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BeitragVerfasst: Do 10. Feb 2011, 14:55 
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Newbee
Newbee

Registriert: Do 10. Feb 2011, 14:34
Beiträge: 5
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Hallo,
ich habe momentan noch folgende Produkte von Kabel BW:

- TV: Kabelanschluss im Einzeltarif für den Anschluss eines Haushalts
- Internet + Telefon-Flat: CleverKabel20 (=29,90€ im Monat)


Die momentane Vertragslaufzeit von 24 Monaten neigt sich dem Ende zu.


Ich würde gerne bei Kabel BW Kunde bleiben und brauche weiterhin:
- TV: Kabelanschluss im Einzeltarif für den Anschluss eines Haushalts


So nun zum Thema Internet + Telefon Flat:
Mein bisheriges Produkt CleverKabel 20 gibt es ja nicht mehr.
Wenn ich das richtig verstehe würde Kabel BW meinen Vertrag einfach verlängern und mir statt CleverKabel 20 eben CleverKabel32 anbieten.
Da es sich bei CleverKabel 32 um das Nachfolgeprodukt von CleverKabel 20 handelt, fällt dann auch keine Wechselgebühr an.

Allerdings brauche ich CleverKabel 32 nicht unbedingt und würde daher auf folgenden günstigeren Tarif wechseln:
CleverKabel Starter

Laut Kabel BW soll ich für diesen Wechsel allerdings eine Gebühr von 29,90€ bezahlen.
Das kann es doch irgendwie nicht sein, oder?
Die sollen doch froh sein dass ich weiterhin bei denen Kunde bleiben möchte...


Außerdem ist mir noch aufgefallen dass es für CleverKabel 32 Neukunden eine 120€ Gutschrift + 20€ Online-Vorteil gibt.
Wenn ich diese 140€ von den Mehrkosten gegenüber CleverKabel Starter abziehe, kostet mich CleverKabel 32 auch nicht viel mehr als CleverKabel Starter.
Allerdings bekommt man die Gutschrift + Online-Vorteil ja nur wenn man Neukunde ist.


Also was soll ich machen?

-Vertrag verlängern, allerdings auf CleverKabel Starter wechseln und 29,90€ Wechselgebühr zahlen?
(19,90€ * 24 Monate + 29,90€ Wechselgebühr = 507,50€)

-Oder Vertrag kündigen und mich neu anmelden für CleverKabel 32 um 140€ zu kassieren?
(29,90€ * 24 Monate - 120€ Gutschrift + 20€ Online-Vorteil = 577,60€)
Geht das überhaupt? Oder werde ich von denen nicht mehr als Neukunde gesehen/akzeptiert?



Danke!


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BeitragVerfasst: Do 10. Feb 2011, 23:47 
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Unitymedia Fan
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Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
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XYZ1 hat geschrieben:
[b]
Mein bisheriges Produkt CleverKabel 20 gibt es ja nicht mehr.
Wenn ich das richtig verstehe würde Kabel BW meinen Vertrag einfach verlängern und mir statt CleverKabel 20 eben CleverKabel32 anbieten.


Das hast du nicht richtig verstanden. An deinen Tarif ändert sich gar nichts. Der bleibt ewig so bestehen. Der Vertrag verlängert sich aber um jeweils 12 Monate, wenn du nicht mindestens 6 Wochen vorher kündigst. Wenn du CK 32 haben möchtest, so geht das nur über einen Tarifwechsel, den du selbst bei KBW beauftragen musst. Das geht auch vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Allerdings beginnt bei einem Tarifwechsel wieder eine neue, 24-monatige MVLZ.

Zitat:
Da es sich bei CleverKabel 32 um das Nachfolgeprodukt von CleverKabel 20 handelt, fällt dann auch keine Wechselgebühr an.


Das ist richtig. Es kommt aber das Sicherheitspacket hinzu, welches aber nur eine MVLZ von 3 Monaten hat und mit mindestens 6 Wochen Kündigungsfrist zum dann folgenden Monatsende gekündigt werden kann, wobei die ersten drei Monate kostenfrei sind.

Zitat:
Laut Kabel BW soll ich für diesen Wechsel allerdings eine Gebühr von 29,90€ bezahlen.
Das kann es doch irgendwie nicht sein, oder?


Doch.

Zitat:
Die sollen doch froh sein dass ich weiterhin bei denen Kunde bleiben möchte...


Musst du doch nicht! Und wenn du es doch möchtest, dann must du es eben akzeptieren, den höheren Tarif behalten oder kündigen.

Zitat:
Außerdem ist mir noch aufgefallen dass es für CleverKabel 32 Neukunden eine 120€ Gutschrift + 20€ Online-Vorteil gibt.
Wenn ich diese 140€ von den Mehrkosten gegenüber CleverKabel Starter abziehe, kostet mich CleverKabel 32 auch nicht viel mehr als CleverKabel Starter.
Allerdings bekommt man die Gutschrift + Online-Vorteil ja nur wenn man Neukunde ist.


Dann mach eine KBW-Pause von 6 Monaten und danach bist du wieder Neukunde mit allen Vorteilen.

Zitat:
-Oder Vertrag kündigen und mich neu anmelden für CleverKabel 32 um 140€ zu kassieren?
(29,90€ * 24 Monate - 120€ Gutschrift + 20€ Online-Vorteil = 577,60€)
Geht das überhaupt? Oder werde ich von denen nicht mehr als Neukunde gesehen/akzeptiert?


Nein, das geht in der Tat nur als Neukunde und Neukunde ist nach AGB, wer in den letzten 6 Monaten kein Kunde von KBW war.

MfG


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BeitragVerfasst: Fr 11. Feb 2011, 13:55 
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Newbee
Newbee

Registriert: Do 10. Feb 2011, 14:34
Beiträge: 5
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Danke für die schnelle und umfangreiche Antwort :)

Hemapri hat geschrieben:
XYZ1 hat geschrieben:
Mein bisheriges Produkt CleverKabel 20 gibt es ja nicht mehr.
Wenn ich das richtig verstehe würde Kabel BW meinen Vertrag einfach verlängern und mir statt CleverKabel 20 eben CleverKabel32 anbieten.


Das hast du nicht richtig verstanden. An deinen Tarif ändert sich gar nichts. Der bleibt ewig so bestehen. Der Vertrag verlängert sich aber um jeweils 12 Monate, wenn du nicht mindestens 6 Wochen vorher kündigst. Wenn du CK 32 haben möchtest, so geht das nur über einen Tarifwechsel, den du selbst bei KBW beauftragen musst. Das geht auch vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Allerdings beginnt bei einem Tarifwechsel wieder eine neue, 24-monatige MVLZ.

Das ist ja interessant, ich dachte immer der Vertrag verlängert sich um jeweils 24 Monate wenn man nicht mindestens 6 Wochen vorher kündigt.

Angenommen ich kündige nicht, dann würde ja CK20 für 12 Monate weiterlaufen.
Was wäre denn wenn ich z.B. innerhalb des ersten Monats dann sofort eine kostenfreie Bandbreitenerhöhung von CK20 auf CK25 mache?
Dann hätte ich wieder eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten, richtig?



Ich glaube ich werde dann auf CK Starter wechseln, die Bandbreite von CK20 habe ich eigentlich eh nie gebraucht.
Es war nur damals mit dem Neukunden Bonus auch nicht viel teurer als CK10, deshalb hatte ich damals für CK20 entschieden.

Wie soll ich denn am besten vorgehen? Einschreiben mit Rückschein an Kabel BW dass ich zum Ende meiner jetzigen Vertragslaufzeit auf CK Starter wechseln möchte?


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BeitragVerfasst: Fr 11. Feb 2011, 22:15 
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Unitymedia Fan
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Registriert: Fr 14. Jan 2011, 23:31
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XYZ1 hat geschrieben:
Angenommen ich kündige nicht, dann würde ja CK20 für 12 Monate weiterlaufen.


Richtig.

Zitat:
Was wäre denn wenn ich z.B. innerhalb des ersten Monats dann sofort eine kostenfreie Bandbreitenerhöhung von CK20 auf CK25 mache?


Das geht nicht, da es kein CK 25 mehr gibt. Eine "Bandbreitenerhöhung" gibt es übrigend nur in Form eines optionalen Zusatzproduktes. Alles andere ist ein Produktwechsel und ein solcher geht nur zu einem aktuell verfügbaren Produkt.

Zitat:
Dann hätte ich wieder eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten, richtig?


Bei einem Produktwechsel, ja. Und manche gehen auch nur nach Ablauf der MVLZ. ein Wechsel von CK20 zu CK32 ist aber immer möglich.

Zitat:
Ich glaube ich werde dann auf CK Starter wechseln, die Bandbreite von CK20 habe ich eigentlich eh nie gebraucht.


Das geht aber wieder nur nach Ablauf der MVLZ + Wechselgebühr.

Zitat:
Wie soll ich denn am besten vorgehen? Einschreiben mit Rückschein an Kabel BW dass ich zum Ende meiner jetzigen Vertragslaufzeit auf CK Starter wechseln möchte?


Da genügt ein Anruf bei der Hotline. Die schicken dann eine schriftliche Auftragsbestätigung. wenn die nicht widerrufen wird, gilt der Auftrag als genehmigt.

MfG


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