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 Betreff des Beitrags: Rechtliches Problem
BeitragVerfasst: Fr 6. Apr 2012, 17:38 
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Newbee
Newbee

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Folgendes ist hier bei mir der Fall.

Ich wohne hier in einem Haus, in dem Kabelfernsehen liegt. (Verteilerkasten von Cable4)

Laut Mietvertrag ist für dieses Haus Cable 4 zuständig.

Als ich hier eingezogen bin, sollte ich also mich an Cable 4 wenden.

Dies tat ich und wurde nach 3 Terminen 3x Versetzt.

Stinksauer habe ich mich dann direkt an KabelBW gewendet und dort mein kabel angemeldet und dort auch mein Cleverkabel25 mit Internet und Telefon angemeldet.

dann wurde von KabelBW ein komplett neuer Kasten (mit dem Aufkleber "eigentum von KabelBW) mitverteiler und Verstärker extra für mich gelegt.

Seitdem gibt es nun Kuddelmuddel und Mahnungen und Forderungen hoch 10

Die Rechungen von Kabel BW sind alle bezahlt und es gibt von dieser Seite her keinerlei Probleme.

Allerdings durch Cable4.

Denn die behaupten, ich MUSS an die zusätzlich "Kabelgrundgebühren zahlen"...diese 16€ im Monat obwohl ich mit den kein Vertrag habe, sondern mit Kabel BW

Seit 11.2011 habe ich nun sogar KabelBW Home Entertainment mit Kabel HD ud zahle nun also 50€ im Monat direkt an Kabel BW

Jetzt kommt der Oberhammer.

Cable4 hat nun das Kabel im KabelBW Kasten abgeklemmt und sagt die schliessen es erst wieder an, wenn ich die Forderung von denen zahle.
Nun geht also weder Telefon noch Internet...und muss mein Handy als Modem nutzen, damit ich diesen Beitrag schreiben kann.

Dürfen die das?!? oder bin ich mit meinen Gedanken falsch?


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliches Problem
BeitragVerfasst: Fr 6. Apr 2012, 18:16 
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Newbee
Newbee

Registriert: Fr 6. Apr 2012, 15:25
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Was heist an fremden Eigentum vergreifen?

KabelBW hat ja einen neuen kasten an das andere "Hauskabel" angeschlossen.

Ich weiss hört sich alles "irre" an.

Folgendes.

In dieses Haus kommen "2" Kabel von der Strasse ins Haus.

an dem einen ist der Kasten von Cabel4
an dem anderen ist der "neue" Kasten von KabelBW

Und am Kasten von Cable4 sind die 3 anderen Mieter
und am Kasten von KabelBW bin nur ich


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliches Problem
BeitragVerfasst: Fr 6. Apr 2012, 21:07 
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Newbee
Newbee

Registriert: Fr 6. Apr 2012, 15:25
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Hier geht es nicht um die Installation und den "Stromverbrauch" denn dies ist eine Angelegenheit zwischen dem Hauseigentümer und mir.
Und hier gibt es keine "Konflikte".

Sondern lediglich zwischen Cable4 und KabelBW.


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliches Problem
BeitragVerfasst: Mi 9. Mai 2012, 21:33 
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Newbee
Newbee

Registriert: Fr 6. Apr 2012, 15:25
Beiträge: 4
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Hallo....nach einiger Zeit nun mal noch Rückmeldung zum aktuellen Stand.

Seit dem 3.4.2012 ist nun das "Kabel" durch Cable 4 abgeklemmt....und einen neuen Vertrag werde ich mit denen auch nicht machen.

Auf Grund dessen, da ich die Leistung von KabelBW seit dem 3.4.2012 nicht mehr nutzen kann, habe ich eine Kündigung an KabelBW zum 3.4.2012 per Einschreiben am 10.4.2012 geschickt, mit der Begründung, dass ich deren Leistung auf Grund der "Kündigung" durch Cable4 (trotz bezahlter Rechnung wird nicht wieder angeschlossen) nicht mehr nutzen kann und ich auf Grund des extrem schlechten Service von Cable4 nicht bereit bin einen neuen Vertrag mit Cable4 einzugehen.
Ich daher eine abschliessende Rechnung von den haben will und ich "dann" die Geräte die ich von KabelBW habe zurücksenden werde.

Nach fast 3 Wochen kam dann per Mail dieses Schreiben.
Zitat:
Sehr geehrter Herr **********,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.04.2012.
Für die späte Rückmeldung entschuldigen wir uns.
Mit Bedauern haben wir Ihren Kündigungswunsch zur Kenntnis genommen.
Wir bestätigen Ihnen die Kündigung wie folgt:
CleverFlat Entertainment zum 08.12.2013
Miete HD-Receiver zum 21.12.2013
Gern können Sie uns Ihre Kündigungsbestätigung von Cable4 zu schicken. Sobald diese vorliegt, prüfen wir Ihre Kündigung erneut.
Falls Ihnen durch die Kündigung ein Guthaben entsteht, wird dieses auf die uns vorliegende Bankverbindung erstattet. Wenn uns Ihre Bankdaten nicht bekannt sind, teilen Sie uns diese bitte noch mit.
Schicken Sie bitte die komplette Ausrüstung innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Kündigung an folgende Adresse:
CTDI GmbH
c/o Kabel BW GmbH
76314 Malsch
Wenn Sie eine SmartCard von uns nutzen, schicken Sie diese bitte ebenfalls an oben genannte Anschrift.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Kosten laut unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnen, wenn die Ausrüstung nicht zurückgeschickt wird.
Wir freuen uns, wenn wir Sie wieder als unseren Kunden begrüßen dürfen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.


Was soll das??!?!

Ich zahl doch nicht Monatlich 50€ für Leistung die ich weder erhalte noch nutzen kann??

Wollen die mich verscheissern?

Und heute kamm ne Mahnung von der Rechnung April über 50,05€ und kestern schon ne neue Rechnung über 50,05€

Muss ich da erst nen Anwalt einschalten?


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliches Problem
BeitragVerfasst: Do 10. Mai 2012, 13:25 
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Kabelspezialist
Kabelspezialist
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Registriert: Fr 14. Jan 2011, 19:44
Beiträge: 590
Wohnort: Tiefenthal
Geschlecht:
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Zitat:
...Gern können Sie uns Ihre Kündigungsbestätigung von Cable4 zu schicken. Sobald diese vorliegt, prüfen wir Ihre Kündigung erneut.

Du wirst da keine große Chance haben, aber nachdem Du für den Service bis Dezember bezahlst, würde ich darauf bestehen, das KBW dir den Anschluß aktiviert (egal wie). Denn, wenn es nicht geht, muss sich KBW darum kümmern und eventuell kommst Du dann früher wieder raus.

Nur so eine Idee...

Eigentlich hätte KBW mit dir keinen Vertrag machen dürfen.

_________________
PROGRAMMIERUNG IN C UND ASSEMBLER
Raspberry Pi
SAT: Astra, Hotbird
Internet: Glasfaser Quix


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 Betreff des Beitrags: Re: Rechtliches Problem
BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 15:41 
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Unitymedia Fan
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Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
Beiträge: 1864
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Macht es doch nicht so kompliziert: Der Kunde und damit Mieter hat überhaupt keinen Fehler gemacht und die Problematik hinsichtlich der Netzebene 4 geht ihm rechtlich überhaupt nichts an, sondern ist Sache des Hauseigentümers. Der Name Cable 4 braucht gegenüber Kabel BW nicht mal erwähnt werden, denn auch das geht dem Kunden nichts an. Er kann lediglich, wenn sein Anschluss nicht gehen sollte, eine Störung melden. Dann muss Kabel BW sich kümmern, denn deren Zuständigkeit endet innerhalb der NE4 an der Multimediadose, an der das Kabelmodem angeschlossen ist. Kabel BW, als auch der Kunde kann bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit die Erfüllung des Vertrages fordern. Eine Forderung an Kabel BW besteht erst ab Beginn der Störungsmeldung durch den Kunden. Es gelten die AGB. Kabel BW muss einer vorzeitige Vertragsauflösung erst zustimmen, wenn die Störungsbeseitigung wiederholt unwirksam war.

MfG


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