ksonntag hat geschrieben:
Danke schon mal im Voraus! Es geht mittlerweile um 17 Monate, die wir doppelt zahlen....
Und warum habt ihr das gemacht. Hier liegt keine Schuld von UM vor. Ich habe es schon öfters erlebt, dass Vermieter einen Sammelanschluss für weniger Wohnungen abschließen, als vorhanden, aber über die Nebenkosten von allen eine Gebühr einfordern. In solch einem Fall habt ihr keine Chance, es sei denn, der Sammelanschluss wird auf die korrekte Anzahl umgestellt. Ist der Sammelanschluss korrekt, dann könnt ihr sofort kündigen. Der Anschluss besteht weiter, da ja über den Sammelanschluss abgedeckt. Ein zusätzlicher Einzelanschluss ist immer möglich. Das wird auch nicht überprüft. Ob ihr über die Nebenkosten zahlt ist auch vollkommen egal. Wenn ihr einen Einzelanschluss beauftragt habt, dann ist dieser auch rechtskräftig bis zur Kündigung. Bei bestehendem Sammelanschluss über die korrekte Anzahl der Wohneinheiten im Objekt besteht aber ein Sonderkündigungsrecht bei einem vestehenden Einzelanschluss. Das ihr bis dahin doppelt gezahlt habt, ist allerdings euer Problem.
Ganz nebenbei, in Siegen gibt es keinen Kundenservice. Falls ihr einen UM-Shop meint, das sind nur Vertriebspartner, die können wirklich nichts machen. Zuständig ist für den Kunden die Hotline. In eurem Fall alsoeinfach eine schriftliche Kündigung schreiben und als Grund angeben, dass für das Objekt bereits ein gültiger Sammelanschluss besteht. Die Kundennummer desjenigen, der diesen zahlt, ist auf jeden Fall von Vorteil. Die Nebenkostenabrechnung ist unrelevant und interessiert niemanden.
MfG