Wie man raus kommt aus einem 24 Monatsvertrag.
Zunächst ist es auf jeden Fall am einfachsten, wenn man innerhalb der einfachen Widerrufsfristen vom Vertrag zurücktritt.
Sind diese Widerrufsfristen verstrichen wie hier bemerkt, wird es komplizierter.
Im Prinzip muss ich mich dann darauf berufen, dass eine Vertraglich zugesicherte Funktion oder Eigentschaft nicht erbracht wird.
Allerdings ist hier in den AGB's im Bereich Internetdienste keine Regelung zu finden, die z.B. eine Verbindungsquote enthält, ab wann die Leistung evtl. als nicht mehr erbracht gilt.
Bei den Telefondiensten ist das anders, da steht eindeutig, dass KabelBW quasi für eine 97% ige Erreichbarkeit gerade steht.
Ich denke rein rechtlich ohne dass ich da irgend einen Expertenstatus hätte ist man relativ sicher, wenn man mit Zeugen schon nachweisen kann, dass es immer wieder zu den viel zitierten Verbindungsabbrüchen kommt, hat man einen guten Grund auch innerhalb der Vertragsfrist zu kündigen.
Für den Laien ist es dabei unerheblich was letztendlich die Ursache ist, allerdings muss man KabelBW eine angemessene Frist geben, die Probleme zu beheben. Allerdings würde ich diese Frist knapp bemessen gerade wenn Mann oder Frau sich dieses Urteil mal ansieht:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 79481.htmlWenn sich KabelBW quer stellt hat man natürlich erst mal haufenweise neue Scherereien, aber beste Chancen am Ende selbst Schadfrei rauszukommen und sogar noch evtl. entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.
Will da heißen, wenn der gebuchte Internetanschluss während der Vertragslaufzeit nicht mehr zuverlässig funktioniert, besorge ich mir einen Ersatz und stelle den KabelBW in Rechnung. Das würde ich auf jeden Fall bei dem setzen der Frist für das abstellen des Fehlers mit erwähnen, das man eine alternative für die Ausfallzeit in Rechnung stellen wird.
D.h. Ihr werdet nicht nur nicht bezahlen, sondern Ihr wollt Geld haben. Aber Ihr braucht dann wahrscheinlich einen guten Anwalt, dass am Ende durchzusetzen.
Gruß
caustic