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Rechtliche Einschätzung zur Preiserhöhnung bei UMKBW
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Seite 1 von 1

Autor:  basti76nie [ Fr 18. Jul 2014, 11:28 ]
Betreff des Beitrags:  Rechtliche Einschätzung zur Preiserhöhnung bei UMKBW

Hallo zusammen,

hier geht es um die Preiserhöhung welche ab dem 1.September in kraft treten soll/wird.

http://www.teltarif.de/unitymedia-kabel-bw-preiserhoehung-rechtsanwalt-einschaetzung/news/56345.html

Autor:  mischobo [ Sa 19. Jul 2014, 13:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rechtliche Einschätzung zur Preiserhöhnung bei UMKBW

... naja, gibt es bißchen viel "könnte" im Artikel vor.
Und die Aussage:
Zitat:
(..)
Außerdem geht der Rechtsexperte noch näher auf die 5-prozentige Preiserhöhung ein und findet dazu klare Worte: "Da Unitymedia nach bisherigen Erkenntnissen zudem die Schwelle einer 5-prozentigen Erhöhung überschritten hat, steht den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu."
(..)

Dazu steht in den Unitymedia AGB Punkt 5.5 Abs. 2:
Zitat:
Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden monatlichen Entgelts, ist der
Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.
Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet.
Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt.

Autor:  yvedbro [ So 20. Jul 2014, 11:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rechtliche Einschätzung zur Preiserhöhnung bei UMKBW

Wenn ich jetzt wüsste das wir bald die ÖRs in Hd bekommen würden,
hätte ich keinerlei Probleme damit!!!
Aber so :abgelehnt:

Autor:  Didaktus [ So 20. Jul 2014, 20:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rechtliche Einschätzung zur Preiserhöhnung bei UMKBW

Es hieß ja mal, dass eine Preiserhöhung von 1€ reicht um die Einspeisegebühren völlig abzuschaffen..
Mal schauen was daraus wird

Autor:  mischobo [ So 20. Jul 2014, 20:58 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rechtliche Einschätzung zur Preiserhöhnung bei UMKBW

... das wäre, wenn überhaupt, nur dann zutreffend, wenn alle bei allen Vertragsvarianten der Preis um 1 Euro im Monat erhöht werden würde. Die Preiserhöhung betrifft allerdings nur die Einzelnutzerverträge ...

Autor:  ofcrs [ Mo 4. Aug 2014, 17:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rechtliche Einschätzung zur Preiserhöhnung bei UMKBW

Hallo,

wie oben bereits zitiert, heißt es ja in den AGB von UM NRW

Zitat:
5.5 (2) Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden monatlichen Entgelts, ist der
Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betroffene
Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts innerhalb von sechs Wochen
nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.


und auf
http://www.unitymedia.de/privatkunden/kombipakete/3play-kombipakete/?cid=43306_UPN-10023&sales_id=43306&salesid_hessen=43306&salesid_nrw=43306
Zitat:
Rechtliche Hinweise
Nur für 3play Angebote ist ein Kabelanschluss von Unitymedia Voraussetzung



Soll doch heißen, dass im Falle einer Kündigung des Kabelanschlusses, ebenfalls Play3 gekündigt wäre oder?
Warum tut UM sich so schwer bei der Umsetzung und Annahme solcher Kündigungen?

mfg

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