http://www.n-tv.de/technik/Werbeverbot- ... 50246.htmlEine Entscheidung des OLG Köln (welches neben Düsseldorf liegt, wo ja auch immer drollige Entscheidungen getroffen werden)
Dürfte dann so auch für viele andere gelten.
Ich finde, zumindest so wie es auf n-tv dargestellt wird, des ganze etwas albern. Auch Uploadraten die man vdsl entnommen hat in "normales DSL" einzurechnen ist schon aufgrund allgemeiner Verfügbarkeit etwas beschränkt. Und da DSL-Anbieter schon mal fast grundsätzlich ihre "bis zu"-Raten nicht erreichen (ich hatte selbst 100 Meter von der VST weg "nur" 14mbit) sehe ich "rein moralisch und juristisch unverbindlich

" dieses Urteil etwas fehlgeleitet.
So wirklich dämlich ist aber der Hinweis auf Verkabelung und Rechnergeschwindigkeit. Nach der Logik ist ja sogar eine 100er Kabelinternetleitung nicht leistungsfähiger als mein 9600Baud-Modem im Keller....am Z80.