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BeitragVerfasst: Mi 11. Mär 2015, 13:15 
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Newbee
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Registriert: Sa 7. Jun 2014, 01:12
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Ich bin bereits Bestandskunde, mir wurde im Online Chat sowie an der Hotline bestätigt das auf mich nur 10 € Wechselgebühren aufkommen.
Nun erfahre ich das ich 49,99 € für die Horizon Box zahlen soll.


Leider komme ich an der Hotline nicht weiter, und selbst das Chat Protokoll welches ich mir nach dem Chat habe zusenden lassen kam wegen eines Systemfehlers Seitens KabelBW nicht bei mir an.


Mir wurde mit Datum gestern ein Schreiben per E-Mail zugestellt das wiederum besagt ich habe diese 49,99 € zu zahlen.


Leider muss ich auch sagen das es an der Hotline manchmal ziemlich frech zugeht.

Ich musste mir einen Satz anhören wie : " Ja hier steht ich wäre informiert worden und damit ist die Sache für uns durch. "

Muss man so Kunden verärgern, und wirklich enttäuschen ?


Kann hier jemand genaueres sagen ?

Grüße


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BeitragVerfasst: Mi 11. Mär 2015, 13:35 
Kann nur zum Chat was sagen.Normal sollte der Chat trozdem wiederherstellt werden können.Ein Backup müsste Kabel BW haben auch wenn ein System Fehler vorgelegen hat.Mir kommt das komisch vor.


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BeitragVerfasst: Mi 11. Mär 2015, 13:36 
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Newbee
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Registriert: Sa 7. Jun 2014, 01:12
Beiträge: 5
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Bundesland: Baden-Württemberg
Keine Chance, ich habe mehrfach versucht zu einer Lösung zu kommen, daher stelle ich meine Frage nun hier ein.


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BeitragVerfasst: Fr 13. Mär 2015, 13:02 
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Newbee
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Wenn alle Stricke reißen: Auftrag widerrufen.

Ich werde alle Rechnungen, die irgendwelche Kosten der Auftragsumstellung (mir wurde auch das Blaue vom Himmel versprochen, gehalten wurde nichts) beinhalten zurückbuchen. Bin gespannt wie die dann reagieren. Ich habe denen per Mail mitgeteilt, dass ich keinerlei Kosten tragen werde, die durch diese Fehlberatung entstanden sind. Auch habe ich mir das Recht vorbehalten, die Februar-Abrechnungen zurückzubuchen, da ich nun 3 Wochen keinen richtig funktionierenden Internetzugang hatte. In der gleichen E-Mail habe ich mich aber auch bereiterklärt, entsprechend "anteilig" zu bezahlen, da mein Anschluss ja auch nur "anteilig" funktionierte - aber dazu muss sich UM melden. Ich kann nur alles oder nichts zurückbuchen. D.h. die haben nun die Möglichkeit mir eine Gutschrift zu geben ... oder ich buche zurück.

Wenn ich zurückbuche, dann bin ich natürlich interessiert, wie die dann reagieren. Vermutlich 0815 mit Mahnung usw.


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BeitragVerfasst: Fr 13. Mär 2015, 22:48 
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Beiträge: 2778
Wohnort: Em Schwobaländle bei Stuagrt
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Bundesland: Baden-Württemberg
großer Fehler dies per E-Mail zu machen - Vertragliche Dinge immer mindestens per Einschreiben sonst ists gerichtlich nicht durchsetzbar

E-Mails gehen gerne mal "verloren" und vor allem dauerts bei UM ewig bis man überhaupt eine Antwort bekommt

Thomas

_________________
Multimedia Süchtiger mit FB 6591 und VF BUSINESS CABLE MAX


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BeitragVerfasst: Sa 14. Mär 2015, 10:47 
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Kabelspezialist
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Registriert: Mi 7. Nov 2012, 10:14
Beiträge: 979
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maSu hat geschrieben:
Wenn alle Stricke reißen: Auftrag widerrufen.

Kannst du das noch?
Ich glaube, die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen nach Eingang der Belehrung.

Das Zurückbehalten von Beträgen solltest du nur nach vorheriger Absprache mit einem Rechtsanwalt machen.


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BeitragVerfasst: Mi 18. Mär 2015, 18:22 
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Newbee
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Registriert: Di 24. Feb 2015, 12:51
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HausHelene hat geschrieben:
maSu hat geschrieben:
Wenn alle Stricke reißen: Auftrag widerrufen.

Kannst du das noch?
Ich glaube, die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen nach Eingang der Belehrung.

Ich konnte das noch. Darum habe ich auch nach 5 Tagen "Herumprobierens" seitens UM die Reißleine gezogen, weil die Belehrung mit der Auftragsbestätigung einige Tage vorher ankam und ich so drohte die Frist zu verpassen.

Allgemein besteht bei Problemen auf Anbieterseite, die nicht gelöst werden können, durchaus Sonderkündigungsrechte.

HausHelene hat geschrieben:
Das Zurückbehalten von Beträgen solltest du nur nach vorheriger Absprache mit einem Rechtsanwalt machen.

Ich persönlich sehe damit kein Problem. UM hat dann mehrere Möglichkeiten:
Die können die Leistungen komplett einstellen und/oder mahnen, sie können den Vertrag kündigen, da ich meinen Teil, also die Zahlungen nicht getätigt habe, oder sie können dumm gucken.

Das sagt einem dann auch jeder Anwalt. Kritisch wird es erst, wenn UM den zurückgebuchten Betrag einklagt, dann muss man klären, ob UM eine Leistung erbracht hat. Ist die Leistung nicht in ordnung, ist eine Minderung(!) des Betrages möglich.

Fakt ist aber:
Wenn man die Schlechtleistung dokumentiert, den Anbieter informiert, Fristen setzt usw. und der Anbieter es einfach nicht gebacken bekommt dann ist die Rückbuchung relativ gefahrlos, denn: So wie ich als Vertragspartner meinen Anschluss bezahle, muss der Anbieter den Anschluss zu den vereinbarten Konditionen anbieten.

beide Seiten sind im Vertrag berechtigt zu mahnen, wenn die andere Seite nicht das vereinbare abliefert und beide Seiten können natürlich auch aus dem Vertrag aussteigen, wenn trotz Fristsetzung keine Besserung eintritt. Und: Beide Seiten können dann, wenn die andere Seite nicht liefert, ihren Anteil des Vertrages einbehalten.

Beispiel:
Ich habe einen Vertrag mit einem Gemüsehändler über 1kg Zwiebeln. Er liefert nicht. Dann muss ich auch nicht bezahlen. Wurde per Abbuchung bereits gezahlt, dann kann man das natürlich zurückbuchen. Niemand ist verpflichtet einen Vertrag, der einseitig nicht erfüllt wird, fortzuführen.

Im Zweifel streitet man sich dann am Ende vor Gericht, ob eine Schlechtleistung vorlag und welcher Betrag gerechtfertigt wäre. Aber wenn ich zurückbuche und UM mir dann eine Mahnung schickt, dann kann ich der Mahnung auch widersprechen (und sollte es auch). Im schlimmsten Falle kann ich dann, wenn die erste Mahnung eintrifft, noch "einknicken" und muss dann evtl. eine kleine Mahngebühr zahlen, denn: Genau wie UM das Recht hat, das vertraglich geregelte mit Fristsetzung usw. einzufordern, habe ich das gleiche Recht.

Es kommt immer darauf an, wie sicher man sich seiner Sache ist. Und wenn man Zeugen für die Schlechtleistung hat, es beweisen kann usw, dann wird das zu 99,9999% auf einen Vergleich hinauslaufen: Ich zahle einen Teil und und UM bessert nach.

Ich habe zB mit Rückbuchung gedroht und gleich gesagt, dass ich bereit bin, einen Teil zu bezahlen: Den Kabelanschluss zB, da dieser ja funktionierte. Ich kann aber leider nur alles oder nichts zurückbuchen. Wenn mit UM dann ein Konto mitteilt, dann kann ich den Teil, den ich für angemessen halte, dort gerne einzahlen. Hält UM das nicht für angemessen, dann kann man ja mit mir Reden.


Kurz zur E-Mail-Korrespondenz und zur Rechtssicherheit:

Wer einen Brief verschickt, der kann sich darauf berufen, dass er mit 98% Wahrscheinlichkeit ankommt. Aber mit welchem Inhalt? Selbst beim Einschreiben ist das problematisch. Ich kann einen leeren Briefumschlag per Einschreiben verschicken. Ich bekomme dann einen Beleg, dass der Briefumschlag angekommen ist, aber mehr auch nicht. Praktisch müsste man das Schreiben vor Zeugen aufsetzen, einpacken und zur Post bringen.

Schicke ich eine E-Mail, dann bleibt meine E-Mail in meinem "Gesendet" Ordner, ich kann jederzeit nachvollziehen, WAS ich an WEN gesendet habe UND: Unitymedia schickt eine Empfangsbestätigung für die Mails. D.h. ich habe schriftlich, dass meine Mail angekommen ist und kann anhand meines Postfachs beweisen, dass Mail XY mit dem Inhalt "ABC" empfangen wurde.

Bevor ich Geld für teure Einschreiben verschwende, kläre ich das gröbste lieber per Mail. Sollte nach 1-3 Tagen keine Antwort (abgesehen von der Empfangsbestätigung) auf die Mail kommen, dann kann man den gleichen Text nochmals per Einschreiben verschicken.

Aber ich kann aus eigener Erfahrung (mit der Telekom, die einfach mal behauptete, ich hätte Verträge abgeschlossen) sagen, dass Einschreiben deutlich überschätzt werden oder auch einfach mal zurückkommen, weil sich keiner fand, der sie annehmen wollte - auch immer wieder witzig.


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