bobby123 hat geschrieben:
Was mich noch verwundert hat war, dass KabelBW davon ausgegangen ist, dass die Kabelanschlussgebühren durch die Nebenkosten abgerechnet werden. Eigentlich hatte ich bei der Onlinebestellung angegeben, dass ich keinen Anschluss benötige.
Es kann auch sein, dass der Kabel-TV-Anschluss von besagter Firma für alle Wohneinheiten des Objektes bereits bezahlt wird, unabhängig davon, ob er von jedem genutzt wird, oder nicht. Die Gelder werden dann in der Regel über die allgemeinen Nebenkosten direkt mit dem NE 4-Betreiber abgerechnet. Der kunde bekommt davonn oft nicht mal etwas mit. Wenn dies der Fall ist, dann kann Kabel BW keinen entbündelten Anschluss einrichten, weil sie ja den Anschluss nicht für Radio und TV sperren dürfen. Mehr bezahlen tut man dann trotzdem nicht und die Onlinebestellung wäre soweit inkorrekt und muss auf einen nichtentbündelten Anschluss geändert werden. Vermutlich hat Kabel BW nur auf diesen Umstand hingewiesen.
MfG