HausHelene hat geschrieben:
maSu hat geschrieben:
Wenn alle Stricke reißen: Auftrag widerrufen.
Kannst du das noch?
Ich glaube, die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen nach Eingang der Belehrung.
Ich konnte das noch. Darum habe ich auch nach 5 Tagen "Herumprobierens" seitens UM die Reißleine gezogen, weil die Belehrung mit der Auftragsbestätigung einige Tage vorher ankam und ich so drohte die Frist zu verpassen.
Allgemein besteht bei Problemen auf Anbieterseite, die nicht gelöst werden können, durchaus Sonderkündigungsrechte.
HausHelene hat geschrieben:
Das Zurückbehalten von Beträgen solltest du nur nach vorheriger Absprache mit einem Rechtsanwalt machen.
Ich persönlich sehe damit kein Problem. UM hat dann mehrere Möglichkeiten:
Die können die Leistungen komplett einstellen und/oder mahnen, sie können den Vertrag kündigen, da ich meinen Teil, also die Zahlungen nicht getätigt habe, oder sie können dumm gucken.
Das sagt einem dann auch jeder Anwalt. Kritisch wird es erst, wenn UM den zurückgebuchten Betrag einklagt, dann muss man klären, ob UM eine Leistung erbracht hat. Ist die Leistung nicht in ordnung, ist eine Minderung(!) des Betrages möglich.
Fakt ist aber:
Wenn man die Schlechtleistung dokumentiert, den Anbieter informiert, Fristen setzt usw. und der Anbieter es einfach nicht gebacken bekommt dann ist die Rückbuchung relativ gefahrlos, denn: So wie ich als Vertragspartner meinen Anschluss bezahle, muss der Anbieter den Anschluss zu den vereinbarten Konditionen anbieten.
beide Seiten sind im Vertrag berechtigt zu mahnen, wenn die andere Seite nicht das vereinbare abliefert und beide Seiten können natürlich auch aus dem Vertrag aussteigen, wenn trotz Fristsetzung keine Besserung eintritt. Und: Beide Seiten können dann, wenn die andere Seite nicht liefert, ihren Anteil des Vertrages einbehalten.
Beispiel:
Ich habe einen Vertrag mit einem Gemüsehändler über 1kg Zwiebeln. Er liefert nicht. Dann muss ich auch nicht bezahlen. Wurde per Abbuchung bereits gezahlt, dann kann man das natürlich zurückbuchen. Niemand ist verpflichtet einen Vertrag, der einseitig nicht erfüllt wird, fortzuführen.
Im Zweifel streitet man sich dann am Ende vor Gericht, ob eine Schlechtleistung vorlag und welcher Betrag gerechtfertigt wäre. Aber wenn ich zurückbuche und UM mir dann eine Mahnung schickt, dann kann ich der Mahnung auch widersprechen (und sollte es auch). Im schlimmsten Falle kann ich dann, wenn die erste Mahnung eintrifft, noch "einknicken" und muss dann evtl. eine kleine Mahngebühr zahlen, denn: Genau wie UM das Recht hat, das vertraglich geregelte mit Fristsetzung usw. einzufordern, habe ich das gleiche Recht.
Es kommt immer darauf an, wie sicher man sich seiner Sache ist. Und wenn man Zeugen für die Schlechtleistung hat, es beweisen kann usw, dann wird das zu 99,9999% auf einen Vergleich hinauslaufen: Ich zahle einen Teil und und UM bessert nach.
Ich habe zB mit Rückbuchung gedroht und gleich gesagt, dass ich bereit bin, einen Teil zu bezahlen: Den Kabelanschluss zB, da dieser ja funktionierte. Ich kann aber leider nur alles oder nichts zurückbuchen. Wenn mit UM dann ein Konto mitteilt, dann kann ich den Teil, den ich für angemessen halte, dort gerne einzahlen. Hält UM das nicht für angemessen, dann kann man ja mit mir Reden.
Kurz zur E-Mail-Korrespondenz und zur Rechtssicherheit:
Wer einen Brief verschickt, der kann sich darauf berufen, dass er mit 98% Wahrscheinlichkeit ankommt. Aber mit welchem Inhalt? Selbst beim Einschreiben ist das problematisch. Ich kann einen leeren Briefumschlag per Einschreiben verschicken. Ich bekomme dann einen Beleg, dass der Briefumschlag angekommen ist, aber mehr auch nicht. Praktisch müsste man das Schreiben vor Zeugen aufsetzen, einpacken und zur Post bringen.
Schicke ich eine E-Mail, dann bleibt meine E-Mail in meinem "Gesendet" Ordner, ich kann jederzeit nachvollziehen, WAS ich an WEN gesendet habe UND: Unitymedia schickt eine Empfangsbestätigung für die Mails. D.h. ich habe schriftlich, dass meine Mail angekommen ist und kann anhand meines Postfachs beweisen, dass Mail XY mit dem Inhalt "ABC" empfangen wurde.
Bevor ich Geld für teure Einschreiben verschwende, kläre ich das gröbste lieber per Mail. Sollte nach 1-3 Tagen keine Antwort (abgesehen von der Empfangsbestätigung) auf die Mail kommen, dann kann man den gleichen Text nochmals per Einschreiben verschicken.
Aber ich kann aus eigener Erfahrung (mit der Telekom, die einfach mal behauptete, ich hätte Verträge abgeschlossen) sagen, dass Einschreiben deutlich überschätzt werden oder auch einfach mal zurückkommen, weil sich keiner fand, der sie annehmen wollte - auch immer wieder witzig.