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BeitragVerfasst: Mo 30. Nov 2015, 13:36 
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Newbee
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Registriert: Do 17. Sep 2015, 18:13
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Bundesland: Hessen
Letzte Woche bekam ich Besuch eines Mitarbeiters von Unitymedia. Dieser erstellte einen Auftrag für Aktivierung meines Unitymedia Kabelanschluss (welchen ich auch unterschrieb). Innerhalb der nächsten Tage haben ich diesen jedoch widerrufen. Wie auf dem Auftrag beschrieben habe ich dies, per Email an widerruf@unitymedia.de getan.
Bisher habe ich dennoch keine Antwort erhalten. Was kann ich jetzt tun?


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BeitragVerfasst: Mo 30. Nov 2015, 14:27 
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Unitymedia Fan
Unitymedia Fan

Registriert: So 6. Mai 2012, 17:57
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Wohnort: Netz Kerpen in Aachen
Geschlecht: männlich
Bundesland: Hessen
die Hotline anrufen.

_________________
http://www.speedtest.net/result/3887132624.png


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BeitragVerfasst: Mo 30. Nov 2015, 18:08 
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Beiträge: 96
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Einschreiben schicken (am besten Brief von Zeugen eintüten und absenden lassen).


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BeitragVerfasst: Mo 30. Nov 2015, 18:13 
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Moderator
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Registriert: Do 13. Jan 2011, 16:14
Beiträge: 2778
Wohnort: Em Schwobaländle bei Stuagrt
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Kündigungen / Widerrufe niemals per E-Mail versenden
sondern entweder per FAX mit Sendebericht oder
per Einschreiben mit Rückschein

E-Mail wird bei einer eventuell folgenden Gerichtsverhandlung nicht
als sicher anerkannt.

Thomas

_________________
Multimedia Süchtiger mit FB 6591 und VF BUSINESS CABLE MAX


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BeitragVerfasst: Mo 30. Nov 2015, 19:40 
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Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Do 16. Jun 2011, 12:28
Beiträge: 587
Wohnort: Filderstadt
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Tja Thomas, wenn aber der Anbieter Widerruf per email akzeptiert, dann sollte das ausreichend sein. Nichtsdestotrotz ein Fax hinterher...

_________________
Mit freundlichen Grüßen

-Sky Komplett für 32,99 EUR
-2Play Comfort für 24,99 EUR
-HD Option
-V23


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BeitragVerfasst: Mo 30. Nov 2015, 23:14 
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Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Mi 7. Nov 2012, 10:14
Beiträge: 979
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ENTSTRUBBLER hat geschrieben:
Kündigungen / Widerrufe niemals per E-Mail versenden
sondern entweder per FAX mit Sendebericht oder
per Einschreiben mit Rückschein

E-Mail wird bei einer eventuell folgenden Gerichtsverhandlung nicht
als sicher anerkannt.

Thomas

irgendjemand meckerte vor kurzem "Wir machen keine Rechtsberatung"
Wird hier mit unterschiedlichem Maß gemessen?
:sorry:


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