@ Hemapri
Mir wurde gesagt das ein Techniker vorbeikommt und diese TV Filter Installation macht.. also das " mit Sicherheit nicht " ist so ( sicherlich ) nicht zutreffend.
Du könntest aber auch recht haben.. denn.. ich habe für das 2Play Smart ((Zwei)) Tarife gefunden.. KabelBW weiß aber angeblich nichts davon, ich habe es Mehrfach hinterfrag da ich Interesse daran gehabt hätte, für 24 € ne 10M Leitung & Tel und Analog TV.. da hätte ich sicher nicht nein gesagt, die 4 Euro mehr könnten aber auch in dem nach 3 Monaten Kündbaren Sicherheitspaket begründet sein.
Allerdings wurde mir beim KabelBW gesagt das kein TV beim Paket ist.. selbst Analog nicht, schriftlich leigt mir das jedoch nicht vor.. also alles unter Vorbehalt, doch wenn den laut Angebot von TelTarif das TV-Kabel enthalten ist.... warum Ruft dann ein Mitarbeiter von KabelBW bei mir an und versucht mich ca 15 Minuten davon zu überzeugen das man mir wohl gesonnen ist.. außerdem.. wer will ich hindern das Kabel zu Nutzen ?!
Oder anders gesehen... wenn den das Kabel im 2play enthalten ist... gar mitfinanziert wird... wer will mir dann rechtlich gesehen untersagen es auch für den TV zu nutzen wenn sich die Gelegenheit Bietet ( Fehlender TV Filter), da schisst sich KabelBW doch selbst ins Knie... also was nu....., ich bin mal gespannt auf den Vertrag der mir in den nächsten Tagen zugeht.
http://www.teltarif.de/a/kabelbw/2play-smart.htmlSiehe ( Anhang 1 )
UPDate:
Zitat:@ teltarif.de
Zitat:
Auf Wunsch kann man das TV-Signal sperren lassen und somit die Grundkosten für den TV-Kabel-Anschluss sparen.
Liebe Kabel BW, es ist mein ausdrücklicher Wunsch das dieser Filter gesetzt wird, ich möchte nicht in die Verlegenheit kommen bei Sat Störungen auf das Analoge TV/Radio von KabelBW zurückgreifen zu können und somit Gefahr laufe gemäß § 823 BGB in Haftung genommen werden zu könnte, das will ich ausgeschlossen haben.
Wie sagt man doch so zutreffend "
Gelegenheit macht Diebe ", Ordnung muss sein im Deutschen Städele, und es ist nicht mehr als die Konsequentes dessen was vorgegeben wird, Spitzfindigkeiten kann sich auch der andre zu nutzen machen.
Ein weiter Hintergrund ist jener " um beim Thema Spitzfindigkeiten zu bleiben ", das der im meinen Keller befindliche Verstärker ausschließlich über ( MEINEN ) Nutzstrom Läuft aber seit ca. 1 1/2 Jahren eine weiter Haushalt daran angeschlossen ist welcher dem ( Schwatz oder legitim ) Mitbenutzer zum Vorteil gereichten könnte.
Demnach hätte sich meine kosten für den Einzellanschlussvertrag ( Stand 01.10.14 ) künftig von 18.90€ auf 17.98€ Reduzieren müssen, dem verhielt es sich aber ab mitte 2012 nicht so.. 18€ hin oder her, nur wenn ich mal keinen Bock mehr auf KabelBW habe.. dann geht bei mir im Sicherungskasten die Sicherung für den Keller raus.... und dann kann die andere Partei im Zweiten Stock die Fernsicht aus dem Fenster genießen, oder aber man entschädigt mich künftig für geliehenen Strom auch wenn es nur Peanuts sind.. vielleicht erhebe ja dann ich eine Nutzungsgebühr.
Siehe dazu Tabelle:
http://www.kabelbw.de/pdf/rechtliches/k ... chluss.pdf ( Anhang 2 )
In dem Zusammenhang würde mich doch auch interessieren wie denn laut Stand 01.10.14 der Preis für dem Einzellvertrag ( HD Kabelanschluss 19.90€ ) gegenüber dem ( Digitalen von 18.90€ ) zustande kommt bzw gerechtfertigt wird... auch erst jetzt gesehen.. sehr interessant das ganze... und das wird zigtausenfach Praktizert ?! iss nicht euer ernst ?
Moin