Frank hat geschrieben:
ja, kleines Familienhaus mit 3 Wohnungen, die Nachbarn haben jetzt gleiche Schreiben erhalten. Leider besitze ich keinen Scanner, 3 Seiten jetzt abschreiben muss nicht sein.
Du wirst nur informiert das fusioniert wird, wenn Du keinen Widerspruch einlegst geht die Hausanlage kostenlos in Dein Eigentum über. Keine Hintergründe/Folgeerklärungen o.ä. Daher habe ich hier ersteinmal gepostet um zu sehen ob schon Informationen von anderen Leuten vorliegen da ich im Netz nichts finden konnte.
Ich persönlich werde natürlich Widerspruch einlegen. Es sieht für mich so aus das weiter der volle Beitrag für die angemietete Leistung kassiert wird, Unterschied zu vorher falls man keinen Widerspruch einlegt, Du wirst dann in Zukunft Wartungs- u. Reparaturarbeiten aus eigener Tasche zahlen müssen. Hinzu kommt noch der vorgesehene Ausbau der Netze womit die Kosten für Neuinstallationen innerhalb der Wohnräume auch bei Dir hängen bleiben, das kann dann ganz schnell ganz teuer werden.
Vermutlich hast du nicht verstanden, worum es geht. Es geht ausschließlich um die Multimedia-Gestattung. Es sind verschiedene Versionen von Gestattungsverträgen abgeschlossen worden, die meisten sogar nicht mal in Schriftform, sondern das Einverständnis der Gestattung wurde als mündlich gegeben angesehen. In den letzten Verträgen ist die Übertragung des Eigentums bereits Vertragsgegenstand. In älteren steht noch drin, dass die installierten Bauteile Eigentum von Kabel BW bleiben. Das ist jetzt pauschal bereinigt worden. Um Kosten geht es hier gar nicht. Kabel BW übernimmt nach wie vor alle Kosten, welche für die Inbetriebnahme und den laufenden Betrieb eines Kabelmodems bei laufendem Nutzungsvertrag. Bei der Übereignung geht es um die Übereignung der von Kabel BW installierten Bauteile innerhalb der Netzebene 4. Diese Komponenten würden eh dem Hauseigentümer gehören, egal, wer sie eingebaut hat, es sei denn, ein Vertrag sieht etwas anderes vor. Dies wurde jetzt bereinigt. Manch einer hat wohl den besonderen rechtlichen Status der Netzebene 4 noch nicht verstanden. Nach dem ÜP hat Kabel BW überhaupt keine Befugnisse und auch keine Rechte mehr, es sei denn, der Eigentümer gestattet es einem Dritten, Einfluss auf die Netzebene 4 zu nehmen.
MfG
PS: Welchen Sinn sollte ein Widerspruch haben? Der einzige wäre, dass man Kabel BW zwingen könnte, nach Ablauf der Gestattung oder anderer Verträge, das von ihnen ganz oder teilweise errichtete Hausnetz wieder abzubauen, Leitungen herausreißen ect. Wie gesagt, es geht hier nicht um irgendwelche Kosten. Diese bleiben genauso, wie vertraglich geregelt.