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BeitragVerfasst: So 3. Jun 2012, 17:50 
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Newbee
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Pollux hat geschrieben:
Bushmills hat geschrieben:

Als Jurist wäre ich brennend daran interessiert, welches Gesetz das sein soll, das von einem Kabelnetzbetreiber verlangt Einspeiseentgelte zu nehmen?
Bitte auch den Paragraphen nennen, auf den sich das beziehen soll.


Tausendmal hier schon durchgekaut......


Finde ich ziemlich unhöflich, dass auf diese Weise unter den Teppich kehren zu wollen.

Entweder wisst ihr tatsächlich nichts über die juristischen Zusammenhänge, oder ihr kennt sie ganz genau und wisst, dass die Kabelgesellschaften hier einfach eine höchst eigenwillige Auslegung der Zusammenhänge der §§ 18,19, 28, 30 und 38 Telekommunikationsgesetz in ihr Geschäftsmodell eingebaut haben.

Die ÖR würden sich nicht so auf die Hinterfüße stellen, wenn sie hier keine Chancen für sich sehen würden. Ich wette, dass es die Kabelgesellschaften nicht auf eine richterliche Entscheidung ankommen lassen werden. Da können sie nur den kürzeren ziehen.


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BeitragVerfasst: So 3. Jun 2012, 17:53 
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Nunja da war mein Kollege etwas kurz angebunden.

Auf jedenfall gibt es bereits eine Klage von Kabelgesellschaft zu ÖR.
Und MÜSSEN tut Kabel BW und co das eh nicht.

Wenns kein Vertrag gibt wirds nicht eingespeist und fertig.

Und es gibt ein Gesetz dafür allerdings finde ich gerade nicht das Passende.

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BeitragVerfasst: So 3. Jun 2012, 18:06 
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Es wird weder etwas unter den Tisch gekehrt,
noch war irgendetwas oder irgendjemand unhöflich.
Beide Termini entbehren jeder Grundlage.

Die Zusammenhänge wurden hier seit Monaten derartig oft von Allen Seiten
in diversen Threads konträr erörtert,dass offenbar ein Zustand des Stillstandes eingetreten ist,
was den Austausch neuer Fakten betrifft.
Bedauerlicherweise ist kein Fortschritt zu erkennen,
denn in der Sache und der Zielsetzung sind wir uns ja wohl Alle einig:
Schnellstmögliche Einspeisung der ÖR-HD-Sender.
Neue Argumente sind schon länger-mangels Masse-nicht mehr in die Diskussion eingeflossen.
Wer also ein derartiges Posting zu einer bereits lange vorhandenen Sachlage und Erörterung verfasst,
die nicht nur in einem Beitrag debattiert wird,
sollte sich zumindest die Mühe geben,Alle zuvor geschriebenen Beiträge zur Kenntnis genommen zu haben,
da weitere stereotype Wiederholungen von längst Erwähntem leider in keiner Weise weiterhelfen.


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BeitragVerfasst: So 3. Jun 2012, 21:14 
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einigen wir uns doch auf eine subjektive interpretation eines gesetzes zum wohlwollen der kabelgesellschaft. hier wird ja sogar eine preierhöhung befürwortet. sehr amüsant teilweise.


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BeitragVerfasst: Mo 4. Jun 2012, 18:45 
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Bushmills hat geschrieben:

Als Jurist wäre ich brennend daran interessiert, welches Gesetz das sein soll, das von einem Kabelnetzbetreiber verlangt Einspeiseentgelte zu nehmen?
Bitte auch den Paragraphen nennen, auf den sich das beziehen soll.


Es gibt selbstverständlich KEIN Gesetz, das dies vorschreibt!

Vor einigen Tagen hatte ich dazu schon geschrieben.

Viele Leute hier im Forum leiten fälschlicherweise eine Pflicht zu einer generellen Einspeisegebühr aus dem Rundfunkstaatsvertrag und dem Telekommunikationsgesetz ab.

Zitat:
§ 52d Rundfunkstaatsvertrag (RStV) - Entgelte, Tarife
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien

V. Abschnitt (Plattform, Übertragungskapazitäten)

Anbieter von Programmen und vergleichbaren Telemedien dürfen durch die Ausgestaltung der Entgelte und Tarife nicht unbillig behindert oder gegenüber gleichartigen Anbietern ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden...


Zitat:
§ 28 Telekommunikationsgesetz (TKG): Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten

Ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, oder ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, darf diese Stellung bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten nicht missbräuchlich ausnutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn das Unternehmen Entgelte fordert, die

1.nur auf Grund seiner beträchtlichen Marktmacht auf dem jeweiligen Markt der Telekommunikation durchsetzbar sind,

2.die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen auf einem Telekommunikationsmarkt auf erhebliche Weise beeinträchtigen oder

3.einzelnen Nachfragern Vorteile gegenüber anderen Nachfragern gleichartiger oder ähnlicher Telekommunikationsdienste einräumen,
es sei denn, dass für die Verhaltensweisen nach den Nummern 2 und 3 eine sachliche Rechtfertigung nachgewiesen wird. Die Differenzierung von Entgelten im Rahmen von Risikobeteiligungsmodellen bei Projekten zur Errichtung von Netzen der nächsten Generation stellt in der Regel keine Verhaltensweise im Sinne von Satz 2 Nummer 3 dar, wenn sie der Aufteilung des Investitionsrisikos zwischen Investoren sowie zwischen Investoren und Zugangsbegehrenden dient und alle tatsächlichen und potenziellen Nachfrager bei Berücksichtigung des Risikos gleich behandelt werden.



Tatsächlich lässt sich aber NUR die Gleichbehandlung von "gleichartigen Anbietern" ableiten.

Da aber bereits im Rundfunkstaatsvertrag ausdrücklich zwischen öffentlich rechtlichen gebührenfinanziertem Anbietern , privaten Anbietern , Pay-TV und regionalen Anbietern unterschieden wird, könnte Kabel-BW durchaus die neuen öffentlich rechtlichen HD Angebote mit neuen Verträgen OHNE Einspeisegebühr weiterverbreiten, ohne gegen den Rundfunkstaatsvertrag oder TKG zu verstossen!

Von der rechtlichen Seite können ALLE öffentlich rechtlichen Programme ohne Einspeisegebühr weiterverbreitet werden, während von Pay TV Sendern oder privaten Anbietern eine Einspeisegebühr erhoben wird!

Die öffentlich rechtlichen Anbieter sind ja sicherlich auch nicht naiv und haben sich bevor sie sich zu dem Schritt entschlossen haben, nach Ablauf der bestehenden Verträge ab 2013 keine Einspeisegebühr mehr zu bezahlen , sicherlich auch die rechtliche Situation prüfen lassen.

Es kann mir auch niemand erzählen, dass Sender aus Vietnam oder Korea, Chile oder China bei Kabel-BW Einspeisegebühr bezahlen. Diese sind einzig und allein im Bouquet um die Attraktivität des Angebots im Fremdsprachensektor zu untermauern und auch fremdsprachige Kunden zu gewinnen.


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BeitragVerfasst: Mo 4. Jun 2012, 18:53 
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Unitymedia Fan
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OMU-Fan hat geschrieben:
Da aber bereits im Rundfunkstaatsvertrag ausdrücklich zwischen öffentlich rechtlichen gebührenfinanziertem Anbietern , privaten Anbietern , Pay-TV und regionalen Anbietern unterschieden wird, könnte Kabel-BW durchaus die neuen öffentlich rechtlichen HD Angebote mit neuen Verträgen OHNE Einspeisegebühr weiterverbreiten, ohne gegen den Rundfunkstaatsvertrag oder TKG zu verstossen!


deine einschätzuing teile ich in keiner weise. ich denke hier wird wettbewerbsrechtlich gedacht. d.h. alle freetv anbieter werden als eine kategorie betrachtet. da sie unter anderem den selben werbemarkt beakern. die privaten würden eine derzeitige bevorzugung der öfis, die sie als direkte konkurrenz betrachten niemals akzeptieren. und die privaten anbieter werden darauf pochen an dieser stelle gleich behandelt zu werden und werden das sicherlich gerichtlich bis zum letzten ausfechten oder die fdp per "spende" dazu bewegen das gesetzlich klarzustellen, dass sie das selbe zahlen wollen wie die öf.


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BeitragVerfasst: Mo 4. Jun 2012, 20:17 
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der_ny hat geschrieben:
...oder die fdp per "spende" dazu...

Ich hab so lachen müssen, RTL und FDP gute Vorstellung, RTL könnte ja im Gegenzug Werbung für die FDP machen :04:
Sobald Dreck bei RTL läuft, ist er massentauglich

_________________
Was man müsste: http://de.kingofsat.net/pos-19.2E.php
Was man könnte: http://de.kingofsat.net/pos-28.2E.php
Was man hat: Kabel BW!

Wo ist der gefällt mir nicht Button?
------
Neu! Zahlen sie noch mehr Geld für noch weniger Inhalt!


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BeitragVerfasst: Di 23. Okt 2012, 17:40 
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Moin Chris und Co :15:


Gibt es im Zuge der ganzen Anpassungen in naher Zukunft auch Hoffnung hierfür?


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BeitragVerfasst: Di 23. Okt 2012, 18:57 
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AugeHD hat geschrieben:
Moin Chris und Co :15:


Gibt es im Zuge der ganzen Anpassungen in naher Zukunft auch Hoffnung hierfür?


Leider nein. Die Anpassung ist technisch, die ÖR ein Politikum :(


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BeitragVerfasst: Mo 5. Nov 2012, 14:28 
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Newbee
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Geschlecht:
Chris hat geschrieben:
NewsUpdate:
So, nun gibt es eine offizielle Erklärung das zum 01.05.2012 folgende HDTV Programme auf Sendung gehen werden:

- SWR HD
- NDR HD
- BR HD


Also ich kann diese Hoffnungen auf 3.Programme in HD und auch arte HD nicht nachvollziehen. Von wegen im Mai 2012! ES GIBT KEIN HD für 3. Programme und auch KEIN HD für arte bei Kabel BW. Mein aktueller Sendersuchlauf hat keine gefunden!!! Und es ist auch nichts bei Kabel BW geplant.


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BeitragVerfasst: Mo 5. Nov 2012, 14:31 
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Du solltest vielleicht mal den Thread durchlesen, wie sich das entwickelt hat.


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BeitragVerfasst: Mo 5. Nov 2012, 14:53 
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Newbee
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Beiträge: 6
Geschlecht:
und wie hat sich das entwickelt?


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BeitragVerfasst: Mo 5. Nov 2012, 14:55 
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Kabelspezialist
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Beiträge: 841
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Ist das wirklich zuviel verlangt sich ein paar Seiten durchzulesen?

Ich meine, du kommst neu in diesem Thread, stänkerst erst einmal rum, wirst daraufhin hingewiesen dass sich die Situation verändert hat und nun bist du nicht in der Lage dir den Thread von Anfang bis Ende durchzulesen, unglaublich.

_________________
Samsung LE40C750
Humax iHD-PVR C
Sky Komplett, DigitalTV ALLSTARS, HD-Option


Zuletzt geändert von w00pw00p am Mo 5. Nov 2012, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mo 5. Nov 2012, 14:56 
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Bundesland: Baden-Württemberg
Bitte das Thema durchlesen, ich schreib jetzt keine zwei Seiten und erzähle alles nochmal.


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BeitragVerfasst: Mo 5. Nov 2012, 15:00 
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Newbee
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Registriert: Mo 5. Nov 2012, 14:16
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Nette Leute hier. Danke. So weit ich das sehe und durchlese gibt es kein HD für 3.Programme und auch keines für arte HD. Zumindest nicht auf absehbare Zeit.


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