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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 10:52 
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reilinger hat geschrieben:
tschippi hat geschrieben:
Aber niemand kann den Personen im Haushalt verbieten, sich ein Empfangsgerät zu kaufen und die Angebote der ÖR zu nutzen.


??? Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun ???

Es ging doch wie du selbst geschrieben hast darum:

tschippi hat geschrieben:
grisu finanziert mit seiner GEZ ja keine fremdsprachigen Programme. Es geht darum, dass die Kabelkunden, die keine Alternative zum Empfang der ÖR haben (Schüsselverbot), das volle HD-Angebot der ÖR nicht empfangen KÖNNEN. Zur Finanzierung der HD-Sender müssen sie aber ihren Beitrag leisten.


Es ist egal, ob man 0 öffentliche-rechtliche, 3 öffentlich-rechtliche oder 20 öffentlich-rechtliche Sender empfangen kann. Die Haushaltsabgabe wird immer fällig.

Gruß
reilinger



Und genau dies ist nach meinem Rechtsempfinden nicht in Ordnung. Stellt Euch vor, eine Insel im Südpazifik gehört zum Staatsgebiet der BRD. Die deutschen Staatsbürger auf dieser Insel werden via "Haushaltsabgabe" für die Angebote der ÖR zur Kasse gebeten, obwohl sie die ÖR de facto nicht empfangen können.


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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 11:08 
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tschippi hat geschrieben:
Es geht darum, dass einem Großteil der Kabelkunden durch das "Schüsselverbot" der Zugang zum kompletten Angebot der ÖR, hier zu allen HD-Sendern, verwehrt wird, so lange die Kabelnetzbetreiber die HD-Sender nicht in ihr Netz einspeisen. Es würde anders aussehen, wenn die HD-Sender der ÖR, da keine Grundversorgung, aus der Haushaltsabgabe oder wie das Kind immer heißt herausgenommen würde. Sprich: Abgabe pro Haushalt z.B. 15 €/Monat für die Grundversorgung. Wer die HD-Option der ÖR empfangen kann und auch nutzen möchte, bezahlt zusätzlich 2,98 €/Monat (vorzugsweise über eine Verschlüsselung des HD-Angebots).


Es ist nunmal so, wie ich oben schon schrieb Gesetz, dass jeder die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98€ zu zahlen hat, egal wieviele öffentlich-rechtliche Sender empfangen werden können.

Ich glaube eher, dass von den KNB ein Paket ÖR-HD kommen wird, für das man dann extra bezahlen darf.

Gruß
reilinger

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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 11:12 
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reilinger hat geschrieben:
tschippi hat geschrieben:
Es geht darum, dass einem Großteil der Kabelkunden durch das "Schüsselverbot" der Zugang zum kompletten Angebot der ÖR, hier zu allen HD-Sendern, verwehrt wird, so lange die Kabelnetzbetreiber die HD-Sender nicht in ihr Netz einspeisen. Es würde anders aussehen, wenn die HD-Sender der ÖR, da keine Grundversorgung, aus der Haushaltsabgabe oder wie das Kind immer heißt herausgenommen würde. Sprich: Abgabe pro Haushalt z.B. 15 €/Monat für die Grundversorgung. Wer die HD-Option der ÖR empfangen kann und auch nutzen möchte, bezahlt zusätzlich 2,98 €/Monat (vorzugsweise über eine Verschlüsselung des HD-Angebots).


Es ist nunmal so, wie ich oben schon schrieb Gesetz, dass jeder die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98€ zu zahlen hat, egal wieviele öffentlich-rechtliche Sender empfangen werden können.

Ich glaube eher, dass von den KNB ein Paket ÖR-HD kommen wird, für das man dann extra bezahlen darf.

Gruß
reilinger

Da ÖR nicht verschlüsselt werden dürfen ist das nicht möglich.


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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 11:13 
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tschippi hat geschrieben:
Und genau dies ist nach meinem Rechtsempfinden nicht in Ordnung. Stellt Euch vor, eine Insel im Südpazifik gehört zum Staatsgebiet der BRD. Die deutschen Staatsbürger auf dieser Insel werden via "Haushaltsabgabe" für die Angebote der ÖR zur Kasse gebeten, obwohl sie die ÖR de facto nicht empfangen können.

Dann würde es sicher irgendwelche Sonderregelungen geben. Dabei eher Technologien, die die Empfangbarkeit möglich machen, als den Verzicht auf die Abgabe.
Wir hatte übrigens schon mal so eine Insel. Die hies damals Westberlin und wurde von uns und den westlichen Siegermächten versorgt. Koste es, was es wolle. (Luftbrücke)
Auch zu späteren Zeiten gab es immer Sonderregelungen, die teilweise sogar zunächst mal die Wiedervereinigung überlebt hatten (Berlin-Förderungsabgabe).

Wobei das selbstverständlich genau so wenig mit dem Topic zu tun hat, wie die anderen Beiträge, die in Richtung Haushaltsabgabe gehen.


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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 11:39 
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reilinger hat geschrieben:
Es ist egal, ob man 0 öffentliche-rechtliche, 3 öffentlich-rechtliche oder 20 öffentlich-rechtliche Sender empfangen kann. Die Haushaltsabgabe wird immer fällig.


Dieses 'kann' würde mich in dem Zusammenhang interessieren. Die Abgabe definiert sich ja offenbar über den Begriff 'Haushalt'. Was ist wenn ich meinen 'Haushalt' 1000 Meter unterhalb der Erde ohne Strom oder in der nächsten Höhle links ums Eck führe? Muss ich dann auch die Abgabe zahlen? Oder ist 'Haushalt' definiert über die technische vorhandene aber vielleicht nicht genutzte Möglichkeit des Empfangs? Was also wenn man diese Möglichkeit extern einschränkt?
Gab's auch Schüsselklagen die das Thema GEZ zum Inhalt hatten? Das Fremdsprachenthema ist ein anders, denk ich.

Upps hab die 16.Seite übersehen, lass es aber trotzdem so stehen. Da ich gern diesen Haushaltsbegriff definiert hätte. ;-)

Also um noch ein (vielleicht bald Realität werdendes) extremes Beispiel hinzuzufügen: Mal angenommen alle ÖR Sender fliegen aus dem Kabelnetz raus, muss ich dann auch ne Haushaltsabgabe zahlen? (wenn ich keine Schüssel nutzen darf)


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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 12:42 
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grisu hat geschrieben:
Dieses 'kann' würde mich in dem Zusammenhang interessieren. Die Abgabe definiert sich ja offenbar über den Begriff 'Haushalt'. Was ist wenn ich meinen 'Haushalt' 1000 Meter unterhalb der Erde ohne Strom oder in der nächsten Höhle links ums Eck führe? Muss ich dann auch die Abgabe zahlen? Oder ist 'Haushalt' definiert über die technische vorhandene aber vielleicht nicht genutzte Möglichkeit des Empfangs? Was also wenn man diese Möglichkeit extern einschränkt?
Gab's auch Schüsselklagen die das Thema GEZ zum Inhalt hatten? Das Fremdsprachenthema ist ein anders, denk ich.

Upps hab die 16.Seite übersehen, lass es aber trotzdem so stehen. Da ich gern diesen Haushaltsbegriff definiert hätte. ;-)

Dazu schaut man einfach auf der Seite nach, die es kassiert: http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige- ... ls-wohnung
grisu hat geschrieben:
Also um noch ein (vielleicht bald Realität werdendes) extremes Beispiel hinzuzufügen: Mal angenommen alle ÖR Sender fliegen aus dem Kabelnetz raus, muss ich dann auch ne Haushaltsabgabe zahlen? (wenn ich keine Schüssel nutzen darf)

Selbstverständlich, oder bekommst du kein UKW rein? Außerdem blieb ja bisher die Verbreitung der Rundfunksender via Kabel außen vor.
In wie weit sich ein Schüssel-/Antennen- Verbot durch die Eigentümer bzw. Gemeinden aufrechterhalten läßt ist etwas ganz anderes und wurde auch nicht gefragt.

Übrigens gehört das nicht zum Thema


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BeitragVerfasst: So 6. Jan 2013, 12:51 
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tschippi hat geschrieben:
Es geht darum, dass einem Großteil der Kabelkunden durch das "Schüsselverbot" der Zugang zum kompletten Angebot der ÖR, hier zu allen HD-Sendern, verwehrt wird, so lange die Kabelnetzbetreiber die HD-Sender nicht in ihr Netz einspeisen. Es würde anders aussehen, wenn die HD-Sender der ÖR, da keine Grundversorgung, aus der Haushaltsabgabe oder wie das Kind immer heißt herausgenommen würde. Sprich: Abgabe pro Haushalt z.B. 15 €/Monat für die Grundversorgung. Wer die HD-Option der ÖR empfangen kann und auch nutzen möchte, bezahlt zusätzlich 2,98 €/Monat (vorzugsweise über eine Verschlüsselung des HD-Angebots).


genau darum geht es mir ja. es gibt in der bisherigen rechtssprechung keinerlei bestätigung eines anspruch auf alles. so lange du nur irgendwas empfangen kannst bist du aus sicht der gesetzgebung ausreichend informiert. also zu deutsch. nach dem gesetz ist genug getan wenn du zdf heute und ard taggeschau auf irgendeinen weg empfangen kannst. dann bist du nach dem gesetz ausreichend medial versorgt.


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BeitragVerfasst: So 27. Jan 2013, 14:30 
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Gibt es eigentlich wieder mal was neues von den Verhandlungen oder dem Prozess oder so? :18:


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BeitragVerfasst: So 27. Jan 2013, 14:54 
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Verhandelt wird da nicht mehr so weit ich weiß. Man ist zwar offen, aber würde wenig Sinn machen, wenn man vor Gericht steht. Der Prozess wird sich meiner erachtens nach locker ein Jahr ziehen, denn Kabel Deutschland wollte ja die ARD verklagen, da dies aber nicht geht und man jede Sendeanstalt einzeln verklagen muss, wird sich das dementsprechend ziehen. UMKBW hat das ja auch so vor, daher heißt es dann:

01. SWR vs. UMKBW
02. BR vs. UMKBW
03. RBB vs. UMKBW
04. mdr vs. UMKBW
05. NDR vs. UMKBW
06. SR vs. UMKBW
07. RB vs. UMKBW
08. WDR vs. UMKBW
09. hr vs. UMKBW
10. ZDF vs. UMKBW

Das kann sich also wie Kaugummi ziehen, aber so schreibt es das Gesetz wohl vor. Rechne also eher mal nicht so schnell mit einer Einspeisung. Von den Prozessen selbst hat man bislang nur wenig gehört. Hier die Infos kompakt:

18.12.2012 --> KD vs. RBB --> http://www.teltarif.de/kabel-deutschlan ... 49313.html
20.12.2012 --> KD vs. BR --> http://www.digitalfernsehen.de/Kabel-De ... 816.0.html

Mehr Infos gab es bislang meines Erachtens nicht.


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BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 16:55 
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Auch in Belgien geht nun der Radau los:
http://www.digitalfernsehen.de/Belgisch ... 402.0.html

Offenbar werden hier auch Einspeisegebühren verlangt.


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BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 16:58 
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BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 17:16 
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Ehrlich gesagt hat die ARD und das ZDF die ja von unserem "Rundfunkbeitrag" finanziert werden solange im Ausländischen Kabel nix zu suchen solange wir nicht auch deren jeweilige Programme sehen dürfen und diese bei uns eingespeist werden können - das gilt nach meinem Geschmack besonders für ORF / SRG aber auch für alle Deutschen Nachbarländer.

Just My 2 Cents

Thomas

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Multimedia Süchtiger mit FB 6591 und VF BUSINESS CABLE MAX


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BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 17:19 
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Wer für's Ausland zahlt, darf wohl auch rein. Schade nur, dass kaum ein Rundfunkanbieter für's Ausland bezahlen will / darf.


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BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 17:51 
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Chris hat geschrieben:
Wer für's Ausland zahlt, darf wohl auch rein. Schade nur, dass kaum ein Rundfunkanbieter für's Ausland bezahlen will / darf.


:15: Bitte richtig lesen:
Zitat:
... fordern die beiden deutschen Sender für die Zukunft eine Million Euro an Einspeisegebühren vom belgischen Netzbetreiber. Der wiederum sei nur bereit, einen Betrag von 500 000 Euro zu zahlen ...

Hier geht es genau umgekehrt wie bei dem Drama um die deutschen Netzbetreiber:
Die Sender bekamen Geld und wollen mehr ... :15:


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BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2013, 17:58 
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Ach du liebes bisschen, hab ich nicht richtig gelesen, ist ja der Wahnsinn.


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