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BeitragVerfasst: Mi 5. Okt 2011, 19:03 
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Kabelfreak
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Domski82 hat geschrieben:
Aha ok aber wieso gehört das Modem nicht demjenigen . Er hat es doch umsonst bekommen, wenn er einen ensprechenden Vertrag abgeschlosssen hat.

Unsinn, das ist nur geliehen:
Zitat:
14.2 Von Kabel BW überlassene Hardware (Receiver, Modems etc.) steht im Eigentum von Kabel BW.


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BeitragVerfasst: Mi 5. Okt 2011, 19:47 
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Newbee
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Ok na dann...
der Typ hat sich gemeldet und gemeint das es als Router ja schon benutzt werden kann, aber nicht als Modem. Toll für was bzw was bringts dann!?
Er hat es selber bei ebay erstanden und verkauft es jetzt wieder.
Theoretisch könnte man sich die Miete sparen, wenn man den ensprechenden Vetrag hat und dann dieses Gerät kaufen würde. Dann ist die Freischaltung möglich. Sprich ich habe ISDN gebucht und sehe nicht ein 5 € im Monat zu zahlen und kaufe das Gerät. In so einem Fall kann man es sich dann bei KABEL BW freischalten lassen!

Bin aber sicher das die 7 Leute die bereits auf das Gerät geboten haben, keine Schimmer haben und es schlussendlich auch weider nicht laufen wird ;)


Zuletzt geändert von Domski82 am Mi 5. Okt 2011, 19:49, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mi 5. Okt 2011, 19:53 
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Kabelfreak
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Domski82 hat geschrieben:
Theoretisch könnte man sich die Miete sparen, wenn man den ensprechenden Vetrag hat und dann dieses Gerät kaufen würde.

Die Fritzbox wird aber nicht vermietet sondern bei ISDN geliehen!? Wie willst du da sparen?

PS: Das sind sicher immer die gleichen Fritzboxen, da da verkaufen werden. Weil benutzen kann sie ja keiner...


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BeitragVerfasst: Mi 5. Okt 2011, 20:01 
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Kabelspezialist
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Dragon hat geschrieben:
Die Fritzbox wird aber nicht vermietet sondern bei ISDN geliehen!? Wie willst du da sparen?


Ich frag mich schon die ganze Zeit über, warum er freiwillig für das Krampfteil Geld bezahlen möchte, wenn er die Firmwarebaustelle eh gestellt bekommen würde. :04:

_________________
Um den Skatanschluss zu nutzen braucht man 3 Receiver, warum steht das nicht auf der Verpackung?
Timeshift wurde dazu geschaffen zu schaffen während man schifft


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BeitragVerfasst: Do 6. Okt 2011, 00:23 
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Newbee
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Zitat:
Ich frag mich schon die ganze Zeit über, warum er freiwillig für das Krampfteil Geld bezahlen möchte, wenn er die Firmwarebaustelle eh gestellt bekommen würde.


Hast Du es jetzt von mir oder was!?

Zitat:
Die Fritzbox wird aber nicht vermietet sondern bei ISDN geliehen!? Wie willst du da sparen?


Eben nicht bei dem Businesspaket für Firmen ist sie KOSTENLOS und bei der Zubuchung mit ISDN kostet das Teil 5 € Miete im Monat. Mal nachschlagen :03:

@hajodele jo ich wollt jetzt keine neunmalkluge Ausführung des Begriffs Hehlerei im StGB :11: Interessiert mich eigentlich nicht die Bohne was andere machen oder nicht. Wenn ich einen Vorteil hätte, so ein Teil günstig zu erwerben, wäre es mir eigentlich Wurscht woher das Teil kommt. Müssen jetzt hier nicht einen auf Vater Abraham machen.

Ansonsten ist mir selber klar, aber anscheinend interessiert es ja keinen, sonst würden nicht einige Geräte bei ebay angeboten werden. Schuld daran sind wohl nicht die Leute die es anbieten oder haben wollen (was als Endverbraucher jedem sein gutes Recht ist), sondern die die es vetreiben und so ein g...ttverdammtes Theater darum machen. Ganz ehrlich ich will kaufen und die anderen halt nicht verkaufen, dann sag ich nur Pech gehabt geb ich mein Geld woanders aus. Wenn sich die Firma AVM das leisten kann, ist das Ihr Problem. Was das Teil kann, kann man D-Link schon lange und es reicht Dicke aus, deswegen kriech ich den sicherlich nicht hinten rein und bestelle für einen 2 Personen Haushalt und 3 Zimmern einen ISDN Anschluss nur damit ich das dämliche Teil bekommme und noch 5€ extra im Moante zahlen kann..

Ich hoffe Ihr versteht was ich damit sagen will...


-------------------

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BeitragVerfasst: Do 6. Okt 2011, 08:17 
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Kabelspezialist
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Domski82 hat geschrieben:
Eben nicht bei dem Businesspaket für Firmen ist sie KOSTENLOS und bei der Zubuchung mit ISDN kostet das Teil 5 € Miete im Monat. Mal nachschlagen :03:


ist das so schwer zu verstehen, daß die ISDN-Option 5 Euro kostet und die Fritzbox dann gestellt wird?

Ich finde es schon merkwürdig wie jemand der das Ding gar nicht haben möchte so einen Bohei drum macht,
sich das Thema Kauf schön zu argumentieren. Seis drum deine Sache, nur falsche Tarifinfos sind für Leute
die hier Querlesen nicht hilfreich.

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BeitragVerfasst: Sa 8. Okt 2011, 06:33 
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Domski82 hat geschrieben:
Eben nicht bei dem Businesspaket für Firmen ist sie KOSTENLOS und bei der Zubuchung mit ISDN kostet das Teil 5 € Miete im Monat. Mal nachschlagen :03:


Auch nicht ganz richtig. Die ISDN-Option kostet 5 € im Monat. Ein Anrecht auf eine Fritz!Box hat man da nicht mal automatisch. Man bekommt diese momentan nur, weil gerade keine anderen ISDN-Modems verfügbar sind. Das Kabelmodem wird aber in jedem Fall kostenfrei zur Nutzung überlassen. Das gilt auch für die Fritz!Box. Ein bisschen anders sieht es bei den Business-Packeten aus. Hier ist die Fritz!Box 6360 Vertragsbestandteil. In jedem Fall bleibt das Kabelmodem, egal, welcher Typ, uneingeschränktes Eigentum des Anbieters.

MfG


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BeitragVerfasst: Mi 19. Okt 2011, 23:38 
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hajodele hat geschrieben:
Du kannst schlicht kein Eigentum an dem Teil erwerben. Nur obiges :o

Solange man bei Vertragsschluß keine positive Kenntnis davon hat, daß die Kaufsache im Eigentum eines Dritten steht, kann man sehr wohl auch Eigentum von einem Nichtberechtigten erwerben. Siehe Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
§ 935 Abs. 1 BGB greift hier übrigens nicht, da kein Abhandenkommen vorliegt. Vielmehr überläßt der Kabelanbieter dem Kunden die FritzBox freiwillig und verschafft diesem somit den unmittelbaren Besitz.

Der Tatbestand der Hehlerei ist aus demselben Grund nicht einschlägig, nämlich da dieser als objektives Tatbestandsmerkmal voraussetzt, daß die Sache von einem anderen gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt worden sein muß. Ein Kunde eines Kabelanbieters, der seine FritzBox unberechtigerweise verkauft, hat die FritzBox aber weder gestohlen (der Anbieter überläßt die Box schließlich wissentlich und gibt damit die Sachherrschaft auf) noch durch eine andere rechtswidrige Tat erlangt - vielmehr überläßt der Kabelanbieter die FritzBox höchst freiwillig.
Während der gutgläubige Erwerb bei positiver Kenntnis der Nichtberechtigung des Verkäufers nicht möglich ist (mit der Folge, daß der Eigentümer primär einen Herausgabeanspruch gegen den Besitzer hat), führt der fehlende gute Glaube trotzdem nicht zur Strafbarkeit nach § 259 Abs. 1 StGB.

Im Ergebnis ist das aber wenig relevant, denn mit einer selbst beschafften FritzBox 6360 ist bei keinem deutschen Kabelanbieter etwas anzufangen.


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BeitragVerfasst: Do 20. Okt 2011, 09:34 
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inquisitor hat geschrieben:
hajodele hat geschrieben:
Du kannst schlicht kein Eigentum an dem Teil erwerben. Nur obiges :o

Solange man bei Vertragsschluß keine positive Kenntnis davon hat, daß die Kaufsache im Eigentum eines Dritten steht, kann man sehr wohl auch Eigentum von einem Nichtberechtigten erwerben. Siehe Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
§ 935 Abs. 1 BGB greift hier übrigens nicht, da kein Abhandenkommen vorliegt. Vielmehr überläßt der Kabelanbieter dem Kunden die FritzBox freiwillig und verschafft diesem somit den unmittelbaren Besitz.

Der Tatbestand der Hehlerei ist aus demselben Grund nicht einschlägig, nämlich da dieser als objektives Tatbestandsmerkmal voraussetzt, daß die Sache von einem anderen gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt worden sein muß. Ein Kunde eines Kabelanbieters, der seine FritzBox unberechtigerweise verkauft, hat die FritzBox aber weder gestohlen (der Anbieter überläßt die Box schließlich wissentlich und gibt damit die Sachherrschaft auf) noch durch eine andere rechtswidrige Tat erlangt - vielmehr überläßt der Kabelanbieter die FritzBox höchst freiwillig.
Während der gutgläubige Erwerb bei positiver Kenntnis der Nichtberechtigung des Verkäufers nicht möglich ist (mit der Folge, daß der Eigentümer primär einen Herausgabeanspruch gegen den Besitzer hat), führt der fehlende gute Glaube trotzdem nicht zur Strafbarkeit nach § 259 Abs. 1 StGB.

Im Ergebnis ist das aber wenig relevant, denn mit einer selbst beschafften FritzBox 6360 ist bei keinem deutschen Kabelanbieter etwas anzufangen.


Derjenige, der so eine Box erwirbt (aus welchen dubiosen Quellen auch immer), gehört schon wegen erwiesener Dummheit bestraft, denn es ist inzwischen bundesweit bekannt, das 1. diese nicht verwendet werden kann und das diese nur als Mietgerät der Kabelanbieter vertrieben wird.

BATHMAN

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