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BeitragVerfasst: Mo 25. Feb 2019, 10:32 
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mischobo hat geschrieben:
Unitymedia muss aber kein Programme unentgeltlich einspeisen.

Aber Unitymedia hat auch eine Verpflichtung seinen Endkunden gegenüber. Unitymedia nimmt bei seinen Entscheidungen nicht die Verbraucher und Endkunden mit, deren Meinung scheint dem Kabelnetzbetreiber egal zu sein.


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BeitragVerfasst: Mo 25. Feb 2019, 10:57 
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Diese Diskussion könnt ihr gerne unendlich weiterführen. ;)


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BeitragVerfasst: Mo 25. Feb 2019, 11:19 
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Dragon hat geschrieben:
Diese Diskussion könnt ihr gerne unendlich weiterführen. ;)

Ich denke schon, dass diese Diskussion unter Endkunden Sinn macht. Unitymedia wird hier sicherlich mitlesen.


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BeitragVerfasst: Mo 25. Feb 2019, 14:37 
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Berry hat geschrieben:
Aber Unitymedia hat auch eine Verpflichtung seinen Endkunden gegenüber. Unitymedia nimmt bei seinen Entscheidungen nicht die Verbraucher und Endkunden mit, deren Meinung scheint dem Kabelnetzbetreiber egal zu sein.


Und wie lautet diese Verpflichtung?
Sender die bockig sind und keine Gebühren zahlen wollen entgeltlos einspeisen?
Und Unitymedia immer als so extrem Kundenunfreundlich darzustellen, passt m.M.n. auch nicht zu 100%.
Wenn es UM wirklich nur ums Geld gehen würde und Qualität und Kundenzufriedenheit völlig egal wären, hätten wir wohl schon 7 oder 8 HD-Sender auf einer Frequenz und wohl auch deutlich mehr als (im Schnitt) 12 SD-Sender.


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BeitragVerfasst: Mo 25. Feb 2019, 15:54 
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Nicoco hat geschrieben:
Sender die bockig sind und keine Gebühren zahlen wollen entgeltlos einspeisen?


Ja. Fernsehen kostenlos für alle. Fernsehen als Trojaner.
Das Argument mit den schnellen Internet wird in der Zukunft nicht mehr funktionieren.
Alle Bieten in der Zukunft schnelles Internet an. Der Anbieter der es schafft seine Leitung ins Haus legen zu dürfen der macht die Kohle in den nächsten 30 - 50 Jahre.
Jetzt wo der Klingeldraht abgelöst wird durch Glasfaser wird auch das Netz unter den Anbietern neu aufgeteilt.

_________________
Abo: Netcologne Netspeed 100 + Netcologne Kabelanschluss
Hardware: VU+ Zero 4k


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BeitragVerfasst: Mo 25. Feb 2019, 23:59 
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Na bis der Klingeldraht durch GF abgelöst wird, wird hier aber schon manch einer das Renteneintrittsalter erreicht haben - ich wahrscheinlich auch. Die Telekom quetscht da auch das allerletzte raus, was irgendwie geht!

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BeitragVerfasst: Di 26. Feb 2019, 00:31 
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:18: mischobo, :abgelehnt: das ist falsch.
Es geht nicht darum, ob der Deutschlandfunk bei Unitymedia aufgrund seiner Entscheidung eingespeist werden "will".
Es gibt eine grundsätzliche Entscheidung, der Unitymedia und Deutschlandfunk unterworfen sind, dass die Einspeisung zu erfolgen hat. Woher nimmst Du Deine Annahme, das sei eine Entscheidung des Deutschlandfunks? Dieser Sender ist Auftragnehmer der im Staatsvertrag formulierten Ziele.
Die privatwirtschaftlichen Sender (das ist nicht abfällig gemeint) haben einen Willen, der sich ausgehend vom Geschäftszweck im Handeln der Vertreter äußert, die können sich idR entscheiden, ob sie im Kabelnetz eingespeist werden wollen oder nicht. Interessant wäre, wie die Landesmedienanstalt sich verhielte, wenn RTL nicht mehr im Kabel verbreitet werden wollte. Im Sinne der Grundversorgung könnte vermutlich die Anordnung erfolgen, RTL 1 in einfacher Qualität auch gegen den Willen des Senders einzuspeisen. Aber glücklicherweise stellt sich so eine abgedrehte Frage nicht, ist höchstens für wissenschaftliche Abhandlungen sinnvoll.

Du schreibst korrekt, dass Deutschlandradio seinen Versorgungsvertrag erfüllt, darin stimmst Du mir also vorbehaltlos zu.
Aber es geht hier um die Fa. Unitymedia, die ihrer gesetzlichen Verbreitungspflicht nicht nachkommt. Du schummelst in Deiner Argumentation mit der Aussage "wenn der Programmveranstalter das möchte". Was der Deutschlandfunk will, ist schnuppe. Relevant ist, wass im jeweiligen Land die Bevölkerung dem Kabeldienstleister als verpflichtende Auflage bei der Betriebsführung auferlegt. Auch hier kommst Du also zu einer Fehlzuordnung, wer hier in der Pflicht steht. Die Must-Carry-Regel ist eine einseitige Verpflichtung der Fa. Unitymedia zu einer Dienstleistung im öffentlichen Interesse. Es steht der Fa. Unitymedia frei, gegen die Must-Carry-Regelung zu klagen. Wo siehst du bei der mittlerweile erreichten Kabelkapazität da eine Erfolgschance?

Und verschlüsselt werden dürfen diese Must-Carry-Programme Programme nicht. Aber der Kabeldienstleister darf bei den öR Programmen auch kein die Aufzeichnung behinderndes Signal unterschieben oder eine mangelhafte techn. Qualität verbreiten (im Pflicht-Verbreitungsgebiet). Wenn schon die Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag die Verschlüsselung bei Großereignissen ausschließen, so erst recht für die Grundversorgung. Nebenbei fragt es sich, ob bei den zur Miete angebotenen Geräten die verschlüsselte Aufzeichnung frei ausgestrahlter Programme statthaft ist. Aber auch das ist ein sinnvollerweise nicht in diesem Thread abzuhandelndes Thema.


Dass auch private Rundfunkanstalten mit vollem Recht unter die Must-Carry-Regelung fallen, habe ich nie bezweifelt. Es geht lediglich um die auch von Dir aufgeworfene Frage, von wem Einspeiseentgelte gefordert werden können. Und dazu gibt es den Grundsatz der wirtschaftlichen Abwägung, der bei Deutschlandfunk völlig einseitig bleibt mangels eines bei diesem Sender vorhandenen wirtschaftlichen Interesses. Bei den Fernsehsendern RTL 1 und Sat 1 ist das eine interessante Frage. Keine Ahnung, wie da die Abwägung bezüglich der Werbeeinnahmen der Sender im Vergleich zur Marketingwirkung zugunsten des Kabelnetzbetreibers ausgeht. Das würde eine Gutachterschlacht im Steitfall bzw. wird in den Verhandlungen geregelt. Gut so.

Und jetzt? :15:

EGP


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BeitragVerfasst: Di 26. Feb 2019, 00:59 
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mischobo,
hier nur kurz die zugesagte Antwort
(Wenn Du magst können wir das aber ausweiten. Da habe ich kein Problem das ausführlich mit den Fundstellen in den Urteilen darzulegen - ich habe mir die Auszüge abgespeichert.)
zu Deiner erstmal verfänglichen Anmerkung vom Di 19. Feb 2019, 17:16.
Du hattest ja völlig korrekt geschrieben, dass das OLG Düsseldorf nach dem BGH-Urteil erging. Hast Du ja extra unterstrichen. Stimmt.
Was Du aber verschwiegen hast, ist der Kontext. Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 20/14, Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Das Gericht hat lediglich die Kündigung zum Jahresende 2012 als unwirksam betrachtet, da bei der Kündigung gegen kartellrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. Damit war der Vertrag nicht zum Jahresende 2012 gekündigt und galt bis Ende 2013 unverändert fort. Und für diese Zeit war das Vertragsentgelt fällig. Das hat mit irgendwelchen anderen Argumenten nichts zu tun. Ist vergleichbar einem Mieter, der ohne wirksame Kündigung aus einer Wohnung auszieht. Oder einem Abo, das nicht wirksam gekündigt wurde. Ohne wirksame Kündigung gilt der Vertrag einfach weiter.
Können wir das so einverständig stehen lassen?
Eine Diskussion um die im BGH-Urteil angesprochenen Grundsätze ist ersprießlicher. Auch ein Rückgriff auf die zurückliegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.
Es ist ja nicht so, dass Argumente mit Einführung einer neuen Technologie hinfällig werden, wie Du im Beitrag Mo 18. Feb 2019, 22:55 einfach mal postulierst. Wir haben keine Rechtsprechung anhand früherer Musterentscheidungen wie im angloamerikanischen Recht. Aber es hat sich als Blick in die juristische Glaskugel künftiger Entscheidungen bewährt, die bislang vertretenen Argumente anhand der neuen Konstellation auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Wäre es nicht angemessen, wenn Du Deine Haltung gegenüber den inhaltlichen BGH-Argumenten ausführst?

Also, greif zum Gänsekiel und liefere robuste Argumente :17: für eine Einspeisegebühr bezüglich der Deutschlandfunk-Radiosender!

Für heute eine gute Nacht - es wird gerade die Hymne zum Tagesabschluss gesendet ...

EGP


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BeitragVerfasst: Di 26. Feb 2019, 09:38 
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Nicoco hat geschrieben:
Und wie lautet diese Verpflichtung?

Na, die Verpflichtung ergibt sich alleine daraus, dass wir Geld für den Kabelanschluss an Unitymedia zahlen und damit einen Anspruch auf Grundversorgung mit Programmen über das Kabel haben.


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BeitragVerfasst: Di 26. Feb 2019, 09:53 
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Du drehst dich mit deinen Argumenten nur noch im Kreis.
Man kann über das UM Kabel inzwischen mehr Radiosender der ARD empfangen als über Satellit.
Mit dem Deutschlandradio wurde ja eben auch verhandelt und man ist zu keinem Ergebnis gekommen.
Beide Seiten akzeptieren das anscheinend, denn auch vom Deutschlandradio kommt keinerlei Protest oder Anschuldigungen an UM.
Denn sie wissen was abgelaufen ist und haben somit keinen Grund sich zu beschweren.


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BeitragVerfasst: Di 26. Feb 2019, 11:06 
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Trotzdem habe ich als Verbraucher und Endkunde einen Anspruch auf Grundversorgung mit Programmen. Und zu dieser Grundversorgung gehören natürlich alle Must Carry Programme. Wie der Kabelnetzbetreiber das sicherstellt, mit Einspeisegeld oder nicht, das ist doch nicht mein Problem.


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BeitragVerfasst: Di 26. Feb 2019, 18:27 
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Doch, es IST dein Problem. Denn UM speist die Sender nicht kostenfrei ein und DRadio ist nicht bereit, die Einspeisekosten zu bezahlen. Wenn du jemandem ans Bein pinkeln willst, dann bitte denjenigen, der was ändern KANN - also DRadion! Und bitte hör auf zu nerven.

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BeitragVerfasst: Di 26. Feb 2019, 19:36 
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Dafür gibt es Diskussionsforen, dass jeder seinen Standpunkt vertreten kann ;) immer locker bleiben.


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BeitragVerfasst: Mi 27. Feb 2019, 15:55 
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Chris hat geschrieben:
Dafür gibt es Diskussionsforen, dass jeder seinen Standpunkt vertreten kann ;) immer locker bleiben.

Danke Chris, natürlich gibt es zu diesem Thema unterschiedliche Standpunkte und Meinungen. Ich denke aber, es ist völlig legitim wenn ich nicht den Standpunkt von Unitymedia vertrete.


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BeitragVerfasst: Mi 27. Feb 2019, 18:54 
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Ich habe das Gefühl, wir drehen uns alle im Kreise um das Thema. Deswegen bin ich im diesen Thema der stille Leser.

Es ist ja so wie bei den HD Einspeisungen, wir wünschen uns bestimmte HD Sender und die kommen einfach nicht. Warum da noch diskutieren? Wenn was kommt oder es verändert sich etwas, dann haben wir wieder Gesprächsstoff.


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