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BeitragVerfasst: Do 2. Jul 2020, 18:47 
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Wie viele von euch wissen, habe ich mich an Vodafone, als auch an die Verbraucherzentrale gewandt, da ich der Auffassung bin, dass vodafone mir bei Verfügbarkeit eines HD Senders im Netz, diesen auch freischalten muss wenn ich den Sender in SD habe. Hintergrund ist der folgende Satz:

Zitat:
Mit der HD Option sehen Sie jeweils die in dem Unitymedia Kabelnetz verfügbaren HDTV Programme, welche in dem von Ihnen gebuchten Digital TV Paket vorhanden sind.


Die Sender:
- SAT.1 emotions SD
- eSports 1 SD
- Sony Channel SD
- Eurosport 2 SD

sind in meinem Paket Allstars enthalten und ich habe die HD Option. Zum 09.06.2020 wurden nun von den vier genannten Sendern HD Versionen eingespeist, diese werden mir aber nicht zugänglich gemacht, da sie zu neuen Paketsturkturen gehören, was meine Auffassung von oben zitiertem Satz ins wanken bringt.

Heute bekam ich nun eine Stellungnahme der Firma Vodafone aus der ich euch die wichtigen Punkte zitieren möchte, dass ihr nun die Argumentation von vodafone kennt.

Zum Thema wie steht es um die Altpakete "Digital TV Highlights", "Digital Allstars" und die "HD Option"?

Zitat:
Da wir die vormaligen Angebote wie das TV Produkt Digital TV Allstars oder Digital TV Highlights nicht mehr
vermarkten oder anbieten werden auch keine neuen Sender bei diesen Produkten mehr eingepflegt. Hier kann
ja der Kunde entscheiden, ob er auf die neueren Produkte umsteigt.


Zum Thema des zitierten Satzes der HD Option äußert sich Vodafone wie folgt:

Zitat:
Mit Ihrer rechtlichen Auffassung gehen Sie allerdings fehl. Der von Ihne zitierte Satz führt nicht zu dem
Ergebnis, dass Etwa neue Sender aus Produkten bei Kunden mit „Altprodukten“ eingespeist werden müssten.
Wie es dort heißt, müsste das TV Programm „in dem Digital TV Paket“ enthalten sein. Genau dies ist aber nicht
der Fall bei dem von Ihnen gebuchten Digital TV Allstars. Es liegt demnach auch kein Verstoß gegen den mit
Ihnen geschlossenen Vertrag vor.


Ich selbst werte diese Aussagen jetzt absichtlich mal nicht und lasse euch einfach darüber diskutieren.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei vodafone für die Stellungnahme und die Spiegelung deren Ansicht über den Sachverhalt.


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BeitragVerfasst: Do 2. Jul 2020, 19:33 
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Das selbe hat Vodafone mir vor ca. 3 Wochen geschrieben.
Ich bin da allerdings anderer Meinung, denn es heißt ja wenn die HDTV Sender verfügbar sind, gehören sie auch zur HD Option.
Ich würde sagen, das Vodafone da mit seiner Argumentation fehl geleitet ist.
Doch wer letztendlich recht hat, wird wohl die Verbraucherschutzzentrale klären müssen.

Auf der anderen Seite, braucht Vodafone die Premium Pakete doch einfach nur um die Allstars Sender für alle ergänzen und die Aktivierungsgebühr, die reine Abzocke ist abschaffen, dann würden die Unitymedia Altkunden auch in die neuen Premium Pakete wechseln.
Ich wechsel nicht, weil ich dann EXTREME SPORTS, RTL PASSION HD, animal planet HD und PLANET HD nicht mehr empfangen könnte.

Vodafon sollte lernen auch auf die Wünsche der Kunden einzugehen und nicht nach ihren eigenen Vorlieben die Sender aussuchen, die ins Kabel gehören.

@Chris!
Mich würde deine Meinung dazu auch sehr interessieren :!:


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BeitragVerfasst: Do 2. Jul 2020, 20:20 
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Die wissen aber schon, dass die HD-Option immer noch vermarktet wird? :04:


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BeitragVerfasst: Do 2. Jul 2020, 23:17 
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Zur Stellungnahme von Vodafone:

Ich habe selten so einen juristischen Blödsinn gelesen. Schon dem Wortlaut nach hat jeder Allstars-Kunde mit HD-Option Anspruch auf die Sender.

Denn der Vertrag lautet wie folgt: Wer die HD-Option bucht, bekommt sämtliche Sender, die in seinem SD-Paket enthalten sind, auch in HD - sofern diese im Kabelnetz verfügbar sind.

Nachdem die Sender
- SAT.1 emotions SD
- eSports 1 SD
- Sony Channel SD
- Eurosport 2 SD

im Allstars-Paket enthalten sind, besteht bei gebuchter HD-Option Anspruch auf Freischaltung.

Ob Vodafone das Allstars-Paket noch an neue Kunden vermarktet, berührt bestehende Verträge nun einmal nicht.
Es gilt pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.

Im Übrigen würden Unklarheiten bei den vertraglichen Vereinbarungen, welche es hier aber schon gar nicht gibt, gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten von Vodafone gehen.


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BeitragVerfasst: Fr 3. Jul 2020, 00:26 
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Hast du Vodafone diesen Paragraphen Satz auch schon zukommen lassen?


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BeitragVerfasst: Fr 3. Jul 2020, 01:05 
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Fortgeschritte/r
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Wer mag, kann ein Schreiben an die

Vodafone BW GmbH / Vodafone NRW GmbH / Vodafone Hessen GmbH & Co. KG
z. Hd. Herr Dr. Johannes Ametsreiter
Aachener Str. 746-750
50933 Köln

in etwa mit folgendem Mustertext senden:

"Sehr geehrter Herr Dr. Ametsreiter,

zwischen Ihrem Unternehmen und mir besteht u.a. ein Vertrag über die Bereitstellung der im Paket Allstars enthaltenen TV-Sender. Zusätzlich beinhaltet der Vertrag die HD-Option.

Mit Buchung der HD-Option wurde zwischen uns vereinbart, dass ich alle in HD verfügbaren Sender meiner Programmauswahl auch in HD sehen kann.

Bislang hat sich Ihr Unternehmen oder soll ich besser sagen, als es noch Unitymedia hieß, an diese vertragliche Vereinbarung gehalten. Sie erwarten zu Recht, dass ich jeden Monat das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Bereitstellung der TV-Sender in voller Höhe bezahle. Im Gegenzug darf ich aber auch von Ihnen erwarten, dass Sie den geschlossenen Vertrag vollumfänglich einhalten.

Deshalb werde ich es nicht hinnehmen, dass Sie nun plötzlich die Freischaltung der Sender SAT.1 emotions HD, eSports 1 HD, Sony Channel HD und Eurosport 2 HD verweigern. Diese 4 Sender sind in Standardauflösung schon immer in meiner Programmauswahl (Paket Allstars) enthalten gewesen. Nachdem diese Sender nun unstreitig im Kabelnetz verfügbar sind, sind Sie aufgrund der vertraglichen Abrede über den Umfang der HD-Option verpflichtet, auch die 4 genannten Sender in HD für meinen Vertrag freizuschalten.

Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis zum [14 Tage nach Datum des Briefes].

Rein vorsorglich möchte ich auf folgendes hinweisen: Soweit Ihr Kundenservice anderen Kunden gegenüber die Auffassung vertreten hat, dass die 4 HD Sender deshalb nicht freigeschaltet werden würden, weil Sie das Paket Allstars "nicht mehr vermarkten oder anbieten" und deshalb "auch keine neuen Sender bei diesen Produkten mehr eingepflegt [werden]", so ist dies rechtlich unbeachtlich. Denn die Frage, welche Angebote Sie neuen Kunden gegenüber machen oder nicht, berührt die zwischen uns bestehenden vertraglichen Vereinbarungen gerade nicht. Mir gegenüber sind Sie jedenfalls verpflichtet das Paket Allstars inkl. HD-Option zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen bereitzustellen.

Die von Ihnen verwendete Klausel "HD-Sender empfangen Sie nur in Verbindung mit unserer HD-Option. Buchen Sie einfach die HD-Option zu Ihrem Kabelanschluss dazu und empfangen Sie alle ver-fügbaren Sender Ihrer Programmauswahl in HD." (https://www.unitymedia.de/content/dam/d ... ymedia.pdf und https://www.unitymedia.de/content/dam/d ... rsicht.pdf) ist insofern eindeutig. Im Übrigen darf ich darauf verweisen, dass Unklarheiten in Allgemeinen Geschäftsbdingungen, und um solche handelt es sich bei dieser Klausel, gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders, also Ihres Unternehmens gehen.

Abschließend möchte ich mein Befremden darüber ausdrücken, dass Ihr Unternehmen offensichtlich ganz bewusst darauf setzt, dass die weit überwiegende Anzahl der Kunden gegen den klaren Vertragsbruch Ihrerseits ob des damit verbundenen Aufwands nicht wehren und stattdessen letztendlich hinnehmen wird. Ich werde dies jedenfalls nicht tun, weil ich solche unserlösen Geschäftspraktiken schon aus Gründen der Generalprävention grundsätzlich nicht hinzunehmen bereit bin.

Mit freundlichen Grüßen"

Wer im Freundes- oder Bekanntenkreis einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt und inkl. außergerichtlicher Vertretung hat, sollte diesen bzw. einen bitten, das Schreiben an Vodafone zu senden. Denn dann landet es in aller Regel in einer anderen Abteilung, weil Mitarbeiter des regulären Customer Service nicht mit Rechtsanwälten auf der Gegenseite kommunizieren dürfen. Die Chancen, dass sich Vodafone bewegt, ist dann regelmäßig besser.

Reaktionen seitens Vodafone bitte hier in den Thread.


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BeitragVerfasst: Fr 3. Jul 2020, 06:50 
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Andre444 hat geschrieben:
@Chris!
Mich würde deine Meinung dazu auch sehr interessieren :!:


Ich wollte mir erst einmal eure ersten Nachrichten darauf durchlesen um den Thread nicht zu beeinflussen.

Als ich das Schreiben gestern Abend erhielt habe ich es mir 2-3 Mal durchgelesen und komme mit manchen Passagen nicht klar.
Die Sender sollen laut dem Schreiben nicht Bestandteil meines Pakets sein. Das soll wohl bedeuten, dass man beschlossen hat diese nicht im Paket Allstars mit HD Option zu vermarkten. Meine Rechtsauslegung wäre hier falsch.

Ich verstehe absolut was Vodafone mir damit sagen möchte, nur so richtig akzeptieren kann ich das nicht. Es ist nämlich so, dass ich ein Paket namens Allstars abgeschlossen habe dessen Programmportfolio die Sender SAT.1 emotions, Eurosport 2, eSports 1 und Sony Channel enthält. Zudem habe ich das Produkt "HD Option" gebucht, welches mir in seinem berühmten Satz verspricht, dass ich alle Sender meiner gebuchten Pakete (also auch Allstars) in HD bekomme, sofern das HD Signal vertraglich vereinbart ins Kabelnetz eingespeist wurde und damit also vorhanden ist.

Seit 09.06.2020 hat Vodafone besagte 4 HD Signale eingespeist, für sich aber beschlossen, dass ich diese nicht mehr bekomme, da man ein neues Paket namens HD Premium bzw. HD Premium Plus eingeführt hat und mein Produkt namens Allstars + HD Option eingefroren worden ist seit diesem Zeitpunkt.

Im Folgeschluss heißt das für mich, dass der Satz, dass ich ALLE VERFÜGBAREN HD Signale freigeschaltet bekomme wenn sie im Kabelnetz vorliegen ausgehebelt wurde als zum 01.06.2020 das neue Paket HD Premium bzw. HD Premium Plus das Altpaket Allstars abgelöst hat.

Nun meine Frage: Darf man Vermarktungsversprechen / AGB's einfach nicht mehr einhalten wenn man ein Produkt vom Markt nimmt?
Laut Vodafone liege ich mit meiner Rechtsauffassung falsch, aber für mich hat sich das Thema damit auch erledigt, denn meine Beschwerde ging ja zusätzlich an die Verbraucherzentral. Diese wird die AGBs analysieren vermute ich und klare Aussagen treffen wer von uns im Recht ist.


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BeitragVerfasst: Fr 3. Jul 2020, 09:36 
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alexl hat geschrieben:
Wer mag, kann ein Schreiben an die

Vodafone BW GmbH / Vodafone NRW GmbH / Vodafone Hessen GmbH & Co. KG
z. Hd. Herr Dr. Johannes Ametsreiter
Aachener Str. 746-750
50933 Köln

in etwa mit folgendem Mustertext senden:

"Sehr geehrter Herr Dr. Ametsreiter,

zwischen Ihrem Unternehmen und mir besteht u.a. ein Vertrag über die Bereitstellung der im Paket Allstars enthaltenen TV-Sender. Zusätzlich beinhaltet der Vertrag die HD-Option.

Mit Buchung der HD-Option wurde zwischen uns vereinbart, dass ich alle in HD verfügbaren Sender meiner Programmauswahl auch in HD sehen kann.

Bislang hat sich Ihr Unternehmen oder soll ich besser sagen, als es noch Unitymedia hieß, an diese vertragliche Vereinbarung gehalten. Sie erwarten zu Recht, dass ich jeden Monat das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Bereitstellung der TV-Sender in voller Höhe bezahle. Im Gegenzug darf ich aber auch von Ihnen erwarten, dass Sie den geschlossenen Vertrag vollumfänglich einhalten.

Deshalb werde ich es nicht hinnehmen, dass Sie nun plötzlich die Freischaltung der Sender SAT.1 emotions HD, eSports 1 HD, Sony Channel HD und Eurosport 2 HD verweigern. Diese 4 Sender sind in Standardauflösung schon immer in meiner Programmauswahl (Paket Allstars) enthalten gewesen. Nachdem diese Sender nun unstreitig im Kabelnetz verfügbar sind, sind Sie aufgrund der vertraglichen Abrede über den Umfang der HD-Option verpflichtet, auch die 4 genannten Sender in HD für meinen Vertrag freizuschalten.

Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis zum [14 Tage nach Datum des Briefes].

Rein vorsorglich möchte ich auf folgendes hinweisen: Soweit Ihr Kundenservice anderen Kunden gegenüber die Auffassung vertreten hat, dass die 4 HD Sender deshalb nicht freigeschaltet werden würden, weil Sie das Paket Allstars "nicht mehr vermarkten oder anbieten" und deshalb "auch keine neuen Sender bei diesen Produkten mehr eingepflegt [werden]", so ist dies rechtlich unbeachtlich. Denn die Frage, welche Angebote Sie neuen Kunden gegenüber machen oder nicht, berührt die zwischen uns bestehenden vertraglichen Vereinbarungen gerade nicht. Mir gegenüber sind Sie jedenfalls verpflichtet das Paket Allstars inkl. HD-Option zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen bereitzustellen.

Die von Ihnen verwendete Klausel "HD-Sender empfangen Sie nur in Verbindung mit unserer HD-Option. Buchen Sie einfach die HD-Option zu Ihrem Kabelanschluss dazu und empfangen Sie alle ver-fügbaren Sender Ihrer Programmauswahl in HD." (https://www.unitymedia.de/content/dam/d ... ymedia.pdf und https://www.unitymedia.de/content/dam/d ... rsicht.pdf) ist insofern eindeutig. Im Übrigen darf ich darauf verweisen, dass Unklarheiten in Allgemeinen Geschäftsbdingungen, und um solche handelt es sich bei dieser Klausel, gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders, also Ihres Unternehmens gehen.

Abschließend möchte ich mein Befremden darüber ausdrücken, dass Ihr Unternehmen offensichtlich ganz bewusst darauf setzt, dass die weit überwiegende Anzahl der Kunden gegen den klaren Vertragsbruch Ihrerseits ob des damit verbundenen Aufwands nicht wehren und stattdessen letztendlich hinnehmen wird. Ich werde dies jedenfalls nicht tun, weil ich solche unserlösen Geschäftspraktiken schon aus Gründen der Generalprävention grundsätzlich nicht hinzunehmen bereit bin.

Mit freundlichen Grüßen"

Wer im Freundes- oder Bekanntenkreis einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt und inkl. außergerichtlicher Vertretung hat, sollte diesen bzw. einen bitten, das Schreiben an Vodafone zu senden. Denn dann landet es in aller Regel in einer anderen Abteilung, weil Mitarbeiter des regulären Customer Service nicht mit Rechtsanwälten auf der Gegenseite kommunizieren dürfen. Die Chancen, dass sich Vodafone bewegt, ist dann regelmäßig besser.

Reaktionen seitens Vodafone bitte hier in den Thread.

Das ist ein echt guter Text!
Man könnte meinen, das du was mit der Juristischen Sparte zutun oder sogar tätig bist.
Aber ich finde deinen Text echt super.

Ich habe vor ein paar Wochen auch so was ähnliches an Vodafone geschrieben halt ohne Paragraphen.

Ich habe zusätzlich auch die Verbraucherschutzzentrale darüber informiert und die werden sich darum kümmern.

Jetzt heißt es abwarten.


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BeitragVerfasst: Fr 3. Jul 2020, 09:40 
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Chris hat geschrieben:
Andre444 hat geschrieben:
@Chris!
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Ich wollte mir erst einmal eure ersten Nachrichten darauf durchlesen um den Thread nicht zu beeinflussen.

Als ich das Schreiben gestern Abend erhielt habe ich es mir 2-3 Mal durchgelesen und komme mit manchen Passagen nicht klar.
Die Sender sollen laut dem Schreiben nicht Bestandteil meines Pakets sein. Das soll wohl bedeuten, dass man beschlossen hat diese nicht im Paket Allstars mit HD Option zu vermarkten. Meine Rechtsauslegung wäre hier falsch.

Ich verstehe absolut was Vodafone mir damit sagen möchte, nur so richtig akzeptieren kann ich das nicht. Es ist nämlich so, dass ich ein Paket namens Allstars abgeschlossen habe dessen Programmportfolio die Sender SAT.1 emotions, Eurosport 2, eSports 1 und Sony Channel enthält. Zudem habe ich das Produkt "HD Option" gebucht, welches mir in seinem berühmten Satz verspricht, dass ich alle Sender meiner gebuchten Pakete (also auch Allstars) in HD bekomme, sofern das HD Signal vertraglich vereinbart ins Kabelnetz eingespeist wurde und damit also vorhanden ist.

Seit 09.06.2020 hat Vodafone besagte 4 HD Signale eingespeist, für sich aber beschlossen, dass ich diese nicht mehr bekomme, da man ein neues Paket namens HD Premium bzw. HD Premium Plus eingeführt hat und mein Produkt namens Allstars + HD Option eingefroren worden ist seit diesem Zeitpunkt.

Im Folgeschluss heißt das für mich, dass der Satz, dass ich ALLE VERFÜGBAREN HD Signale freigeschaltet bekomme wenn sie im Kabelnetz vorliegen ausgehebelt wurde als zum 01.06.2020 das neue Paket HD Premium bzw. HD Premium Plus das Altpaket Allstars abgelöst hat.

Nun meine Frage: Darf man Vermarktungsversprechen / AGB's einfach nicht mehr einhalten wenn man ein Produkt vom Markt nimmt?
Laut Vodafone liege ich mit meiner Rechtsauffassung falsch, aber für mich hat sich das Thema damit auch erledigt, denn meine Beschwerde ging ja zusätzlich an die Verbraucherzentral. Diese wird die AGBs analysieren vermute ich und klare Aussagen treffen wer von uns im Recht ist.

Ich habe ja auch die Verbraucherschutzzentrale eingeschaltet und die kümmern sich jetzt darum.
Bin gespannt, wie das ausgeht wird.

Ich hoffe, das Vodafone einen deftig drüber bekommt und die 4 HD Sender früher oder später freischalten muss :!:

Jetzt heißt es abwarten und sehen was passiert.


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BeitragVerfasst: Fr 3. Jul 2020, 10:08 
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Allstars-Kunden werden diese vier HD-Sender nie im Leben freigeschaltet bekommen.
Darauf würde ich sogar wetten.
Vodafone findet schon irgendeinen Weg, um aus der Sache fein rauszukommen.


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BeitragVerfasst: Fr 3. Jul 2020, 10:48 
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Da geht meine Befürchtung auch hin, in diesem Land finden hiesige Unternehmen immer irgendwelche Schlupflöcher um dem Kunden ihren Willen aufzuzwingen.
Dafür sind diese Schlupflöche in den Gesetzen ja gemacht, damit die Unternehmen letztendlich doch tun und lassen kann was sie wollen.

Trotzdem muss an abwarten, was dabei raus kommt.


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BeitragVerfasst: Fr 3. Jul 2020, 13:53 
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Meine langjährige Erfahrung mit dem Verein (und das nicht nur als dieser noch KDG hiess) verheisst nichts gutes, daher gehe ich nicht davon aus das ihr die Programme je freigeschaltet bekommen werdet, trotz juristischer Schreiben und dem Einschalten der Verbraucherzentrale.

_________________
Seit Ende August 2022 keine Sky und Vodafone-Pay-Pakete mehr abonniert!


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BeitragVerfasst: Sa 4. Jul 2020, 00:14 
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Nun meine Frage: Darf man Vermarktungsversprechen / AGB's einfach nicht mehr einhalten wenn man ein Produkt vom Markt nimmt?
Laut Vodafone liege ich mit meiner Rechtsauffassung falsch, aber für mich hat sich das Thema damit auch erledigt, denn meine Beschwerde ging ja zusätzlich an die Verbraucherzentral. Diese wird die AGBs analysieren vermute ich und klare Aussagen treffen wer von uns im Recht ist.


Nein natürlich nicht. Das einzige was Vodafone machen kann, ist, das Allstars-Paket und/oder die HD-Option fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen.


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BeitragVerfasst: Sa 4. Jul 2020, 10:51 
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Ich sehe das alles ganz einfach - wenn ich Sender nicht in der Qualität bekomme für die ich nach meiner Rechtsauffassung
ein gültiger bindender Vertrag besteht liegt seiten des Service Erbringers (in dem Fall VF Kabel) eine Vertragsverletzung
vor die nach Setzung einer Frist (üblich sind 14 Tage) zu einer Außerordentlichen Kündigung wegen Nichterbringen einer
Vertraglich vereinbarten Leistung berechtigt - auf gut Deutsch übersetzt wenn die mein Geld nicht wollen dann eben kein
PAY TV mehr via VF. Es gibt genügen Streamer die alle möglichen Kanäle / Content ON DEMAND oder Linearer Kanal Legal liefern
Ich stehe auf dem Standpunkt ich bin nicht auf VF Pay TV angewiesen und bisher nur noch aus Loyalitätsgründen dabei.
Wenn ich nicht das bekomme was ich will dann eben kein Vertrag mehr. Wer eine Rechtsschutz Versicherung ohne
Selbstbehalt hat sollte dies anwaltlich prüfen lassen. Ich selber plane zumindest ebenfalls die Einschaltung der
örtlichen Verbraucherzentrale.

JUST MY 2 CENTS

Thomas

_________________
Multimedia Süchtiger mit FB 6591 und VF BUSINESS CABLE MAX


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BeitragVerfasst: Sa 4. Jul 2020, 11:57 
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Aber nenne mir doch bitte mal nen Streaminganbieter bzw. OTT Anbieter der mir die PayTV Sender anbietet?


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