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BeitragVerfasst: Do 28. Jun 2012, 10:53 
.


Zuletzt geändert von Gast am Mo 10. Dez 2012, 14:34, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Do 28. Jun 2012, 12:12 
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endlich mal ein Statement von der anderen Seite-
http://www.digitalfernsehen.de/Kabel-St ... 609.0.html


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BeitragVerfasst: Do 28. Jun 2012, 14:42 
Wenn Lutz Schüler tatsächlich seine Forderung durchsetzt, dann bleiben in BW ab 2013 künftig nur noch folgende Programme im Kabel:

ARD (Das Erste)
ZDF
SWR Fernsehen
3sat
PHOENIX
arte
KI.KA (Kinderkanal)


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BeitragVerfasst: Do 28. Jun 2012, 14:52 
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Wieso? Ohne Vertrag auch kein Must-Carry...


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BeitragVerfasst: Do 28. Jun 2012, 15:13 
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Korrekt, aber die ÖR sind gezwungen den Vertrag dann aufzunehmen, da Must Carry auch eine verbindliche Regelung für sie darstellt.
Ergo: Wenn die Kabelnetzer die Konditionen nicht erlassen wollen, müssen sie zumindest für diese bezahlen.


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BeitragVerfasst: Do 28. Jun 2012, 17:09 
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Normalerweise ist jetzt die BNetzA am Zug:
Wie bei der Vergabe der UMTS-Lizenzen im Jahr 2000, sollte auch für die KNB eine Auflage gemacht werden: Entweder die Sender sind bis zu einem festgesetzten Termin drin und die Verträge wie auch immer ausgehandelt oder die Lizenz ist weg. So schnell könnten wir gar keinen Suchlauf machen, wie die drin wären, garantiert!
Die UMTS-Netzbetreiber haben bis auf zwei Anbieter ihre Vorgaben zum Aufbau des Netzes auch erfüllt, einer ging pleite, der andere hat seine Aktivitäten eingestellt. Beiden letztgenannten wurde die Lizenz entzogen, auch vor gerichtlicher Klärung hat dieses Vorgehen der BNetzA Bestand gehabt.

Ergo:
Die KNB gehören endlich gnadenlos reguliert (und zwar ausnahmslos), dann würde dieses leidige Austragen der Streitereien zu Lasten der Endkunden endlich aufhören! Ich kann sowieso nicht nachvollziehen, warum die KNB als letzte Monopolisten auf dem deutschen Endkundenmarkt nicht reguliert werden. In allen anderen Märkten ist dies seit mehr als 10 Jahren ganz normale Praxis, nur die KNB haben eine Sonderstellung, die sie schamlos ausnutzen.

Normalerweise sollten wir als Kunden uns bei der BNetzA gemeinsam für eine Regulierung stark machen!


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BeitragVerfasst: Do 28. Jun 2012, 19:48 
Da muss ich Chris haben: Bewegt sich immernoch etwas, oder ist der letze Hoffnungsschimmer erloschen? :15:


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BeitragVerfasst: Do 28. Jun 2012, 20:02 
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Wie gesagt, wenn Du das Eröffnungsposting liest, dann ist das nach wie vor korrekt. Man hat sich entschlossen, das Schweigen zu brechen und mit einander zu reden. Das tut man nach wie vor, aber leider nicht sonderlich konstruktiv.


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BeitragVerfasst: Fr 29. Jun 2012, 19:16 
Chris, du hattest es wohl zu eilig. Die Fusion ist 1. Nicht abgeschlossen und 2. bleibt KabelBW in alter Form auch nach dem 1.7 erhalten. Jetzt gibt es ja zwei Unitymedia Kabel BW Foren. Interessant...
Stehen denn noch mehr Veränderungen am Forum an oder war es das?


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BeitragVerfasst: Fr 29. Jun 2012, 19:22 
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Beni74 hat geschrieben:
Chris, du hattest es wohl zu eilig. Die Fusion ist 1. Nicht abgeschlossen und 2. bleibt KabelBW in alter Form auch nach dem 1.7 erhalten. Jetzt gibt es ja zwei Unitymedia Kabel BW Foren. Interessant...
Stehen denn noch mehr Veränderungen am Forum an oder war es das?


Im Thema geirrt?............

hier geht es um ÖR-HD-Programme......


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BeitragVerfasst: Fr 29. Jun 2012, 19:38 
Pollux hat geschrieben:
Beni74 hat geschrieben:
Chris, du hattest es wohl zu eilig. Die Fusion ist 1. Nicht abgeschlossen und 2. bleibt KabelBW in alter Form auch nach dem 1.7 erhalten. Jetzt gibt es ja zwei Unitymedia Kabel BW Foren. Interessant...
Stehen denn noch mehr Veränderungen am Forum an oder war es das?


Im Thema geirrt?............

hier geht es um ÖR-HD-Programme......

Entschuldigung, kommt auch nie wieder vor.


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BeitragVerfasst: Mi 4. Jul 2012, 07:30 
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Habe, nachdem die ÖRs die Kabelverträge gekündigt haben, eine Email an die ARD gesendet,
wo ich fragte, ob ich als Zwangsverkabelter mich von der GEZ befreien könnte,
folgende Antwort erhalten-

Sehr geehrter Herr B......,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen.

In anderen europäischen Staaten und sogar weltweit zahlen in der Regel die Kabelnetzbetreiber an die Fernsehanstalten, um deren Programme an die Kunden weitersenden zu dürfen. Auch in Deutschland geht die Entwicklung nun in diese Richtung.

Für die ARD sind alle Zuschauerinnen und Zuschauer gleichermaßen wichtig, unabhängig davon, über welchen Verbreitungsweg sie die ARD-Programme empfangen. Der Unterschied zu Terrestrik und Satelliten ist aber, dass die Kabelnetzbetreiber die Programme grundsätzlich aus eigenem Interesse verbreiten, weil sie damit Einnahmen und letztlich auch Gewinne erzielen. Satellitenbetreiber und Betreiber terrestrischer Sendeanlagen erhalten keine Einnahmen von den Endkunden. Sie sind technische Dienstleister der Rundfunkanstalten und erhalten hierfür eine Entlohnung.

Die Programme können von allen Kabelnetzbetreibern zu gleichen Bedingungen per Satellit empfangen und in den Kabelnetzen weitergesendet werden. Die ARD-Anstalten begrüßen es, wenn möglichst alle ihre Programme verbreitet werden.

Die Kabelnetzbetreiber entscheiden - im Rahmen der rechtlichen Vorgaben - nach eigenem Ermessen, wie sie die Programme verwerten. Die ARD geht aber davon aus, dass sich für die Kunden nichts ändern wird. Zum einen hat der Gesetzgeber den Kabelunternehmen weitreichende Verbreitungsverpflichtungen auferlegt. Darüber hinaus dürften die betroffenen Kabelnetzbetreiber ein hohes Eigeninteresse daran haben, ihren Kunden (Endnutzer, andere Kabelnetzbetreiber, Wohnungswirtschaft etc.) weiter ein konkurrenzfähiges Produkt anbieten können. Dies entspricht im Übrigen auch dem Verhalten der kleineren Kabelnetzbetreiber, die noch nie Kabeleinspeiseentgelte erhalten haben.

Bedenken, dass die öffentlich-rechtlichen Programme künftig nicht mehr in den Kabelnetzen verbreitet werden könnten, sind unbegründet. Ein solches Verhalten wäre für die Kabelnetzbetreiber auch nicht sinnvoll - das zeigen insbesondere die kleineren Kabelnetzbetreiber, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme schon immer verbreiten, ohne Einspeiseverträge abgeschlossen zu haben. Um zu verhindern, dass ausschließlich wirtschaftliche Erwägungen des Kabelnetzbetreibers bei der Belegung der Kabelnetze eine Rolle spielen, hat der Gesetzgeber auch Einspeiseverpflichtungen, sog. "Must Carry"-Regelungen, vorgesehen.

Alle Bürger müssen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beruht auf einem Solidarmodell, an dem sich alle finanziell beteiligen. Der Gesetzgeber sieht auch in Zukunft keine Möglichkeit vor, dass Kunden die Gebühren bzw. den Beitrag kürzen.

Mit freundlichen Grüßen
A.... E.....

Erstes Deutsches Fernsehen
Programmdirektion
Zuschauerredaktion DasErste
Arnulfstraße 42
D-80335 München
Tel +49/89/5900-3344
Fax +49/89/5900-4070
Email: info@DasErste.de
www.DasErste.de


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BeitragVerfasst: Mi 4. Jul 2012, 12:57 
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das ist alles vollumfänglich schlüssig und nachvollziehbar. die einspiesegegühren sind null komma null berechtigt. leider berücksichtigt der gesetzgeber im bereich "muss carry" nicht hd und reguliert die preise nicht.


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BeitragVerfasst: Fr 6. Jul 2012, 08:05 
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Bundesland: Baden-Württemberg
Ist ja auch mal interessant-
http://www.digitalfernsehen.de/DF-Umfra ... 934.0.html
:14: :14: :14: :14: :14: :14: :14: :14: :14: :14: :14: :14: :14: :14: :14: :14: :14: :14: :14:


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BeitragVerfasst: Fr 6. Jul 2012, 21:06 
yvedbro hat geschrieben:
Habe, nachdem die ÖRs die Kabelverträge gekündigt haben, eine Email an die ARD gesendet,
wo ich fragte, ob ich als Zwangsverkabelter mich von der GEZ befreien könnte,
folgende Antwort erhalten-

Sehr geehrter Herr B......,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen.

In anderen europäischen Staaten und sogar weltweit zahlen in der Regel die Kabelnetzbetreiber an die Fernsehanstalten, um deren Programme an die Kunden weitersenden zu dürfen. Auch in Deutschland geht die Entwicklung nun in diese Richtung.

Für die ARD sind alle Zuschauerinnen und Zuschauer gleichermaßen wichtig, unabhängig davon, über welchen Verbreitungsweg sie die ARD-Programme empfangen. Der Unterschied zu Terrestrik und Satelliten ist aber, dass die Kabelnetzbetreiber die Programme grundsätzlich aus eigenem Interesse verbreiten, weil sie damit Einnahmen und letztlich auch Gewinne erzielen. Satellitenbetreiber und Betreiber terrestrischer Sendeanlagen erhalten keine Einnahmen von den Endkunden. Sie sind technische Dienstleister der Rundfunkanstalten und erhalten hierfür eine Entlohnung.

Die Programme können von allen Kabelnetzbetreibern zu gleichen Bedingungen per Satellit empfangen und in den Kabelnetzen weitergesendet werden. Die ARD-Anstalten begrüßen es, wenn möglichst alle ihre Programme verbreitet werden.

Die Kabelnetzbetreiber entscheiden - im Rahmen der rechtlichen Vorgaben - nach eigenem Ermessen, wie sie die Programme verwerten. Die ARD geht aber davon aus, dass sich für die Kunden nichts ändern wird. Zum einen hat der Gesetzgeber den Kabelunternehmen weitreichende Verbreitungsverpflichtungen auferlegt. Darüber hinaus dürften die betroffenen Kabelnetzbetreiber ein hohes Eigeninteresse daran haben, ihren Kunden (Endnutzer, andere Kabelnetzbetreiber, Wohnungswirtschaft etc.) weiter ein konkurrenzfähiges Produkt anbieten können. Dies entspricht im Übrigen auch dem Verhalten der kleineren Kabelnetzbetreiber, die noch nie Kabeleinspeiseentgelte erhalten haben.

Bedenken, dass die öffentlich-rechtlichen Programme künftig nicht mehr in den Kabelnetzen verbreitet werden könnten, sind unbegründet. Ein solches Verhalten wäre für die Kabelnetzbetreiber auch nicht sinnvoll - das zeigen insbesondere die kleineren Kabelnetzbetreiber, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme schon immer verbreiten, ohne Einspeiseverträge abgeschlossen zu haben. Um zu verhindern, dass ausschließlich wirtschaftliche Erwägungen des Kabelnetzbetreibers bei der Belegung der Kabelnetze eine Rolle spielen, hat der Gesetzgeber auch Einspeiseverpflichtungen, sog. "Must Carry"-Regelungen, vorgesehen.

Alle Bürger müssen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beruht auf einem Solidarmodell, an dem sich alle finanziell beteiligen. Der Gesetzgeber sieht auch in Zukunft keine Möglichkeit vor, dass Kunden die Gebühren bzw. den Beitrag kürzen.

Mit freundlichen Grüßen
A.... E.....

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Ab 2013 müssen sowieso alle Zahlen. Dann kommt nämlich die Haushaltsabgabe. Ob die Leute überhaupt ein Empfangsgerät zu Hause haben, interessiert die ab diesem Zeitpunkt überhaupt nicht mehr. *motz*


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