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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 16:44 
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Chris hat geschrieben:
Ich wurde nun schon mehrfach gefragt, wie ich mir die plötzlichen weiteren Aufschaltungen der CAID 1868 erkläre, da ich ja vermutet habe, dass das Thema gestoppt wurde mit dem Einreichen der Fusion.

Es ging erst weiter als das Bundeskartellamt die eigene Prüfung beantragt hat. Meine Vermutung nun also - man befürchtet ein langes Prüfungsverfahren und hat sich wieder handlungsbevollmächtigt gezeigt, da man a) nicht abschätzen kann ob genehmigt wird und b) nicht weiß falls genehmigt wird, wann das sein wird.


Überlege dir eine neue Theorie. Es gibt kein langes Prüfverfahren.
Nachdem das Verfahren eingeleitet ist gibt es ein Datum wo das Verfahren enden muss.
Wenn es auf der EU Ebene bleibt. Auf Bundesebene sieht es auch nicht anders aus.

Zitat:
Zitat:
V. Anmeldepflicht und Vollzugsverbot
Für die EU-Fusionskontrolle gilt generell die Prävention. Ein Zusammenschluß darf nicht vollzogen
werden, bis er für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt worden ist (Art. 7 Abs. 1 EGFusionskontrollVO).
Die Kommission kann den Vollzug auf Antrag bis zum Erlaß einer endgültigen
Entscheidung aussetzen (Art. 7 Abs. 3 EG-FusionskontrollVO).
Die Entscheidung über die Einleitung eines vertieften Prüfverfahrens (sog. Zweite Phase) ergeht
innerhalb einer Frist von höchstens 25 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Anmeldung (Art.
10 Abs. 1 EG-FusionskontrollVO). Die Frist wird auf 35 Arbeitstage verlängert, wenn der EUKommission
der Verweisungsantrag eines Mitgliedstaates gemäß Art. 9 Abs. 2 EGFusionskontrollVO
zugeht, oder wenn die beteiligten Unternehmen sog. Verpflichtungszusagen zur
Abwendung einer Untersagung vorlegen (Art. 10 Abs. 1 Unterabsatz 2 EG-FusionskontrollVO). Die
Entscheidung, ob ein Zusammenschluß mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist oder nicht, muß
innerhalb einer Frist von höchstens 90 Arbeitstagen nach Einleitung des Verfahrens erlassen werden
(Art. 10 Abs. 3 EG-Fusions-kontrollVO). Legen die beteiligten Unternehmen der EU-Kommission
Verpflichtungszusagen nach dem 55. Arbeitstag vor, erhöht sich diese Frist auf maximal 105
Arbeitstage.

Auf einmaligen Antrag der Anmelder, der der EU-Kommission spätestens 15 Arbeitstage nach
Einleitung des Verfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c) EG-FusionskontrollVO vorliegen muss, ist eine
Fristverlängerung möglich. Die EU-Kommission kann mit Zustimmung der Anmelder jederzeit eine
Fristverlängerung vornehmen. Die Gesamtdauer aller etwaigen Fristverlängerungen darf 20
Arbeitstage nicht übersteigen (Art. 10 Abs. 3 Unterabsatz 2 EG-FusionskontrollVO).
Anmeldungen sind in einer der Amtssprachen der EU abzufassen und müssen die in Formblatt CO
(siehe Anhang zu diesem Merkblatt Ziff. 1) verlangten Angaben enthalten. Werden vorsätzlich oder
fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben gemacht oder wird gegen das Vollzugsverbot
verstoßen, kann die EU-Kommission gem. Art. 14 Abs. 1 und 2 EG-FusionskontrollVO Bußgelder
verhängen.


Quelle: Bundeskartellamt Webseite
https://www.bundeskartellamt.de/SharedD ... onFile&v=3

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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 17:35 
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Chris hat geschrieben:
Da geh ich mit euch :)

Ich hab da immer noch ein Problem mit der Sache "Neue Sender".
Wohin mit denen?

    - D138 ist raus, seit dem letzten Change Day hat man den Mux inoffiziell zum regionalen Bundesland-Mux erklärt, nach dem man NRWvision im Zuge der HD-Umstellung dorthin gepackt hat und auch NPO 2 schon ne ganze Zeit dort sendet.
    - D146 & D154 mit den RTL & ProSiebenSat.1 HD-Sendern werden wahrscheinlich mit 5 Sendern am Limit sein, da die Sender mit vergleichweise hoher Bitrate senden, ansonsten wären hier auch nur max. zwei Plätze zu holen.
    - D178 liegt in NRW & Hessen auf Grund der DAB+-Einstrahlung brach. In BW wird die Frequenz sehr halbherzig genutzt. Eine Option wäre die Zusammenlegung mit D138.
    - Auf D186 wird seit Jahren ein Platz für Sat.1 emotions HD freigehalten. Für den ist der Platz gesichtert. Ob man hier 6 HD-Sender draufpackt, fraglich. Selbe Gründe wie auf D146 & D154.
    - D202, ein freier Platz der wohl für ARD-alpha HD gesetzt ist.

Im besten Fall haben wir also 5 Plätze, von denen 2 reserviert sind.
Im schlechten Fall haben wir 2 Plätze von denen 2 reserviert sind.

Wie schon erwähnt, wäre eine Option die D178 in NRW & Hessen nutzbar zu machen.
Weiter bleibt auch die Nutzung von S41 ein Mysterium.

Eine Weitere, unter Umständen schlechte, Lösung wäre 7 HD-Sender pro Frequenz, wie es bei Vodafone bereits üblich ist. Dann brauchen wir uns um Platz überhaupt keine Sorgen machen, aber um die Qualität der Sender (Sky lässt Grüßen)...


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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 18:14 
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Die Variante in Sachen Kartellamt ist ebenso denkbar. Wir dürfen gespannt sein.
Zum Thema Platz - leider ist die Ausführung sehr real. Ich glaube wir brauchen dringend eine Optimierung in Richtung HD bzw. weg von SD.


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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 18:18 
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Vielleicht passiert das auch von seiten der Sender. Einige Sendergruppen haben ja schon auf nur noch 1 Signal umgestellt bzw. HD-Logo entfernt. Heißt der Anbieter soll runterskalieren.
Vielleicht möchte man auch von SD wegkommen


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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 18:22 
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Da hast du schon Recht, nur leider skalieren die Kabelnetzer gern runter. Die Kunden haben hier mit alten Normen eine Art Bestandsschutz, war ja bei Analog auch ewig so. Würde es aber echt hoffen, dass sich was tut.


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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 18:25 
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Naja mit der ARD/ZDF SD Abschaltung wird man das wohl spästens erst lösen können


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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 18:27 
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Man hat zur Analogabschaltung ja bereits kostenlos HD-Receiver ausgegeben. Das ganze muss nochmal passieren, für Pay-TV Kunden.
Und sollten die ÖR 2020 (hoffentlich) ernst machen und SD abschalten brauch in zwei Jahren so oder so jeder Kunde ein HD-Receiver.
UM sollte 2019 ernst machen und schon mal vorsorgen in dem sie die Kunden flächendeckend mit HD-Receivern ausstatten und mit der Pay-SD Abschaltung beginnen.


Zuletzt geändert von Nicoco am So 11. Nov 2018, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 18:34 
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Wäre eine gute Strategie. Denke so könnte man das Thema stemmen.


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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 18:50 
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Schade das ein ARD nicht sagt. So die Fremdregionalen Dritten und ard alpha, tagesschau24 schalten wir vorab in SD in den KNBs ab. Wer rbb in HD in BW sehen möchste muss wechseln


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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 19:09 
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Ich Frage mich halt, ob wir mit der SD-Abschaltung der ARD, beispielsweise NDR Hamburg, danach nicht mehr schauen können, oder ob auch die Regionalversionen die bisher nur in SD zu sehen sind, danach auch in HD zu sehen sein werden.


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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 19:16 
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Ich denke irgendwann werden die jetzigen ARD SD Muxe zu HD Muxen von der ARD gemacht.


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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 19:16 
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Na ich hoffe doch das nur die eine HD Version einspeist wird. Die ARD möchte Regionale Dritten anbieten. Schön, dann muss das Dritten auch Regional bleiben und nur da empfangbar sein wo es hingehört. Also in Norden beim NDR. Sonst brauch ich keine 8 Regionalensender die aber dann Europaweit als Spartensender behandelt werden.

zu chris seinem Post. Naja mit 4k Sender braucht man ja erstmal nicht rechnen. Das ZDF rüstet seine Technik 2019 ja erstmal für 1080p aus


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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 19:21 
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Nicoco hat geschrieben:
Man hat zur Analogabschaltung ja bereits kostenlos HD-Receiver ausgegeben. Das ganze muss nochmal passieren, für Pay-TV Kunden.
Und sollten die ÖR 2020 (hoffentlich) ernst machen und SD abschalten brauch in zwei Jahren so oder so jeder Kunde ein HD-Receiver.
UM sollte 2019 ernst machen und schon mal vorsorgen in dem sie die Kunden flächendeckend mit HD-Receivern ausstatten und mit der Pay-SD Abschaltung beginnen.

Dabei gibt es allerdings das Problem: die Kunden müssten dann noch zusätzlich die kostenpflichtige HD-Option buchen. Die hat lange nicht jeder Kunde, der z.B. den Kabelanschluss über die NK zahlt, gebucht. Und ich persönlich würde UM den dicken Finger zeigen, wenn ich zusätzlich zum gebuchten PayTV-Paket extra Kohle zahlen soll. Das wäre für mich (und für viele andere wahrscheinlich auch) ein Grund für eine fristlose Kündigung. Und das kann UM nun so garnicht brauchen, wenn denen dann auch noch die Wohnungswirtschaft flöten ginge - denn das wäre ein realistisches Szenario bei zu vielen Beschwerden an die Hausverwaltungen! Man kann halt nicht so einfach einseitig bestehende Verträge derart ändern bzw. die Grundlage dafür abschaffen.

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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 19:26 
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Hä Gratis HD Receiver ausgeben (sofern notwendig, da TV-Tuner eh schon HD bzw. UHD kann). Hat man zu analog Zeiten doch auch gemacht.
Im PayTV Sektor kann man es ja so handhaben wie Sky. SD SEnder Kunden wird die HD Version dann im Paket freigeschalten.
Klar das wässert das Angebot auf. Auf längere Sicht wird die HD Gebühr doch eh fallen.
Schlimmer finde ich es, wenn ich ein Receiver vom Anbieter benötige um dann UHD Inhalte sehen zu können ;-)
In Europa gibts meines Wissens keinen einzigen PayTV Anbieter der lineare UHD Inhalte via DVB-Stream sendet sondern alles IP-basiert.


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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 19:30 
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Torsten1973 hat geschrieben:
Dabei gibt es allerdings das Problem: die Kunden müssten dann noch zusätzlich die kostenpflichtige HD-Option buchen.

Nicht unbedingt. Den Kunden, die noch Allstars für 14.90€ mtl. haben kann man die HD-Sender kostenlos freischalten. Das müsste sich preislich für UM rechnen. Die Kunden die für Allstars nur noch 11.90€ bezahlen, für die muss man sich ne Lösung einfallen lassen. Entweder UM verzichtet an der Stelle auf ein paar Euro oder man legt es wirklich auf die Sonderkündigung der Kunden an.


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