Habe, nachdem die ÖRs die Kabelverträge gekündigt haben, eine Email an die ARD gesendet,
wo ich fragte, ob ich als Zwangsverkabelter mich von der GEZ befreien könnte,
folgende Antwort erhalten-
Sehr geehrter Herr B......,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen.
In anderen europäischen Staaten und sogar weltweit zahlen in der Regel die Kabelnetzbetreiber an die Fernsehanstalten, um deren Programme an die Kunden weitersenden zu dürfen. Auch in Deutschland geht die Entwicklung nun in diese Richtung.
Für die ARD sind alle Zuschauerinnen und Zuschauer gleichermaßen wichtig, unabhängig davon, über welchen Verbreitungsweg sie die ARD-Programme empfangen. Der Unterschied zu Terrestrik und Satelliten ist aber, dass die Kabelnetzbetreiber die Programme grundsätzlich aus eigenem Interesse verbreiten, weil sie damit Einnahmen und letztlich auch Gewinne erzielen. Satellitenbetreiber und Betreiber terrestrischer Sendeanlagen erhalten keine Einnahmen von den Endkunden. Sie sind technische Dienstleister der Rundfunkanstalten und erhalten hierfür eine Entlohnung.
Die Programme können von allen Kabelnetzbetreibern zu gleichen Bedingungen per Satellit empfangen und in den Kabelnetzen weitergesendet werden. Die ARD-Anstalten begrüßen es, wenn möglichst alle ihre Programme verbreitet werden.
Die Kabelnetzbetreiber entscheiden - im Rahmen der rechtlichen Vorgaben - nach eigenem Ermessen, wie sie die Programme verwerten. Die ARD geht aber davon aus, dass sich für die Kunden nichts ändern wird. Zum einen hat der Gesetzgeber den Kabelunternehmen weitreichende Verbreitungsverpflichtungen auferlegt. Darüber hinaus dürften die betroffenen Kabelnetzbetreiber ein hohes Eigeninteresse daran haben, ihren Kunden (Endnutzer, andere Kabelnetzbetreiber, Wohnungswirtschaft etc.) weiter ein konkurrenzfähiges Produkt anbieten können. Dies entspricht im Übrigen auch dem Verhalten der kleineren Kabelnetzbetreiber, die noch nie Kabeleinspeiseentgelte erhalten haben.
Bedenken, dass die öffentlich-rechtlichen Programme künftig nicht mehr in den Kabelnetzen verbreitet werden könnten, sind unbegründet. Ein solches Verhalten wäre für die Kabelnetzbetreiber auch nicht sinnvoll - das zeigen insbesondere die kleineren Kabelnetzbetreiber, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme schon immer verbreiten, ohne Einspeiseverträge abgeschlossen zu haben. Um zu verhindern, dass ausschließlich wirtschaftliche Erwägungen des Kabelnetzbetreibers bei der Belegung der Kabelnetze eine Rolle spielen, hat der Gesetzgeber auch Einspeiseverpflichtungen, sog. "Must Carry"-Regelungen, vorgesehen.
Alle Bürger müssen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beruht auf einem Solidarmodell, an dem sich alle finanziell beteiligen. Der Gesetzgeber sieht auch in Zukunft keine Möglichkeit vor, dass Kunden die Gebühren bzw. den Beitrag kürzen.
Mit freundlichen Grüßen
A.... E.....
Erstes Deutsches Fernsehen
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