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Preiserhöhung bei KabelBW
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Seite 1 von 2

Autor:  w00pw00p [ Do 8. Sep 2011, 01:52 ]
Betreff des Beitrags:  Preiserhöhung bei KabelBW

Da ich eher unregelmäßig meine Rechnung kontrolliere bin ich heute auf eine "erschreckende" Kundeninformation gestoßen.
Das wirklich "erschreckende" war dabei die drastische Erhöhung der Serviceentgelte.

Hier zur: KabelBW Kundeninformation 08/11

Serviceentgelte:

Papierrechnung (je Ausfertigung, für Internet- und Telefonkunden)
    Vorher: 1,50€ - 2012: 2,50 €

Rechnung online im Kundenportal
    kostenlos

Rechnungsnachdruck per Post oder E-Mail
    Vorher: 2,90 € - 2012: 5,00 €

Mitnahme Festnetzrufnummer zu anderem Anbieter
    Vorher: 9,90 € - 2012: 25,00 €

Entgelt für Kontoauszug
    Vorher: kostenlos - 2012: 5,00 €

Adressermittlung bei Nichtzustellbarkeit (Post/E-Mail)
    Vorher: kostenlos - 2012: 5,00 €

Änderung Einzelverbindungsnachweis
    Vorher: kostenlos - 2012: 5,00 €

Nachträgliche Änderung Telefonbucheintrag
    Vorher: kostenlos - 2012: 5,00 €

Bereitstellung nach fristloser Kündigung
    Vorher: kostenlos - 2012: 24,90 €

Umzugsservice (im Kabel BW Gebiet)
    Vorher: kostenlos - 2012: 40,00 €

Hab ich da ein Sehfehler oder will KabelBW nun wirklich 40€ dafür haben das man seinen Anschluß in eine neue Wohnung mit nimmt?
Da ich 2012 umziehen werde frag ich mich nicht ob ich lieber von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen soll um so die 40€ zu "umgehen".

Was haltet ihr von den ganzen Extra kosten die es nun geben wird?

Autor:  alexl [ Do 8. Sep 2011, 03:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Preiserhöhung bei KabelBW

Die Gebühr für die Änderung des Telefonbucheintrags ist rechtswidrig weil dies gemäß dem TKG kostenlos sein muss.

Insofern einen schöne Gelegenheit, dass KBW mal von der BNetzA gesagt bekommt, dass die Gesetze auch für KBW gelten.

Autor:  der_ny [ Do 8. Sep 2011, 07:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Preiserhöhung bei KabelBW

w00pw00p hat geschrieben:
Da ich 2012 umziehen werde frag ich mich nicht ob ich lieber von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen soll um so die 40€ zu "umgehen".


welches sonderkündigungsrecht?

Autor:  der_ny [ Do 8. Sep 2011, 08:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Preiserhöhung bei KabelBW

hajodele hat geschrieben:


ahh ok. ach naja da die preiserhöhung nun schon einige monate in der welt ist hab ich nicht daran gedacht. das war für mich schon rum.

Autor:  w00pw00p [ Do 8. Sep 2011, 15:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Preiserhöhung bei KabelBW

Kann mir jemand sagen was ich bei "Kein Kabel BW Vertragsverhältnis während der letzten 6 Monate" zu erwarten hab.

Bedeutet das ich 6 Monate kein Vertrag mit Kabel BW schließen kann, das würde ja bedeuten das ich gezwungen bin 40€ für den Umzug zu bezahlen.

Autor:  ENTSTRUBBLER [ Do 8. Sep 2011, 15:27 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Preiserhöhung bei KabelBW

w00pw00p hat geschrieben:
Kann mir jemand sagen was ich bei "Kein Kabel BW Vertragsverhältnis während der letzten 6 Monate" zu erwarten hab.

Bedeutet das ich 6 Monate kein Vertrag mit Kabel BW schließen kann, das würde ja bedeuten das ich gezwungen bin 40€ für den Umzug zu bezahlen.


dem ist leider so

BATHMAN

Autor:  tbd [ Do 8. Sep 2011, 15:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Preiserhöhung bei KabelBW

alexl hat geschrieben:
Die Gebühr für die Änderung des Telefonbucheintrags ist rechtswidrig weil dies gemäß dem TKG kostenlos sein muss.

Insofern einen schöne Gelegenheit, dass KBW mal von der BNetzA gesagt bekommt, dass die Gesetze auch für KBW gelten.


Wenn es um eine freie Änderung nach den Wünschen des Kunden geht und nicht um eine echte Fehlerkorrektur, Ersteintragung oder Löschung, können sie das verlangen. Denn nur die letzten drei Varianten sind vom TKG abgedeckt...

Autor:  w00pw00p [ Do 8. Sep 2011, 15:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Preiserhöhung bei KabelBW

BATHMAN hat geschrieben:
dem ist leider so

BATHMAN


Danke, gut zu Wissen. Dann wird das wohl der letzte Anschluß bei Kabel BW gewesen sein.

Autor:  Banana Jones [ Do 8. Sep 2011, 21:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Preiserhöhung bei KabelBW

Was darf ich mir eigentlich unter "Bereitstellung nach fristloser Kündigung" vorstellen?

Autor:  alexl [ Fr 9. Sep 2011, 00:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Preiserhöhung bei KabelBW

tbd hat geschrieben:
alexl hat geschrieben:
Die Gebühr für die Änderung des Telefonbucheintrags ist rechtswidrig weil dies gemäß dem TKG kostenlos sein muss.

Insofern einen schöne Gelegenheit, dass KBW mal von der BNetzA gesagt bekommt, dass die Gesetze auch für KBW gelten.


Wenn es um eine freie Änderung nach den Wünschen des Kunden geht und nicht um eine echte Fehlerkorrektur, Ersteintragung oder Löschung, können sie das verlangen. Denn nur die letzten drei Varianten sind vom TKG abgedeckt...


§ 45m Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse
(1) Der Teilnehmer kann von seinem Anbieter eines öffentlichen Telefondienstes jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches, nicht notwendig anbietereigenes Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. Einen unrichtigen Eintrag hat der Anbieter zu berichtigen. Der Teilnehmer kann weiterhin jederzeit verlangen, dass Mitbenutzer seines Zugangs mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nicht entgegenstehen; für diesen Eintrag darf ein Entgelt erhoben werden.

Nur Mitbenutzer dürfen etwas kosten. Die Norm verwendet nicht den Begriff Ersteintrag, insofern darf das nichts kosten.

Autor:  bart1893 [ Fr 9. Sep 2011, 05:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Preiserhöhung bei KabelBW

die kunden abzuzocken wird immer mehr zur geschäftspraxis. wenn man ein hd paket kauft, fällt auch ein überhöhter betrag fürs bloße aktivieren per knpfdruck an. der "neue" eigentümer hat ja damals angekündigt, dass man die kundne von kabelbw aufgrund der wirtschaftlich guten positionierung schröpfen kann.

Autor:  tbd [ Fr 9. Sep 2011, 10:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Preiserhöhung bei KabelBW

@alexl

Nein die Norm verwendet nicht den Begriff Ersteintrag, aber man Gesetze interpretieren und lesen .Denn im Zweifel wird KabelBW mit der Argumentation. daß "Eintragen zu lassen" nicht gleichzusetzen ist mit "individuell Ändern zu lassen" absolut durchkommen. Die Änderung kommt hier nämlich tatsächlich nur in der Form einer Berichtigung eines unrichtigen Eintragung vor. Klar könnte der Kunde seinen Eintrag löschen und dann wieder anders eintragen lassen....was keiner tun wird, da es zu lange dauert. Es läßt sich auch sinngemäß kein Wunsch des Gesetzgebers ableiten, daß jeglichen Eintragungen und Änderungen des Teilnehmers kostenfrei zu sein haben, dann hätte er des nämlich wesentlich kürzer und eindeutiger formulieren können, hat er aber nicht..... und somit liegt hier wieder mal so eine typische Unklarheit mit grauen Lücken vor, die eben bei weitem nicht so eindeutig als das Du daraus wirkliches Arschtrittpotential durch die Netzagentur ableiten könntest

;-)

Autor:  alexl [ Sa 10. Sep 2011, 04:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Preiserhöhung bei KabelBW

tbd hat geschrieben:
@alexl

Nein die Norm verwendet nicht den Begriff Ersteintrag, aber man Gesetze interpretieren und lesen .Denn im Zweifel wird KabelBW mit der Argumentation. daß "Eintragen zu lassen" nicht gleichzusetzen ist mit "individuell Ändern zu lassen" absolut durchkommen. Die Änderung kommt hier nämlich tatsächlich nur in der Form einer Berichtigung eines unrichtigen Eintragung vor. Klar könnte der Kunde seinen Eintrag löschen und dann wieder anders eintragen lassen....was keiner tun wird, da es zu lange dauert. Es läßt sich auch sinngemäß kein Wunsch des Gesetzgebers ableiten, daß jeglichen Eintragungen und Änderungen des Teilnehmers kostenfrei zu sein haben, dann hätte er des nämlich wesentlich kürzer und eindeutiger formulieren können, hat er aber nicht..... und somit liegt hier wieder mal so eine typische Unklarheit mit grauen Lücken vor, die eben bei weitem nicht so eindeutig als das Du daraus wirkliches Arschtrittpotential durch die Netzagentur ableiten könntest

;-)


Ich zitiere mal: Hartl in: Arndt/Fetzer/Scherer, TKG, § 45m, Rn. 14: ... Ein Entgelt kann nur verlangt werden, wenn ausschließlich oder zusätzlich Angaben von Mitbenutzern des Teilnehmers (z.B. ...) eingetragen werden. Der Entgeltanspruch besteht darüber hinaus auch für die - insoweit nicht geregelte - Veränderung oder Löschung der Angaben der Mitbenutzer. (Letzter Satz unter Verweis auf Robert, in: Säcker, Berliner Kommentar zum TKG, § 45 m Rn.20)

D.h. bei Namensänderung oder Umzug muss entgeltfrei geändert werden. Andere Änderungen beim Standardeintrag sind sowieso kaum denkbar - außer evtl. Dr. und/oder Professorentitel. Auch letztere müssen entgeltfrei ergänzt werden.

Autor:  bart1893 [ Sa 10. Sep 2011, 19:29 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Preiserhöhung bei KabelBW

ob jetzt dieser eine punkt rechtens ist doer nicht, spielt doch in dme zusammenhang keine rolle. fakt ist: kabelbw bewegt sich seit der quasi übernahme vollends hin in richtung unseriösität. das ist schon ein problem und lässt auf weitere geschäftspraktiken hin unanagenehmes erwarten.

Autor:  Dianaownz [ Mo 12. Sep 2011, 01:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Preiserhöhung bei KabelBW

Ich würde sagen das du dir da sogar sicher sein kannst :08:

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