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BeitragVerfasst: Mo 16. Apr 2012, 23:09 
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Newbee
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Hi Alle, heute habe ich bei Online Rechnung diese Meldung dazu bekommen *gewitter* http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/downloads/kabel-bw-info-selbstzahler.pdf . Ist das rechtmäßig, mit dieser Methode die Kunden zu Bankeinzug zu erwzingen???


Dateianhänge:
kabel-bw-info-selbstzahler.pdf [228.72 KiB]
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BeitragVerfasst: Di 17. Apr 2012, 06:58 
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Es steht jedem Unternehmer zu, zusätzliche Kosten die er hat auch auf seine Kunden abzuwälzen und wenn Kabel BW sagt unsere Verträge gibts nur per Bankeinzug und dies in den AGBs so festlegt dann haste Pech gehabt. Hier scheint aber klar das Ziel zu sein Kunden zum Bankeinzug zu drängen da dies verwaltungstechnisch einiges an Aufwand spart.

BATHMAN

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BeitragVerfasst: Di 17. Apr 2012, 20:58 
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Newbee
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BATHMAN hat geschrieben:
wenn Kabel BW sagt unsere Verträge gibts nur per Bankeinzug und dies in den AGBs so festlegt dann haste Pech gehabt

BATHMAN

ich bin seit 5 oder 6 Jahren bei Kabel BW und habe bis jetzt immer per Überweisung bezahlt. Ich glaube nicht, dass sowas im AGBs gibt (sonst hätten sie mir gleich am Anfang 1,90 Euro pro Rechnung berechnet, nicht erst ab jetzt).


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BeitragVerfasst: Di 17. Apr 2012, 21:11 
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KabelBW zwingt dich ja nicht zum bankeinzug. Und AGBs kann man ändern :)


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BeitragVerfasst: Di 17. Apr 2012, 21:41 
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Newbee
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Fire hat geschrieben:
Und AGBs kann man ändern :)

das habe ich mit "rechtmäßig" gemeint. Eine Änderung bei AGBs ohne Unterschrift von Kunden, kann man einfach so machen???


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BeitragVerfasst: Di 17. Apr 2012, 21:52 
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Kabelfreak
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Bei der Bestellung hast du die AGB ja auch nicht unterschrieben. ;)


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BeitragVerfasst: Di 17. Apr 2012, 22:01 
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Newbee
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Dragon hat geschrieben:
Bei der Bestellung hast du die AGB ja auch nicht unterschrieben. ;)

es war doch mit dem Vertrag zusammengebunden oder? :10:


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BeitragVerfasst: Di 17. Apr 2012, 23:11 
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Leute,
ich möchte Euch ja nicht den Spass an der Diskussion vermiesen,
aber da muss nichts geändert werden in den AGB.
Es steht Alles bereits drin in der seit 2003 gültigen Form unter Punkt8.8
die Jeder Kunde zur Kenntnis genommen und per Unterschrift akzeptiert hat:


8.8 Kabel BW zieht den Rechnungsbetrag per Einzugsermächtigung vom Konto des Kunden fünf Tage nach Zugang der Online-Rechnung bzw. der Papierrechnung ein. Für jede mangels Deckung vom Kunden verschuldete Rücklastschrift erhebt Kabel BW ein Dienstleistungsentgelt in Höhe der jeweils von der Bank des Kunden gegenüber Kabel BW erhobenen Gebühr. Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung (z. B. bei Zahlung per Überweisung oder Scheck), kann Kabel BW für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Zusatzentgelt für die administrative Abwicklung jedes zu verbuchenden Zahlungsvorganges nach der entsprechenden bei Vertragsschluss gültigen Preisliste verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Kabel BW kein oder ein geringer Schaden als das Zusatzentgelt entstanden ist.


Von "Zwingen" kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein,
da es ja Jedem Kunden unbenommen bleibt,weiterhin per Überweisung zu zahlen;
für 1,90€ zusätzlich, versteht sich.
Ab 01.03.2012 für Neukunden,ab01.06.2012 für Bestandskunden.
Warum dieses Vorgehen erst jetzt umgesetzt wird,entzieht sich meiner Kenntnis und Beurteilung.
Aber es ist offensichtlich "wasserdicht" und schon seit Jahren in den AGB verankert.


Gruss
Pollux


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BeitragVerfasst: Fr 20. Apr 2012, 22:09 
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Newbee
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Pollux hat geschrieben:

8.8 Kabel BW zieht den Rechnungsbetrag per Einzugsermächtigung vom Konto des Kunden fünf Tage nach Zugang der Online-Rechnung bzw. der Papierrechnung ein. Für jede mangels Deckung vom Kunden verschuldete Rücklastschrift erhebt Kabel BW ein Dienstleistungsentgelt in Höhe der jeweils von der Bank des Kunden gegenüber Kabel BW erhobenen Gebühr. Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung (z. B. bei Zahlung per Überweisung oder Scheck), kann Kabel BW für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Zusatzentgelt für die administrative Abwicklung jedes zu verbuchenden Zahlungsvorganges nach der entsprechenden bei Vertragsschluss gültigen Preisliste verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Kabel BW kein oder ein geringer Schaden als das Zusatzentgelt entstanden ist.


stimmt. So steht auch bei mir unter 9.8 :cry:


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BeitragVerfasst: Sa 21. Apr 2012, 06:17 
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Fortgeschritte/r
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BATHMAN hat geschrieben:
Es steht jedem Unternehmer zu, zusätzliche Kosten die er hat auch auf seine Kunden abzuwälzen und wenn Kabel BW sagt unsere Verträge gibts nur per Bankeinzug und dies in den AGBs so festlegt dann haste Pech gehabt. Hier scheint aber klar das Ziel zu sein Kunden zum Bankeinzug zu drängen da dies verwaltungstechnisch einiges an Aufwand spart.

BATHMAN



Lastschrift ist eh viel besser denn da kann man sich das Geld jederzeit zurückholen, bei einer fehlerhaften Überweisung hat man Pech, da ist es weg ;)


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BeitragVerfasst: Sa 21. Apr 2012, 06:19 
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Fortgeschritte/r
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fussball hat geschrieben:
Fire hat geschrieben:
Und AGBs kann man ändern :)

das habe ich mit "rechtmäßig" gemeint. Eine Änderung bei AGBs ohne Unterschrift von Kunden, kann man einfach so machen???



Eine AGB Änderung mußt du nicht per Unterschrift bestätigen.
Die gilt als genehmigt wenn du nicht fristgemäß widersprichst.

Sie muß dir aber auch rechtskräftig zugestellt werden, per Brief, per eMail ist sie nicht gültig ;)


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BeitragVerfasst: Sa 21. Apr 2012, 06:23 
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Fortgeschritte/r
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Registriert: Mo 15. Aug 2011, 10:04
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Pollux hat geschrieben:
...Warum dieses Vorgehen erst jetzt umgesetzt wird,entzieht sich meiner Kenntnis und Beurteilung.
Aber es ist offensichtlich "wasserdicht" und schon seit Jahren in den AGB verankert.


Gruss
Pollux


Unitymedia Anpassung ;)

Die negativen Auswirkungen ziehen ihre Kreise.


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BeitragVerfasst: Sa 4. Aug 2012, 10:57 
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Newbee
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Beim Abschluss eines Vertrages unterschreibt man sehrwohl die AGB, ansonsten wären Sie auch nicht verbindlich.
Die AGB lauteten vor zwei Jahren bei Kabel-BW tatsächlich noch ganz anders.
Da Kabel-BW leider zu denken scheint, daß Kunden mit abgeschlossenen Verträgen Cash-Cows sind, die man bis zum umfallen melken kann, würde ich auch jedem Kunden raten, jede AGB-Änderung genauestens zu prüfen und im Zweifelsfall Widerspruch einzulegen.
Das geht nämlich sehr wohl und ist auch eine logische Konsequenz. Es kann ja schließlich nicht sein, daß die rechtliche Grundlage eines Vertrages, aus dem man nicht rauskommt weil es eine Bindung gibt, einfach einseitig geändert wird.

Bin mal gespannt, wie ernst es dem Betreiber tatsächlich mit diesem Thread ist und ob man mit tatsächlich Kritik umgehen kann.


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BeitragVerfasst: Sa 4. Aug 2012, 11:32 
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Kabelfreak
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Also ich habe hier eine Preisliste von 2005 aufgetrieben: http://web.archive.org/web/200503070556 ... hp?ID=2219
Unter Punkt 5 bei 2.2 ist die Gebühr von 1.90 Euro drin! Das bedeutet, dass die Gebühr schon jahrelang Bestandteil aller Verträge ist und einfach nicht berechnet wurde.


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BeitragVerfasst: Sa 4. Aug 2012, 12:14 
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Newbee
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Registriert: Sa 4. Aug 2012, 10:46
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hajodele hat geschrieben:
jb7 hat geschrieben:
Beim Abschluss eines Vertrages unterschreibt man sehrwohl die AGB, ansonsten wären Sie auch nicht verbindlich.
Die AGB lauteten vor zwei Jahren bei Kabel-BW tatsächlich noch ganz anders.

Was stand da bei dir?
Wir suchen fast verzweifelt nach einer Fassung, in der das nicht drin steht.
Die AGB meiner Mutter von 2009 sind in diesem Punkt identisch.


Die Gebühr wahr zwar grundsätzlich genannt, aber nur mit einem festen Bezug auf die Preisliste, die zum ZP des Vertragsabschlusses gültig war.
In der neuen AGB ist das m.W. anders formuliert. In Zukunft kann Kabel-BW die Gebühr auch wärend eines bestehenden Vertragsverhältnisses hochsetzen ;o)

Als Bestandskunde fühlt man sich bei Kabel-BW ausgenutzt.


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