Wer soll dir hier eine Antwort geben. Ich mache selbst Installationen und Störungsbeseitigung für UM, aber ohne die Situation vor Ort zu kennen, wäre alles Spekulation. Verfügbarkeitsabfragen gelten immer nur für den Hausübergabepunkt. Auch, wenn da alles verfügbar ist, kann ein Netzebene 4-Betreiber oder der Objekteigentümer die Installation von Multimediadiensten des Netzanbieters untersagen. Das bei einer Multimedia-Installation nur der Zugang zur Wohnung notwendig sein soll, ist allerdings absoluter Schwachsinn. Solch eine Auskunft darf eigentlich niemals gegeben werden, selbst, wenn das im Einzelfall zutreffend wäre.
MfG
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