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BeitragVerfasst: So 6. Aug 2017, 17:52 
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Blue7 hat geschrieben:
Kommt mal runter, Unitymedia wird genau wissen (dank Horzon Receiver und App) wie wenig wirklich ard-alpha schauen. Bis auf ein paar Zuschauer wird keiner den Sender vermissen. Wohl nicht mal merken, dass er überhaupt fehlt


Haben doch nur zum Ausdruck gebracht das die Entscheidung ARD Alpha Auszuspeisen nicht nachvollzogen werden kann.
Die Beliebtheit des Sender wird wohl seit Jahren Konstant sein. Die Streitigkeiten gehen auch schon seit ein paar Jahren.
Ein Platzmangel ist nach der Analog Abschaltung auch nicht zu erkennen.

Wäre ich in ein Comic dann würde über mir eine Riesengedankenblase mit ein Fragezeichen schweben.

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BeitragVerfasst: So 6. Aug 2017, 19:53 
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Blue7 hat geschrieben:
Kommt mal runter, Unitymedia wird genau wissen (dank Horzon Receiver und App) wie wenig wirklich ard-alpha schauen. Bis auf ein paar Zuschauer wird keiner den Sender vermissen. Wohl nicht mal merken, dass er überhaupt fehlt

ARD Alpha gilt als anspruchsvolles Programm. Und wie chrissaso780 schreibt, es ist einfach nicht nachzuvollziehen, da jetzt nach der Analogabschaltung kein Platzmangel ist.


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BeitragVerfasst: So 6. Aug 2017, 20:22 
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Chris hat geschrieben:
Must-Carry greift ausschließlich wenn eine Einigung über einen gültigen Einspeisevertrag erzielt wurde. Sind sich die Parteien nicht einig, so darf der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung verwehren. Klassik Radio flog damals aus raus und war Must-Carry. Ich selbst fragte bei der LfK an und man sagte mir Must-Carry sei kein Freibrief für Sender sich zu verhalten wie es ihnen passe. Grundlage wäre die Erzielung einer schriftlichen Einigung gegen geltende Einspeisekonditionen, danach habe der Sender erst das Recht auf die Einspeisepflicht.

Das kann man nicht vergleichen, denn Klassik Radio ist ein Privatsender. Für die ÖR gilt der RStV und hier wird es Aufgabe der Gerichte sein, darüber zu entscheiden, ob ARD-alpha bundesweit Must-Carry ist oder nicht und, falls nicht, wie mit den Orten verfahren wird, die UM in Bayern versorgt.

Der RStV steht als Staatsvertrag rechtlich natürlich über privaten Vereinbarungen wie Einspeisegebühren. Was im RStV als Must-Carry festgelegt ist, muss eingespeist werden, ansonsten kann der Kabelanbieter verklagt werden, und zwar von Sender- wie Kundenseite. Überlegt euch also sehr genau, welche Frechheiten seitens UM ihr wirklich akzeptieren wollt.

Stellt euch nur mal vor, diese (im Grunde auch für Privatsender fragwürdige) Regelung, wie oben an Klassik Radio ausgeführt, würde auch für die ÖR gelten: Einspeisung nur bei gültigem Vertrag. Dann hätte der Netzbetreiber ein Druckmittel, eine beliebig hohe Summe zu verlangen und ansonsten den Vertrag zu verweigern und die Sender auszuspeisen. UM könnte ja sagen, wir speisen die ÖR weiterhin mit allen Programmen ein, aber nur für 1 Milliarde Euro pro Jahr! Das wäre der reine Wahnsinn, wozu eine solche Regelung führen könnte. Komplett absurd.

Blue7 hat geschrieben:
Kommt mal runter, Unitymedia wird genau wissen (dank Horzon Receiver und App) wie wenig wirklich ard-alpha schauen.

Als wären diese beiden Receiver repräsentativ für die gesamten Fernsehzuschauer. :roll:

chrissaso780 hat geschrieben:
Haben doch nur zum Ausdruck gebracht das die Entscheidung ARD Alpha Auszuspeisen nicht nachvollzogen werden kann.
Die Beliebtheit des Sender wird wohl seit Jahren Konstant sein. Die Streitigkeiten gehen auch schon seit ein paar Jahren.
Ein Platzmangel ist nach der Analog Abschaltung auch nicht zu erkennen.

Richtig. Überlegt nur mal, wie viele Kanäle die ÖR alleine mit der Analogabschaltung geräumt haben. Zum "Dank" bekommen sie digital jetzt einen ihrer Sender gestrichen... *haue*

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BeitragVerfasst: So 6. Aug 2017, 20:38 
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Berry hat geschrieben:
Blue7 hat geschrieben:
Kommt mal runter, Unitymedia wird genau wissen (dank Horzon Receiver und App) wie wenig wirklich ard-alpha schauen. Bis auf ein paar Zuschauer wird keiner den Sender vermissen. Wohl nicht mal merken, dass er überhaupt fehlt

ARD Alpha gilt als anspruchsvolles Programm. Und wie chrissaso780 schreibt, es ist einfach nicht nachzuvollziehen, da jetzt nach der Analogabschaltung kein Platzmangel ist.

Es hat aber auch niemand behauptet, dass er aufgrund der Analogabschaltung ausgespeist wird


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BeitragVerfasst: So 6. Aug 2017, 22:35 
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Blue7 hat geschrieben:
Es hat aber auch niemand behauptet, dass er aufgrund der Analogabschaltung ausgespeist wird

Aber es ist doch merkwürdig nach der Analogabschaltung, wo Platz geschaffen wurde, ein öffentlich rechtliches Programm auszuspeisen.


Zuletzt geändert von Berry am So 6. Aug 2017, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: So 6. Aug 2017, 22:36 
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GLS hat geschrieben:
Stellt euch nur mal vor, diese (im Grunde auch für Privatsender fragwürdige) Regelung, wie oben an Klassik Radio ausgeführt, würde auch für die ÖR gelten: Einspeisung nur bei gültigem Vertrag. Dann hätte der Netzbetreiber ein Druckmittel, eine beliebig hohe Summe zu verlangen und ansonsten den Vertrag zu verweigern und die Sender auszuspeisen. UM könnte ja sagen, wir speisen die ÖR weiterhin mit allen Programmen ein, aber nur für 1 Milliarde Euro pro Jahr! Das wäre der reine Wahnsinn, wozu eine solche Regelung führen könnte. Komplett absurd.


Das ist zum Glück nicht möglich.
UM darf nur die höhe der Gebühren fürs Free TV Verlangen die unsere Bundesnetzagentur vorschreiben.

Absurde Forderungen sind hier nicht möglich.

Eine Diskriminierung kann man auch nicht immer Ausschließen.
Die bewegen sich aktuell alle auf sehr dünnen Eis.

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BeitragVerfasst: So 6. Aug 2017, 22:52 
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Blue7 hat geschrieben:
Must Carry gilt doch nur für analog dachte ich immer, aber da steht echt digital dabei
... grundsätzlich bedeutet Must-Carry: Wenn ein entsprechendes Programm im jeweiligen Kabelnetz verbreitet werden möchte, muss der entsprechende Netzbetreiber entsprechende Kapazitäten vorhalten. Die Willenserklärung seitens des Programmveranstalters wird dabei vertraglich festgehalten.
In Bezug auf ARD-alpha (anders als der Name es suggeriert kein ARD-Gemeinschaftsprogramm) bedeutet das, eine Einspeisung ist dann verpflichtet, wenn der BR bereit ist, einen entsprechenden Vertrag mit Unitymedia abzuschliessen. Ist der BR dazu nicht bereit, muss das Programm auch nicht eingespeist werden.
Grundlage dafür ist der Rundfunkstaatsvertrag.

In Bezug auf die sog. für das Bundesland gesetzlich bestimmten Programme sieht die Sache etwas anders aus. Bei denen ist die Must-Carry-Verpflichtung unabhängig vom Rundfunstaatsvertrag, sondern basiert auf diverse Grundlagenurteile des Bundesverfassungsgerichtes, den sog. Rundfunkurteilen.

Gesetzlich bestimmte Programme sind:
  • die Programme der jeweiligen Landesrundfunkanstalt
  • die von der jeweiligen Landesrundfunkastalt mitverantalteten Programme (Das Erste, arte, Phoenix, KiKa, One, tageschau 24)
  • die Programme des ZDF (ZDF, zdf_neo, ZDFinfo)
  • die vom ZDF mitveranstalteten Programme (3sat, KiKa)
  • die Programme von Deutschlandradio

Diese Programme müssen im jedem Kabelnetz empfangbar sein. Dabei ist es unerheblich, in welchem Standard verbreitet werden. Eine Verbreitung nur in SD ist dabei völlig ausreichend ...

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BeitragVerfasst: So 6. Aug 2017, 23:15 
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GLS hat geschrieben:
Chris hat geschrieben:
Must-Carry greift ausschließlich wenn eine Einigung über einen gültigen Einspeisevertrag erzielt wurde. Sind sich die Parteien nicht einig, so darf der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung verwehren. Klassik Radio flog damals aus raus und war Must-Carry. Ich selbst fragte bei der LfK an und man sagte mir Must-Carry sei kein Freibrief für Sender sich zu verhalten wie es ihnen passe. Grundlage wäre die Erzielung einer schriftlichen Einigung gegen geltende Einspeisekonditionen, danach habe der Sender erst das Recht auf die Einspeisepflicht.

Das kann man nicht vergleichen, denn Klassik Radio ist ein Privatsender. Für die ÖR gilt der RStV und hier wird es Aufgabe der Gerichte sein, darüber zu entscheiden, ob ARD-alpha bundesweit Must-Carry ist oder nicht und, falls nicht, wie mit den Orten verfahren wird, die UM in Bayern versorgt.

Der RStV steht als Staatsvertrag rechtlich natürlich über privaten Vereinbarungen wie Einspeisegebühren. Was im RStV als Must-Carry festgelegt ist, muss eingespeist werden, ansonsten kann der Kabelanbieter verklagt werden, und zwar von Sender- wie Kundenseite. Überlegt euch also sehr genau, welche Frechheiten seitens UM ihr wirklich akzeptieren wollt.

Stellt euch nur mal vor, diese (im Grunde auch für Privatsender fragwürdige) Regelung, wie oben an Klassik Radio ausgeführt, würde auch für die ÖR gelten: Einspeisung nur bei gültigem Vertrag. Dann hätte der Netzbetreiber ein Druckmittel, eine beliebig hohe Summe zu verlangen und ansonsten den Vertrag zu verweigern und die Sender auszuspeisen. UM könnte ja sagen, wir speisen die ÖR weiterhin mit allen Programmen ein, aber nur für 1 Milliarde Euro pro Jahr! Das wäre der reine Wahnsinn, wozu eine solche Regelung führen könnte. Komplett absurd.
... für Private Programme mit Regionalfenster (RTL, Sat.1), Lehrprogramme, Regional-/Lokal-Programme und offene Kanäle gelten die identischen Vorschriften wie für die öffentliche rechtlichen Sender.

Einspeiseentgelte unterliegen gem. Telekommunikationsgesetz der nachträglichen Entgeltregulierung durch die Bundesnetzagentur. Das gilt für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht. Das sind Media Broadcast (Terrestrik, DVB-T2 UKW, DAB+), Unitymedia (Kabel) und Vodafone (Kabel).
GLS hat geschrieben:

Blue7 hat geschrieben:
Kommt mal runter, Unitymedia wird genau wissen (dank Horzon Receiver und App) wie wenig wirklich ard-alpha schauen.

Als wären diese beiden Receiver repräsentativ für die gesamten Fernsehzuschauer. :roll:

chrissaso780 hat geschrieben:
Haben doch nur zum Ausdruck gebracht das die Entscheidung ARD Alpha Auszuspeisen nicht nachvollzogen werden kann.
Die Beliebtheit des Sender wird wohl seit Jahren Konstant sein. Die Streitigkeiten gehen auch schon seit ein paar Jahren.
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Richtig. Überlegt nur mal, wie viele Kanäle die ÖR alleine mit der Analogabschaltung geräumt haben. Zum "Dank" bekommen sie digital jetzt einen ihrer Sender gestrichen... *haue*
... ARD-alpha wird offensichtlich gestrichen, weil durch die seitens der ARD geänderten Programmzuführung das Programm nicht mehr der im Rahmen mit der ARD vereinbarten Bandbreite ins Mulitplex passt, um alle Programme im entsprechenden Multiplex störungsfrei verbreiten zu können.
Bislang erhielt Unitymedia ein vom KCC erstellte Multiplexe, die auf die Verbreitung über einem 256QAM modulierten Kabelkanl optimiert wurden. Das KCC nutzt dazu die gleichen Signalquellen wie für die Erzeugung von Sat-Multiplexen. Nun schliesst dei ARD das KCC und Unitymedia stehen als Programmzuführung nur noch Sat-Mulitplex zur Verfügung. Es wird nun ein Zwischenschritt erforderlich, bei dem aus 3 Sat-Multiplexen ein Kabelmultiplex erstellt werden muss. Das Problem dabei ist die dynamische Bandbreitenverteilung in den jeweiligen Multiplexen. Wenn aus 3 Sat-Multiplexen ein Kabelmultiplex erzeugt erstellt werden soll, muss man diese dynamische Bandbreitenverteilung berücksichtigen. Daher muß man im Kabelmultiplex mehr Reserven vorhalten.
Da bleibt dann kein Platz mehr für ARD-alpha.
Letzendlich ist die ARD für die Ausspeisung von ARD-alpha verantwortlich. Würde die ARD die Multiplexe weiterhin wie bisher zuführen, gäbe es auch keinen Grund die Verbreitung von ARD-alpha einzustellen ...

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BeitragVerfasst: Mo 7. Aug 2017, 01:14 
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Man würde sicherlich auch noch einen Platz im Kabelnetz für diesen einen Sender finden, wenn UM es will.


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BeitragVerfasst: Mo 7. Aug 2017, 10:23 
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... und der BR wäre sicherlich in der Lage die Einspeiseentgelte zu zahlen. Der BR muß nur wollen ...

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BeitragVerfasst: Mo 7. Aug 2017, 10:30 
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Ich werfe jetzt mal ein Gerücht in den Raum über das ihr euch Gedanken machen könnt:
Was wäre, wenn Unitymedia nach dem Gerichtsurteil zum Kartell bei den Einspeisegebühren nur die ÖR Anstalten provizieren will und deshalb den mdr auf Hessen in HD sitzen lässt und den BR provoziert nen Vertrag auszuhandeln?!

Politik - der MDR war damals übrigens Treiber zur Kündigung der Einspeiseverträge ;) alles gibt nach und nach Sinn aus meiner Sicht, wenn man die Puzzleteile sieht, ich denke also UM provoziert die Sender um die Kontaktaufnahme einzuleiten, denn wenn man selbst Kontakt aufnimmt ist man der Bittsteller und in der schlechteren Position, also muss man die Sender dazu bringen sich zu melden. Everything is a political discussion ;)


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BeitragVerfasst: Mo 7. Aug 2017, 10:47 
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Gut und BR Süd HD dafür UM weit als Lockangebot? Kann ich mir nicht vorstellen. So kann der BR auch denken, die speisen und sowieso irgendwann wieder freiwillig ein


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BeitragVerfasst: Mo 7. Aug 2017, 11:06 
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Der BR hatte doch schon vor Monaten via Twitter verbreitet, dass es wahrscheinlich ist, dass man bis Ende des Jahres BR HD UM weit empfangen kann. Jetzt wo man ARD-alpha rauswerfen will, wussten sie nichts davon? Das finde ich sehr seltsam.


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BeitragVerfasst: Mo 7. Aug 2017, 11:09 
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Bedenkt da war das Urteil noch nicht gesprochen...


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BeitragVerfasst: Mo 7. Aug 2017, 11:15 
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Blue7 hat geschrieben:
Gut und BR Süd HD dafür UM weit als Lockangebot? Kann ich mir nicht vorstellen. So kann der BR auch denken, die speisen und sowieso irgendwann wieder freiwillig ein

Man darf natürlich nicht den Wettbewerb vergessen, andere Kabelanbieter und andere Empfangsmöglichkeiten. Da speist man ein attraktives drittes Programm, wie BR HD, netzweit ein. MDR HD lässt man zappeln und ARD Alpha wird ausgespeist, wahrscheinlich aus den Gründen die Chris erwähnt hat.


Zuletzt geändert von Berry am Mo 7. Aug 2017, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.

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