Chris hat geschrieben:
Leute - Leute - Leute
ich les' eure Postings nun schon ein wenig und bin wirklich baff, was hier behauptet wird.
Eure GEZ deckt die Sender
TV: ARD - ZDF - SWR BW
Radio: SWR 1 BW, SWR 2 BW, SWR 3, SWR 4 BW, DAS DING und SWR Info ab.
Besagte Sender stehen euch durch zahlen der GEZ Gebühr zu. Kein einziger Sender mehr muss erfüllt sein laut Gesetz.
Also für alle Illusionisten: Die GEZ wird für ARD in SD, ZDF in SD und SWR BW in SD bezahlt und so lange diese Programme anliegen, kann Kabel BW als auch die ÖR machen was sie wollen. Euer Grundversorgungsrecht umfasst sage und schreibe drei TV Programme und Sechs Radioprogramme und alles darüber hinaus ist gut will der ARD und des ZDF in Baden-Württemberg und kann variiert werden.
Durch die Nicht-Einspeisung von anderen Sendern seid ihr weder von der GEZ befreit, noch dürft ihr sie kürzen und man kommt auch nicht aus einem Kabel BW Vertrag raus.
Mensch, macht euch kundig und lest den Rundfunk-Staatsvertrag bzw. die GEZ Unterlagen bevor ihr Mist postet.
Hallo lieber Chris,
hallo lieber Pollux,
hallo lieber ijarkor,
persönlich finde ich viele Euerer Antworten schon etwas herablassend und teilweise unfreundlich
formuliert.
Genau so wie ihr es von den Forumsnutzern erwartest, solltest ihr euch auch selbst verhalten.
Richtig ist die Einnahmen aus den GEZ-Gebüren werden auf die Öffentlich-Rechtlichen (TV und Radio) verteilt (Deutsche Welle gehört auch dazu).
Aber genau so richtig ist dass diese Gebühr (egal ob Kabel oder SAT-Empfang) für die Empfangsmöglichkeit (TV-Radio-Computer) bezahlen werden muß. Dies hat PASSAT auch schon in einigen Posts vorher richtig dargestellt.
Somit gibt es auch keine Möglichkeit, das diese Gebühr bei SAT-Empfang oder bei Kabelempfang ohne ÖR nicht fällig wird. Diese Einnahmequelle hat die GEZ schon immer gut zu verteitigen gewusst.
Das wissen sicherlich die meisten Forumsnutzer.
Was ist aber, wenn die ÖR kein SD-Fernsehen mehr produzieren? Hat dann ein Kabelbetreiber das Recht HD in SD oder analog umzurechen um damit die im Staatsvertrag vorgesehene Verteilung bei reduzierter Qualität zu erfüllen?
Steht im Staatsvertrag, das "Einspeiseentgelte" von den ÖR zu bezahlen sind?
Das könnte manche Gerichte beschäftigen.
So, bisher hoffe ich das dieser Post für alle Leser sachlich und freundlich formuliert war, auf die rüden Antworten von einzelnen bin ich (wie gewohnt) wieder mal gespannt.