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 Betreff des Beitrags: Re: Fusionsfolgen Fragestellung!
BeitragVerfasst: Di 24. Jan 2012, 22:23 
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Einsteiger/in
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auf der KabelBW homepage gibt es mittlerweile einige Infoschreiben zum nachlesen, welche an die Kunden geschickt wurde:
1. http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unter ... vitaet.pdf
2. http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unter ... rechte.pdf

sowie eine Liste der Wohnungsgesllschaften die Sonderkündigungsrechte besitzen:

http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unter ... srecht.pdf


ich denke das es im Fall von Frank um das unter 2. (Eigentumsrechte) geht.

@frank
sehe ich das richtig?


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 Betreff des Beitrags: Re: Fusionsfolgen Fragestellung!
BeitragVerfasst: Di 24. Jan 2012, 22:34 
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Kabelfreak
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Danke für die Aufklärung... Dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht, wo das Problem ist und warum man widerrufen sollte.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fusionsfolgen Fragestellung!
BeitragVerfasst: Di 24. Jan 2012, 23:18 
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hajodele hat geschrieben:
Wenn der HÜP plötzlich Eigentum wird, kann man sich durchaus darüber streiten, wer die Reparatur bezahlt.
... und wenn dann plötzlich die HÜPs grundsätzlich als defekt definiert werden, ist in jedem Fall der Eigentümer zuständig.


Wieso HÜP? Es geht um die Netzebene 4. Der HÜP ist immer Bestandteil der Netzebene 3.

MfG


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 Betreff des Beitrags: Re: Fusionsfolgen Fragestellung!
BeitragVerfasst: Di 24. Jan 2012, 23:36 
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Frank hat geschrieben:
ja, kleines Familienhaus mit 3 Wohnungen, die Nachbarn haben jetzt gleiche Schreiben erhalten. Leider besitze ich keinen Scanner, 3 Seiten jetzt abschreiben muss nicht sein.
Du wirst nur informiert das fusioniert wird, wenn Du keinen Widerspruch einlegst geht die Hausanlage kostenlos in Dein Eigentum über. Keine Hintergründe/Folgeerklärungen o.ä. Daher habe ich hier ersteinmal gepostet um zu sehen ob schon Informationen von anderen Leuten vorliegen da ich im Netz nichts finden konnte.

Ich persönlich werde natürlich Widerspruch einlegen. Es sieht für mich so aus das weiter der volle Beitrag für die angemietete Leistung kassiert wird, Unterschied zu vorher falls man keinen Widerspruch einlegt, Du wirst dann in Zukunft Wartungs- u. Reparaturarbeiten aus eigener Tasche zahlen müssen. Hinzu kommt noch der vorgesehene Ausbau der Netze womit die Kosten für Neuinstallationen innerhalb der Wohnräume auch bei Dir hängen bleiben, das kann dann ganz schnell ganz teuer werden.


Vermutlich hast du nicht verstanden, worum es geht. Es geht ausschließlich um die Multimedia-Gestattung. Es sind verschiedene Versionen von Gestattungsverträgen abgeschlossen worden, die meisten sogar nicht mal in Schriftform, sondern das Einverständnis der Gestattung wurde als mündlich gegeben angesehen. In den letzten Verträgen ist die Übertragung des Eigentums bereits Vertragsgegenstand. In älteren steht noch drin, dass die installierten Bauteile Eigentum von Kabel BW bleiben. Das ist jetzt pauschal bereinigt worden. Um Kosten geht es hier gar nicht. Kabel BW übernimmt nach wie vor alle Kosten, welche für die Inbetriebnahme und den laufenden Betrieb eines Kabelmodems bei laufendem Nutzungsvertrag. Bei der Übereignung geht es um die Übereignung der von Kabel BW installierten Bauteile innerhalb der Netzebene 4. Diese Komponenten würden eh dem Hauseigentümer gehören, egal, wer sie eingebaut hat, es sei denn, ein Vertrag sieht etwas anderes vor. Dies wurde jetzt bereinigt. Manch einer hat wohl den besonderen rechtlichen Status der Netzebene 4 noch nicht verstanden. Nach dem ÜP hat Kabel BW überhaupt keine Befugnisse und auch keine Rechte mehr, es sei denn, der Eigentümer gestattet es einem Dritten, Einfluss auf die Netzebene 4 zu nehmen.

MfG

PS: Welchen Sinn sollte ein Widerspruch haben? Der einzige wäre, dass man Kabel BW zwingen könnte, nach Ablauf der Gestattung oder anderer Verträge, das von ihnen ganz oder teilweise errichtete Hausnetz wieder abzubauen, Leitungen herausreißen ect. Wie gesagt, es geht hier nicht um irgendwelche Kosten. Diese bleiben genauso, wie vertraglich geregelt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fusionsfolgen Fragestellung!
BeitragVerfasst: Do 26. Jan 2012, 13:07 
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Newbee
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Ich habe gestern auch so ein Schreiben bekommen und werde - ehrlich gesagt - nicht schlau daraus.
Wenn Ihr wollt, kann ich morgen den kompletten Wortlaut des Schreibens hier posten.

Gruß Klaus


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 Betreff des Beitrags: Re: Fusionsfolgen Fragestellung!
BeitragVerfasst: Do 26. Jan 2012, 13:48 
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Kabelfreak
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Ist das keines der weiter oben verlinkten?


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 Betreff des Beitrags: Re: Fusionsfolgen Fragestellung!
BeitragVerfasst: Do 26. Jan 2012, 15:24 
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Newbee
Newbee

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doch Du hast recht - hatte ich übersehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fusionsfolgen Fragestellung!
BeitragVerfasst: Do 26. Jan 2012, 16:43 
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Newbee
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hier der brief.... die ganze sache ist ganz einfach. nichts daran ist dreist oder unverschämt. ein normaler geschäftsvorgang.
http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/Unter ... vitaet.pdf

bisher durfte die im haus verlegte leitung ausschliesslich von kabel bw benutzt werden. das hat jeder in den agb der gestattung anerkannt. auf dieses recht verzichtet kabelbw.
das ist schon alles.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fusionsfolgen Fragestellung!
BeitragVerfasst: Do 26. Jan 2012, 17:14 
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Newbee
Newbee

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Das ist die beste Erklärung die ich im Forum gefunden habe.
Genau so wird es auch den Kunden im Shop erklärt.

Hemapri hat geschrieben:
Frank hat geschrieben:
ja, kleines Familienhaus mit 3 Wohnungen, die Nachbarn haben jetzt gleiche Schreiben erhalten. Leider besitze ich keinen Scanner, 3 Seiten jetzt abschreiben muss nicht sein.
Du wirst nur informiert das fusioniert wird, wenn Du keinen Widerspruch einlegst geht die Hausanlage kostenlos in Dein Eigentum über. Keine Hintergründe/Folgeerklärungen o.ä. Daher habe ich hier ersteinmal gepostet um zu sehen ob schon Informationen von anderen Leuten vorliegen da ich im Netz nichts finden konnte.

Ich persönlich werde natürlich Widerspruch einlegen. Es sieht für mich so aus das weiter der volle Beitrag für die angemietete Leistung kassiert wird, Unterschied zu vorher falls man keinen Widerspruch einlegt, Du wirst dann in Zukunft Wartungs- u. Reparaturarbeiten aus eigener Tasche zahlen müssen. Hinzu kommt noch der vorgesehene Ausbau der Netze womit die Kosten für


Neuinstallationen innerhalb der Wohnräume auch bei Dir hängen bleiben, das kann dann ganz schnell ganz teuer werden.


Vermutlich hast du nicht verstanden, worum es geht. Es geht ausschließlich um die Multimedia-Gestattung. Es sind verschiedene Versionen von Gestattungsverträgen abgeschlossen worden, die meisten sogar nicht mal in Schriftform, sondern das Einverständnis der Gestattung wurde als mündlich gegeben angesehen. In den letzten Verträgen ist die Übertragung des Eigentums bereits Vertragsgegenstand. In älteren steht noch drin, dass die installierten Bauteile Eigentum von Kabel BW bleiben. Das ist jetzt pauschal bereinigt worden. Um Kosten geht es hier gar nicht. Kabel BW übernimmt nach wie vor alle Kosten, welche für die Inbetriebnahme und den laufenden Betrieb eines Kabelmodems bei laufendem Nutzungsvertrag. Bei der Übereignung geht es um die Übereignung der von Kabel BW installierten Bauteile innerhalb der Netzebene 4. Diese Komponenten würden eh dem Hauseigentümer gehören, egal, wer sie eingebaut hat, es sei denn, ein Vertrag sieht etwas anderes vor. Dies wurde jetzt bereinigt. Manch einer hat wohl den besonderen rechtlichen Status der Netzebene 4 noch nicht verstanden. Nach dem ÜP hat Kabel BW überhaupt keine Befugnisse und auch keine Rechte mehr, es sei denn, der Eigentümer gestattet es einem Dritten, Einfluss auf die Netzebene 4 zu nehmen.

MfG

PS: Welchen Sinn sollte ein Widerspruch haben? Der einzige wäre, dass man Kabel BW zwingen könnte, nach Ablauf der Gestattung oder anderer Verträge, das von ihnen ganz oder teilweise errichtete Hausnetz wieder abzubauen, Leitungen herausreißen ect. Wie gesagt, es geht hier nicht um irgendwelche Kosten. Diese bleiben genauso, wie vertraglich geregelt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fusionsfolgen Fragestellung!
BeitragVerfasst: Fr 27. Jan 2012, 00:50 
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hajodele hat geschrieben:
Wenn ich das richtig verstanden habe geht es im 2. Link um folgendes (Ich nehme wieder mal meine Mutter als Beispiel).
Bei der Modernisierung ihres Anschlusses (von Analog-TV zu Internet) wurde am HÜP diese 30x40-Platte montiert und ein paar Meter Coax-Kabel zum Anschluss der Multimedadose gezogen.

Bis einschl. zur montierten Platte bleibt das Eigentum von Kabelbw.
Das Coax-Kabel einschl. Multimedadose gehört ab sofort Eigentümer.


Nein, alles, was nach dem ÜP kommt, geht in das Eigentum des Hauseigentümers über, sofern keine rechtsgültigen Verträge bezüglich der Netzebene 4 mehr bestehen.

Zitat:
Folgen (nach Ablauf Mindestvertragslaufzeit):
- Wenn ein Fehler im Coax-Kabel oder Dose auftritt, heißt das selbst bezahlen, falls es nicht über den Internetvertrag gedeckt ist ?!


Das ist jetzt auch schon so, daran ändert sich nichts. Im übrigen geht es um die Netzebene 4, nicht um Telefon- und Internetverträge. Ohne einen entsprechenden NE 4-Vertrag wäre sowieso in jedem Fall der Eigentümer für alles zuständig.

MfG


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