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BeitragVerfasst: Do 10. Aug 2017, 15:59 
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Fortgeschritte/r
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Mit "inoffiziellen" meinte ich andere als die "offiziellen" Unitymedia-Geräte.

Über deine Linux-Box, mit der ich auch die UM-Smartcards entschlüsseln kann ist das sortieren der Sender bzw. sichern/einspielen per FTP kein Problem. Das meinte ich mit inoffiziell...


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BeitragVerfasst: Do 10. Aug 2017, 16:01 
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Kabelfreak
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Der WDR hat heute einen Artikel zur Umstellung ins Netz gestellt, da steht auch nochmal explizit drin, wie hier auch schon geäußert, dass die Aufspaltung auf 3 Termine mit dem Ansturm auf die Service-Hotline zu tun hat. Ansonsten steht nur das drin, was bereits bekannt ist.

http://www1.wdr.de/verbraucher/digital/ ... a-100.html


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BeitragVerfasst: Do 10. Aug 2017, 22:17 
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Fortgeschritte/r
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Ich kann nur wieder ChanSort erwähnen. Für verschiedene Hersteller verwendbar, mit Präferenzliste werde ich die Umstellung in wenigen Minuten erledigt haben. Der Suchlauf wird länger dauern, als die Sortierung. Die geht in Sekunden.


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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 08:52 
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Im Falle einer Einigung - wäre es eigentlich technisch möglich, EUROSPORT HD EXTRA kurzfristig einzuspeisen, d.h. vor dem Change Day Mitte September (in BW) ? :10:


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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 09:31 
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Definitiv, aber aktuell siehts nicht danach aus.


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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 12:44 
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Bezüglich der Ausspeisung von ARDalpha hat mir der BR folgendes geantwortet:
Zitat:
Es ist richtig, dass Unitymedia ARD-alpha aus seinen Netzen Ausspeisen möchte. Der Bayerische Rundfunk bedauert die Entscheidung der Kabelnetzbetreibers zu Lasten seiner Kunden.

2011 haben die Landesrundfunkanstalten der ARD den Vertrag mit den Kabel-Gesellschaften gekündigt, mit der Begründung, dass die Kabelgesellschaft ein und dieselbe Leistung doppelt berechnen wollen: Vom Kabelkunden und von den Sendeanstalten.

Außerdem haben die Kabelnetzbetreiber einen wirtschaftlichen Vorteil, da sie die öffentlich-rechtlichen Programme und damit auch BR-Programme an Kunden vermarkten.

Dagegen hat Kabel Deutschland geklagt. Zunächst wurde im Sinne der ARD entschieden. Der Bundesgerichtshof hat das vorinstanzliche Urteile aber zurückverwiesen und das OLG Düsseldorf hat jetzt im Sinne von Kabel Deutschland entschieden - aus kartellrechtlichen Gründen.

Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu den vorinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Die ARD prüft derzeit die umfangreiche Begründung der Entscheidung (70 Seiten). Auf dieser Basis wird über das weitere Vorgehen entschieden.


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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 16:16 
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... interessante Aussage des BR.
Sie schreiben auf der einen Seite, dass sie die Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreiber kündigt haben, bedauern auf der anderen Seite, dass die im gekündigten Vertrag vereinbarten Leistungen nicht mehr erbracht werden.

Ich kann auch meinen Internetvertrag kündigen und nach Vertragsende 'rumheulen, dass mein Internetzugang nicht mehr funktioniert.

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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 16:23 
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Kindergarten beschreibt die ganze Situation immer noch am besten.


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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 16:57 
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mischobo hat geschrieben:
... interessante Aussage des BR.
Sie schreiben auf der einen Seite, dass sie die Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreiber kündigt haben, bedauern auf der anderen Seite, dass die im gekündigten Vertrag vereinbarten Leistungen nicht mehr erbracht werden.

Auf der anderen Seite hat der Kabelnetzbetreiber gegenüber den zahlenden Endverbrauchern auch eine Verpflichtung. Die Kabelgebühren bekommt die Firma schließlich nicht umsonst und muss die Programme liefern ob mit oder ohne Geld für die Einspeisung. Der Bayerische Rundfunk schreibt zu Recht, dass die Entscheidung des Kabelnetzbetreibers zu Lasten seiner Kunden geht.


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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 16:58 
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Die Kennung vom Nordwestradio ist bereits in Bremen Zwei geändert worden, offiziell läuft der Sender ab morgen unter dem neuen Namen.

http://www.radiobremen.de/bremenzwei/ak ... ei100.html


Dateianhänge:
Picture 92.jpg
Picture 92.jpg [ 45.81 KiB | 3603-mal betrachtet ]


Zuletzt geändert von CKA82 am Fr 11. Aug 2017, 18:02, insgesamt 1-mal geändert.
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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 17:53 
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In BW ist die Änderung nicht passiert :(


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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 21:45 
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Berry hat geschrieben:
mischobo hat geschrieben:
... interessante Aussage des BR.
Sie schreiben auf der einen Seite, dass sie die Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreiber kündigt haben, bedauern auf der anderen Seite, dass die im gekündigten Vertrag vereinbarten Leistungen nicht mehr erbracht werden.

Auf der anderen Seite hat der Kabelnetzbetreiber gegenüber den zahlenden Endverbrauchern auch eine Verpflichtung. Die Kabelgebühren bekommt die Firma schließlich nicht umsonst und muss die Programme liefern ob mit oder ohne Geld für die Einspeisung. Der Bayerische Rundfunk schreibt zu Recht, dass die Entscheidung des Kabelnetzbetreibers zu Lasten seiner Kunden geht.
... wo in den Vertragbedingungen werden dir bestimmte Programme garantiert? Ich kann dazu nichts finden ...

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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 21:49 
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mischobo hat geschrieben:
Berry hat geschrieben:
mischobo hat geschrieben:
... interessante Aussage des BR.
Sie schreiben auf der einen Seite, dass sie die Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreiber kündigt haben, bedauern auf der anderen Seite, dass die im gekündigten Vertrag vereinbarten Leistungen nicht mehr erbracht werden.

Auf der anderen Seite hat der Kabelnetzbetreiber gegenüber den zahlenden Endverbrauchern auch eine Verpflichtung. Die Kabelgebühren bekommt die Firma schließlich nicht umsonst und muss die Programme liefern ob mit oder ohne Geld für die Einspeisung. Der Bayerische Rundfunk schreibt zu Recht, dass die Entscheidung des Kabelnetzbetreibers zu Lasten seiner Kunden geht.
... wo in den Vertragbedingungen werden dir bestimmte Programme garantiert? Ich kann dazu nichts finden ...
Did ergeben sich alleine schon aus den Rundfunkgebühren.... Immerhin 17,50 EUR im Monat.

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Mit freundlichen Grüßen

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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 22:00 
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Nicoco hat geschrieben:
Kindergarten beschreibt die ganze Situation immer noch am besten.
... wo ist das denn Kindergarten? Der BR hatte 2008 mit Uniytmedia einen Vertrag abgeschlossen, der die Einspeisung von BR und BR alpha im Kabelnetz von Unitymedia und Kabel BW vorsah. Der BR hat diesen Vertrag zum 31.12.2012 gekündigt.

So ist das auch mit einem Internetzugang. Wenn man den Vertrag mit dem Internetprovider kündigt, dann sperrt der Internetprovider nach Ablauf der Vertragslaufzeit den Interntzugang.
Natürlich kannst du hingehen und sagen das Grundgesetz räumt einem das Recht auf Informationsfreiheit ein. Das Internet ist heutzutage eine wichtige Informationsquelle, also warum soll ich für den Internetzugang noch zahlen, wo ich doch gem. unserer Verfassung das Recht auf Informationsfreiheit habe?
Genauso machen as die ÖR. Sie sind der Ansicht, dass sie aufgrund ihres Vorrangprivileges nichts zahlen müssen.
Aber das verhält sich im Prinzip nicht anders, als aufgrund der Informationsfreiheit einen Anspruch auf einen untentgeltlichen Internetzugang zu haben ...

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BeitragVerfasst: Fr 11. Aug 2017, 22:22 
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Peter_Silie hat geschrieben:
mischobo hat geschrieben:
... wo in den Vertragbedingungen werden dir bestimmte Programme garantiert? Ich kann dazu nichts finden ...
Did ergeben sich alleine schon aus den Rundfunkgebühren.... Immerhin 17,50 EUR im Monat.
... mal davon abgesehen, dass du mit Zahlung der Haushaltsabgabe keinen Anspruch auf bestimmte ÖR-Programme hast:
Wenn du in NRW wohnst, geht die Haushaltsabgabe auf ein Konto des WDR, der die entsprechenden Anteile für ZDF, Deutschlandradio und Landesanstalt für Medien auf deren Konten überweist.
Wenn du draus irgendeinen Ansprcuh ableiten wollen würdest, dann hättest Anspruch auf die Inhalte der WDR-Programme, auf die Inhalte von Das Erste, arte, Phoenix, KiKa, One, Tagesschau24, der ZDF-Programme und 3sat sowie auf die 3 Hörfunkprogramme von Deutschlandradio.
Diese Inhalte sind alle im Unitymedia-Kabel verfügbar.
Die ÖR, die einen staatlichen Programmauftrag für NRW haben, haben damit auch einen Versorgungsauftrag. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Haushalte die entsprechenden Programme auch tatsächlich empfangen können. Wie aus dem 6. Rundfunkurteil hervorgeht, gilt das auch für die Verbreitung über Kabel.
Für diesen Versorgungsauftrag stehen den jeweiligen ÖR-Sender Gelder aus den Rundfunkgebühren zu.

Der BR hat für NRW keinen staatlichen Programmauftrag. Damit wäre es gem. Rundfunkstaatsvertrag auch zulässig, z.B. BR-alpha im Rahmen des Bonuspaketes einzuspeisen. Allerdings erfodert dieser Schritt gem. Urhebergesetz die Zustimmung des Programmveranstalters. Der BR wird dafür kein OK geben und so bleibt also nur entweder die Möglichkeit der unverschlüsselten Einspeisung oder kein Einspeisung. Da der BR sowieso den Einspeisevertrag gekündigt hatte, wird das Programm ausgespeist ...

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