brotworschd hat geschrieben:
- Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug habe ich für meinen bestehenden Vertrag ja nur wenn in der neuen Wohnung kein Anschluß liegt. Gilt das auch wenn zwar ein Hausanschluss vorhanden ist aber sich der Vermieter weigert ein Kabel bis in die Wohnung zu legen? Mein zukünftiger Vermieter ist gegenüber dem Kabelanschluß zwar positiv eingestellt, das hängt aber natürlich auch von den zu erwartenden Kosten für die Installation ab.
Innerhalb der Netzebene 4 hat der Eigentümer das Hoheitsrecht. Er kann also einem Kabelnetzbetreiber untersagen, seine Produkte innerhalb der Netzebene 4 anzubieten. Darüber hinaus ist die Installation für Kunden und Eigentümer kostenfrei.
Zitat:
- Besser wäre natürlich, wenn ich den Anschluß in der Wohnung bekomme und den Vertrag weiternutzen kann. Allerdings frage ich mich hier, wer die Kosten für die Installation der Multimedia Dose in der Wohnung trägt. Soweit ich es in Erinnerung habe ist die 1. Dose kostenlos, d.h. sie wird bei der Einrichtung durch den Techniker installiert. Schließt das auch die Kosten für ein Ziehen eines Kabels durch ein Leerrohr ein oder bleibt das an mir bzw. meinem Vermieter hängen?
Die Kosten übernummt UM und zwar alle, die notwendig sind, um den Anschluss betriebsbereit zu erstellen.
MfG