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Rechtliche Einschätzung zur Preiserhöhnung bei UMKBW https://forum.kabel-helpdesk.de/viewtopic.php?f=6&t=5729 |
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Autor: | basti76nie [ Fr 18. Jul 2014, 11:28 ] |
Betreff des Beitrags: | Rechtliche Einschätzung zur Preiserhöhnung bei UMKBW |
Hallo zusammen, hier geht es um die Preiserhöhung welche ab dem 1.September in kraft treten soll/wird. http://www.teltarif.de/unitymedia-kabel-bw-preiserhoehung-rechtsanwalt-einschaetzung/news/56345.html |
Autor: | mischobo [ Sa 19. Jul 2014, 13:09 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Rechtliche Einschätzung zur Preiserhöhnung bei UMKBW |
... naja, gibt es bißchen viel "könnte" im Artikel vor. Und die Aussage: Zitat: (..) Außerdem geht der Rechtsexperte noch näher auf die 5-prozentige Preiserhöhung ein und findet dazu klare Worte: "Da Unitymedia nach bisherigen Erkenntnissen zudem die Schwelle einer 5-prozentigen Erhöhung überschritten hat, steht den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu." (..) Dazu steht in den Unitymedia AGB Punkt 5.5 Abs. 2: Zitat: Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden monatlichen Entgelts, ist der
Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. |
Autor: | yvedbro [ So 20. Jul 2014, 11:08 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Rechtliche Einschätzung zur Preiserhöhnung bei UMKBW |
Wenn ich jetzt wüsste das wir bald die ÖRs in Hd bekommen würden, hätte ich keinerlei Probleme damit!!! Aber so ![]() |
Autor: | Didaktus [ So 20. Jul 2014, 20:31 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Rechtliche Einschätzung zur Preiserhöhnung bei UMKBW |
Es hieß ja mal, dass eine Preiserhöhung von 1€ reicht um die Einspeisegebühren völlig abzuschaffen.. Mal schauen was daraus wird |
Autor: | mischobo [ So 20. Jul 2014, 20:58 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Rechtliche Einschätzung zur Preiserhöhnung bei UMKBW |
... das wäre, wenn überhaupt, nur dann zutreffend, wenn alle bei allen Vertragsvarianten der Preis um 1 Euro im Monat erhöht werden würde. Die Preiserhöhung betrifft allerdings nur die Einzelnutzerverträge ... |
Autor: | ofcrs [ Mo 4. Aug 2014, 17:28 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Rechtliche Einschätzung zur Preiserhöhnung bei UMKBW |
Hallo, wie oben bereits zitiert, heißt es ja in den AGB von UM NRW Zitat: 5.5 (2) Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden monatlichen Entgelts, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. und auf http://www.unitymedia.de/privatkunden/kombipakete/3play-kombipakete/?cid=43306_UPN-10023&sales_id=43306&salesid_hessen=43306&salesid_nrw=43306 Zitat: Rechtliche Hinweise Nur für 3play Angebote ist ein Kabelanschluss von Unitymedia Voraussetzung Soll doch heißen, dass im Falle einer Kündigung des Kabelanschlusses, ebenfalls Play3 gekündigt wäre oder? Warum tut UM sich so schwer bei der Umsetzung und Annahme solcher Kündigungen? mfg |
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