nicht geben, die muss jeder Kunde frei empfangen können!

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BeitragVerfasst: So 24. Feb 2019, 21:13 
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Torsten1973 hat geschrieben:
Und da hätten wir dann wieder ein Problem mit dem Must-Carry-Status. Eine Verschlüsselung von Must-Carry-Sendern darf es nicht geben, die muss jeder Kunde frei empfangen können!
... wo steht das?
Der Rundfunkstaatsvertrag verbietet den ÖR im Rahmen ihres Versorgungsauftrages eine zusätzliche Finanzierung mittels Abo-Entgelte.
Deutschlandradio hat für u.a. BaWü, Hessen und NRW einen Versorgungsauftrag, den Deutschlandradio auch ohne die Verbreitung im Unitymedia-Kabelnetz locker erfüllt.
Must-Carry bedeutet lediglich, dass Unitymedia entsprechende Programme einspeisen muss, wenn der Programmveranstalter das möchte. Unitymedia muss aber kein Programme unentgeltlich einspeisen.
Und nicht nur die ÖR-Sender haben einen Must-Carry Status, sondern auch die Privaten. RTL und Sat.1 haben gem. den exakt gleichen Bestimmungen wie für die ÖR einen Must-Carry-Status. Beide Programme haben ebenefalls einen staatlichen Auftrag.
Darüberhinaus muss Unitymedia private Programme mind. im gleichen Umfang wie die ÖR einspeisen. Damit haben auch Privatprogramme einen Must-Carry-Status ...

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