Kabel Helpdesk Forum

Das Kabel Forum - VON KUNDEN FÜR KUNDEN
Kabel Helpdesk Kabel Helpdesk besuchen
Vodafone-Kabel-Forum Vodafone-Kabel-Forum
Aktuelle Zeit: Do 28. Mär 2024, 11:26

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 9 Beiträge ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: So 1. Dez 2013, 19:34 
Offline
Newbee
Newbee

Registriert: So 1. Dez 2013, 19:24
Beiträge: 1
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Hallo zusammen
heute, 1.12. sagt mir die Hotline, man könne ab sofort grundsätzlich keine Handy-Nr mehr zu Kabel-BW mitnehmen. Mir wäre meine alte Rufnummer, die ich seit über 10 Jahren habe, wichtig. Ich dachte, man hätte das Recht auf seine Rufnummer.
Kann sich jemand erklären, warum das bei Kabel-BW nicht mehr geht?
Die Online-Beratung konnte den Grund nicht nennen und verwies darauf, dass sie "über Entscheidungen der Geschäftsleitung nicht informiert sei".


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: So 1. Dez 2013, 20:51 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Mi 7. Nov 2012, 09:14
Beiträge: 979
Geschlecht:
Das ist rechtswidrig:
TKG § 46 hat geschrieben:
(4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon
unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.

Laut Bundesnetzagentur ist "Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang)."
Siehe hierzu http://www.bundesnetzagentur.de/cln_193 ... 6bodyText3

Was das schon wieder soll, weiß nur Herr Lutz allein :13:


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Do 12. Dez 2013, 21:40 
Offline
Newbee
Newbee

Registriert: Do 12. Dez 2013, 21:30
Beiträge: 2
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
HausHelene hat geschrieben:
Das ist rechtswidrig:
TKG § 46 hat geschrieben:
(4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon
unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen. Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.

Laut Bundesnetzagentur ist "Der aufnehmende Mobilfunkanbieter ist im Übrigen nicht verpflichtet, jeden Kunden zu akzeptieren (kein Kontrahierungszwang)."
Siehe hierzu http://www.bundesnetzagentur.de/cln_193 ... 6bodyText3

Was das schon wieder soll, weiß nur Herr Lutz allein :13:


Ich habe das gleiche heute von der Hotline erfahren. Nur ärgerlich, weil ich den Vertrag kurz vor dem 1.12.2013 bestellt habe, eine Rufnummernportierung aber erst mit der neuen, vorübergehenden, Handynummer beauftragt werde kann.
Ich habe jetzt schriftlich an KabelBW meinen Widerruf erklärt, sofern die Nummer nicht portiert werden kann. Das entspricht dann nicht der telefonisch bestellten Leistung und der Mobilfunkvertrag ist damit für mich wertlos!
Wir wollten eigentlich mit 4 Handynummern zu KabelBW wechseln, eine nach der anderen, aber wenn das bei der ersten jetzt schon nicht möglich ist, dann wird das wohl eher nichts mit KabelBW-Mobil.
Ich bin gespannt, ob sich jemand von der Kundenbtreuung meldet, oder ob ich aus dem Vertrag wieder entlassen werde!

Viele Grüße
Merkanti


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Do 6. Mär 2014, 21:46 
Offline
Newbee
Newbee

Registriert: Do 6. Mär 2014, 20:56
Beiträge: 2
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
ja die Nachricht hat mich auch gefreut. Schön war auch die Aussage der Hotline das würden sie nicht mehr machen weil es "zu viel Arbeit machen" würde. Noch mehr hat mich dann gefreut als es hiess ich darf ohnehin keine weitere Karte in meinen 1 Jahr alten F und F Surf Tarif mehr aktivieren. hab ja auch schon eine von fünf. Super Kabel Bw


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Do 6. Mär 2014, 22:20 
Offline
Newbee
Newbee

Registriert: Do 12. Dez 2013, 21:30
Beiträge: 2
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Oh, ich hatte ganz vergessen noch zu erzählen, dass ich auf der KabelBW SIM-Karte einen Tag später einfach kein Netz mehr hatte.
Sie haben es einfach abgestellt, ohne Info!
Das war's dann für mich. Bin jetzt bei einem anderen Anbieter, der für den gleichen Preis sogar noch unendlich SMS inkl. hat. Brauche ich zwar nicht häufig, aber es sogar das gleiche Netz von O-zwei. :D
Schade, denn ich werde künftig niemandem mehr empfehlen zu KabelBW zu gehen, da auch bei der Zusendung für den Anschluss noch so einiges falsch gelaufen ist. Und als Bestandskunde für nicht selbstverschuldete Fehler eine kostenpflichtige Hotline-Nummer anrufen zu müssen, empfinde ich ehrlich gesagt als eine Frechheit.

Der Service ist mir einfach zu schlecht!

Viele Grüße
Merkanti


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Fr 4. Apr 2014, 14:15 
Offline
Newbee
Newbee
Benutzeravatar

Registriert: Fr 4. Apr 2014, 10:34
Beiträge: 7
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
So zufrieden ich mit mit dem TV auch bin, im Mobilbereich hat es bei mir leider auch überhaupt nicht funktioniert. Ich habe gewechselt, weil ich unbedingt das Sony Xperia Z1 wollte und es dafür ein gutes Angebot gab. Das war Ende Januar und mir wurde damals noch zugesichert, dass ich meine alte Nummer behalten kann.
Wie ihr euch bestimmt schon denken könnt, ging das natürlich komplett nach hinten los. Ich bin mir nicht sicher, ob man damit nur Kunden ködern wollte oder ob es an der Unwissenheit der Person lag, mit der ich damals gesprochen habe. Nach knapp 2 Monaten Diskussionen am Telefon und per E-Mail konnte ich dann letztendlich aus dem Vertrag wieder raus. Das Sony Xperia habe ich inzwischen günstig auch bei 1&1 bekommen und damit ist das Kapitel für mich jetzt zum Glück erledigt.

_________________
Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei. (Kurt Tucholsky)


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Sa 11. Okt 2014, 19:19 
Offline
Unitymedia Fan
Unitymedia Fan

Registriert: Fr 14. Jan 2011, 17:12
Beiträge: 1259
Wohnort: 69123 Heidelberg
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Ist zwar ein altes Thema, aber laut Homepage ist eine Rufnummernmitnahme im Mobilbereich, sowie im Festnetz einfach möglich.
Hier nachzulesen:
https://app.kabelbw.de/service/index.ht ... uery=mobil

Dies gilt für Festnetz sowie das Mobilfunknetz.

Manuel

_________________
Kabelbereich: 69123 Heidelberg
Receiver: Horizon-Recorder
Kabelmodem/Router: Fritz!Box 6491 Cable
TV: Samsung UE40EH5450


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 4. Nov 2014, 19:01 
Offline
Newbee
Newbee

Registriert: Mi 29. Okt 2014, 18:29
Beiträge: 5
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Bei mir das selbe, bei der Bestellung hieß es eine Portierung sei einfach möglich. Jetzt ist die SIM-Karte angekommen und ich konnte das Netz testen, dann hieß bei der Hotline eine Portierung sei im Moment nicht möglich.

Nachdem Router Debakel mal gucken ob nicht das große T ne Chance bekommt.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 5. Nov 2014, 19:53 
Offline
Newbee
Newbee

Registriert: Mi 29. Okt 2014, 18:29
Beiträge: 5
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Nutella hat geschrieben:
Ist zwar ein altes Thema, aber laut Homepage ist eine Rufnummernmitnahme im Mobilbereich, sowie im Festnetz einfach möglich.
Hier nachzulesen:
https://app.kabelbw.de/service/index.ht ... uery=mobil

Dies gilt für Festnetz sowie das Mobilfunknetz.

Manuel

hier steht was anderes

https://app.kabelbw.de/service/index.ht ... 9e70d58f3c


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 9 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Impressum

Datenschutz EU-DSGVO

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de