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 Betreff des Beitrags: Bin ausgetrickst von Kabel BW :-(
BeitragVerfasst: Sa 30. Apr 2011, 10:01 
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Newbee
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Registriert: Sa 30. Apr 2011, 09:56
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Hi @ all,
Ich würde mich gerne zu den treusten Kunden zählen, aber Kabel BW hat schon alles dafür gemacht das ich nie wieder mit denen was zu tun haben will.
Nach dem Kauf einer Wohnung in Backnang musste ich mich für einen Anschluss entscheiden. Kabel BW war (angeblich) technisch vorne als alle andere, nur noch nicht in Backnang. Ich hab mich in Verbindung gesetzt und wie es mir gesagt wurde als einer der ersten auf die Warteliste gesetzt.
Mir wurde versprochen dass es bald entschieden wird dass KBW nach Backnang geht und ich , sobald der Fall ist informiert werde. Paar Monaten später gab es schon Werbung in der Stadt, ich rufe KBW an und der nette Kollege sagt mir – ja wir sind schon mehrere Wochen in Backnang und bereits einige Internet/Telefonanschlusse gemacht haben. OK-nicht schlimm. Renne zum Nachbarn mit der Nachricht – ups, der kriegt schon in Paar Wochen den Anschluss weil vergangene Woche selbst zum ersten Mal KBW angerufen hat. Und ich kriege mein Anschluss 2 MONATEN SPÄTER!!! Dann fängt`s an: nach jedem Umzug wird der Vertrag um 2 Jahren verlängert – schwer zum nachvollziehen (komisches Recht ???) – bleibt nicht anders als zum selben Preis bessere Leistungen anzunehmen. Bin 2 Mal umgezogen, beim letzten Mal habe ich das Angebot angenommen mit TV-International gratis inklusive und doppelter Geschwindigkeit. Jetzt laufen 2 Jahren ab und ich rufe KBW an um das genaue Datum zu klären. Für 14 Cent pro Minute erklärt mir Hotline (am 11.03.2011) dass der Vertrag lauft am 26.05.2011 ab. WOCHE SPÄTER STEIGT DER TV-RESIEVER AUS UND DAS INTERNET WIRD LANGSAM UND DAS TELEFON MACHT WEREND GESPRÄCH UNANGENEHME GEREUSCHE!!! Gut- sende an KBW fristgerechte Kündigung. Am 28.04.2011 kriege Anruf am Handy - die Dame erzählt mir dass beim letzten Umstieg ist der Vertrag zwar zu Stande gekommen aber KBW könnte mir diese doppelte Geschwindigkeit nicht liefern und von da aus lauft bis zum 19.02.2012???
Am 30.04.2011 kommt das Brief mit BESTÄTIGUNG DER KÜNDIGUNG FÜT TV-INTERNATIONAL ZUM 26.05.2011 UND DER REST GEHT BIS 19.02.2012!!!

Das bedeutet für mich:
1) ich habe fast ein Jahr Leistungen Bezahlt die KBW technisch nicht liefern könnten und als Belohnung muss ein Jahr länger zahlen!!! :12:
2) gratis TV-International (Bestandteil des Vertrages) kriege ich nicht mehr, muss aber den gleichen Betrag weiter zahlen!!! :11:

Wie nennt man das und wo werde ich geholfen???

MfG
Jürgen

PS Interessante Details:
In diesem Brief sind Aufkleber mit drin:
1) ich muss die TV-SmartCard innerhalb 14 Tagen hin senden, sonst KASSIEREN DIE WIEDER !!!
2) für den Modem das gleiche nur ab 19.02.2012 (vielleicht mit der Hoffnung dass ich gleich hinschicke oder einfach später vergesse – DANN KASSIEREN DIE WIEDER FÜR NICHTS) !!!

Jeder darf eigene Meinung haben, ich habe meine schon fest:
HOCHPROFFESSIONELLE ABZOCKE à la USA


Mal was Anderes:
ist nicht schon die höchste zeit ab der Grundschule Verbraucher-Recht zu unterrichten?
Sonst steht man doof als Erwachsene vor den tollen Anbieter dessen Methoden sich fortentwickeln und der Verbraucher bleibt weiter zurück.


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BeitragVerfasst: Sa 30. Apr 2011, 14:33 
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Unitymedia Fan
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rurik hat geschrieben:
Am 30.04.2011 kommt das Brief mit BESTÄTIGUNG DER KÜNDIGUNG FÜT TV-INTERNATIONAL ZUM 26.05.2011 UND DER REST GEHT BIS 19.02.2012!!!


Vollkommen in Ordnung so. Wenn man mal die AGB gelesen hätte, bräuchte man sich nicht zu wundern. Kündigungsfrist ist z6 Wochen vor Vertragsende, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Bei Produktwechsel oder Umzug beginnt der Vertrag jeweils wieder neu.

Zitat:
Das bedeutet für mich:
1) ich habe fast ein Jahr Leistungen Bezahlt die KBW technisch nicht liefern könnten und als Belohnung muss ein Jahr länger zahlen!!! :12:


Was kann Kabel BW technisch nicht liefern? Die technischen Voraussetzungen sind an jedem rückwegfähigem Anschluss absolut gleich. Hier gibt es irgendwo ein Missverständnis.

MfG


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BeitragVerfasst: Sa 30. Apr 2011, 16:28 
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Kabelspezialist
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Nun da man kein sonderkündigungsrecht bei umzug hat ist eine verlängerung nicht völlig in ordnung. 1&1 hat ähnliches in den agb gehabt und dafür vom verbraucherschutz ordentlich dampf bekommen. Warum sollte den ein Vertrag verlängert werden nur weil man umzieht?

Ich behaupte ein brief vom anwalt und der vertrag würde normal weiterlaufen


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BeitragVerfasst: Sa 30. Apr 2011, 18:26 
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Newbee
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Registriert: Sa 30. Apr 2011, 09:56
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Hemapri hat geschrieben:
Vollkommen in Ordnung so. Wenn man mal die AGB gelesen hätte, bräuchte man sich nicht zu wundern. Kündigungsfrist ist z6 Wochen vor Vertragsende, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Bei Produktwechsel oder Umzug beginnt der Vertrag jeweils wieder neu.

Was kann Kabel BW technisch nicht liefern? Die technischen Voraussetzungen sind an jedem rückwegfähigem Anschluss absolut gleich. Hier gibt es irgendwo ein Missverständnis.



Klares Schema:
05.05.2009- Umzug (KBW32 mitgenommen, nächste 2 Jahren fangen an)
-zahlen-
26.05.2009- Aufstieg KBW50 mit TV-International inkl. (verschiebt sich wieder auf 2 Jahren)
-zahlen-
19.02.2010- könnte KBW die 50MBit erst liefern (die 50MBit sind aber ab 26.05.2009 vom Konto pünktlich abgezogen, und ab 19.02.2010 fangen irgendwie nächste 2Jahre an?)
-zahlen-
14.03.2011- kündige ich fristgerecht zum 26.05.2011
-ca. 20.03.2011 steigt plötzlich der TV-Receiver aus, Internet wird auch deutlich langsamer, Geräusche wehrend Telefonaten?
29.04.2011 bekomme ich Bescheid dass ich bis 19.02.2012 denselben Betrag weiter zahlen muss ohne aber TV-International zugeliefert bekommen?-

Was stimmt von meiner Seite in diesem Schema nicht?

MfG
Jürgen


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BeitragVerfasst: Mo 2. Mai 2011, 09:16 
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rurik hat geschrieben:
26.05.2009- Aufstieg KBW50 mit TV-International inkl. (verschiebt sich wieder auf 2 Jahren)
-zahlen-
19.02.2010- könnte KBW die 50MBit erst liefern (die 50MBit sind aber ab 26.05.2009 vom Konto pünktlich abgezogen, und ab 19.02.2010 fangen irgendwie nächste 2Jahre an?)


Aha! Also wurde der Vertrag zum 26.05.2009 auf CK 50 umgestellt, aber da der Ausbau auf DOCSIS 3 dort noch nicht abgeschlossen war, ein DOCSIS 2-Modem mit maximal 32 MBit/s betrieben? Das war genäß den geltenden AGB und den Produktbeschreibungen so möglich. Die Umstellung auf DOCSIS 3 erfolgte dazumal mit der technischen realisierbarkeit. Eine Vertragsverlängerung kommt so aber nicht zustande.

Zitat:
14.03.2011- kündige ich fristgerecht zum 26.05.2011


Was so auch korrekt wäre.

Zitat:
-ca. 20.03.2011 steigt plötzlich der TV-Receiver aus, Internet wird auch deutlich langsamer, Geräusche wehrend Telefonaten?
29.04.2011 bekomme ich Bescheid dass ich bis 19.02.2012 denselben Betrag weiter zahlen muss ohne aber TV-International zugeliefert bekommen?-


Was allerdings in der Tat nicht nachvollziehbar ist. Hier würde ich mich noch mal an KBW wenden. Vermutlich ist der Modemtausch in der Datenbank als Tarifwechsel eingetragen worden, was aber nicht zutrifft.

MfG


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BeitragVerfasst: Mo 2. Mai 2011, 22:10 
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Newbee
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Hemapri hat geschrieben:
Was allerdings in der Tat nicht nachvollziehbar ist. Hier würde ich mich noch mal an KBW wenden. Vermutlich ist der Modemtausch in der Datenbank als Tarifwechsel eingetragen worden, was aber nicht zutrifft.
MfG


Hi Hemapri,

zuerst danke für Deine Antworten!

Motorola-SBV6120E ist für 32 oder 50? Ich glaube dass ich den gleich beim Umzug gekriegt habe :10: .

MfG
Jürgen

PS
Schon gefunden - bis 200. Was ist aber jetzt tun, wo kann ich mich beschweren, so dass KBW es ernst nimmt?


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BeitragVerfasst: Mo 2. Mai 2011, 23:35 
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rurik hat geschrieben:
Motorola-SBV6120E ist für 32 oder 50? Ich glaube dass ich den gleich beim Umzug gekriegt habe :10: .


Es ist ein DOCSIS 3-Modem. Die wurden in der Tat auch schon ausgegeben, als noch kein DOCSIS 3 von der Netzzentrale her möglich war. Nach Installation des DOCSIS 3-CMTS wurden dann die Geschwindigkeiten entsprechend des Tarifes angehoben. So etwas ist aber kein Produktwechsel! Als Kunde hat man nur die Hotline. Alternativ kann man sich schriftlich an den Kundenservice wenden.

MfG


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