LordLord hat geschrieben:
Der Eigentümer hat mir zugestimmt das ich Internet und Telefon per KabelBW machen darf, ansonsten ist kein Kabelfernsehen vorgesehen. Des weiteren will ich absolut nicht mit den Nachbarn in Streit geraten!
Ob Kabel TV genutzt wird oder nicht, ist absolut zweitrangig. Die Installation ist die gleiche.
Zitat:
Kann man das Kabel nicht einfach durch den Kabelschacht legen, ohne die Nachbarn zu belästigen.
Wenn ein geeigneter Kabelschacht vorhanden ist, dann sollte das schon möglich sein. Das muss man vor Ort entscheiden.
Zitat:
Ein Gestattungsvertrag ist nicht notwendig, da nur 6 Parteien vorhanden.
Ein Gestattungsvertrag ist immer nötig, auch bei einem Einfamilienhaus. Allerdings muss der nicht zwangsläufig schriftlich abgeschlossen werden. Kabel BW macht momentan schriftliche Multimedia-Gestattungen erst ab Objekten mit 11 Wohneinheiten. Darunter wird ein Gestattungsvertrag als mündlich erteilt betrachtet. Mit der Installation im Haus hat das aber nur am Rande zu tun. Sobald bauliche Veränderungen notwendig sind, muss vom Eigentümer eine Installationsgenehmigungeingeholt werden, unabhängig davon, ob ein Gestattungsvertrag vorliegt oder nicht.
MfG