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neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012
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Seite 1 von 3

Autor:  ProfHastig [ So 18. Dez 2011, 14:36 ]
Betreff des Beitrags:  neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

Hallo Kabel-BW Nutzer,
wollte gerade meinen Vertrag auf eine andere Geschwindigkeit umstellen, da erscheint bei der Bestätigung die Kontonummer als Pflichtfeld. Genauso ist der LA-Einzug als pflichtiges Kontrollkästchen vorhanden.
Da ich immer per Überweisung bezahlte wunderte mich dies und ich brach die Vertragsumstellung erstmal ab.

Beim weiteren durchstöbern meiner persönlichen daten fiel mir nun dieser Satz bei den Zahlungsbedingungen (wunderbar NEU!) auf:
Ab 01.02.2012 wird für Selbstzahler eine monatliche Gebühr von 1,90 € erhoben, Bestandskunden vor dem 01.02. bleiben bis zum 01.05. von der Preiserhöhung befreit.
Ist ja wunderbar dachte ich, wenn ich nun ab dem 01.06. bezahle muß ich zu meiner Rechnung immer noch 1,90 € hinzuzahlen.
Hierzu 2 Fragen:
1) Ist sowas überhaupt erlaubt?
2) wie kann man sich dagegen wehren?

Viele Grüße und Danke für Antworten
Euer Prof. Hastig

Autor:  Chris [ So 18. Dez 2011, 14:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

Hallo und Willkommen im Forum,
danke für deinen konstruktiven Beitrag. Eine derartige Gebühr war mir nicht bekannt, was nichts heißt, da wir ja ein Forum von Kunden für Kunden sind.
Wie das ganze rechtlich aussieht kann ich nicht abschätzen, da Kabel BW aber meines Wissens eine komplette Rechtsabteilung beschäftigt, wird das sicher geprüft sein.

Was mich interessieren würde ist die Frage, wieviel Leute tatsächlich Selbstzahler sind.

Autor:  tbd [ So 18. Dez 2011, 14:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

Ohne jetzt eine Rechtsauskunft zu geben, Preiserhöhungen sind immer erlaubt...aber haben in aller Regel auch ein Sonderkündigungsrecht zur Folge (wehren).

Autor:  websurfer83 [ So 18. Dez 2011, 15:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

Mir war überhaupt nicht bekannt, dass es jemals Verträge ohne Zustimmung zum Lastschriftverfahren gab. Eine Zahlung per Lastschrift ist in der Branche durchaus üblich und selbst die Deutsche Telekom hat schon vor vielen Jahren die Zahlung per Überweisung generell abgeschafft.

Nimmt mich wirklich stark Wunder, dass man überhaupt bei Kabel BW jemals einen Vertrag ohne Lastschriftverfahren bekommen hat! :05: Womöglich machen die nicht mal ne Schufa-Auskunft, das wäre ja der Hammer *motz*

Autor:  ProfHastig [ So 18. Dez 2011, 15:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ja die T und das Finanzamt haben das auch schon lange.
Mein Vertrag ist schon über 15 Jahre alt, da ich schon immer Kabelanschluß hatte.
Ich wollte damit nur verhindern, daß überzogene Telefonabrechnungen gleich vom Konto abgebucht werden ohne sie vorher zu prüfen.
Gibt es ja so Fälle wo mal kurz 20 T€ eingezogen wurden.

Da dies bei Kabel-BW bisher noch nicht vorkam, kann ich ja beruhigt dem Bankeinzug zustimmen.

Grüß und schönen Sonntag.

Autor:  Dragon [ So 18. Dez 2011, 16:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

ProfHastig hat geschrieben:
Ich wollte damit nur verhindern, daß überzogene Telefonabrechnungen gleich vom Konto abgebucht werden ohne sie vorher zu prüfen.

Da freut sich dann die Buchhaltung... Ich kann schon verstehen, dass das mehr Arbeit erfordert als (wahrscheinlich) automatisierte Abbuchungen.

Autor:  Hobler [ So 18. Dez 2011, 18:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

Erinnert mich als die Umstellung auf die elektronische Post kam. Da kam ja auch ein Brief, dass man nur noch elektronische Post versendet, außer man zahlt eine Extragebühr von einem Euro, dann bekommt man weiterhin Papierkram zugeschickt.

ProfHastig hat geschrieben:
Gibt es ja so Fälle wo mal kurz 20 T€ eingezogen wurden.

Da dies bei Kabel-BW bisher noch nicht vorkam, kann ich ja beruhigt dem Bankeinzug zustimmen


Wie du schreibst, das kam scheinbar noch nie vor und selbst solche Fälle wo extrem viel angebucht wird sind die absolute Ausnahme. Im Normalfall tut der Betreiber auch auf sowas reagieren. Also umstellen lassen und wenns Probleme gibt bei Kabel BW melden, notfalls haste ja noch die Chance das zurückzubuchen bei der Bank ;)

Autor:  Peter_Silie [ Mo 19. Dez 2011, 17:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

ProfHastig hat geschrieben:

Ich wollte damit nur verhindern, daß überzogene Telefonabrechnungen gleich vom Konto abgebucht werden ohne sie vorher zu prüfen.
Gibt es ja so Fälle wo mal kurz 20 T€ eingezogen wurden.

Da dies bei Kabel-BW bisher noch nicht vorkam, kann ich ja beruhigt dem Bankeinzug zustimmen.

Grüß und schönen Sonntag.


Hi

mal angenommen, die würden "versehentlich" 20T € abbuchen... bei mir würde ein Schreiben der Bank kommen, dass mein Konto nicht gedeckt wäre und die Lastschrift daher zurück geht :03: :03:

Spass bei Seite, auch wenn sie abbuchen, kannst es ja im "Notfall" zurück holen, in der Regel bis zu 6 Wochen danach.

Ansich finde ich das alles ganz praktisch, muss mich dann nicht um irgendwelche Überweisungen kümmern und gut ist.

Autor:  Didaktus [ Mo 19. Dez 2011, 18:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

Ich kann es gut nachvollziehen, dass die nun voll auf Lastschrift setzen. Es ist halt einfacher und auch ein wenig unbürokratischer.

Gott sei Dank ist es heutzutage auch kein Problem täglich sein Konto von jedem Fleck auf der Erde zu checken (Stichwort: Online-Banking). Dadurch ist es auch per Klick möglich, Geld zurückbuchen zu lassen. Danach bekommt man eh meistens ein netten Brief und eine Überweisungsaufforderung ;-)

Autor:  Guenni [ Di 20. Dez 2011, 02:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

Ich zahle selbst. Seit es im Haus KabelBW gibt (~15 J.). Eine Rechnung habe ich noch nie verpasst oder verspätet gezahlt.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das auf Mailanfragen bei Unklarheiten gar nicht, bzw. Wochen oder Monate später mit nichtsagenden Standardmails geantwortet wird.
Eine unflexibelere Buchhaltung ist mir noch nicht untergekommen.

Kleines Beispiel?
Durch eine Fehlbuchung hatte ich ein Guthaben auf meinem KabelBW Konto.
Die Buchhaltung war nicht in der Lage dieses Guthaben mit einer der nächsten Rechnungen auszubuchen.
Auf Mails wurde nicht reagiert und Anrufe auf 01805 brachten nichts. Doch, mir Kosten.
Das Ganze zog sich über 3 Monate hin. Dann wurde es mir zu bunt und ich habe den Betrag von der nächsten Rechnung abgezogen und gut wars.

Als Abbucher hätte ich keine Chance an mein Geld zu kommen.
Bei solchen Firmen ist es mir wohler das Ganze selbst zu steuern.
Sollte es zu einer Zwangsabbuchung kommen, werde ich mit Sicherheit alle mir zur Verfügung stehende Rechtsmittel ausschöpfen. Das ist mein Recht.

Was das Preis-Leistungsangebot betrifft bin ich mit KabelBW sehr zufrieden.

Autor:  Peter_Silie [ Do 22. Dez 2011, 12:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

Nochmal ich:

Gerade Rechnung erhalten, und dort steht ich solle bis zum 27.12. überweisen.

Dabei habe ich schon mehrmals denen schriftlich wie auch per email mitgeteilt, sie mögen doch bitte offene Forderungen per Einzug abbuchen.

Dauert das immer so lange bei denen, bis die meine Bankverbindung hinterlegt haben?

Es war meine 1. Rechnung wo ich überhaupt Kosten drauf hatte (hab noch Startguthaben, aber Handy-Telefonate wurden nicht mit Guthaben verrechnet sondern muss ich zahlen).

Autor:  Dianaownz [ Do 22. Dez 2011, 13:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

ProfHastig hat geschrieben:
Hallo Kabel-BW Nutzer,
wollte gerade meinen Vertrag auf eine andere Geschwindigkeit umstellen, da erscheint bei der Bestätigung die Kontonummer als Pflichtfeld. Genauso ist der LA-Einzug als pflichtiges Kontrollkästchen vorhanden.
Da ich immer per Überweisung bezahlte wunderte mich dies und ich brach die Vertragsumstellung erstmal ab.

Beim weiteren durchstöbern meiner persönlichen daten fiel mir nun dieser Satz bei den Zahlungsbedingungen (wunderbar NEU!) auf:
Ab 01.02.2012 wird für Selbstzahler eine monatliche Gebühr von 1,90 € erhoben, Bestandskunden vor dem 01.02. bleiben bis zum 01.05. von der Preiserhöhung befreit.
Ist ja wunderbar dachte ich, wenn ich nun ab dem 01.06. bezahle muß ich zu meiner Rechnung immer noch 1,90 € hinzuzahlen.
Hierzu 2 Fragen:
1) Ist sowas überhaupt erlaubt?
2) wie kann man sich dagegen wehren?

Viele Grüße und Danke für Antworten
Euer Prof. Hastig



Das könnte mit dem Kauf durch LG und der Anpassung an UM zusammenhängen, dort geht es nur über Lastschrift.

Das ist aber kein Nachteil, eine Lastschrift kannst du JEDERZEIT zurückgehen lassen, wenn du falsch überweist hast du Pech gehabt.

Erlaubt ist es auf jeden Fall, in NRW kannst du kein Auto zulassen wenn du nciht die Steuer per Lastschrift einziehen läßt, das hat glaiube ich auch schon ein Gericht bestätigt.
Dort kannst du allerdings hinterher die Einzugsermächtigung auch widerrufen.

Das wird wohl bei KBW nciht klappen.

Autor:  markus12 [ Do 22. Dez 2011, 14:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

Dianaownz hat geschrieben:
ProfHastig hat geschrieben:
Hallo Kabel-BW Nutzer,
wollte gerade meinen Vertrag auf eine andere Geschwindigkeit umstellen, da erscheint bei der Bestätigung die Kontonummer als Pflichtfeld. Genauso ist der LA-Einzug als pflichtiges Kontrollkästchen vorhanden.
Da ich immer per Überweisung bezahlte wunderte mich dies und ich brach die Vertragsumstellung erstmal ab.

Beim weiteren durchstöbern meiner persönlichen daten fiel mir nun dieser Satz bei den Zahlungsbedingungen (wunderbar NEU!) auf:
Ab 01.02.2012 wird für Selbstzahler eine monatliche Gebühr von 1,90 € erhoben, Bestandskunden vor dem 01.02. bleiben bis zum 01.05. von der Preiserhöhung befreit.
Ist ja wunderbar dachte ich, wenn ich nun ab dem 01.06. bezahle muß ich zu meiner Rechnung immer noch 1,90 € hinzuzahlen.
Hierzu 2 Fragen:
1) Ist sowas überhaupt erlaubt?
2) wie kann man sich dagegen wehren?

Viele Grüße und Danke für Antworten
Euer Prof. Hastig



Das könnte mit dem Kauf durch LG und der Anpassung an UM zusammenhängen, dort geht es nur über Lastschrift.

Das ist aber kein Nachteil, eine Lastschrift kannst du JEDERZEIT zurückgehen lassen, wenn du falsch überweist hast du Pech gehabt.

Erlaubt ist es auf jeden Fall, in NRW kannst du kein Auto zulassen wenn du nciht die Steuer per Lastschrift einziehen läßt, das hat glaiube ich auch schon ein Gericht bestätigt.
Dort kannst du allerdings hinterher die Einzugsermächtigung auch widerrufen.

Das wird wohl bei KBW nciht klappen.




Das Stimmt nicht ganz, ich hab auch schon ein falsche Überweisung an KBW gehabt. Und mir wurde das Geld wieder zurück gebucht und ich habs einfach noch mal überwiesen. Was mir jetzt per Bankeinzug nicht mehr passieren kann. Aber man kann jeder zeit den Bankeinzug wiederrufen und selber überweisen.

Autor:  Dianaownz [ Do 22. Dez 2011, 14:05 ]
Betreff des Beitrags:  Re: neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

Peter_Silie hat geschrieben:
ProfHastig hat geschrieben:

Ich wollte damit nur verhindern, daß überzogene Telefonabrechnungen gleich vom Konto abgebucht werden ohne sie vorher zu prüfen.
Gibt es ja so Fälle wo mal kurz 20 T€ eingezogen wurden.

Da dies bei Kabel-BW bisher noch nicht vorkam, kann ich ja beruhigt dem Bankeinzug zustimmen.

Grüß und schönen Sonntag.


Hi

mal angenommen, die würden "versehentlich" 20T € abbuchen... bei mir würde ein Schreiben der Bank kommen, dass mein Konto nicht gedeckt wäre und die Lastschrift daher zurück geht :03: :03:

Spass bei Seite, auch wenn sie abbuchen, kannst es ja im "Notfall" zurück holen, in der Regel bis zu 6 Wochen danach.

Ansich finde ich das alles ganz praktisch, muss mich dann nicht um irgendwelche Überweisungen kümmern und gut ist.



Das mit den 6 Wochen ist ein Märchen, daß gilt NUR für Banken untereinander, die haben eine entsprechende Übereinkunft der du als Kund enicht zugestimmt und auch nicht unterschrieben hast.
Unrechtmäßige Abbuchungen kannst du also auch viel langfristiger zurückbuchen lassen.

Das Märchen mit den 6 Wochen hält sich aber immer noch, vermutlich weil die Bankangestellten es verbreiten ;)

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/la ... rueck.html

Autor:  Dianaownz [ Do 22. Dez 2011, 14:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: neue Zahlungsbedinungen ab 01.05.2012

markus12 hat geschrieben:
Dianaownz hat geschrieben:
ProfHastig hat geschrieben:
Hallo Kabel-BW Nutzer,
wollte gerade meinen Vertrag auf eine andere Geschwindigkeit umstellen, da erscheint bei der Bestätigung die Kontonummer als Pflichtfeld. Genauso ist der LA-Einzug als pflichtiges Kontrollkästchen vorhanden.
Da ich immer per Überweisung bezahlte wunderte mich dies und ich brach die Vertragsumstellung erstmal ab.

Beim weiteren durchstöbern meiner persönlichen daten fiel mir nun dieser Satz bei den Zahlungsbedingungen (wunderbar NEU!) auf:
Ab 01.02.2012 wird für Selbstzahler eine monatliche Gebühr von 1,90 € erhoben, Bestandskunden vor dem 01.02. bleiben bis zum 01.05. von der Preiserhöhung befreit.
Ist ja wunderbar dachte ich, wenn ich nun ab dem 01.06. bezahle muß ich zu meiner Rechnung immer noch 1,90 € hinzuzahlen.
Hierzu 2 Fragen:
1) Ist sowas überhaupt erlaubt?
2) wie kann man sich dagegen wehren?

Viele Grüße und Danke für Antworten
Euer Prof. Hastig



Das könnte mit dem Kauf durch LG und der Anpassung an UM zusammenhängen, dort geht es nur über Lastschrift.

Das ist aber kein Nachteil, eine Lastschrift kannst du JEDERZEIT zurückgehen lassen, wenn du falsch überweist hast du Pech gehabt.

Erlaubt ist es auf jeden Fall, in NRW kannst du kein Auto zulassen wenn du nciht die Steuer per Lastschrift einziehen läßt, das hat glaiube ich auch schon ein Gericht bestätigt.
Dort kannst du allerdings hinterher die Einzugsermächtigung auch widerrufen.

Das wird wohl bei KBW nciht klappen.




Das Stimmt nicht ganz, ich hab auch schon ein falsche Überweisung an KBW gehabt. Und mir wurde das Geld wieder zurück gebucht und ich habs einfach noch mal überwiesen. Was mir jetzt per Bankeinzug nicht mehr passieren kann. Aber man kann jeder zeit den Bankeinzug wiederrufen und selber überweisen.



Kommt wohl drauf an was da falsch gelaufen ist, falls die Summe falsch war oder sonst irgendwas ist es ja kein Problem , aber wenn du es beispielweise an mich überwiesen hast und ich es nicht zureckgeben will hast du Pech gehabt, deine Bank kann es nicht zurückholen, so hatte ich das gemeint.

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