EGP hat geschrieben:
mischobo, Du zitierst diese beiden Urteile korrekt.
AAAAber danach kam das BGH-Urteil.
Und lasse Dich nicht von digitaler oder analoger Ausstrahlung zu falschen Schlüssen verleiten, der Kern ist die Must-Carry-Regelung in Verbindung mit der Abwägung des wirtschaftlichen Vorteils jeder der beiden Seiten, werbungtreibender TV-Sender und Kabelnetzbetreiber, der mit diesen von ihm verbreiteten Sendern Kunden wirbt und damit zusätzlich Folgegeschäft erreicht.
Hinzu kamen damals die kartellrechtlich bedenklichen Absprachen bei der Kündigung der Einspeiseverträge durch die öR Sender.
Wenn Dir etwas zur "Lastenverteilung" bei den öR Radiosendern hinter der ARD bekannt sein sollte, freue ich mich auf Deinen Hinweis.
Zudem gibt es da ja auch diverse politische Einflussnehmer. Ich kann mich noch allzugut an "südliche Forderungen" nach Abschaffung des öR Rundfunks mit Ausnahme ZDF erinnern. Und das Bundesverkehrsministerium im Jahre 2016 ist doch auch eine verfassungstragend-neutrale Stimme laut heise:
"19.01.2016 17:38 Uhr Verkehrsministerium: Öffentlich-Rechtliche sollen Einspeisegebühr an Kabelanbieter zahlen."
Du siehst, ich fühle mich in meiner Rechtsauffassung derart sicher, dass ich problemlos diese Vorgänger-Vorgänge hervorzerre.
[..]
... das erste Urteil wurde vom
Verwaltungsgericht Hamburg erlassen. Hier ist das Bundesverwaltungsgericht die höchste Instanz.
Bei dem Urteil des VG Hamburg wurde erstinstanzlich abgewiesen. Bei dem von mir verlinkten Urteil handelt es sich um das Urteil, dass das VG Hamburg
nach der Entscheidung des BVerwG erlassen wurde.
Auch bei dem verlinkten Urteil des OLG Düsseldorf wurde die Klage erstinstanzlich abgewiesen. Auch hier zeigt der Link auf das Urteil, dass das OLG Düsseldorf
nach dem BGH-Urteil erlassen hat.
Es wurde also sowohl zivilrechtlich als auch verwaltungsrechtlich seitens der jeweils höchsten deutschen Gerichtsintanzen entschieden, dass die Kabelanbieter die ÖR-Programme einspeisen müssen, aber nicht unentgeltlich.
Deutschlandradio spricht von einem Rechtsstreit mit Unitymedia, obwohl sie eigentlich den Rechtsweg, sowohl zivil- als auch verwaltungsrechtlich, voll ausgeschöpft haben.
Welches Gericht soll nach den Entscheidungen seitens des Bundesverwaltungsgerichtes und dem Bundesgerichtshof noch ein anderslautendes Urteil fällen können?