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BeitragVerfasst: Fr 15. Mär 2013, 10:50 
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Irgendwie kann man die ÖRs aber auch verstehen-
http://www.wdr5.de/sendungen/toene-text ... kabel.html


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BeitragVerfasst: Fr 15. Mär 2013, 11:00 
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Heiner hat geschrieben:
Ein Blick in den aktuell gültigen RStV lohnt sich:
Zitat:
§ 52a Regelungen für Plattformen
(3) Der Anbieter einer Plattform darf ohne Zustimmung des jeweiligen Rundfunkveranstalters dessen Programme und vergleichbare Telemedien inhaltlich und technisch nicht verändern sowie einzelne Rundfunkprogramme oder Inhalte nicht in Programmpakete aufnehmen oder in anderer Weise entgeltlich oder unentgeltlich vermarkten. Technische Veränderungen, die ausschließlich einer effizienten Kapazitätsnutzung dienen und die Einhaltung des vereinbarten Qualitätsstandards nicht beeinträchtigen, sind zulässig.


De facto verstößt UMKBW also gegen den Rundfunkstaatsvertrag wenn sie die Programme der ÖR (egal ob SD oder HD) ohne deren Zustimmung verschlüsseln und in Pakete packen. Und ich habe zumindest nichts davon gelesen, dass dieses Recht auf "Selbstbestimmung" der Sender von Einspeiseverträgen abhängig gemacht wird, an anderer Stelle steht soviel ich weiß im RStV sogar dass solche Verträge keine Voraussetzung für eine Einspeisung sind.

Wie dem auch sei, für mich als Sat-Zuschauer amüsant anzuschauen wie sich die Kabelnetzbetreiber doch immer wieder selber ein Bein stellen. Da bin ich ja gerade bei KDG einiges gewohnt :lol:
... nun, die Sache ist auch ein wenig komplexer, als von dir dargestellt. Es ist nicht nur der RStV maßgeblich, sondern auch die Bestimmung von u.a. Urhebergesetz, Telekommuniationsgestz, Landesmediengesetze, Satzungen der jeweiligen Landesmedieanstalten etc..
In z.B. NRW ergibt sich die Verpflichtung eines Einspeisevertrages aus dem Urhebergesetz und Lndesmediengesetz NRW.
Die Gestaltung der Entgelte wird im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes reguleirt, wobei die großen KNB als Unternehmen mit vorherrschender Marktmacht gelten. Damit unterliegen sie den "verschärften" Bedinungen des TKG. So dürfen sie z.B. keine Leitungskapazitäten verschenken, denn das würde gem. TKG ein Markmachtsmißbrauch darstellen ...

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Kanalbelegung digitales Kabelfernsehen (Unitymedia) Bonn


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BeitragVerfasst: Fr 15. Mär 2013, 11:19 
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Ändert trotzdem nichts daran dass die KDG die ÖR-Sender nicht paketieren und einzeln vermarkten dürfen. :05:


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BeitragVerfasst: Fr 15. Mär 2013, 11:43 
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Chris hat geschrieben:
Schau mal nach NRW und Hessen, dort verschlüsselt UM sogar Servus TV HD, obwohl dies ein Free TV ist.

Die Zukunft sieht also wie folgt aus, aus meiner Sicht: Die HD Programme der ÖR in ein verschlüsseltes Bonuspaket, dann muss man keine Einspeisegebühr mehr verlangen, da es unter Bezahldienst läuft. Einzeln buchen kann man sie aber nicht, da sie ja nur ein Bonusgeschenk sind für jeden, der mindestens ein Paket bucht. Du hast klar Recht mit deiner Aussage, dass die Sender nicht verschlüsselt werden durften, aber nur weil das bis Dezember 2012 so vertraglich geregelt war und der GEZ Zahler einen Anspruch hat. Beides wäre durch verschlüsselten Bonus der HD Ableger gewährleistet und zudem wären die Behörden auch zufrieden, da keine Anti-Diskriminierungsregel gebrochen wird.


Servus TV ist aber kein ÖR-Sender für den der Kunde Rundfunkgebühren zahlt und nur um die geht es hier.

Ich bin weiterhin der Meinung, dass es UMKBW nicht erlaubt ist, die Öffentlich-Rechtlichen in ein Bonuspaket zu packen und dieses den Kunden nur in Verbindung mit einem kostenpflichtigen Paket zur Verfügung zu stellen. Auch wenn es einigen wenigen hier vielleicht gefallen würde.

Mal ganz vom erlaubten abgesehen, wäre es in meinen Augen eine große Frechheit und Abzocke am eh schon nicht wenig zahlenden Kunden.
Ich bin gespannt...


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BeitragVerfasst: Fr 15. Mär 2013, 16:41 
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1000 Dank an Chris für die kompetente Beantwortung meiner Frage! Da wird dann doch einiges klarer.

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BeitragVerfasst: Do 21. Mär 2013, 11:05 
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Ich habe seit einiger Zeit diese Seite beobachtet und festgestellt das sie immer recht zügig upgedatet wird.
http://helpdesk.kdgforum.de/wiki/Streit_mit_ARD_und_ZDF
Nachdem nun nach und nach die Urteile gesprochen werden, gehe ich mal davon aus das die Kabelnetzbetreiber wohl keine weiteren Einspeisegebühren mehr einkalkulieren können.
Was wohl in Kürze dann die privaten Sendergruppen auf den Plan rufen wird, die sich aufgrund der gefällten Urteile selbstverständlich benachchteiligt fühlen werden.
Bringt mich zu der frage ob UMKBW nicht in absehbarer Zeit ähnlich drastische Masnahmen ergreift um "was auch immer damit zu bewirken" (Kapazitäten schaffen, den öffentlich Rechtlichen eine Lektion zu erteilen, ........)
In den vergangenen Wochen habe ich ohnehin den Eindruck das sehr viel "herumexperimentiert" wird, da die Empfangsqualität extrem schwankt. Gerade bei den HD Sendern ist die Qualität im Kreis Karlsruhe oftmals von einem Tag zum anderen sehr unterschiedlich.


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BeitragVerfasst: Do 21. Mär 2013, 11:15 
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Wenn wir wirklich bei dieser Must Carry Regelung hängenbleiben:
http://www.ard-digital.de/ARD-Digital/F ... ust-Carry-
und die Kabelnetzbetreiber sich nicht zügig eine Alternative für ihre Kunden überlegt, die es sich leisten wollen hochwertiges HD TV zu empfangen, muss man sich in der Tat Gedanken über eine Alternative machen. Denn die Satelitenbetreiber denken dahingehend auch schon wieder einen Schritt weiter:
http://www.digitalfernsehen.de/Satellit ... 032.0.html


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BeitragVerfasst: Do 21. Mär 2013, 16:13 
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Und weiter geht die Wilde Fahrt:
http://www.digitalfernsehen.de/WDR-und- ... 083.0.html
Ansicht ja nicht schlecht um Platz für höherwertige Produkte zu schaffen, nur in diesem Fall hat es glaube ist das wohl eine erzieherische Maßnahme :-)
Jetzt müssen sich doch wohl einige neue TV Geräte kaufen.
Ist das Kundenfreundlichkeit???


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BeitragVerfasst: Fr 22. Mär 2013, 13:11 
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Geht in diesem Fall aber nicht von der KDG selber aus sondern ist eine Entscheidung der NLM, auch damit die durch DVB-T zahlreichen Mustcarry-Programme eingespeist werden. So sind neuerdings Bibel TV, Anixe, DAS VIERTE, QVC und HSE24 Mustcarry hier in Niedersachsen.

Wie viele Leute hier in Osnabrück dann wohl auf der 4 statt WDR auf einmal Bibel TV sehen... :03:
Der WDR ist hier quasi das 4. Programm da wir hier ja direkt an der Landesgrenze sind.


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BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 13:12 
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KD ist nun auch gegen den SWR mit der Klage gescheitert, da sie formell nicht korrekt ist.
Die Begründung ist eine ähnliche wie die zu vor.


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BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 15:47 
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Ob KDG nun nach gibt oder bereits eine neue Klage vorbereitet?

_________________
http://www.speedtest.net/result/3887132624.png


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BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 16:16 
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Klaro, eine neue Klage undzwar global gegen die ARD, wie es das Gericht vorgegeben hat. Da könnte ich doch drauf wetten.


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BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 18:31 
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Chris hat geschrieben:
Klaro, eine neue Klage undzwar global gegen die ARD

Da wird Kabel Deutschland genauso scheitern.

Leider veröffentlichen die Gerichte in Baden-Württemberg nur sehr wenige Urteile. Dafür ist aber das Urteil im WDR-Prozess öffentlich im Internet.
Ein paar wichtige Punkte, die noch nicht so bekannt waren, hatte ich im KDG-Forum zusammengefasst.

Zitat:
Kabel Deutschland versuchte tatsächlich, ihre Klage u.a. damit zu begründen, dass es diskriminierend sei, dass ARD/ZDF bzw. der WDR weiterhin für DVB-S/T zahlen, für Kabel aber nicht. Das Gericht hat aber richtig festgestellt, dass die Satelliten- und Terrestrikbetreiber eine technische Dienstleistung für die Sender erbringen, während Kabel Deutschland einen eigenen Nutzen aus der Verbreitung ziehe und die Sender als Vorprodukte an ihre Kunden nutze.
Auch die analoge Einspeisung, obwohl die ARD-Anstalten nur noch digital senden, spreche dafür, dass Kabel Deutschland die Übertragung für sich selbst vornehme.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass es letztlich im Ermessen der Sender sei, welche Übertragungswege sie wählen.

http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 40#p412729

Ich schätze mal, dass das Urteil im Prozess gegen den SWR ähnlich sein könnte.
Der VPRT berichtete im Februar zum Prozessauftakt in Köln und Stuttgart, dass beide Gerichte dazu tendierten, dass die Kündigung der Verträge rechtmäßig war und es keinen Kontrahierungszwang gibt.


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BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 18:34 
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Das ist in der Tat mehr als interessant. Das ist ja so gesehen eine mega Klatsche für die Kabel Deutschland gewesen.


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BeitragVerfasst: Fr 12. Apr 2013, 14:15 
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Chris hat geschrieben:
Das ist in der Tat mehr als interessant. Das ist ja so gesehen eine mega Klatsche für die Kabel Deutschland gewesen.



Na ja. Wobei der Sachverhalt natürlich auch gegenüber UM/Kabel BW eins zu eins Gültigkeit hat. Besser also man klagt erst gar nicht sondern findet so eine vernünftige Lösung.


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