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BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2019, 05:38 
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Der Dlf hat auch gekündigt. Nur aus meiner Sicht zum 01.01.2013 bereits, nicht zum 01.01.2019. Das war das, was ich angemahnt habe.


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BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2019, 11:24 
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Nicoco hat geschrieben:
Die LfM stellt aber klar, dass die Aussage von UM, dass Deutschlandradio die Verträge gekündigt hat, korrekt ist.
Außerdem wird auch hier nochmals die richtige Auslegung der Must-Carry Regelung dargestellt, dass nämlich nicht wie von einigen behauptet, eine Verbreitung auch unentgeltlich erfolgen muss.

Wichtig ist, dass es zur Wiedereinspeisung der Programme im Interesse der Hörerinnen und Hörer kommt.
Warum Unitymedia der einzige Kabelnetzbetreiber in Deutschland mit diesem Streit ist, wird in der Stellungsnahme allerdings nicht erörtert.


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BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2019, 12:14 
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Ganz einfach. Unitymedia setzt bestehendes Recht konsequent um, auch wenn das nicht immer der kundenfreundlichste Weg ist.
Andere KNB wie z.B. VF speisen DLF entweder mit Vertrag ein oder speisen DLF ohne Vertrag und damit defacto rechtswidrig ein.
Wenn nun Private Sender gegen eine entgeltlose Verbreitung von DLF Klagen würden, gehe ich stark davon aus das der Kläger recht bekommen würde.
Es gibt einfach keine Grundlage, auf der man die ÖR gratis verbreiten kann, während die Privaten für eine Kabelverbreitung bezahlen müssen.


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BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2019, 13:03 
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Nicoco, heißt das, alle anderen Kabelanbieter konnten sich mit dem DLF einigen und bekommen Einspeisegeld oder wenn nicht, dann speisen sie diesen rechtswidrig ein?


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BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2019, 13:11 
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Richtig, oder die Anbieter nehmen grundsätzlich keine Gelder, also Bezahlen die Privaten auch nix.


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BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2019, 13:27 
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OK, aber diese Einspeiseverträge sind doch geheim und werden nicht veröffentlicht.
Man kann nicht prüfen, welcher Sender an welchen Kabelnetzbetreiber zahlt und ob überhaupt. Man erfährt erst etwas, wenn es wie jetzt zu einer Ausspeisung kommt.


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BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2019, 14:06 
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Man kann davon ausgehen, dass Anbieter an alle KNBs zahlen müssen. Beim einen mehr beim anderen weniger.
Und es ist ja nicht auszuschließen, dass DLF bei weiten bald ausgespeist werden wird, weil DLF nicht (mehr) zahlen möchte.


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BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2019, 14:34 
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Schönes Beispiel gab es bei NetCologne, als man das Geschäftsmodell umstellte und künftig Einspeisegebürhen von den Sendern verlangen wollte.
In einer Übergangsphase zahlten manche Sender schon, während bei anderen die alten entgeltfreien Verträge weiter liefen.
Dies war ebenfalls rechtswidrig.
Wenn sich Beispielsweise sunshine live oder Klassik Radio beschweren würden, warum sie bezahlen müssen, aber DLF nicht, wäre die Situation die gleiche.
Aber, wo kein Kläger, da kein Richter. UM schien dem ganzen nur Vorbeugen zu wollen, in dem man DLF eben rausgeschmissen hat.

http://www.digitalfernsehen.de/ZAK-Kabe ... 333.0.html


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BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2019, 17:17 
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Nicoco hat geschrieben:
Aber, wo kein Kläger, da kein Richter. UM schien dem ganzen nur Vorbeugen zu wollen, in dem man DLF eben rausgeschmissen hat.

Ja, auf Kosten der Endkunden. Unitymedia hätte auch gegen den DLF klagen können, wenn die Programme drin geblieben wären.


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BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2019, 17:19 
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Wieso hätte UM gegen DLF Klagen können? Sie können den DLF doch nicht dazu zwingen zu bezahlen. Entweder Verbreitung im UM-Netz gegen ein Entgelt oder keine Verbreitung. Wenn der DLF nicht will, dann will er eben nicht.


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BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2019, 18:36 
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Nicoco hat geschrieben:
Andere KNB wie z.B. VF speisen DLF entweder mit Vertrag ein oder speisen DLF ohne Vertrag und damit defacto rechtswidrig ein.

Eine weitere Möglichkeit gibt es noch, bspw. in Bezug auf VF: Der Betreiber befindet sich in Verhandlungen mit den Veranstaltern, solange die laufen werden Programme, die bereits im Netz sind, für gewöhnlich nicht ausgespeist. Daher denke ich, dass sich VF weiter in Verhandlungen mit dem DLF befindet, mir wäre zumindest nicht bekannt, dass die dort gescheitert wären.

Vor einigen Jahren gab es so eine Weitereinspeisung allein aufgrund laufender Verhandlungen mal bei VF: Der reguläre Vertrag einer Sendergruppe wäre mitten während der Verhandlungen ausgelaufen, also hat man ganze dreimal einen „Zwischenvertrag“ über meist einen Monat Laufzeit vereinbart, bevor dann wieder ein regulärer Vertrag unterzeichnet wurde. Grund für die Zwischenverträge war, weil man die Sender durchgehend im Netz haben wollte...

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BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2019, 19:57 
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Nicoco hat geschrieben:
Schönes Beispiel gab es bei NetCologne, als man das Geschäftsmodell umstellte und künftig Einspeisegebürhen von den Sendern verlangen wollte.
In einer Übergangsphase zahlten manche Sender schon, während bei anderen die alten entgeltfreien Verträge weiter liefen.
Dies war ebenfalls rechtswidrig.
Wenn sich Beispielsweise sunshine live oder Klassik Radio beschweren würden, warum sie bezahlen müssen, aber DLF nicht, wäre die Situation die gleiche.
Aber, wo kein Kläger, da kein Richter. UM schien dem ganzen nur Vorbeugen zu wollen, in dem man DLF eben rausgeschmissen hat.

http://www.digitalfernsehen.de/ZAK-Kabe ... 333.0.html
... ein schönes Beispiel gab es auch bei Unitymedia. Unitymedia wurde in 2007 seitens der Bundesnetzagentur gerügt, weil sie einigen Sendern keine Einspeiseentgelte in Rechnung stellten. Unitymedia hatte daraufhin das Bonus-Paket eingeführt, in das die entsprechenden Programme verschoben wurden.
Eines der betroffenen Programme war Bibel TV -> http://www.digitalfernsehen.de/Grossspe ... 644.0.html

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BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2019, 20:30 
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Berry hat geschrieben:
Nicoco hat geschrieben:
Aber, wo kein Kläger, da kein Richter. UM schien dem ganzen nur Vorbeugen zu wollen, in dem man DLF eben rausgeschmissen hat.

Ja, auf Kosten der Endkunden. Unitymedia hätte auch gegen den DLF klagen können, wenn die Programme drin geblieben wären.
... wäre sinnlos. Es gab in den letzten Jahren viele Gerichtsurteile, in denen festgestellt wurde, dass die Kabelanbieter die ÖR aufgrund deren Versorgungsauftrages nicht zu Vertragsabschlüsssen zwingen können.
Klar könnte Unitymedia klagen, würde aber mit allergrößter Wahrscheinlichkeit eine Klageabweisung zur Folge haben.

Aber du als Endkunde kannst versuchen Deutschlandradio zu verklagen. Deutschlandradio hat einen Versorgungsauftrag für alle deutsche Bundesländer. Wenn du glaubst, das Deutschlandradio dem nicht nachkommt, kannst du sie verklagen. Allerdings hat das keinerlei Aussicht auf Erfolg.

Die deutsche ÖR können ihrem Versorgungsauftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nachkommen. Dabei haben sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Hier muss man dann zwischen TV und Hörfunk unterscheiden.
TV-Programme werden in Deutschland jeweils knapp zur Hälfte via Sat und Kabel verbreitet. Würden die ÖR keine Verträge mit den Kabelanbieter abschliessen und damit eine Verbreitung in Kabelnetzen unterbinden, kämen sie ihren Versorgungsauftrag nicht nach und es würde mit Sicherheit ein neuen "Rundfunkurteil" der BVerfG geben.
Bei Hörfunk sieht das anders aus, denn das ist in Kabel-TV-Netzen nur eine "Nische". Wenn Deutschlandradio eine Verbreitung in Kabelnetzen für unwirtschaftlich hält, brauchen sie ihre Programme nicht in Kabel-TV-Netzen verbreiten zu lassen.

Es liegt nun an Deutschlandradio, ob ihre Programme DLF, DLF Kultur und DLF Nova künftig im Unitymedia-Netz wieder verbreitet werden oder nicht.

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BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2019, 20:33 
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Ich gehe davon aus, man wird fern bleiben, via UKW (nicht Kabel UKW) schaltet man ja auch im Zuge von DAB+ kleine Funzeln schon ab.


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BeitragVerfasst: Fr 1. Feb 2019, 15:22 
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mischobo hat geschrieben:
Aber du als Endkunde kannst versuchen Deutschlandradio zu verklagen.

Warum sollte ich das? Ich zahle doch mehr Geld an Unitymedia als an dem DLF (über die GEZ).
Unitymedia ist in erster Linie seinen Endkunden gegenüber verpflichtet, weil UM von denen das meiste Geld, die meisten Einnahmen, bekommt. Außerdem richtet sich das Einspeisegeld nach der Anzahl der Endkunden. Der Streit wegen Einspeisegelder darf deshalb nicht aus dem Rücken der Endkunden (der Haupteinnahmequelle) ausgetragen werden. Man beißt nicht die Hand, die einen füttert.


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