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BeitragVerfasst: Do 22. Dez 2011, 16:56 
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Unitymedia Fan
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Registriert: Fr 14. Jan 2011, 18:52
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Dianaownz hat geschrieben:
Peter_Silie hat geschrieben:
ProfHastig hat geschrieben:

Ich wollte damit nur verhindern, daß überzogene Telefonabrechnungen gleich vom Konto abgebucht werden ohne sie vorher zu prüfen.
Gibt es ja so Fälle wo mal kurz 20 T€ eingezogen wurden.

Da dies bei Kabel-BW bisher noch nicht vorkam, kann ich ja beruhigt dem Bankeinzug zustimmen.

Grüß und schönen Sonntag.


Hi

mal angenommen, die würden "versehentlich" 20T € abbuchen... bei mir würde ein Schreiben der Bank kommen, dass mein Konto nicht gedeckt wäre und die Lastschrift daher zurück geht :03: :03:

Spass bei Seite, auch wenn sie abbuchen, kannst es ja im "Notfall" zurück holen, in der Regel bis zu 6 Wochen danach.

Ansich finde ich das alles ganz praktisch, muss mich dann nicht um irgendwelche Überweisungen kümmern und gut ist.



Das mit den 6 Wochen ist ein Märchen, daß gilt NUR für Banken untereinander, die haben eine entsprechende Übereinkunft der du als Kund enicht zugestimmt und auch nicht unterschrieben hast.
Unrechtmäßige Abbuchungen kannst du also auch viel langfristiger zurückbuchen lassen.

Das Märchen mit den 6 Wochen hält sich aber immer noch, vermutlich weil die Bankangestellten es verbreiten ;)

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/la ... rueck.html


und wie dort nachzulesen ist, kann die bank die 6 wochen über die agb an seine kunden weiterreichen und dann gilt die grundsätzlich. also ist nicht generell gesagt das sie nicht gilt. es kommt im einzelfall auf die agb der bank an.


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BeitragVerfasst: Sa 31. Dez 2011, 16:59 
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Ich überweiße auch selbst, und zwar alle meine Rechnungen. Wer schonmal schlechte erfahrungen per Lastschriffteinzug gemacht hat, kann das nachvollziehen. Zweimal im Monat muß ich ran und brauche insgesammt ca. 30-45min. Allso alles im grünen Bereich.
Ihr gebt ja beim bezahlen an der Kasse auch nicht den kompletten Geldbeutel rüber, und vertraut darauf das danach alles stimmt.
Und ja, KBW geht mit der Schufa-Auskunft nicht ganz so streng um. Wobei es dabei doch egal ist ob jemand per Lastschrifft oder Überweißung bezahlt. Entweder man bekommt den Vertrag mit KBW oder eben nicht.
Auch ist es unerheblich ob KBW ne große Rechtsabteilung hat. Sie wären nicht der erste große Konzern der gegen einen einzelnen kleinen Bürger die Segel streichen muß. Noch entscheidet das BVG und nicht KBW was "RECHT" ist und was nicht. Es bedarf nur eines einzelnen der dagegen klagt.
Gut, ich bin nicht so mutig und im zweifel zahle ich lieber die 1.90€. Auch weil ich mit dem Produkt sehr zufrieden bin.


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BeitragVerfasst: Mo 2. Jan 2012, 14:04 
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Newbee
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Noch mal vielen Dank an Alle dies sich an diesem Thread beteiligt haben.

Habe mich nun auch noch ein bisschen schlau gemacht und bin zu folgendem Schluss gekommen: eine nachträgliche Veränderung der AGB muss durch den Kunden akzeptiert werden ansonsten bleibt es bei den alten AGB’s, siehe hierzu:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ13255040270085 ... 7818A.html

Hierbei gibt es dann 2 Möglichkeiten:
a) der Kunde akzeptiert nicht, dann bleibt es bei den alten Bedingungen, da der Vertragsgeber aber kein Interesse daran hat wird er den Vertrag kündigen.
b) der Kunde akzeptiert, damit werden die neuen AGB’s automatisch Bestandteil des Vertrags.

Zu Fall a) wenn bei 2.3 Millionen Kunden 10 % die AGB’s nicht akzeptieren, müssten 230.000 Verträge gekündigt werden. Bei einem durchschnittlichen Volumen von 40 € pro Vertrag wären dies dann ca. 110 Millionen € die KBW im Jahr verlieren würde.

Es liegt also an den Kunden und wie viele davon die neuen Bedingungen nicht akzeptieren :abgelehnt: , damit diese nicht durchgesetzt werden können.
Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass KBW auf soviel Geld verzichten will.

Für Neukunden stellt sich diese Frage nicht, da sie automatisch mit den neuen AGB’s abschließen. Sie könnten sich zwar für einen anderen Anbieter mit besseren Zahlungsbedingungen entscheiden, aber da KBW mehr oder weniger das Monopol in BW hat, scheidet diese Möglichkeit aus.


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BeitragVerfasst: Mo 2. Jan 2012, 14:11 
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Newbee
Newbee

Registriert: Mo 2. Jan 2012, 14:01
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Ich wollte nur ganz kurz zum thema lev was sagen, bevor hier irgendwelche Missverständnisse auftauchen, die gesetzliche Frist für eine Rücklastschrift liegt bei 6 Wochen nach Quartalsende/Rechnungsabschluss, also bis zu 135 Tagen. Danach gibt es keinen Anspruch mehr, kleine Ausnahme :

Bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen. Nach Ablauf der Frist von 13 Monaten bestehen nach einer Belastung auf dem Konto grundsätzlich keine Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche mehr.

gruß

Icim


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BeitragVerfasst: Mi 16. Mai 2012, 09:27 
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Newbee
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Registriert: Di 13. Sep 2011, 09:34
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also, ich habe selbst schon in einer buchhaltung in einer grossen firma gearbeitet. bei allen automatismen, die moderne software im bereich buchhaltung bietet, sind die 1,90 für die selbstzahler eine = frechheit dem kunden gegenüber! ich habe keine einzige einzugsermächtigung für mein konto und das hat seinen grund und das ist gut so! und ich möchte auch weiterhin meine freiheit haben, die rechnung im akzeptablen zeitraum zu begleichen...

leider ist die konkurrenz, die in unserem wohngebiet noch zur auswahl steht, nicht viel besser, sonst würde ich sicher wechseln! "lieber der teufel, den man kennt, als der teufel, den man nicht kennt!"

die banken überhäufen einen mit angeboten zu kostefreien girokonten, die leistungsträger dafür belasten ihre kunden mit unnützen gebühren... ist ja nur meine bescheidene meinung...


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BeitragVerfasst: Do 17. Mai 2012, 11:36 
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Newbee
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ich kann nur jedem davon abraten kabel-bw einen lastschrifteinzug zuzulassen.
ich hatte in allen bereichen schon etliche falsche abrechnungen.
ich überweise NACH dem ultimo für erbrachte leistungen - nach prüfung.
1,90 für manuell überweiser ? da lach ich nur.
last die rechung in die erste mahnung laufen - das kostet kabel-bw ein vielfaches und dafür dürfen keine gebühren erhoben werden.
ein variabler text in der überweisung macht die arbeit noch aufwendiger ;-)

gruß


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BeitragVerfasst: Di 22. Mai 2012, 21:20 
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pendragon hat geschrieben:
ich kann nur jedem davon abraten kabel-bw einen lastschrifteinzug zuzulassen.
ich hatte in allen bereichen schon etliche falsche abrechnungen.
ich überweise NACH dem ultimo für erbrachte leistungen - nach prüfung.
1,90 für manuell überweiser ? da lach ich nur.
last die rechung in die erste mahnung laufen - das kostet kabel-bw ein vielfaches und dafür dürfen keine gebühren erhoben werden.
ein variabler text in der überweisung macht die arbeit noch aufwendiger ;-)

gruß


Ganz schlau, dann haste noch mehr Kosten...

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BeitragVerfasst: Mi 23. Mai 2012, 19:52 
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hajodele hat geschrieben:
pendragon hat geschrieben:
last die rechung in die erste mahnung laufen - das kostet kabel-bw ein vielfaches und dafür dürfen keine gebühren erhoben werden.


Kannst du dazu mal eine Quelle nennen?
Ich habe nur gefunden, daß keine überzogenen Gebühren erhoben werden dürfen.

Dazu wird es keine geben. Lass uns ihn ruhig machen, wenn er dann für die Entsperrung des Anschlusses zahlen darf, wird er sich melden.

Solche sind mir die liebsten, große Klappe haben, und dann zahlen sie weitaus mehr als ursprünglich.

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BeitragVerfasst: Fr 25. Mai 2012, 22:16 
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Newbee
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Langsam wird es wirklich eng, es will sogar meine Volksbank für jede LS noch 30 cent extra.

Heul, also entweder in den saueren Apfel von KBW beißen mit 1,90 extra oder den per LS Ermächtigung zahlen und mit glücklichen 30 cent davonkommen.

Wir werden einfach nur abgezockt.


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BeitragVerfasst: Fr 25. Mai 2012, 23:05 
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Fortgeschritte/r
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Wir werden zwar schon abgezockt, aber nicht in diesem Fall. ;)

A. Es spricht wirklich nichts gegen eine Einzugsermächtigung. Es mag zwar im Einzelfall ein "Kampf" sein, unberechtigt abgebuchtes Geld zurückzubekommen, aber immerhin muß man bei KabelBw keine Angst haben, daß die nicht genug davon hätten... :mrgreen: Wenn ich daran denke, alles überweisen zu müssen, da hätte ich im Leben fast nichts anderes mehr zu tun... ;) Seitdem es Bezahldienste und Kreditkarten gibt mache ich höchstens noch eine Überweisung pro Monat, manchmal sogar noch weniger...

B. Es gibt genügend kostenlose Girokonten. Sogar welche, die von Test mit gut bewertet wurden.

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BeitragVerfasst: Sa 26. Mai 2012, 00:21 
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ProfHastig hat geschrieben:
Langsam wird es wirklich eng, es will sogar meine Volksbank für jede LS noch 30 cent extra.
Wir werden einfach nur abgezockt.


Du bist bei mir der falschen Bank.

Alle Buchungen sind kostenlos, selbst Guthaben wird verzinst. Kosten habe ich keine mit der DKB. Habe seit Jahren keinen Cent mehr an meine Bank bezahlt.. Ach ja, Geld abheben auch umsonst.

Daher bist du eindeutig bei der falschen Bank

Ergo: Nicht wir werden abgezockt, sondern lediglich nur du, schließlich gehören zum abzocken 2,einer der sich abzocken lässt und einer der abzockt

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BeitragVerfasst: Sa 26. Mai 2012, 09:15 
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also ich bekomme auf meinem girokonto der volksbank durchgängig den vollen tagegeldzinssatz. gebühren bezahle ich keine.


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BeitragVerfasst: Sa 26. Mai 2012, 10:25 
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Ist ja Alles hochinteressant......
aber,
back to topic,please :02:


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BeitragVerfasst: Do 31. Mai 2012, 00:54 
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Sehr interessante Argumente die ich hier lese.
Hat aber schon mal einer daran gedacht das es auch eventuell Leute gibt die kein Girokonto besitzen???
Die werden wieder zusätzlich gebeutelt.

Ich kann nur empfehlen keine Lastschrift raus zugeben, schließlich ist ein Girokonto kein Selbstbedinungsladen.
Da KabelBW immer zwischen den 22 und 28 eines Monats einzieht können bei Sozialleistungsbezüge Rücklastschriften entstehen.
Da Sozialleistungen immer am Monatsletzten erst gutgeschrieben werden.

Man sollte eben immer das gesamte Konzept sehen. :Bandit1:

so werden mal wieder die Sozialschwachen wieder massiv zur Kasse gebeten.


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BeitragVerfasst: Sa 2. Jun 2012, 01:06 
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Serialz hat geschrieben:
Sehr interessante Argumente die ich hier lese.
Hat aber schon mal einer daran gedacht das es auch eventuell Leute gibt die kein Girokonto besitzen???
Die werden wieder zusätzlich gebeutelt.

Ich kann nur empfehlen keine Lastschrift raus zugeben, schließlich ist ein Girokonto kein Selbstbedinungsladen.
Da KabelBW immer zwischen den 22 und 28 eines Monats einzieht..


Sorry, aber KBW gibt dir fast 4 Wochen Zeit, schließlich wird die Rechnung zum 22./23. für den VORMONAT erstellt!!! Das heißt, du musst dafür Sorge tragen das du pünktlich zahlst. Mein Handy Anbieter schickt mir die Rechnung für den Vormonat immer um den 5. herum.
Wenn man kein Konto hat, wie bekommt man sonst seine Sozialleistungen? M. W. nach ist ein Girokonto Pflicht bei den Ämtern. Es sei denn man ist insolvent und alle Konten sind dicht..

Als arbeitender Mensch habe ich keine Zeit und Lust für alles irgendwelche Überweisungen selbst auszuführen... Wenn man dann mal im Urlaub oder Kkh ist, kommt es zu Verspätungen und somit Mahnungen. Da ist der Einzug ideal, zumal man das im worst case zurück holen kann


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