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BeitragVerfasst: Sa 16. Jul 2011, 17:05 
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Newbee
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Leider ist die Kündigung von KabelBW (die sich um alles kümmern) zu spät eingegangen bei der Telekom , weshalb ich jetzt noch 1 jahr den mist am hals habe und erst dann KBW.
Der Vertrag läuft also erst zum 1.8.2012 bei KBW , ich möchte mich aber nicht ein Jahr im voraus an irgendetwas binden , wenn ich nicht weiss wie sich der Markt entwickelt.Kann ich den Vertrag auflösen?


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BeitragVerfasst: Sa 16. Jul 2011, 18:38 
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powermihau hat geschrieben:
Leider ist die Kündigung von KabelBW (die sich um alles kümmern) zu spät eingegangen bei der Telekom , weshalb ich jetzt noch 1 jahr den mist am hals habe und erst dann KBW.


Das ist nicht das Problem oder die Schuld von Kabel BW. Kabel BW beauftragt nur die Rufnummernportierung und ist nicht für Kündigungsfristen zuständig. Das bleibt in jedem Fall Sache des Kunden.

Zitat:
Der Vertrag läuft also erst zum 1.8.2012 bei KBW , ich möchte mich aber nicht ein Jahr im voraus an irgendetwas binden , wenn ich nicht weiss wie sich der Markt entwickelt.Kann ich den Vertrag auflösen?


Nur, wenn Kabel BW das aus Kulanz zulässt. Ich wüsste aber nicht, warum sie das machen sollten und wenn die Installation schon durchgeführt sein sollte, ist es normalerweise eh schon zu spät. Die Tarife ändern sich wohl kaum in negativer Hinsicht und ein Wechsel ist bis zum Vertragsstart oder auch danach immer noch möglich.

MfG


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BeitragVerfasst: So 17. Jul 2011, 22:38 
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Newbee
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ich hätte vorher gekündigt wenn es nicht hieße , auf keinen FALL selber kündigen!...bitte jmd der sich auskennt.


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BeitragVerfasst: Mo 18. Jul 2011, 20:06 
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powermihau hat geschrieben:
ich hätte vorher gekündigt wenn es nicht hieße , auf keinen FALL selber kündigen!...bitte jmd der sich auskennt.


Ich bin selbst Vertriebs- und Servicepartner von Kabel BW und denke mal, dass ich mich da auskenne. ich kann dir leider keine andere Antwort geben. Die Vertriebspartner sind angehalten, den Kunden darauf hinzuweisen, dass bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch mindestens drei wochen Zeit verbleiben müssen, wenn der Portierungsauftrag gestellt wird. Auch darüber hinaus übernimmt Kabel BW keine Gewährleistung, wenn es mit Kündigung und Portierung Probleme gaben sollte. Zur sicherheit sollte der Kunde immer selbst kündigen und sich das auch bestätigen lassen. Wer behauptet denn eigentlich immer, dass man nicht selbst kündigen soll? Solange der Anschluss beim bisherigen Anbieter noch aktiv ist, passiert gar nichts. Probleme gibt es mit einer Portierung nur, wenn man selbst kündigt und der Anschluss wurde zwischenzeitlich, also bis zur aktivierung des neuen Anschlusses, bereits deaktiviert. Eine vorsorgliche Kündigung ist immer möglich.

MfG


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BeitragVerfasst: Mo 18. Jul 2011, 22:36 
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Zitat:
Kündigt Kabel BW den bisherigen Telefonanschluss für mich?

Wir gehen davon aus, dass Sie Ihre bisherige Rufnummer kostenfrei zu Kabel BW mitnehmen (portieren) möchten. Für diese Rufnummerportierung ist es wichtig, dass Sie Ihren Telefonanschluss direkt von Kabel BW kündigen lassen!

Das bedeutet: Wenn Sie eine Rufnummerportierung bei uns beauftragen, übernehmen wir die Kündigung des Telefonanschlusses. Wenn Sie uns einen Auftrag ohne Rufnummerportierung erteilen, kündigen Sie Ihren Telefonanschluss selbst bei Ihrem bisherigen Anbieter.

FAQ KabelBW Website

Wie hajodele schon geschrieben hat, kommt es auf den Vertrag an, den powermihau bei der Telekom hat.

Gem. den FAQ:
Z.B. Call&Surf: Selber kündigen.
DSL-Anschluss muss immer selbst gekündigt werden.


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BeitragVerfasst: Di 19. Jul 2011, 22:43 
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fraggle hat geschrieben:
Das bedeutet: Wenn Sie eine Rufnummerportierung bei uns beauftragen, übernehmen wir die Kündigung des Telefonanschlusses. Wenn Sie uns einen Auftrag ohne Rufnummerportierung erteilen, kündigen Sie Ihren Telefonanschluss selbst bei Ihrem bisherigen Anbieter.


Man darf nicht alles so ernst nehmen, was Kabel BW schreibt. Beides ist eigentlich unsinnig. Warum sollte man seinen Telefonanschluss nicht selbst kündigen? Es gibt nur Probleme, wenn der Anschluss bereits selbst gekündigt und bereits deaktiviert wurde und erst dann die Portierung beauftragt wurde. Wenn ein telefonanschluss zu enem späteren Termin, z.B. wegen einer Vertragslaufzeit vorsorglich gekündigt wurde und noch vor diesem Termin eine Portierung beauftragt wird, passiert überhaupt nichts.
Ohne Rufnummernportierung: Was bringt Kabel BW dazu, ihre Kunden aufzufordern, ihren Telefonanschluss zu kündigen? Die meisten Kunden, die ich kenne und keinen Portierungsauftrag stellten, machten das einfach deshalb nicht, weil sie diesen Anschluss behalten wollten. Genau das kann sich Kabel BW nicht vorstellen.
Kabel BW fragt ja beim Bestellprozess auch, ob der Kunde einen Kabel- oder einen Satanschluss nutzt. Das es potenzielle Kunden gibt, welche einen entbündelten Anschluss möchten und überhaupt kein Fernsehgerät besitzen, das geht über deren Horizont. Also, nicht alles, was Kabel BW offiziell von sich gibt, ist auch sinnvoll.

MfG


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BeitragVerfasst: Do 4. Aug 2011, 13:07 
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Newbee
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Da möchte ich meine Erfahrungen auch mal zum besten geben.

Ich hab mich bei unserem Wechsel (zum 1.03.2010) von Versatel zu KabelBW erkundigt, was zu tun wäre -> Nur nicht selbst kündigen! Das übernimmt alles KabelBW. Wenn ich selbst kündigen würde, wäre z.B. eine Rufnummermitnahme nicht möglich.

Da in der Wohnanlage schon jemand KabelBW hatte (zwei Häuser weiter), war klar daß es auch keine Probleme bei der Installation/Umsetzung geben würde.

Hardware wurde in zwei Anläufen installiert (zu wenig Kabel dabei). Wochenlang dann kein Lebenszeichen von KabelBW - auf Nachfrage kam dann am 19. Januar 2010 die Bestätigung für CleverKabel25 zum 26.02.2010. Kurz darauf ein Schreiben, daß die Rufnummer erst zum 28.02.2011 übergeben wird (mit dem Hinweis, daß auch erst zu diesem Zeitpunkt unser CleverKabel25-Paket aktiviert wird).

Auf Nachfrage hieß es dann, daß die Kündigung erst versendet wird, wenn die Leitung geprüft wurde bzw. die Hardware installiert wurde. Da dieses abschliessend erst Anfang Januar 2010 erfolgte, wäre die Kündigungsfrist natürlich verstrichen gewesen. Auf weitere Nachfrage stellte sich dann heraus, daß die Kündigung aus welchen Gründen auch immer doch fristgerecht versendet wurde. Man würde das umgehend prüfen.

Tagelang nichts - nach einem bösem Brief meinerseits, mit Hinweis auf Sonderkündigungsrecht, weil das bestätigte Wechseldatum (1.03.2010) ein nicht erfüllter Vertragsbestandteil sei, kam die lapidare Antwort, daß man dem nicht entsprechen kann.

Man könne lediglich anbieten, den Vertrag zum neuen Vertragsbeginn (28.02.2011) den dann aktuellen Tarifen anzupassen (CleverKabel32). Zähneknirschend und weil ich das Thema endlich abschliessen wollte, habe ich das dann akzeptiert.

Am 28.02.2011 erfolgte dann auch die Umstellung ... allerdings auf Cleverkabel25. Nach sofortiger Beschwerde erfolgte dann 14 (!) Tage später die Umstellung auf CleverKabel32.

"Witzigerweise" ist mein Bruder gerade auch am Wechseln von Versatel zu KabelBW - ergo Auftrag erteilt (bloß nichts selbst kündigen) - Hardware installieren lassen und welch Überraschung > Kündigung angeblich zu spät versendet, was so viel bedeutet, daß der Vertragsbeginn um ein Jahr verschoben wurde (was kommt mir daran bloß so bekannt vor??)

Ähnlich wäre es wohl auch einem Bekannten ergangen, hätte er nicht entgegen der Aussage von KabelBW noch am letzten Kündigungstag per Fax und Email gekündigt, weil er bis dahin noch keine angeforderte Kündigungsbestätigung erhalten hatte.

Fazit: 1 mal KabelBW und nie wieder. Da man immer wieder von genau dem selben Problem ließt bzw. hört, kann man im Grunde nicht mehr von diversen Versehen ausgehen.


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BeitragVerfasst: Do 4. Aug 2011, 16:44 
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[ iLLuSioN ] hat geschrieben:
kann man im Grunde nicht mehr von diversen Versehen ausgehen.

Von was dann? Zu Portierungen kannst du bei jedem Anbieter genug Geschichten lesen.

Ich sehe es positiv, dass die Portierung nicht eingeleitet wird, bevor sie sicher sind, dass der neue Vertrag zustande kommt. Und da der neue Vertrag erst mit der Portierung beginnt, hat man auch nicht 2 Verträge an der Backe.


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BeitragVerfasst: Do 4. Aug 2011, 19:18 
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[ iLLuSioN ] hat geschrieben:
Auf Nachfrage hieß es dann, daß die Kündigung erst versendet wird, wenn die Leitung geprüft wurde bzw. die Hardware installiert wurde. Da dieses abschliessend erst Anfang Januar 2010 erfolgte, wäre die Kündigungsfrist natürlich verstrichen gewesen.


Es war einmal so, dass die Portierung erst mit einem betriebsberet installiertem Kabelmodem erfolgte. Das wird jetzt nicht mehr so gemacht. Aktuell erfolgt der Portierungsauftrag zu einem vom Kunden gewünschten Termin, oder frühestens in 4 Wochen, wenn keiner gewünscht wird. Der Terminvorschlag wird dann entweder vom bisherigen Anbieter bestätigt oder ein anderer festgelegt. Die Portierung ist aber nur vorläufig. Kommt kein Anschluss zustande, wird sie verschoben oder storniert.

Zitat:
Tagelang nichts - nach einem bösem Brief meinerseits, mit Hinweis auf Sonderkündigungsrecht, weil das bestätigte Wechseldatum (1.03.2010) ein nicht erfüllter Vertragsbestandteil sei, kam die lapidare Antwort, daß man dem nicht entsprechen kann.


Simmt nicht! Das ist kein Vertragsbestandteil. Keine Ahnung, warum das immer wieder angenommen wird. Die Portierung wird im Auftrag des Kunden ausgeführt, aber keinerlei Gewährleistung übernommen. Das steht auch in den Vertragsbedingungen.

Zitat:
Am 28.02.2011 erfolgte dann auch die Umstellung ... allerdings auf Cleverkabel25. Nach sofortiger Beschwerde erfolgte dann 14 (!) Tage später die Umstellung auf CleverKabel32.


Beschwerde? CK 25 war doch bestellt. Der Auftrag wird dann auch so ausgeführt, egal, ob es schon ein Folgeprodukt gibt oder nicht. Dafür muss man schon einen Tarifwechsel beauftragen, was allerdings auch schon vor der Aktivierung geht. Nur machen muss man es.

Zitat:
"Witzigerweise" ist mein Bruder gerade auch am Wechseln von Versatel zu KabelBW - ergo Auftrag erteilt (bloß nichts selbst kündigen) - Hardware installieren lassen und welch Überraschung > Kündigung angeblich zu spät versendet, was so viel bedeutet, daß der Vertragsbeginn um ein Jahr verschoben wurde (was kommt mir daran bloß so bekannt vor??)


Das mit dem "nicht selbst kündigen" ist absoluter Unsinn und wird immer wieder erzählt. Ich rate meinen Kunden immer, vorausschauend selbst rechtzeitig zu kündigen. Es gab nie Probleme. Der Kunde bleibt immer selbst verantwortlich, nicht Kabel BW. Leider wird es einem vom Vertrieb nicht konkret so mitgeteilt.

Zitat:
Fazit: 1 mal KabelBW und nie wieder. Da man immer wieder von genau dem selben Problem ließt bzw. hört, kann man im Grunde nicht mehr von diversen Versehen ausgehen.


Dieses Fazit kann ich nicht nachvollziehen, weil das kein Kabel BW-Problem ist, sondern alle Anbieter betrifft. Die Portierung ist ein von der Bundesnetzagentur regulierter Vorgang. Der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter wird von einer Portierung nicht betroffen und der Kunde hat gemäß den anerkannten AGB selbst die Verantwortung für eine eventuelle rechtzeitige Kündigung. Der neue Anbieter, egal wer, hat darauf keinen Einfluss, kümmert sich auch nicht darum und hat keine Verantwortung. Im Gegensatz zu Kabel BW gibt es Anbieter, die bestehen auf eine Vertragserfüllung auch bei fehlgeschlagener Portierung.

MfG


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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 07:56 
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Zitat:
Also sind die F... für den a...


Zumindest teilweise. Richtig ist, dass bei einer Portierung der Auftrag und somit die Kündigung von Kabel BW beauftragt werden muss. Das heisst aber nicht, dass der Kunde nicht vorausschauend kündigen darf, solange der Vertrag noch läuft. Irgendwelche Kündigungsfristen werden bei der Portierung nicht beachtet, vom Altanbieter aber schon. Was nicht geht: Eine Rufnummernportierung von einem Vertrag, welcher bereits gekündigt wurde und zum Zeitpunkt des Portierungsauftrages nicht mehr existiert. Der Portierungsauftrag sollte wenigstens 4 Wochen vor Vertragsende gestellt werden. Für eine Kündigung ist es da bereits zu spät.

MfG


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BeitragVerfasst: Sa 6. Aug 2011, 10:55 
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Newbee
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@Hemapri

Da der telefonische Vertragsabschluß nur unter der Vorraussetzung stattfand, daß der gewünschte Umstellungstermin (4 1/2 Monate später) auch eingehalten wird, ist das Datum für mich definitv Bestandteil des Vertrages (Das Gespräch wurde von KabelBW aufgezeichnet). Sollte dem nicht so sein, hat sich KabelBW unter Vortäuschung falscher Tatsachen einen Wettbewerbsvorteil erschlichen.

Da die Hardwareinstallation von meiner Seite aus fast 24h - rund um die Uhr erfolgen hätte können, sehe ich auch keinen Fehler meinerseits, für eine im Folgeschluß zu spät abgesendete Kündigung, was sich im nachinein ja als ohnehin falsch herausstellte (den Grund, wieso sich der Vertragsbeginn um 1 Jahr verschoben hat, bleibt mir KabelBW bis heute schuldig - Fragen diesbezüglich werden nicht beantwortet bzw. bei telefonischer Nachfrage mit Ausreden wie "wir werden das prüfen" beantwortet)

Was die Umstellung auf CK25 anging: Natürlich war ein CK25-Tarif abgeschlossen worden - wie ich aber schrieb einigte man sich darauf hin, daß ich zum Vertragsbeginn auch einen neuen Tarif wählen könnte. Diesen neuen Tarif solle ich rechtzeitig (min. 1 Woche vorher) mitteilen. In meinen Augen rechtzeitig - nämlich 14 Tage vorher - teilte ich KabelBW dann meinen neuen Tarif (CK32) mit, mit der Bitte um Bestätigung. Eine Bestätigung habe ich nie erhalten - den Rest habe ich ja oben schon erläutert.

Daß das mit dem "nicht selbst kündigen" völliger Blödsinn ist, ist mir mittlererweile auch klar geworden - spätestens da nämlich, als ich hier im Forum die ganzen ähnlichen Problem-Beiträge gelesen habe. Nur wenn man sich schon extra die Mühe macht und sich die Infos direkt von den Mitarbeitern des Dienstleisters besorgt, dann sollte man eigentlich davon ausgehen können, daß diese Infos auch stimmen und einem keiner vom Pferd erzählt wird. War ja aber auch nicht so, daß mir das nur von einem Mitarbeiter so erklärt wurde, sondern von mindestens 2.

@Dragon
Zwei Verträge hätte ich auch so nicht an der Backe, da ich ein bestimmtes Datum als Vertragsbeginn zum Vertragsbestandteil gemacht habe - wird dieser Vertragsbestandteil nicht erfüllt, kommt auch kein rechtsgültiger Vertrag zustande.


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BeitragVerfasst: Sa 6. Aug 2011, 12:12 
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[ iLLuSioN ] hat geschrieben:
Da der telefonische Vertragsabschluß nur unter der Vorraussetzung stattfand, daß der gewünschte Umstellungstermin (4 1/2 Monate später) auch eingehalten wird, ist das Datum für mich definitv Bestandteil des Vertrages (Das Gespräch wurde von KabelBW aufgezeichnet). Sollte dem nicht so sein, hat sich KabelBW unter Vortäuschung falscher Tatsachen einen Wettbewerbsvorteil erschlichen.


In dem Fall sind dir wirklich falsche tatsachen vorgespielt worden, denn solch eine Zusage ist gar nicht statthaft, weil sie nicht einhaltbar ist. Normalerweise sollten die Mitarbeiter und Vertriebspartner auch Kenntnis davon haben. Hier wurde entweder wider besseren Wissens oder Absichtlich etwas suggeriert, was gar nicht in der Zuständigkeit und Verantwortung von Kabel BW steht. Vertraglich gesehen ändert das aber nichts. Selbst ein aufgezeichnetes Telefonat ändert da nichts. Kabel BW kann hier gar nicht anders handeln, weil die Richtlinien hier vorgegeben sind und die Vertragsgrundlagen dementsprechend ausgelegt sind.

Zitat:
Da die Hardwareinstallation von meiner Seite aus fast 24h - rund um die Uhr erfolgen hätte können, sehe ich auch keinen Fehler meinerseits, für eine im Folgeschluß zu spät abgesendete Kündigung, was sich im nachinein ja als ohnehin falsch herausstellte (den Grund, wieso sich der Vertragsbeginn um 1 Jahr verschoben hat, bleibt mir KabelBW bis heute schuldig - Fragen diesbezüglich werden nicht beantwortet bzw. bei telefonischer Nachfrage mit Ausreden wie "wir werden das prüfen" beantwortet)


Nochmals: Kabel BW ist für die rechtzeitige Kündigung nicht verantwortlich. Hier zählen einzig und allein die AGB des bisherigen Anbieters. Der bisherige Anbieter teilt den Portierungstermin mit und Kabel BW registriert diesen als Termin für den Vertragsbeginn. Kabel BW ist nicht verpflichtet, einen bestimmten Termin einzuhalten oder die Richtigkeit des Kündigungstermines zu überprüfen. Das geht die nichts an. Mir ist z.B. bekannt, dass einige Voranbieter, ein spezieller Kanditat ist Arcor7 Vodaphone, den Vertrag gerne noch ein Jahr weiterlaufen lassen, obwohl die Portierung von KBW rechtzeitig eingtroffen ist. Kabel BW prüft das in solch einem Fall nicht nach. Wenn der Portierungsauftrag vorliegt, wird dieser aber in aller Regel zeitnah eingereicht. Allgemein heisst es, dass mindestens noch drei Wochen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist als Puffer einzuplanen sind.

Zitat:
Diesen neuen Tarif solle ich rechtzeitig (min. 1 Woche vorher) mitteilen. In meinen Augen rechtzeitig - nämlich 14 Tage vorher - teilte ich KabelBW dann meinen neuen Tarif (CK32) mit, mit der Bitte um Bestätigung. Eine Bestätigung habe ich nie erhalten - den Rest habe ich ja oben schon erläutert.


Dann ist diese Tarifänderung auch nicht eingearbeitet worden. Du hast das nicht zufällig per Mail gemacht? :roll:

MfG


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BeitragVerfasst: Mo 8. Aug 2011, 13:26 
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Newbee
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Registriert: Do 4. Aug 2011, 12:01
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Hemapri hat geschrieben:
Dann ist diese Tarifänderung auch nicht eingearbeitet worden. Du hast das nicht zufällig per Mail gemacht? :roll:

Doch :D


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BeitragVerfasst: Mo 9. Jan 2012, 11:40 
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Newbee
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Aus den Faqs (oder Fucks) bei Kabelbw:

Zitat:

Wir gehen davon aus, dass Sie Ihre bisherige Rufnummer kostenfrei zu Kabel BW mitnehmen (portieren) möchten. Für diese Rufnummerportierung ist es wichtig, dass Sie Ihren Telefonanschluss direkt von Kabel BW kündigen lassen! Denn wenn Sie Ihren Telefonanschluss selbst kündigen, geht Ihre bisherige Telefonnummer leider unwiderruflich verloren.

Das bedeutet: Wenn Sie eine Rufnummerportierung bei uns beauftragen, übernehmen wir die Kündigung des Telefonanschlusses. Wenn Sie uns einen Auftrag ohne Rufnummerportierung erteilen, kündigen Sie Ihren Telefonanschluss selbst bei Ihrem bisherigen Anbieter.


das ist doch genau das was ich gesagt habe oder?

Kann ich also vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?.


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BeitragVerfasst: Mo 9. Jan 2012, 11:53 
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Kabelfreak
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powermihau hat geschrieben:
das ist doch genau das was ich gesagt habe oder?

Kann ich also vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?.

Worauf beziehen sich diese Fragen denn? :09:


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