Kabel Helpdesk Forum

Das Kabel Forum - VON KUNDEN FÜR KUNDEN
Kabel Helpdesk Kabel Helpdesk besuchen
Vodafone-Kabel-Forum Vodafone-Kabel-Forum
Aktuelle Zeit: Do 25. Apr 2024, 23:16

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 208 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1 ... 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 ... 14  Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2019, 14:53 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Di 5. Feb 2013, 17:54
Beiträge: 483
Geschlecht: männlich
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
EGP hat geschrieben:
Diese (und ähnliche von anderer Seite) ist mir bekannt und ich finde in den von mir gelesenen Urteilen keine Begründung für eine Zahlung des Deutschlandfunks. Wenn Dir oder sonstwem ein Urteilstext bekannt ist, in dem das für den Radiosender Deutschlandfunk als Zahlungspflicht aus dem Begründungstext hervorgeht, lasse ich mich gerne korrigieren. Ich finde in den BGH-Begründungstexten insbesondere den Vergleich Werbeeinnahmen - Wirtschaftliche Interessen - Wert für Netzbetreiber - mögliches Entgelt für Sender von den Netzbetreibern. Letzteres brauchen wir hier nicht diskutieren, ist vom Deutschlandfunk meiner Kenntnis nach nicht gefordert.


Vielleicht kannst Du einen Link dazu erstellen, so dass alle User diese Textpassage lesen können.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2019, 15:32 
Offline
Einsteiger/in
Einsteiger/in

Registriert: Di 12. Feb 2019, 11:06
Beiträge: 20
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
Na, die Mods haben doch darum gebeten, nur Einzel-Links in die Postings aufzunehmen.

Ich weiche jetzt mal davon ab, da die drei zu den Gerichtsentscheidungen ja auf offiziöse, zitierfähige Quellen verweisen und daher wohl nicht mühsam der gesamte dortige Text auf unzulässige Inhalte geprüft werden muss:

Nachrangig in meiner Bewertung:
OLG Hamburg, Urteil vom 29.03.2018 - 3 U 132/14
https://openjur.de/u/2126088.html (wird dort benannt Fundstelle openJur 2018, 6439)
Die Klägerin begehrt von der Beklagten eine Vergütung für die Einspeisung von Fernsehprogrammsignalen in ihr Kabelnetz im Großraum Hamburg.
Nebenanmerkung: Darin finde ich die Beschreibung einzelner Kabelnetzbetreiber im Hinblick auf Monopolmacht interessant.

Relevanter, aber im der Entscheidung vom 12.04.2016 weiter ausgeführt.
In dieser BGH-Entscheidung spielte eine möglicherweise kartellrechtlich verbotene Absprache der öffentlich-rechtlichen Sender bei ihrer Vertragskündigung eine wichtige Rolle. Aber die wirtschaftliche Abwägung wird ausgeführt:
BGH, Urteil vom 16.06.2015 - Aktenzeichen KZR 83/13
https://openjur.de/u/776026.html (wird dort benannt als Fundstelle OpenJur 2015, 11158)
Die Klägerin betreibt insbesondere in Rheinland-Pfalz Breitbandkabelnetze unter anderem der Netzebene 2, über die Rundfunksignale an regionale Netze herangeführt werden, und der Netzebene 3, über welche die regionale Verteilung bis zu den Übergabepunkten zur Netzebene 4 erfolgt, der die Endnutzer angeschlossen sind.

Hier "haben die Richter meine Meinung" besonders ausführlich dargelegt:
BGH, Urteil vom 12.04.2016 - Aktenzeichen KZR 30/14
https://openjur.de/u/892084.html (wird dort benannt als Fundstelle openJur 2016, 7305)
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin ein Entgelt für die Einspeisung von Programmsignalen zu zahlen hat. (Klage gegen ZDF).

Auf der Seite 20 des mittlerweile gesperrten Threads "Deutschlandfunk aus dem Kabelnetz genommen" in der community.unitymedia de habe ich wie erwähnt aus dieser letzten Entscheidung einzelne Stellen zitiert anhand der Randnummerierung.

Ich bin und bleibe irritiert, warum diese Urteile in der Öffentlichkeit so völlig abweichend von meiner Lesart wahrgenommen werden.

Und im Garten Sonne und eine muntere Elster.

EGP


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2019, 16:26 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Di 5. Feb 2013, 17:54
Beiträge: 483
Geschlecht: männlich
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
EGP, danke für die Links. Das Thema ist doch sehr komplex. Deshalb verstehe ich auch nicht die oberflächliche Stellungnahme der LfM NRW zur Ausspeisung der DLF Programme.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2019, 19:00 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist
Benutzeravatar

Registriert: Sa 28. Apr 2012, 18:59
Beiträge: 349
Wohnort: Würzburg
Geschlecht:
Die LMAs sind auf Seiten des Privatfunks, den sie ja lizensieren. Gäbe es keinen Privatfunk, bräuchte man auch keine LMAs, jedenfalls nicht in der Form. Der LfM kann also keine objektive Sichtweise in dieser Frage zugestanden werden, da man im Zweifel sich gegen die ÖR positioniert.

Eine Rechtsprechung pro Einspeisegebühr gibt es nicht. Die ÖR haben den Fehler gemacht, sich bei der Kündigung der Verträge abzusprechen und deshalb mussten sie nachzahlen (weil die alten Verträge juristisch noch als gültig betrachtet wurden).

Die Kabelnetzbetreiber Vdf und UM möchten von den Sendern diese zusätzlichen Gebühren eintreiben, obwohl sie die Programme kostenlos erhalten und über das Produkt "Kabelanschluss" an ihre Kunden verkaufen. Was "marktübliche Konditionen" dabei sind, bestimmen sie weitgehend selbst und die Sender sind dem weitgehend ausgeliefert. Das ist ein Trick, den andere Anbieter in der Form nicht anwenden - daher gibt es solche Probleme wie schlimmstenfalls Ausspeisung bestimmter Programme bei anderen Netzbetreibern erst gar nicht. Bei denen wird einfach das eingespeist, was der Kunde sehen und hören will, ganz einfach.

Zahlen müssen bei Vdf und UM am Ende die Kunden und zwar gleich mehrfach: Kabelgebühr, Rundfunkgebühr (oder Werbung bei Privatsendern) und am Ende bekommen sie sogar neuerdings Programme gestrichen. Dass das skandalös ist, brauche ich nicht zu erwähnen.

Aber es gibt einen Hoffnungsschimmer: Bei der geplanten Fusion müssen die Kabler Zugeständnisse machen und ein genereller Verzicht auf Einspeisegebühren erscheint da als logische Offerte, denn alles andere wäre ein schwerwiegender Eingriff in den Wettbewerb. Schon jetzt ist Vdf bei den Radio-Gebühren deutlich nach unten gegangen (Kabel-FM wurde dort durch DVB-C vollständig ersetzt) und das zeigt den Weg. Dann hätte der ganze Gebühren-Unsinn endlich ein Ende und wir würden uns solche Diskussionen in Zukunft ersparen.

_________________
Übersicht & Ausbaustand der Vodafone-Kabelnetze in Deutschland


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2019, 19:57 
Offline
Kabelfreak
Kabelfreak

Registriert: So 22. Mai 2011, 22:19
Beiträge: 2594
Wohnort: Karlsruhe
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
GLS hat geschrieben:
daher gibt es solche Probleme wie schlimmstenfalls Ausspeisung bestimmter Programme bei anderen Netzbetreibern erst gar nicht.

Auch bei Anbietern, die keine Einspeisegebühren verlangen, kann es Ausspeisungen geben (Entertain hat z.B. mal einige HD-Sender gestrichen) und andere Programme werden gar nicht erst eingespeist.
GLS hat geschrieben:
Bei denen wird einfach das eingespeist, was der Kunde sehen und hören will, ganz einfach.

Anbieter ohne Einspeisegebühren interessieren sich natürlich nur für die Interessen der Zuschauer, koste es was es wolle. Vielleicht solltest du die rosarote Brille mal abnehmen. :05:

Für UM und Vodafone wäre es jedenfalls problematisch Sender abzulehnen, was sie aufgrund des begrenzten Platzes aber zwangsläufig irgendwann müssen. Da dürfen sie schnell vor Gericht erklären, warum für den 27. Ableger von QVC Platz ist, aber das neue aufstrebende Teleshopping-Unternehmen nicht mehr eingespeist werden kann. "Weil wir so entschieden haben" dürfte bei der Marktmacht nicht ausreichen.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2019, 20:25 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Fr 2. Nov 2012, 13:28
Beiträge: 679
Wohnort: Bundesstadt Bonn
Geschlecht:
@EGP
... die Sache ist ganz einfach:
  • Programmanbieter sind nicht verpflichtet Einspeiseentgelte zu zahlen
  • Kabelanbieter sind nicht verpflichtet, Programme unentgeltlich weiterzuverbreiten

Das Urteil in dem deiner Aussage nach "die Richter deine Meinung ausführlich darglegt haben" entspricht dem von mir erwähnten Sachverhalt.
Im BGH, Urteil vom 12.04.2016 - Aktenzeichen KZR 30/14 geht es um Netcologne gegen ZDF.
Netcologne versucht in dem Verfahren das ZDF zur Zahlung von Einspeiseentgelte zu zwingen. Dafür fehlt die Rechtsgrundlage. Aber Netcologne ist nicht verpflichtet Programme unentgeltlich weiterzuverbreiten und kann deshalb entsprechende Programme ausspeisen.
Aber was würde passieren, wenn Netcologne tatsächlich ZDF und die anderen ÖR-Programme nicht mehr einspeisen würde? Welche Chancen hätte Netcologne noch im Kabelmarkt?

Die ÖR haben einen gesetzlichen Versorgungsauftrag. Würden sie mit Unitymedia und Vodafone keine Einigung erzielen würde, kämen sie ihrem gesetzlichen Versorgungsauftrag nicht nach und die Sache würde schlussendlich vor dem Bundesverfassungericht landen.

Die Anzahl der von Netcologne versorgten Haushalte ist überschaubar und die deutschen ÖR könnten auf "die paar" Haushalte verzichten ohne dabei mit ihrem Versorgungsauftrag in Konflikt zu geraten.

Um wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen:
Hörfunk via Kabel (UKW und digital) ist in Deutschland ein Nischenprodukt. Der mit Abstand meistgenutzte Verbreitungsweg ist die Terrestrik. Verzichtet Deutschlandradio auf die Kabelverbreitung, kommen sie nicht mit ihrem Versorgungsauftrag in Konflikt. Zudem sehen der Deutschlandradio-Staatsvertrag und die Deutschlandradio-Satzung eindeutig vor, primär für eine bundesweit möglichst gleichwertige terrestrische Verbreitung zu sorgen. Die vorhandenen Satkapazitäten (für die Deutschlandradio auch bezahlt) darf Deutschlandradio gem. Deutschlandradio-Staatsvertrag weiternutzen.

Wenn Deutschlandradio nicht bereit ist Einspeiseentgelte zu zahlen, wird Unitymedia die Deutschlandradio-Programme auch nicht einspeisen (müssen) ...

_________________
Kanalbelegung digitales Kabelfernsehen (Unitymedia) Bonn


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2019, 22:10 
Offline
Einsteiger/in
Einsteiger/in

Registriert: Di 12. Feb 2019, 11:06
Beiträge: 20
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
@mischobo:
Ja, in Bezug auf ZDF stimme ich Dir da im Grundsatz zu.
"AAAAbeeer":
Die Abwägung aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus trifft beim ZDF als Empfänger von Werbeeinnahmen und Sponsoring-Einnahmen zu. Ob daraus unbedingt eine Zahlungspflicht für das ZDF folgt, ist absichtsvoll der erforderlichen Abwägung überlassen. Und die ist nicht zeitlos zu beurteilen, sondern im jeweiligen Marktumfeld.
Da wurde auch der deutliche wirtschaftliche Vorteil der Einspeisung für die Kabelnetzbetreiber gesehen. Die hier im Forum geschätzten Zahlen waren im Grundsatz ja auch bei der Gerichtsentscheidung bekannt, ein großer Anteil sieht ausschließlich das Grundangebot. Und ohne Erstes/ZDF würden sehr viele Kunden wegfallen.
Problem (auch bei uns, Eigentumswohnungen):
Es gibt etliche ohne Kabelanschluss nur unzureichend versorgte Wohnungen. Zudem sind die Bewohner durch den Beschluss der WEG an die Zahlung der Grundgebühr gebunden, können nicht einfach eigene Empfangsanlagen montieren.
Das ist eine nicht generell mit einer Regel auflösbare Konfliktlage.
Aber der Deutschlandfunk hat keine Werbe- oder Sponsoringeinnahmen, hat also keinen wirtschaftlichen Mehrwert bei größerer Hörerschaft.
Was bleibt da in Justitias Waagschale bei der Abwägung? Oder sind die Netzbetreiber mit der Netzlast überfordert?
Sehe ich nicht bei den Must-Carry-Sendern. In meiner persönlichen Bewertung ist die zugrunde liegende Anschauung in iherer Sicht auf Lokalsender überholt. Das mag damals angemessen gewesen sein - heute ist die Übertragungskapazität bedeutend ausgebaut (glücklicherweise). Da wäre die Aufnahme weiterer "wichtiger" Radiosender angemessen, auch aus anderen europ. Ländern. Aber letzteres hat mit dem aktuellen Streit nichts zu tun. Ich möchte aber meine Vorstellung für die Zukunft nicht verheimlichen.

Nebenbei angemerkt:
Problematisch -insbesondere für ältere Personen- finde ich die verordnete UKW-Abschaltung in Bayern, siehe https://www.blm.de/files/pdf2/whitepape ... -kabel.pdf
Das irgendwann UKW wegfallen sollte, ist als Zielvorstellung ja ok. Aber die Zeitschiene muss lang genug sein. Und DAB+- oder Internet-Radios, die zur Benutzung ein Smartphone erfordern, sind problematisch. Wer hier hat bei seinen Eltern und Großtanten ein sinnvolles Teil an die Stereoanlage angeschlossen, damit die weiterhin ihre Sender in Ihrer Umgebung hören können? Wir haben bislang an jeder Anlage das Unitymediakabel am Tuner, aber da stehen für die anderen (digitalen) Radiosender auch billige Set-Top-Boxen. Die sind eigentlich vom Hersteller für den TV-Empfang gedacht, erlauben bei dofer Bedienung aber eine Radiovielfalt in ordentlicher Qualität. An jeder Stelle in der Wohnung mit Antennenbuchse (alle Wohnräume bei uns), nicht nur im Wohnraum.

Danke für Deine Stellungnahme - ich freue mich auch auf weitere freundliche Gegenrede!

EGP


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Di 12. Feb 2019, 23:21 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Fr 2. Nov 2012, 13:28
Beiträge: 679
Wohnort: Bundesstadt Bonn
Geschlecht:
@EGP
... kein Programmveranstalter ist verpflichtet Einspeiseentgelte zu zahlen so wie auch kein Programmveranstalter verpflichtet ist, Transpondermieten zu zahlen. Die Folge ist dann aber, dass der Programmveranstalter sein Programm nicht über den jeweiligen Verbreitungweg verbreiten kann. Die ÖR sowie RTL und Sat.1 haben einen staatlichen Auftrag. Bei den ÖR gehört der Versorgungsauftrag dazu. Astra, Unitymedia und Vodafone erreichen weit mehr als 90% der deutschen TV-Haushalte. Den ÖR bleibt da praktisch nichts anderes übrig, als mit den 3 Plattformbetreiber Verträge auszuhandeln; wie gesagt - TV-Programme. Für z.B. NRW haben in Bezug auf TV der WDR (WDR-Fernsehen sowie die ARD-Gemeinschaftsprogramme) und das ZDF einen Versorgungsauftrag.
BR, HR, MDR, NDR, RB, rbb, SR und SWR haben für NRW keinen Versorgungsauftrag und könnten ohne weiteres auf eine Verbreitung im Unitymedia NRW-Kabelnetz verzichten.
Dennoch haben, mit Ausnahme von Deutschlandradio, alle deutschen Rundfunkanstalten mit Unitymedia Einspeiseverträge ausgehandelt.

Das Bayerische Mediengesetz schreibt vor
Zitat:
Art. 34 Vielfaltssicherung in Kabelanlagen

Zur Sicherung eines ausgewogenen und vielfältigen Programmangebots werden ab dem 1. Januar 2019 Rundfunkprogramme und Telemedien in Kabelanlagen ausschließlich in digitaler Technik verbreitet.
Das wurde zumindest bei Vodafone bereits komplett umgesetzt. Hat auch den Nebeneffekt, dass die Einspeiseentgelte für die Verbreitung von Programmen erheblich niedriger ausfallen. Dabei hat auch kein Programmveranstalter einen Nachteil gegenüber anderen Programmveranstaltern.

Und das-> Erfolgreicher Test mit Digitalradio im Kabel - Fachgespräch in Bayreuth zeigt Alternative für Nutzer und Netzbetreiber ist Schwachsinn hoch drei. Bei gleicher Kanalbandbreite bietet DVB-C eine 6fache Datenrate. Statt 115 Programme in HE-AACv1 Stereo mit 72kbps und 10 Programme in HE-AACv2 Mono mit 32kbps kann man mit DVB-C 135 Programme in AC3 mit 448kbps, 190 Programme in MP2 mit 320kbps oder 238 Programme in MP2 mit 256kbps einspeisen. Bei Verwendung von HE-AACv1 Stereo mit 72kbps wären bei gleicher Kanalbandbreite knapp 850 (!) Hörfunkprogramme möglich.
Da das bayerische Mediengesetz eine analoge Kabelverbreitung verbietet, ist jeder Kabelhaushalt in Bayern in der Lage, DVB-C-Radio zu nutzen. Mit DAB+ sieht die Sache ganz anders aus.
Um DAB+ via Kabel nutzen zu können, bedarf es eines DAB+ Empfänger mit Antennenbuchse. Lt. BLM trifft das auf 1/3 der auf dem Markt erhältlichen DAB+-Geräten zu ...

_________________
Kanalbelegung digitales Kabelfernsehen (Unitymedia) Bonn


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 13. Feb 2019, 10:40 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Di 5. Feb 2013, 17:54
Beiträge: 483
Geschlecht: männlich
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
mischobo hat geschrieben:
... die Sache ist ganz einfach:
  • Programmanbieter sind nicht verpflichtet Einspeiseentgelte zu zahlen
  • Kabelanbieter sind nicht verpflichtet, Programme unentgeltlich weiterzuverbreiten

Richtig, aber was macht ein Kabelanbieter ohne Programme? Ein Kabelnetzbetreiber kann seinen Kabelanschluss nur mit Programmen anbieten.
Mich stört vor allem, dass werbefinanzierte Programme und werbefreie öffentlich rechtliche Programme bei den Einspeisegebühren gleich behandelt werden. Und ich frage mich, ob ein Kabelnetzbetreiber mit Monopol nicht eine gesellschaftliche Verpflichtung hat relevante Informationsprogramme, wie den Deutschlandfunk, in seinem Kabelnetz zu verbreiten.


Zuletzt geändert von Berry am Mi 13. Feb 2019, 11:42, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 13. Feb 2019, 11:31 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Fr 2. Nov 2012, 13:28
Beiträge: 679
Wohnort: Bundesstadt Bonn
Geschlecht:
@Berry
... in Deutschland wird Rundfunk auf Basis des duale Rundfunksystems veranstaltet. Dabei müssen sowohl private als auch öffentlich-rechtlich Programmveranstalter gleichbehandelt werden; das gilt auch für Einspeiseentgelte. Die öffentlich-rechtlich Programmveranstalters erhalten zur Erfüllung ihres staatlichen Auftrages, wozu auch der Versorgungsauftrag zählt, Mittel aus dem Rundfunkbeitrag.
Eine Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Programmveranstalter würde dem dualen Rundfunksystem widersprechen und würde schlussendlich vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden.
In den Niederlanden sieht das anders aus. Dort müssen seit der Abschaffung der Rundfunkgebühren die Plattformbetreiber die niederländischen ÖR-Programme unentgeltlich verbreiten.
Die niederländischen ÖR finanzieren sich primär aus Mittel des Ministeriums für Bildung und Kultur und Werbeeinnahmen.
Könnte man im Prinzip auch in Deutschland auch so machen. Bildung und Kultur sind hier genauso Ländersache wie Rundfunk. Allerdings ist es fraglich, ob das Bundesverfassungsgericht bei der damit verbundenen Abschaffung des dualen Rundfunksystems mitmachen würde ...

_________________
Kanalbelegung digitales Kabelfernsehen (Unitymedia) Bonn


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 13. Feb 2019, 15:50 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Sa 30. Apr 2016, 23:35
Beiträge: 424
Wohnort: Aichach
Geschlecht: männlich
Bundesland: Bayern
Dieser Artikel der Badischen Zeitung geht ganz schön gegen die ÖR und den Deutschlandfunk... :shock:
http://www.badische-zeitung.de/computer ... 70992.html

_________________
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 13. Feb 2019, 16:16 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Di 5. Feb 2013, 17:54
Beiträge: 483
Geschlecht: männlich
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Ich finde den Artikel sehr einseitig. So wird nicht hinterfragt, warum Unitymedia der einzige Kabelnetzbetreiber ist, der die DLF Programme ausgespeist hat.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 13. Feb 2019, 16:27 
Offline
Administrator
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Mi 12. Jan 2011, 22:02
Beiträge: 18842
Wohnort: Esslingen
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Das ist ja auch inzwischen geklärt, da die Sender nicht bereit waren die Einspeisegebühr, die keinen Cent mehr oder weniger kostet als bei anderen Radiosendern zu entlöhnen.
Man sollte fragen, wieso knapp 80 Radiosender das hinkriegen und eine Gruppe den Aufständischen probt, obwohl sie Erreichbarkeit gewährleisten müssten bei den Gebührenzahlern auf einem Empfangweg, den 48% der Bundeshaushalte nutzen.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 13. Feb 2019, 22:41 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Fr 2. Nov 2012, 13:28
Beiträge: 679
Wohnort: Bundesstadt Bonn
Geschlecht:
Berry hat geschrieben:
Ich finde den Artikel sehr einseitig. So wird nicht hinterfragt, warum Unitymedia der einzige Kabelnetzbetreiber ist, der die DLF Programme ausgespeist hat.
... seitens Deutschlandfunk wurde offenbar in keinster Weise signalisiert, ein Interesse künftigen Verbreitung ihrer Programme im Unitymedia-Kabelnetz zu haben. Warum sollte Unitymedia da noch weiterverhandeln wollen. Und möglicherweise wird Unitymedia nicht der einzige Kabelanbieter bleiben, der die Deutschlandradio-Programme auspeist.

Kannst ja mal bei z.B. Aldi Kartoffeln holen und an der Kasse sagen, dass du dafür nicht bezahlen wirst, weil Kartoffeln ein Grundnahrungsmittel sind.
Aldi wird das mit Sicherheit nicht akzepieren. Du hast dann 2 Optionen:
Option 1: du bezahlst die Kartoffeln und gehst nach Hause.
Option 2: du gehst ohne Kartoffeln nach Hause.

Für Deutschlandradio sehen die Option ähnlich aus:
Option 1: sind sie bereit angemessene Entgelte zu zahlen, werden die Programme wieder eingespeist.
Option 2': sind sie nicht bereit zu zahlen, werden die Programme nicht eingespeist.

Wenn Deutschlandradio der Ansicht ist, Unitymedia verlangt unangemessen hohe Entgelte, können sie sich an die Bundesnetzagentur wenden.
Aufgrund der Marktmacht von Unitymedia unterliegen die Einspeiseentgelte der nachträglichen Entgeltregulierung. Beschwert sich ein Programmanbiter über unangemessen hohe Einspeiseentgelte, muß die Bundesnetzagentur dem innerhalb einer bestimmten Frist nachgehen.
Ist die Bundesnetzagentur der Ansicht, die geforderten Entgelte seien angemessen, gibt es im Unitymedia-Netz die Deutschlandradio-Programme nur dann, wenn sie die Einspeiseentgelte zu zahlen.
Kommt die Bundesnetzagentur zu dem Ergbenis, die Einspeiseentgelte seien unangemessen hoch, werden sie Unitymedia entsprechend sanktiionieren.
Und wenn Unitymedia sich dazu entschliessen sollte, die Deutschlandradio-Programme unentgeltlich im Unitymedia-Kabel zu verbreiten. Wird sich irgendein privater Hörfunkanbieter bei der Bundesnetzagentur beschweren, die dann Unitymedia sanktionieren wird.

Und nicht vergessen: Deutschlandradio erhält von den deutschen Haushalten Geld u.a. dafür ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen.

_________________
Kanalbelegung digitales Kabelfernsehen (Unitymedia) Bonn


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Do 14. Feb 2019, 00:01 
Offline
Einsteiger/in
Einsteiger/in

Registriert: Di 12. Feb 2019, 11:06
Beiträge: 20
Geschlecht:
Bundesland: Baden-Württemberg
DerSarde hat oben ja die verärgerte Reaktion eines Hörers verlinkt, danke Dir!
Aber sonst ist es recht still in der Presse.
Den Ärger kann ich beim allgemein schlechten Informationsstand erst mal verstehen.

mischobo, Du beschreibst netterweise die Situation in den Niederlanden, war mir unbekannt. Die niederländischen ÖR-Programme werden dort unentgeltlich verbreitet. Und genau dies ist doch ein Vergleichsfall für den Rundfunksender Deutschlandfunk - wobei Vergleichsfall juristisch da nichts hergibt, nur in einer politischen Argumentation.
Dein Aldi-Vergleich ist ja schmunzel-nett, trifft aber nicht die im aktuellen Streitfall entscheidungsrelevanten Punkte:
Für den Deutschlandfunk gibt es die landesrechtliche Must-Carry-Regel
Der BGH verlangt hinsichtlich der Einspeisegebühr keine formale Gleichbehandlung aller Sender. Er fordert eine wirtschaftliche Abwägung der Vor- und Nachteile. Auf dieses Abwägungserfordernis gehst Du bislang nicht ein.
Der Deutschlandfunk liefert unverändert seine Sendesignale an Unitymedia an, das ist ein eindeutiges Angebot. Deutschlandfunk und Unitymedia sind Vollkaufleute, da genügt das Angebot. Was sollte in einer Vertragsneufassung geregelt werden, außer dass Deutschlandfunk auf Zahlungen von Unitymedia für die Bereitstellung verzichtet? Das gilt doch ohnehin stillschweigend. Dass Deutschlandfunk 0.- EUR Einspeiseentgelt zahlt? Wozu wäre ein solcher Vertrag zu gebrauchen?
Gerade da der Deutschlandfunk keine Werbe-/Sponsoringeinnahmen hat, ist die vom BGH geforderte wirtschaftliche Abwägung eine zugunsten des Deutschlandfunks und der Gebühren zahlenden HörerInnen, die ihre Gebühren in Programme und die allgemeinen Sendeleistungen investiert sehen wollen. Für eine Unternehmensförderung jedenfalls nicht.
Wo wären wir ohne die DAB+ und DVB-T2-Sender ohne Abogebühren und gebührenpflichtigen Dechiffriermodule "in jedem Autoradio"?

mischobo "wenn Unitymedia sich dazu entschliessen sollte, die Deutschlandradio-Programme unentgeltlich im Unitymedia-Kabel zu verbreiten" ist nach meinem Verständnis der BGH-Entscheidungen falsch formuliert. Unitymedia hat da nicht zu entscheiden. Unitymedia
hat keinen Entscheidungsspielraum. Unitymedia muss dieses Deutschlandfunk-Radioprogramm verbreiten. Nicht nach BGB-Privatrecht. Wegen der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung im Landesrecht (bei mir BaWü). Punkt!
Und jetzt verrate mir doch bitte, wie Du mein Zuschlagen mit den BGH-Entscheidungen hier und da oder total mit dem argumentativen Radierer einer Gegenrede begegnest!

Ein gutes Nächtle!
(bin aber gebürtiger Hesse)

EGP


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 208 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1 ... 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 ... 14  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Impressum

Datenschutz EU-DSGVO

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de