Chris hat geschrieben:
Als dieser Thread erstellt wurde, hat man mit einander gesprochen. Leider heißt das nicht, dass es positive Gespräche sind. Jeder hat nun seinen Standpunkt klar gemacht und es wird keine Einigung geben. Hier müssen aus meiner Sicht Gerichte entscheiden.
Es geht in dem Satz auch nur um die Verbreitung in den Kabelnetzen. Man will damit sagen, dass nur die Provider KD, UMKBW Einspeiseentgeld kassieren und dass das nicht so bleiben kann aus Sicht der ÖR.
Bei Sat fließen Gelder, was die ÖR so rechtfertigen, dass dafür der Endkunde keine monatlichen Gebühren bezahlen muss. Bei IPTV fließen keine Gelder.
Das heißt, die ÖR wollen nur noch da bezahlen, wo der Endkunde keinen Monatsbetrag für die Bereitstellung der Signale zahlt.
Ergo:
- DVB-C - Endkunde zahlt für Kabelanschluss, daher keine Gebühr für die Plattform von den ÖR
- DVB-S - Endkunde empfängt ohne monatliche Kosten für Schüssel, daher bezahlen die ÖR die Verbreitung statt dem Kunden
- DVB-T - Endkunde empfängt ohne monatliche Kosten für Antenne, daher bezahlen die ÖR die Verbreitung statt dem Kunden
- IPTV - Kunde bezahlt an seinen Provider, daher keine Zahlung von den ÖR für die Plattform
So stellen sich die ÖR die Welt vor.
Die Kabelnetzer argumentieren dagegen, dass man alle Verbreitungswege gleichermaßen zahlen muss um vorhanden zu sein, daher sollen auch Kabelnetze bezahlt werden.
Die ÖR sagen "Eure Einspeisung wird doch bezahlt, mit der Gebühr für den Kabelanschluss von den Endkunden, also bezahlen wir nichts.
Kurzum: Ein Gericht wird hier ein Urteil fällen müssen aus meiner Sicht, weil jeder glaubt, dass er im Recht ist und keine nachgeben will.
Gut, ihr Kabler, wenn ihr gleichbehandelt werden wollt dann stellt ihr eben auf das Sat-Modell um. Es zahlen nur noch die Fernsehsender, so wie bislang, die TV-Kabelgebühr fällt für alle Kunden weg und alle sind zufrieden!
