ProfHastig hat geschrieben:
Hallo Kabel-BW Nutzer, 
wollte gerade meinen Vertrag auf eine andere Geschwindigkeit umstellen, da erscheint bei der Bestätigung die Kontonummer als Pflichtfeld. Genauso ist der LA-Einzug als pflichtiges Kontrollkästchen vorhanden. 
Da ich immer per Überweisung bezahlte wunderte mich dies und ich brach die Vertragsumstellung erstmal ab. 
Beim weiteren durchstöbern meiner persönlichen daten fiel mir nun dieser Satz bei den Zahlungsbedingungen (wunderbar NEU!) auf: 
Ab 01.02.2012 wird für Selbstzahler eine monatliche Gebühr von 1,90 € erhoben, Bestandskunden vor dem 01.02. bleiben bis zum 01.05. von der Preiserhöhung befreit.
Ist ja wunderbar dachte ich, wenn ich  nun ab dem 01.06. bezahle muß ich zu meiner Rechnung immer noch 1,90 € hinzuzahlen. 
Hierzu 2 Fragen: 
1) Ist sowas überhaupt erlaubt? 
2) wie kann man sich dagegen wehren? 
Viele Grüße und Danke für Antworten 
Euer Prof. Hastig
Das 
könnte mit dem Kauf durch LG und der Anpassung an UM zusammenhängen, dort geht es nur über Lastschrift.
Das ist aber kein Nachteil, eine Lastschrift kannst du JEDERZEIT zurückgehen lassen, wenn du falsch überweist hast du Pech gehabt.
Erlaubt ist es auf jeden Fall, in NRW kannst du kein Auto zulassen wenn du nciht die Steuer per Lastschrift einziehen läßt, das hat glaiube ich auch schon ein Gericht bestätigt.
Dort kannst du allerdings hinterher die Einzugsermächtigung auch widerrufen.
Das wird wohl bei KBW nciht klappen.