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BeitragVerfasst: Di 15. Sep 2015, 10:00 
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Newbee
Newbee

Registriert: Fr 14. Jun 2013, 10:02
Beiträge: 5
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Bundesland: Baden-Württemberg
Hallo zusammen,

zu meiner Situation.
Ich wohne zur Miete und bin mit meinem Kabelanschluß (nur Internet) eigentlich rundum zufrieden.
In ein paar Monaten werden ich umziehen. Das neue Haus hat einen Kabelanschluß im Keller, allerdings ist keine Verkabelung in meine Wohnung (1.OG) vorhanden.
Jetzt frage ich mich mehrere Dinge:

- Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug habe ich für meinen bestehenden Vertrag ja nur wenn in der neuen Wohnung kein Anschluß liegt. Gilt das auch wenn zwar ein Hausanschluss vorhanden ist aber sich der Vermieter weigert ein Kabel bis in die Wohnung zu legen? Mein zukünftiger Vermieter ist gegenüber dem Kabelanschluß zwar positiv eingestellt, das hängt aber natürlich auch von den zu erwartenden Kosten für die Installation ab.

- Besser wäre natürlich, wenn ich den Anschluß in der Wohnung bekomme und den Vertrag weiternutzen kann. Allerdings frage ich mich hier, wer die Kosten für die Installation der Multimedia Dose in der Wohnung trägt. Soweit ich es in Erinnerung habe ist die 1. Dose kostenlos, d.h. sie wird bei der Einrichtung durch den Techniker installiert. Schließt das auch die Kosten für ein Ziehen eines Kabels durch ein Leerrohr ein oder bleibt das an mir bzw. meinem Vermieter hängen?


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BeitragVerfasst: Di 15. Sep 2015, 13:02 
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Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Mi 7. Nov 2012, 10:14
Beiträge: 979
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Das ist aber eine seltsame Umgebung:
Kabelanschluß vorhanden, aber in der Wohnung kein TV-Anschluß. SAT-Anschluß würde ich ja noch verstehen.

Wenn ein HÜP da ist, kommst du gar nicht drum rum, einen Umzug bei UM zu veranlassen.
I.d.R. werden diese Dosen auch bei einem Umzug kostenlos bereitgestellt (bzw. ist dafür die Pauschale).
Wenn der Aufwand zu groß ist oder der Eigentümer verweigert, ist das wie bei einem unversorgten Objekt.
Damit du mit möglichst wenigen Kosten zur Not aus dem Vertrag kommst, solltest du frühzeitig den Umzug melden.
Ich würde so was schriftlich machen.
Vorzeitig wirst du wohl keine Info bekommen, ob der Anschluß technisch machbar ist.


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BeitragVerfasst: Di 15. Sep 2015, 23:08 
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Unitymedia Fan
Unitymedia Fan

Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
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brotworschd hat geschrieben:
- Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug habe ich für meinen bestehenden Vertrag ja nur wenn in der neuen Wohnung kein Anschluß liegt. Gilt das auch wenn zwar ein Hausanschluss vorhanden ist aber sich der Vermieter weigert ein Kabel bis in die Wohnung zu legen? Mein zukünftiger Vermieter ist gegenüber dem Kabelanschluß zwar positiv eingestellt, das hängt aber natürlich auch von den zu erwartenden Kosten für die Installation ab.


Innerhalb der Netzebene 4 hat der Eigentümer das Hoheitsrecht. Er kann also einem Kabelnetzbetreiber untersagen, seine Produkte innerhalb der Netzebene 4 anzubieten. Darüber hinaus ist die Installation für Kunden und Eigentümer kostenfrei.

Zitat:
- Besser wäre natürlich, wenn ich den Anschluß in der Wohnung bekomme und den Vertrag weiternutzen kann. Allerdings frage ich mich hier, wer die Kosten für die Installation der Multimedia Dose in der Wohnung trägt. Soweit ich es in Erinnerung habe ist die 1. Dose kostenlos, d.h. sie wird bei der Einrichtung durch den Techniker installiert. Schließt das auch die Kosten für ein Ziehen eines Kabels durch ein Leerrohr ein oder bleibt das an mir bzw. meinem Vermieter hängen?


Die Kosten übernummt UM und zwar alle, die notwendig sind, um den Anschluss betriebsbereit zu erstellen.

MfG


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