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BeitragVerfasst: Mi 13. Jul 2011, 17:04 
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Newbee
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Hallo,

meine Mutter zieht demnächst um in ein Gebiet wo es kein Kabel BW gibt.

Nun hat sie eine Kündigung an Kabel BW geschickt, nun will Kabel BW 50€ und die ganzen Endgeräte haben.

Es gibt ja das Sonderkündigungsrecht, darf Kabel BW die 50€ verlangen? In dem Brief stand das es in den AGBs steht allerdings habe ich dort nichts gefunden was diese 50€ rechtfertigen würde.

Außerdem habe ich bei meinen Such versuchen bei Google zu dem Thema, mehrmals gelesen das die Endgeräte einem normalerweise nach 2 Jahr gehören?

Könnt ihr mich hier vielleicht etwas aufklären?

mfg
djkroko


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BeitragVerfasst: Mi 13. Jul 2011, 17:08 
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Kabelfreak
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Es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Wenn du den Umzug meldest, beendet KabelBW mit den in der AGB (für CleverKabel) §7.2 festgelegten Bedingungen den Vertrag.


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BeitragVerfasst: Mi 13. Jul 2011, 19:11 
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Kabelspezialist
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Und die Geräte gehen immer zurück. Warum sollte man die behalten dürfen?


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BeitragVerfasst: Mi 13. Jul 2011, 19:38 
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Die Receiver kann man bei KBW käuflich erwerben - das muß man aber beim Vertragsabschluß bereits wissen. Hat man z.B. den PVR mal gemietet dann muß er nach Ende des Vertrags auch zurück an KBW. Die Kabelmodems sind generell Leihgeräte und gehen nach Vertragsende zurück.

BATHMAN

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BeitragVerfasst: Mi 13. Jul 2011, 21:04 
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Kabelspezialist
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Ich bin mir net 100% sicher, aber ich meine damals - also 18hundertvordemkrieg, als CK 32 ganz neu raus kam und ich den Vertrag abschloss - wurde mit "...und den Receiver (= HUMAX ND-FOX C) und den Router (= DIR-300) gibt´s gratis dazu" geworben. Hab´ leider den Flyer nicht mehr und möchte nicht behaupten, dass da "...schenken wir ihnen" draufstand oder "dürfen sie auf jeden Fall behalten". Zumindest damals hat KBW die Teile ja kostenlos rausgehauen bis zum geht-nicht-mehr.

Im Vertrag - ich hab´ mal kurz nachgeschaut - steht bei Receiver und Router (und Smardcard) nur der Zusatz "kostenlos". Zahle bis heute auch keinen Cent Miete dafür. In den AGB´s (meine damals gültigen von 2007) steht aber schon drin, dass, sofern man die Geräte "unentgeltlich" durch KBW bezieht, diese nach Vertragsende zurück zu geben sind. Daran hat sich sicher nix geändert, gilt ja auch bei SKY so.

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BeitragVerfasst: Mi 13. Jul 2011, 21:26 
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Newbee
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Registriert: Mi 13. Jul 2011, 16:56
Beiträge: 3
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aso ok, in dem Teil der AGBs hatte ich nicht geschaut


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