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BeitragVerfasst: Mo 13. Jul 2015, 17:46 
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Newbee
Newbee

Registriert: Sa 14. Feb 2015, 13:55
Beiträge: 9
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Bundesland: Baden-Württemberg
Mein Briefkasten ist gemäß BGH-Urteil von 1988 (Az. VI ZR 182/88) so gekennzeichnet, dass das Einwerfen jeglicher Werbung ungersagt ist.

Heute fand ich dennoch einen Brief (ohne Umschlag) darin - "An alle Kunden der KabelBW". Der regionale "unitymedia Vertriebsparter" macht mir zwei "HAMMER-ANGEBOTE"!

Habe das Unternehmen schriftlich um Unterlassung gebeten. Beim nächsten mal kümmert sich der Anwalt drum...

Der Vertrieb dieses Unternehnehmens scheint ein absoluter Totalausfall zu sein. Ich kann das Unternehmen nicht empfehlen. Miserable Kommunikation, keine kompetenten Ansprechpartner und definitiv nicht lernfähig!

Von einem Vertragsabschluss möchte ich drigend abraten!


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BeitragVerfasst: Mo 13. Jul 2015, 18:17 
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Unitymedia Fan
Unitymedia Fan

Registriert: So 6. Mai 2012, 17:57
Beiträge: 1374
Wohnort: Netz Kerpen in Aachen
Geschlecht: männlich
Bundesland: Hessen
Beschwer die beim Vertriebspartner. Die handeln auf eigene Faust.

Aber wegen Werbung direkt mit dem Anwalt zu drohen...ich weiss ja nicht.

_________________
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BeitragVerfasst: Mo 13. Jul 2015, 21:55 
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Newbee
Newbee

Registriert: Sa 14. Feb 2015, 13:55
Beiträge: 9
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
tonino85 hat geschrieben:
Aber wegen Werbung direkt mit dem Anwalt zu drohen...ich weiss ja nicht.


Einen Rechtsanwalt beauftragen ist, meiner Meinung nach, eine zivilisierte Angelegenheit in einem Rechtsstaat. Woanders prügeln sich Menschen und hauen sich die Köpfe ein... Außerdem gehe ich davon aus, dass die wahrscheinlich sehr gut aufgestellte Rechtsabteilung des Unitymedia/KabelBW-Konzerns nur müde lächeln würde.

Inzischen hat sich der Vetriebspartner gemeldet und den Fehler eingesehen. Er hatte Schüler damit beauftragt die Prospekte zu verteilen und die offensichtlich nicht richtig eingewiesen. Den Schülern war es dann egal, ob (a) im Objekt technisch überhaupt Kabel-TV möglich ist oder nicht und (b) was der BGH zu Briefkasten-Werbung entschieden hat...


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