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BeitragVerfasst: Sa 11. Mai 2019, 11:17 
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Tja, und jetzt sind sie hier alle still (einschl. des "Pressesprechers" von UM), anstatt dem User vor mir eine Antwort auf seine völlig berechtigte Frage zu den Einspeisegebühren zu liefern. :18:

Kann es sein, dass diese Einspeisegebühren, obwohl immer so getan wird, als sei das alles schon irgendwie in Ordnung, gar nicht so transparent sind? Wie soll diese Mischfinanzierung denn in der Praxis funktionieren? Welchen Anteil zahlen die Zuschauer direkt über Kabelgebühren und welchen Anteil zahlen die Zuschauer indirekt über die Rundfunkgebühren (oder bei Privat-TV: Abo-Gebühren bzw. Aufpreis für Markenprodukte an der Supermarktkasse) an den Einspeisegebühren der beiden großen Kabelbetreiber? Und wie wird das Ganze überwacht? Jetzt wird wahrscheinlich wieder das Stichwort "BNetzA" eingeworfen, aber das Problem ist, dass die Einspeisegebühr nach angeschlossenen Wohneinheiten berechnet wird. Wer kontrolliert denn, ob diese Zahlen noch stimmen bzw. wie oft UM-/Vdf-Kabel noch genutzt wird, wenn immer mehr Leute zu alternativen Empfangswegen oder Anbietern wechseln? Aber die eigentliche Frage ist: Mit welchem Recht glauben UM und Vdf immer noch auf diese Gebühren Anspruch zu haben bzw. welche Kosten fallen denn wirklich durch die Weiterleitung der Programme an, die nicht schon vom teuren Kabelanschluss gedeckt sind? Das ist insbesondere deswegen interessant, weil Anbieter, die keine Einspeisegebühren verlangen (und zudem ein besseres Free-Programmangebot als etwa UM haben), meist viel günstigere Kabelanschlussgebühren verlangen. Irgendwas kann ja da nicht stimmen. :10:

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BeitragVerfasst: Sa 11. Mai 2019, 14:56 
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GLS hat geschrieben:
Tja, und jetzt sind sie hier alle still (einschl. des "Pressesprechers" von UM), anstatt dem User vor mir eine Antwort auf seine völlig berechtigte Frage zu den Einspeisegebühren zu liefern. :18


Vielleicht, weil Sie keiner genau kennt? Das ist halt nichts was groß in der Öffentlichkeit preisgegeben wird.


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BeitragVerfasst: So 12. Mai 2019, 21:27 
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Aber das ist doch ein Armutszeugnis. Warum verteidigen so viele diese Gebühren, wenn sie die Hintergründe, wie sie zustande kommen, gar nicht kennen? Nein, die Gebühren müssen weg - und, wenn sie intransparent sind, dann erst recht!

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BeitragVerfasst: So 12. Mai 2019, 21:56 
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Viele Verteidigen nicht direkt die Gebühren, sondern die Tatsache, dass wenn die Gebühren schon gezahlt werden müssen, dann bitteschön von allen gleich viel.
Und das sehe ich genau so.
Wenn UM aber die Gebühren für alle Sender abschaffen würde, ohne das die Grundgebühr für Kunden erhöht wird, hätte ich natürlich nichts dagegen. Warum auch.


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BeitragVerfasst: Sa 18. Mai 2019, 04:54 
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Vielleicht sollte ich meine Frage anders formulieren. Der Transportstrom
DLFwird mit einer Audio Bit Rate von 320 kbit/s hier im Kabelnetz
(vormals Kabel BW) übertragen. Wie hoch ist in diesem Fall das
geforderte Transportentgelt?

Für unsere Mitbürger aus den Niederlanden werden die beiden
Transportströme NL-Radio 1 und NL-Radio 5 jeweils mit 160 kbit/s
übertragen. Das Transportentgelt für diese beiden Transportströme
zusammengenommen sollte also genau so hoch sein wie für den Transportstrom
DLF.


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BeitragVerfasst: Sa 18. Mai 2019, 06:48 
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Was genau erwartest Du? wir sind alles keine Mitarbeiter, sondern Kunden, die ein Forum für Kunden machen.
Das sind geheime Verträge, die die Öffentlichkeit nichts angehen und Unitymedia macht diese bei Bedarf der Bundesnetzagentur zugänglich um zu prüfen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Du wirst hier sicher keine Antwort auf deine Frage erhalten, da diese Daten nicht der Öffentlichkeit preisgegeben werden von Unitymedia.


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BeitragVerfasst: So 19. Mai 2019, 18:28 
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Bei Gerichtsverfahren werden durchaus konkrete Zahlen genannt.
Ich zitiere hier aus einem veröffentlichten Urteil:

--- Zitat ---
Nach § 8 Nr. 1 des Einspeisevertrages war ein jährliches Einspeiseentgelt in Höhe von
16 Mio. € netto vereinbart, das die Klägerinnen aufgrund entsprechender Aufteilung
von ARD, ZDF, DLR und ARTE untereinander jeweils mit 12.338.000,00 € netto
gegenüber ARD, mit 2.802.000,00 € netto gegenüber ZDF, mit 260.000,00 € netto
gegenüber DLR und mit 600.000,00 € netto gegenüber ARTE abrechnete.
--- Ende des Zitats ---
Quelle: LG Köln, Urteil v. 12.11.2014, Az. 90 O 86/12, Link: http://tlmd.in/u/1621

Ist das nun so zu verstehen, dass Deutschlandradio (DLR) vor diesem Urteil
an Unitymedia ein jährliches Einspeiseentgelt von 260.000,00 EUR (netto)
zahlen musste?


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BeitragVerfasst: Di 21. Mai 2019, 09:09 
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Solange wir keine genaueren Zahlen haben, werde ich mit diesen
260.000 EUR eine Modellrechnung aufstellen. Falls ich das
richtig verstanden habe, waren die genannten 260.000 EUR das
Einspeiseentgelt für die drei Transportströme Deutschlandfunk,
Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova im gesamten
Verbreitungsgebiet von Unitymedia. Alle drei Transportströme
hatten mit 320 kbit/s höchste Qualität. Wenn ich nun annehme,
dass der Preis für einen hochwertigen Audio-Transportstrom
(Transportentgelt) in allen drei Bundesländern
gleich hoch ist, komme ich auf ein Transportentgelt von
28.889 EUR pro Jahr für einen hochwertigen Audio-Transportstrom
im Verbreitungsgebiet von "Kabel BW". In der Summe führen dann die
Transportentgelte für drei Transportströme in den drei Bundesländern
zu dem vor Gericht genannten Einspeiseentgelt von 260.000 EUR, das
Unitymedia vom Rundfunkveranstalter DLR (vor dem Urteil) gefordert hat.

Das Gericht hat nun im Jahr 2014 entschieden:

Die "Must-Carry"-Verpflichtung ist als Ausfluss der Sozialpflichtigkeit
des Eigentums grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen. Aufgrund
der Festlegung eines maximalen Umfangs der bereitzuhaltenden Kapazitäten
bewegt sich die Einschränkung der Klägerinnen in ihrer Kabelbelegungsentscheidung
noch in einem angemessenen Rahmen. Quelle: http://tlmd.in/u/1621

Dabei ist zu beachten, dass die Rundfunkhoheit Ländersache ist und
dass das Gericht hier mit dem Grundgesetz (Art. 14 GG) argumentiert.
Wenn man das so interpretiert, wäre nach diesem Urteil nicht mehr
der Rundfunkveranstalter zur Zahlung des Einspeiseentgelts verpflichtet,
sondern das jeweilige Bundesland, das diese "Enteignung" ausspricht, indem
es auf der Must-Carry-Verpflichtung besteht. Unitymedia hätte also von den drei
beteiligten Ländern eine Entschädigung für die entgangenen Transportentgelte
fordern können. Dazu hätte aber der Nachweis geführt werden müssen, dass
Unitymedia durch den Zwang zur Einspeisung dieser Transportströme tatsächlich
ein Schaden entstanden ist.


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BeitragVerfasst: Do 30. Mai 2019, 11:44 
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Die Aussage in der Urteilsbegründung des Landgerichts Köln ist aus
meiner Sicht wahrscheinlich verfassungswidrig. Dort steht:

>>Die "Must-Carry"-Verpflichtung ist als Ausfluss der Sozialpflichtigkeit
des Eigentums grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen.<<

Das Grundgesetz sagt jedoch in Artikel 14 Absatz 3:

>>Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen,
das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung
ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit
und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung
steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.<<

Falls diese "Must-Carry"-Verpflichtung also keine Regelung für die
Entschädigung der Kabelnetzbetreiber vorsieht, muss der Gesetzgeber
hier nachbessern.

Es ist ja vollkommen klar, dass die Einrichtung und der Betrieb eines
qualitativ hochwertigen DVB-C-Audio-Transportstromes im Breitbandkabelnetz
eines Bundeslandes Geld kostet. Für die entgangenen Transportentgelte
könnten die Kabelnetzbetreiber die einzelnen Bundesländer auf
Entschädigung verklagen. Der Programmanbieter "Deutschlandradio"
ist allerdings für diese mangelhaften Gesetze nicht verantwortlich.
Deshalb wäre es auch ein Unrecht, Deutschlandradio zur Zahlung dieser
sogenannten "Einspeiseentgelte" zu zwingen.


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BeitragVerfasst: Do 30. Mai 2019, 13:53 
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Die Bundesnetzagentur gibt klar vor, dass ein Kabelnetzbetreiber Einspeisegebühr erheben darf, diese jedoch diskriminerungsfrei sein muss. Sprich der gleiche Satz für alle unverschlüsselten Sender.

Da Unitymedia die Gelder erhebt, hat man diese auch von Deutschlandfunk zu fordern, sonst würden andere Anbieter diskriminiert.
Die Grundlage für die Zahlung findet sich also bei der Bundesnetzagentur wieder.


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BeitragVerfasst: Do 30. Mai 2019, 17:05 
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Möglicherweise liegt hier ein unzulässiger Eingriff der
Bundesnetzagentur in die Rundfunkhoheit der Länder
vor. Für die Kontrolle des Rundfunks in den
Breitbandkabelnetzen sind die Medienanstalten der
einzelnen Länder zuständig. Für Probleme, die mehrere
Länder betreffen, ist die oberste Instanz die ZAK:

https://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/organisation/kommission-fuer-zulassung-und-aufsicht-zak/


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BeitragVerfasst: Mo 2. Mär 2020, 10:22 
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Seit einigen Wochen sind die Programme von Deutschlandradio wieder im Kabel.
Das Problem scheint also gelöst worden zu sein. Kennt jemand Details dieser
Lösung?


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BeitragVerfasst: Mo 2. Mär 2020, 10:30 
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Vertragliche Details sind Verschlusssache. Da wird nichts rauskommen.


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