Kabel BW erhöht bekanntlicherweise zum 1. April in seinen Tarifen, die Telefonie als Bestandteil umfassen, die Preise zu einigen Gesprächszielen. Der Kabelnetzbetreiber hat sich nun dazu entschlossen, den betroffenen Kunden ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Die Rechte für die Tarif-Kündigung hat Kabel BW in den neuen AGB verankert.
Der IT-Anwalt Hagen Hild sieht gegenüber dem Branchenmagazin Teltarif.de Preisanpassungsklausel aus diversen Gründen als unwirksam:
http://www.teltarif.de/kabel-bw-preisan ... 50165.html