Kabel Helpdesk Forum

Das Kabel Forum - VON KUNDEN FÜR KUNDEN
Kabel Helpdesk Kabel Helpdesk besuchen
Vodafone-Kabel-Forum Vodafone-Kabel-Forum
Aktuelle Zeit: Di 22. Apr 2025, 02:01

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 30 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Di 10. Feb 2015, 17:45 
Offline
Newbee
Newbee

Registriert: Fr 14. Jan 2011, 19:56
Beiträge: 12
Wohnort: Ehningen
Geschlecht: männlich
Chris hat geschrieben:
Von UMKBW ist nicht bekannt, keine Klageschrift, keine Termine, das ganze ist völlig geheim gehalten. Man weiß nur, dass da etwas läuft.

EDIT: Bundesverfassungsgericht? ;) das haste vergessen.


Bin selber Jurist und war Staatsanwalt und Richter, daher denke ich, eine Verhandlung vor dem Verfassungsgericht dürfte eher unwahrscheinlich sein. Obwohl es manchmal so scheint, gehört das BVerfG nicht zum sog. Instanzenzug. Dort wird nicht überprüft, ob die Fachgerichte das Fachrecht richtig angewendet haben, sondern nur, ob die getroffene Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung die Verfassung verletzt, so wird diese und ggf. die Entscheidungen der Vorinstanzen – aufgehoben und die Angelegenheit zur nochmaligen Überprüfung an die Fachgerichte zurück verwiesen. (§ 95 Abs. 2 BVerfGG).

Das Gericht wird zwar mit Massen an potenziellen Verfassungsbeschwerden überschwemmt, aber wo hier die streitenden Parteien eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte konstruieren könnten, der als Beschwerde angenommen werden könnte, erschließt sich mir nicht so recht.

Die europäische Rechtsprechung vor dem EuGH wäre auch mit Vorsicht zu genießen, da die EU und ihre Instanzen auf alles sehr kritisch reagieren, was nach Subvention und nicht marktkonformer Finanzierung riecht. Und die Kabelgesellschaften werden ja nach der bisherigen Methode von ihren Kunden und Lieferanten finanziert. Sowas gibt es in den anderen Netzen (Telekommunikation, Energie usw.) ja auch nicht.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Di 10. Feb 2015, 18:00 
Offline
Administrator
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Mi 12. Jan 2011, 22:02
Beiträge: 18928
Wohnort: Esslingen
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Vielen lieben Dank für deine Aufklärung. Liest sich ziemlich logisch. Ich denke, wir dürfen sehr gespannt in den März schauen, welchen Weg das Urteil bei Kabel Deutschland weisen wird.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Di 3. Mär 2015, 19:06 
Offline
Administrator
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Mi 12. Jan 2011, 22:02
Beiträge: 18928
Wohnort: Esslingen
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Die Entscheidung wird erst im Juni fallen, da zu viel bedacht werden muss beim Streit um zu einem Schnellschuss kommen zu können. Anbei ein Bericht:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/unte ... -1.4917417


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Mi 4. Mär 2015, 20:31 
Offline
Fortgeschritte/r
Fortgeschritte/r

Registriert: Di 3. Jun 2014, 12:19
Beiträge: 114
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit das dann die Öffis in HD von Unitymedia eingespeist werden?

Kabel Deutschland/Vodafone verliert vor Gericht, dann sagt Unitymedia OK dann geben wir auch auf?
Was sagt dein Quelle?

Glaube erst das die kommen wenn DVB-T2 das ist.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Mi 4. Mär 2015, 20:46 
Offline
Administrator
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Mi 12. Jan 2011, 22:02
Beiträge: 18928
Wohnort: Esslingen
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Ganz schweres Thema, sollte ein Gericht ein Grundsatzurteil treffen, dass ein Kabelnetzer grundsätzlich keine Einspeisegebühr verlangen darf, dann hab ich Hoffnung. Sollte man noch den Hauch einer Chance sehen gibt es sicher keine Einspeisung.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Mi 4. Mär 2015, 20:49 
Offline
Administrator
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Mi 12. Jan 2011, 21:49
Beiträge: 5807
Wohnort: Karlsruhe
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Warum glauben denn alle das sich mit DVB-T2 etwas bewegt?

Dafür müsste DVB-T(2) erstma Erfolg haben.

_________________
Bild

Deine Infoseite und Community für DAB+ - Das Radio der Zukunft


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Mi 4. Mär 2015, 20:51 
Offline
Administrator
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Mi 12. Jan 2011, 22:02
Beiträge: 18928
Wohnort: Esslingen
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Wenn am 16.06. wirklich ein Urteil kommen sollte, dass UM sich zum Einspeisen genötigt fühlen sollte wird es garantiert September bis Oktober.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Do 5. Mär 2015, 00:16 
Offline
Fortgeschritte/r
Fortgeschritte/r

Registriert: Di 3. Jun 2014, 12:19
Beiträge: 114
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
DVB-T2 gehen wir mal davon aus das einige Öffis in HD danke H.265 pro Transponder reinpassen genügt das für die meisten Leute. Ich spreche hier nicht von den Forenuser sondern von dem größten Teil der Bevölkerung. Die kein Sky haben und selten Private sehen.

DVB-T2 Box klein günstig, leicht zu installieren. Warum soll ich noch Kabel bezahlen? Wird es in einigen Wohnblocks heißen.... Kan ganz schnell gehen und der Rest darf sich dann Schüsseln installieren bzw. Insel Lösungen mit welchen die zu sammen eine Schüssel installieren. IPTV kommt wahrscheinlich auch langsam ins Kabel (neues Dosic) und Netflix usw. bekommt vielleicht auch immer mehr Inhalt.

Es könnte also da langsam sehr eng werden für die Kabelanbieter mit Sender Geld zu verdienen - sieht man auch das mehr in Richtung Internet und Bandbreite passiert. Horizonbox zeigt auch schon wo so der Weg hin gehen soll ;).


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Do 5. Mär 2015, 11:13 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Fr 2. Nov 2012, 13:28
Beiträge: 679
Wohnort: Bundesstadt Bonn
Geschlecht:
falkenhorst hat geschrieben:
Wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit das dann die Öffis in HD von Unitymedia eingespeist werden?

Kabel Deutschland/Vodafone verliert vor Gericht, dann sagt Unitymedia OK dann geben wir auch auf?
Was sagt dein Quelle?

Glaube erst das die kommen wenn DVB-T2 das ist.
... bevor weitere ÖR HD eingespeist werden, müssen sich Unitymedia und die ÖR-Sender erstmal einigen. Wenn eine Einigung erzielt wird, lebt wieder das Kartellverfahren des Bundeskartellamtes gegen die ÖR wieder auf. Hier prüft das Bundeskartellant, ob es bei den Verhandlungen Absprachen zwischen ARD und ZDF gegeben hat.

Ob KDG verliert? Lässt sich schwer beurteilen. Wären die OLG-Urteile so eindeutig, wie von einigen angenommen, hätte das BGH bereits ein Urteil gefällt. Aber das BGH erkennt die Komplexität der Thematik und bringt sogar verfassungsrechtliche Aspekte ins Spiel (siehe z.B. -> http://www.focus.de/finanzen/news/wirts ... 17250.html ). In den Urteilen der bisherigen Instanzen liest man eigentlich nur was von RStV, GWB und BGB. Das TKG, das auch für Kabel-TV gilt, blieb unberücksichtigt. Und auch landesrechtliche Bestimmungen blieben unberücksichtigt.

Das LG Köln hatte im Verfahren KDG gegen WDR festgetellt, dass die Kabelanbieter einen Anspruch auf Einspeiseentgelte, wenn ein Kontrahierungszwang besteht. Allerdings hat das LG Köln keinen Kontrahierungszwang erkannt, weil sich aus den Bestimmungen des RStV kein Kontrahierungszwang ergibt. Aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen sind die Kabelanbieter ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, mit den Programmanbieter einen Einspeisevertrag abzuschließen.

Und die Sache mit DVB-T2? Eine ähnliche Diskussion gab es auch schon bei der Einfürhung von DVB-T. Weil es damals die Privatsender noch nicht digital im Kabel vertreten waren, wurde in diversen Foren die massive Abwanderung der Kabelhaushalte hin zu DVB-T prophezeit. Allerdings ist diese Prophezeiung nicht eingtreten.
Schaut man sich die Entwicklung von DVB-T an, wird man feststellen, dass DVB-T eigentlich nur da erfolgreich ist, wo auch die Privaten verfügbar sind und das DVB-T-Angebot mittels Zimmerantenne zu empfangen ist. Ausserhalb dieser Kernregionen führt DVB-T ein Schattendasein.

DVB-T2 wird es da etwas schwerer haben, da nur die Angebote der ÖR unverschlüsselt verbreitet werden. Die Privaten werden nur gegen Entgelt zu sehen sein.

_________________
Kanalbelegung digitales Kabelfernsehen (Unitymedia) Bonn


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Do 5. Mär 2015, 11:59 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Di 5. Feb 2013, 17:54
Beiträge: 495
Geschlecht: männlich
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Wenn der Bundesgerichtshof entscheidet, dass die Einspeisung von Programmen eine Leistung gegenüber den Fernsehkabelzuschauern ist und nicht gegenüber den Sendern, dann ist die Sache erledigt. Ich denke, dass in diesem Bereich dringend eine Rechtssicherheit erforderlich ist.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Do 5. Mär 2015, 13:00 
Offline
Fortgeschritte/r
Fortgeschritte/r

Registriert: Di 3. Jun 2014, 12:19
Beiträge: 114
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Was ja auch immer auffällt das es anscheint in Deutschland das komplizierte Medienrecht gibt.

Musikindustrie MP3 usw., Youtube, Netflix usw. mit wenig Inhalt hier...

Wäre schön das da endlich mal ein klare Sachverhalt heraus kommen würde bei dem Gerichtsverfahren und die Kunden endlich das bekommen was sie wollen.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Do 5. Mär 2015, 14:02 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Di 5. Feb 2013, 17:54
Beiträge: 495
Geschlecht: männlich
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Vor allen Dingen sollte jetzt endlich geklärt werden, ob die öffentlich rechtlichen Sender für die Einspeisung ihrer Programme ins Kabel ein Einspeisegeld zahlen müssen oder nicht. Und dafür wäre der Bundesgerichtshof die richtige Instanz.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Do 5. Mär 2015, 16:35 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist
Benutzeravatar

Registriert: Fr 14. Jan 2011, 18:52
Beiträge: 291
Wohnort: Dortmund
Geschlecht: männlich
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Zitat:
Schaut man sich die Entwicklung von DVB-T an, wird man feststellen, dass DVB-T eigentlich nur da erfolgreich ist, wo auch die Privaten verfügbar sind und das DVB-T-Angebot mittels Zimmerantenne zu empfangen ist. Ausserhalb dieser Kernregionen führt DVB-T ein Schattendasein.


Soweit die Planungen aussehen werden aber demnächst auch die Privaten großflächiger angeboten, wenn auch bei weitem nicht flächendeckend. Mittelzentren wie z.B. auch Osnabrück sollen wieder in den "Genuss" der privaten Programme via DVB-T2 kommen. Natürlich nur gegen Entgelt, was das ganze natürlich dämpft. Andererseits funktionieren auch Dienste wie HD+ ganz offensichtlich... davon mag man halten was man will...

Meiner Meinung nach wird es keine erdrutschartige Verschiebung von Kabel zu DVB-T2 geben, jedoch wird man durch die Umstellung den terrestrischen Anteil zumindest einigermaßen stabil halten können. Ich glaube sowieso dass sich die derzeitigen Trends erstmal nicht sonderlich verändern werden. Heißt, Satellit wächst auf niedrigem Niveau weiter, Kabel verliert weiterhin Kunden. Wenn der Trend bei der KDG sich fortsetzt hat man innerhalb von 10 Jahren 2 Mio. TV-Kunden verloren ;)

Bzgl. der Einspeisegebühren zitiere ich eine meiner Meinung nach treffende Analyse aus dem KDG-Forum:
Kordi hat geschrieben:
Nehmen wir an KDG würde gewinnen und Must Carry bedeutet Must Pay. Dann stehen zig tausend (genaue Zahlen gibt es leider nicht) von kleinen und Kleinstkabelnetzbetreibern bei ARD und ZDF auf der Matte und fordern Kohle. Jeder mit seinen Preisvorstellungen und mit unterschiedlich viel Teilnehmern. ARD und ZDF kämen aus dem Verhandeln nicht mehr raus und die GEZ dürfte in Folge steigen. Hinzu kommen evtl. noch die ganzen Forderungen aus den vergangenen Jahren. Ferner müsste man enscheiden was als Kabelnetz gilt. Ist ein Wohnblock mit z.B. 10 Parteien, wo der Vermieter einen Sat-Switch installiert hat jetzt auch Kabelnetzbetreiber und kann der Geld von ARD und ZDF verlangen? Die Richter würden den Gerichten eine Klageflut bescheren und ein Verhandlungs- und Programmchaos in der Republik verursachen.

Nehmen wir an ARD und ZDF würden gewinnen. Damit würde man "nur" das Geschäftsmodell der 2 größten Kabelbetreiber auf den Kopf stellen und sich dem europäischen Standard angleichen. Einspeiseentgelte sind ein deutscher Spezialfall, den es nirgendwo sonst auf der Welt gibt. Wenn man die Entgelte abschafft, hat das aber auch weitreichende Konsequenzen. Zum einen dürfte der VPRT auf der Matte stehen und eine Gleichbehandlung der Privaten fordern. Damit würden Einspeiseentgelte komplett wegbrechen. Die Konsequenz wären steigende Preise für die Kabelkunden. Das wäre das geringste Problem. Schlimmer sieht es mit der Frage aus, wie neue Sender ins Kabel kommen, bzw. die jetzigen drinnen bleiben. Früher hat KDG gewartet bis ein Sender zur Tür reinkam, einen Koffer Geld mitgebracht hat und im Gegenzug eingespeist wurde. Das würde mit so einem Urteil nicht mehr geschehen. KDG könnte aber auch nicht einfach von sich aus einspeisen, weil in Deutschland die Sender über ihre Verbreitung bestimmen. Ohne Zustimmung des Senders ist eine Weiterleitung seiner Signale in Kabelanlagen rechtswidrig. Das bedeutet KDG müsste von der passiven in die aktive Rolle wechseln und plötzlich bei den Sendern vorsprechen. Sagen die nein, sieht das Kabel alt aus. Wann die Sender ja sagen dürfte nicht schwer zu erraten sein. Die Sender hätten damit die Macht einzelne Kabelgesellschaften schwer zu schädigen oder im schlimmsten Fall zu ruinieren. Man nehme nur mal an ARD, ZDF, die RTL- oder die P7S1-Gruppe verweigern die Einspeisung. Daher halte ich es für wahrscheinlich, dass die Richter entweder ein Must Offer, oder ein Must Tolerate für alle Sender festlegen. Wenn ihr mich fragt, ich finde das sowieso Schwachsinn, dass ein Sender die Weiterleitung seines Programms untersagen kann, wenn es parallel in ganz Deutschland über Satellit empfangbar ist. Must Tolerate wäre für mich der fairste Kompromiss. Die Sender müssen die Weiterleitung tolerieren, die Kabelgesellschaften zahlen die Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften und hätten trotzdem selbstbestimmt die Möglichkeit ihren Kunden ein attraktives Programmangebot aus dem Pool von Sendern anzubieten. Ungeklärt ist die Frage, wie Sender (besonders kleinere) die Einspeisung über Kabel sicherstellen können. Darauf habe ich auch keine Antwort, oder anders gefragt: Welchen Anreiz hat KDG sagen wir mal einen Sender wie Joiz einzuspeisen, würde der eine Einspeisung wünschen? Es kann eigentlich nur Geld oder Zwang (Must Carry) sein. Das sind alles ungeklärte Fragen. Ich beneide die Richter jedenfalls nicht.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass KDG gewinnt, aber ein 2 Seiten-Urteil wird das auch nicht werden, und dem wird sich auch das Gericht bewusst sein. Andernfalls hätte man heute geurteilt und nicht erst in 3 Monaten. Da wird schon noch etwas zusätzliches kommen. Am 16. Juni wissen wir mehr.


http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 55#p501755


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Do 5. Mär 2015, 23:26 
Offline
Administrator
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Mi 12. Jan 2011, 21:49
Beiträge: 5807
Wohnort: Karlsruhe
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Ich weiss ist sehr oberflächlich gedacht aber:
Warum entcheiden die gerichte nicht mal für den Kunden?
Stichtag 31.Juli.2015 wenn bis dahin keine Einung UND Einspeisung vorhanden ist darf jeder Bürger die Sender via Sat holen und sein Kabel Anschluss ohne Frist Kündigen. Was denkt ihr wie schnell Kabel da einlenken würde. Aber so sitzen sie sich schön fett breit auf ihrem Monopol.

Gerade in BW kannst DVB-T vergessen. Das wird UMKBW nicht weh tun.


PS: Das obrige nicht so ernst nehmen. Wäre nur eine TRAUMMÖGLICHKEIT

_________________
Bild

Deine Infoseite und Community für DAB+ - Das Radio der Zukunft


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: KDG zieht gegen die ÖR vor BGH
BeitragVerfasst: Fr 6. Mär 2015, 11:18 
Offline
Fortgeschritte/r
Fortgeschritte/r

Registriert: Di 3. Jun 2014, 12:19
Beiträge: 114
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Oder den Markt endlich öffnen wie bei Internet, Strom usw. Es ist kurz gesagt ein Monopol bzw. eine Zwang das man nicht z.B. auf Satellit umstellen dar (in Mehrfamilienhäuser usw.).

Meine Vermutung ist aber das es wegen dem Bandbreitenausbau nicht so genau hingesehen wird bei den Kabelprovidern. Wird wieder viel geredet aber keine Glasfaser verlegt, dann können sie wenigsten sagen bei Kabel gibt es ja genug Bandbreite ;).

Hoffentlich kommt da was sinnvoll oder besser gesagt für uns Kunden positives Raus. Beide Seiten bekommen genug Geld von uns.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 30 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 16 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Impressum

Datenschutz EU-DSGVO

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de