[ iLLuSioN ] hat geschrieben:
Auf Nachfrage hieß es dann, daß die Kündigung erst versendet wird, wenn die Leitung geprüft wurde bzw. die Hardware installiert wurde. Da dieses abschliessend erst Anfang Januar 2010 erfolgte, wäre die Kündigungsfrist natürlich verstrichen gewesen.
Es war einmal so, dass die Portierung erst mit einem betriebsberet installiertem Kabelmodem erfolgte. Das wird jetzt nicht mehr so gemacht. Aktuell erfolgt der Portierungsauftrag zu einem vom Kunden gewünschten Termin, oder frühestens in 4 Wochen, wenn keiner gewünscht wird. Der Terminvorschlag wird dann entweder vom bisherigen Anbieter bestätigt oder ein anderer festgelegt. Die Portierung ist aber nur vorläufig. Kommt kein Anschluss zustande, wird sie verschoben oder storniert.
Zitat:
Tagelang nichts - nach einem bösem Brief meinerseits, mit Hinweis auf Sonderkündigungsrecht, weil das bestätigte Wechseldatum (1.03.2010) ein nicht erfüllter Vertragsbestandteil sei, kam die lapidare Antwort, daß man dem nicht entsprechen kann.
Simmt nicht! Das ist kein Vertragsbestandteil. Keine Ahnung, warum das immer wieder angenommen wird. Die Portierung wird im Auftrag des Kunden ausgeführt, aber keinerlei Gewährleistung übernommen. Das steht auch in den Vertragsbedingungen.
Zitat:
Am 28.02.2011 erfolgte dann auch die Umstellung ... allerdings auf Cleverkabel25. Nach sofortiger Beschwerde erfolgte dann 14 (!) Tage später die Umstellung auf CleverKabel32.
Beschwerde? CK 25 war doch bestellt. Der Auftrag wird dann auch so ausgeführt, egal, ob es schon ein Folgeprodukt gibt oder nicht. Dafür muss man schon einen Tarifwechsel beauftragen, was allerdings auch schon vor der Aktivierung geht. Nur machen muss man es.
Zitat:
"Witzigerweise" ist mein Bruder gerade auch am Wechseln von Versatel zu KabelBW - ergo Auftrag erteilt (bloß nichts selbst kündigen) - Hardware installieren lassen und welch Überraschung > Kündigung angeblich zu spät versendet, was so viel bedeutet, daß der Vertragsbeginn um ein Jahr verschoben wurde (was kommt mir daran bloß so bekannt vor??)
Das mit dem "nicht selbst kündigen" ist absoluter Unsinn und wird immer wieder erzählt. Ich rate meinen Kunden immer, vorausschauend selbst rechtzeitig zu kündigen. Es gab nie Probleme. Der Kunde bleibt immer selbst verantwortlich, nicht Kabel BW. Leider wird es einem vom Vertrieb nicht konkret so mitgeteilt.
Zitat:
Fazit: 1 mal KabelBW und nie wieder. Da man immer wieder von genau dem selben Problem ließt bzw. hört, kann man im Grunde nicht mehr von diversen Versehen ausgehen.
Dieses Fazit kann ich nicht nachvollziehen, weil das kein Kabel BW-Problem ist, sondern alle Anbieter betrifft. Die Portierung ist ein von der Bundesnetzagentur regulierter Vorgang. Der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter wird von einer Portierung nicht betroffen und der Kunde hat gemäß den anerkannten AGB selbst die Verantwortung für eine eventuelle rechtzeitige Kündigung. Der neue Anbieter, egal wer, hat darauf keinen Einfluss, kümmert sich auch nicht darum und hat keine Verantwortung. Im Gegensatz zu Kabel BW gibt es Anbieter, die bestehen auf eine Vertragserfüllung auch bei fehlgeschlagener Portierung.
MfG