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BeitragVerfasst: Sa 2. Mai 2015, 18:35 
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Wenn man neuste Meldungen so liest, wie auch hier http://www.dwdl.de/nachrichten/50796/ru ... appstreit/ , würde ich fast darauf wetten, dass all Dein Optimismus, lieber Chris, bald der nüchternen Realität wird weichen müssen. Ich persönlich hab ohnehin nicht dran geglaubt. Aber die jüngsten Entwicklungen bestätigen wohl auf´s Neue: beiden Parteien ist der Kunde, der brav an beide zahlt, sch....egal!

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BeitragVerfasst: Sa 2. Mai 2015, 19:26 
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Wobei auch zu klären ist, für welche Leistungen die Verbraucher mit den Kabelgebühren zahlen. Ob in diesen Leistungen nicht auch die Einspeisung der Programme enthalten ist. Fernsehkabel ohne Programme macht keinen Sinn.


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BeitragVerfasst: So 3. Mai 2015, 12:13 
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Verstehe da Chris auch nicht so recht, was das soll!!!
Alle freuen sich jetzt auf die Große HD Welle und höchstwahrscheinlich
springen 2 HD Exoten dabei raus und die Enttäuschung wird wieder mal riesig sein!!!
Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man hier mal an die Kunden denkt,
dass würde überhaupt nicht zu Unitymedia passen. :abgelehnt:


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BeitragVerfasst: So 3. Mai 2015, 13:14 
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Sollte sich bis Juli nichts getan haben, werde ich Stellung dazu nehmen woher meine Euphorie kam, aber bis dahin hoffe ich einfach das Beste und dass es bei dem bleibt, was meine Euphorie ausgelöst hat.


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BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2015, 01:46 
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... in Sachen Unitymedia gegen ZDF -> http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... B6B58.14.0

Edit: das Verfahren richtet sich gegen das ZDF, nicht gegen den SWR. Der SWR hat seinen Sitz in Stuttgart und das zuständige Verwaltungsgericht wäre das VG Stuttgart und in 2. Instanz das OVG Mannheim ...

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Zuletzt geändert von mischobo am Mi 6. Mai 2015, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2015, 08:03 
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Also sagt das BVerwG, dass der Klageweg wegen des ÖR-Charakters und der daraus resultierenden "mittelbaren" Staatsverwaltung über die Verwaltungsgerichte der richtige Weg sei, im Gegensatz zur Meinung des Oberverwaltungsgerichts (dicke Klatsche für das Gericht).
Außerdem sieht das BVerwG die Forderungen von Unitymedia durchaus als berechtigt an (durch die Verpflichtungen über Must-Carry und die bis 31.12.2012 geltende von beiden getragene Rechtsauffassung u.a.).
Interessantes Urteil und eventuell tatsächlich eine Basis, über die beide Parteien vor einem endgültigen Urteil verhandeln können.


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BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2015, 13:07 
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... wenn ein Anspruch der Kabelanbieter auf Einspeiseentgelte rechtskräftig festgestellt werden, würden alle Kabelanbieter ihre Ansprüche gegenüber den ÖR geltend machen.
Die Gefahr besteht nicht, wenn sich die ÖR mit Unitymedia einigen ...

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BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2015, 13:32 
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Eben, und dieser Richterspruch lässt für UM einiges an Hoffnungspotential, denn die Richter sagen, dass die Klage als solche berechtigt ist.


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BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2015, 15:41 
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Wie gesagt, habe ja nicht um sonst hier was gepostet, auch ohne diese ganzen Gerichtssachen ist da was in der Mache, lasst euch überraschen was wirklich kommen wird.


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BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2015, 15:53 
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Chris, wie lange ist denn da was in der Mache? Seit März, also diesem Urteil? Hast Du da genauere Informationen zu?


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BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2015, 16:01 
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"in der Mache" würde ich nun nicht sagen. Wir können/wollen da auch nichts garantieren.
Es KANN einiges passieren in diesem Jahr MUSS aber nicht.

Bitte nicht auf irgend etwas versteifen. Sobald es wirklich fix ist werden wir euch informieren

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BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2015, 18:02 
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mischobo hat geschrieben:
... wenn ein Anspruch der Kabelanbieter auf Einspeiseentgelte rechtskräftig festgestellt werden, würden alle Kabelanbieter ihre Ansprüche gegenüber den ÖR geltend machen.
Die Gefahr besteht nicht, wenn sich die ÖR mit Unitymedia einigen ...

Wieso? Die Zahlen müssen doch im Bilanzbericht veröffentlicht werden.
Oder stehen dann bei den ÖR plötzlich 30 Mio Ausgaben für Toilettenpapier ?


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BeitragVerfasst: Mi 6. Mai 2015, 18:22 
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HausHelene hat geschrieben:
Wieso? Die Zahlen müssen doch im Bilanzbericht veröffentlicht werden.
Oder stehen dann bei den ÖR plötzlich 30 Mio Ausgaben für Toilettenpapier ?


Das ganze kommt eine Vergleich nahe. Man zahlt (ein bisschen) was, da es aber keine rechtliche Verpflichtung gibt kann kein anderer kommen und auf Basis des Gerichtsurteils das Gleiche fordern. Er kann nur darum bitten auch was vom Kuchen abzubekommen, und dann verhandelt man individuell von neuem.

Ist also nichts anderes als eine moderne Art zu zocken um (vermeintlich) billiger davon zu kommen.


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BeitragVerfasst: Do 7. Mai 2015, 09:30 
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aaaarg hat geschrieben:
Das ganze kommt eine Vergleich nahe. Man zahlt (ein bisschen) was, da es aber keine rechtliche Verpflichtung gibt kann kein anderer kommen und auf Basis des Gerichtsurteils das Gleiche fordern. Er kann nur darum bitten auch was vom Kuchen abzubekommen, und dann verhandelt man individuell von neuem.

Ich darf in diesem Zusammenhang einfach auf den Rundfunkstaatsvertrag (insbesondere §52d) verweisen, gegen den die ÖR bei Ungleichbehandlung verstoßen würden.
Übrigens zurück zum Thema: In diesem Vertrag ist nirgends die Verbreitung von HD-Programmen erwähnt.
Hier die Grundlage: http://www.die-medienanstalten.de/filea ... 1-2013.pdf


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BeitragVerfasst: Do 7. Mai 2015, 10:21 
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HausHelene hat geschrieben:
Übrigens zurück zum Thema: In diesem Vertrag ist nirgends die Verbreitung von HD-Programmen erwähnt.

Um die geht es bei den Klagen von UM auch nicht sondern um die von den ÖR aufgekündigten Einspeiseverträge. Trotzdem hätte ein Urteil oder Vergleich natürlich Einfluss auf weitere Verhandlungen insbesondere über die HD-Sender.


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