Kabel Helpdesk Forum

Das Kabel Forum - VON KUNDEN FÜR KUNDEN
Kabel Helpdesk Kabel Helpdesk besuchen
Vodafone-Kabel-Forum Vodafone-Kabel-Forum
Aktuelle Zeit: Sa 26. Jul 2025, 02:55

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 208 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5 ... 14  Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Mi 16. Jan 2019, 12:51 
Offline
Fortgeschritte/r
Fortgeschritte/r

Registriert: Mi 13. Mai 2015, 13:06
Beiträge: 137
Geschlecht:
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Ich habe gerade gelesen, dass sowohl die analoge, als auch die digitale Variante abgeschaltet werden soll:
https://www.teltarif.de/deutschlandradi ... 75296.html


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 16. Jan 2019, 12:52 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Fr 5. Aug 2011, 08:17
Beiträge: 808
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Ich finde das df thema wird zu sehr breitgetreten. Haben wir keine anderen Probleme im Jahr 2019? :lol:


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 16. Jan 2019, 13:55 
Offline
Kabelfreak
Kabelfreak
Benutzeravatar

Registriert: Mi 12. Jan 2011, 22:07
Beiträge: 6622
Wohnort: Netz Aalen
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Angeblich nicht. Winter ist ja auch kein Thema mehr


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 16. Jan 2019, 14:09 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Fr 2. Nov 2012, 13:28
Beiträge: 679
Wohnort: Bundesstadt Bonn
Geschlecht:
Chris hat geschrieben:
Mir geht es um einen Streit um‘s Recht, nicht einen Gerichtsstreit. Bitte nicht so auseinander nehmen. Die Unternehmen sind sich nicht einig was rechtens ist.
... kein Vertrag, keine Leistungen. Das ist die aktuelle Rechtslage.
Die Landesrundfunkanstalten und das ZDF haben mit Unitymedia neue Verträge ausgehandelt, Deutschlandradio nicht.
Eine unentgeltliche Einspeisung der DR-Programm kann Unitymedia nicht nachkommen, weil sie damit gegen das Diskriminierungsgebot verstossen werden. Allenfalls käme eine verschlüsselte Verbreitung im Rahmen des Bonus-Paketes in Frage, was allerdings auch einen Einspeisevertrag voraussetzt.

Es scheint so, Deutschlandradio halte an seiner Einstellung fest, keinen Einspeisevertrag abzuschliessen, der die Zahlung von Einspeiseentgelten vorsieht. Deutschlandradio dürfte sich dabei auf ihren Must Carry-Status berufen; natürlich in Auslegung von Deutschlandradio. Ein Must Carry-Status bedeutet, dass die Kabelnetzbetreiber Kapazitäten für entsprechende Verbreitungskapazitäten vorhalten zu müssen. Wenn der Programmveranstalter sein Weiiterverbreitungsanspruch wahrnehmen möchte, muss er mit dem jeweiligen Kabelanbieter einen Vertrag abschliessen.

Solange Deutschlandradio nicht bereit ist mit Unitymedia einen Einspeisevertrag auszuhandeln, hat Deutschlandradio keinen Rechtsanspruch auf eine Weiterverbreitung im Unitymedia-Kabelnetz.

Was mich allerdings verundert: warum haben ARD und ZDF sich mit den Kabelanbieter einigen können und Deutschlandradio nicht. Immerhin:
Zitat:
[..]
ARD und ZDF sind die Träger des Deutschlandradio, [..]
Quelle -> https://www.deutschlandradio.de/koopera ... 55.de.html

Aus dem Deutschlandradio Staatsvertrag:
Zitat:
§ 3 Technische Übertragungskapazitäten
(1) Die am 1. Juli 1991 genutzten Frequenzen und Satellitenkanäle des Deutschlandfunks, der Programme von RIAS 1 und DS Kultur stehen der Körperschaft zu. Sie hat hierüber sowie über weitere zur Verfügung stehende Übertragungskapazitäten ein Nutzungskonzept mit dem Ziel zu erstellen, eine bundesweit möglichst gleichwertige terrestrische Verbreitung für beide Programme zu erreichen. Weitere Übertragungskapazitäten können nach Maßgabe des Landesrechts zugeordnet werden, ohne dass den Programmen der Körperschaft nach diesem Staatsvertrag ein Vorrang zukommt.
(2) [..]
Quelle -> https://www.deutschlandradio.de/index.m ... eba8d3.pdf

Gem. diesem Staatsvertrag darf Deutschlandradio die vorhandenen Satkapzitäten weiter nutzen. In Bezug auf die Programmverbreitung liegt der Hauptauftrag aber in der terrestrischen Versorgung.
Damit ist es nicht Aufgabe von Deutschlandradio für eine Weiterverbreitung im Kabel zu sorgen. Auch hat Deutschlandradio keinen Anspruch auf eine vorrangige Verbreitung, also keinen Must-Carry-Status.

_________________
Kanalbelegung digitales Kabelfernsehen (Unitymedia) Bonn


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 16. Jan 2019, 17:07 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Di 5. Feb 2013, 17:54
Beiträge: 495
Geschlecht: männlich
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
oliver76 hat geschrieben:
Ich finde das df thema wird zu sehr breitgetreten. Haben wir keine anderen Probleme im Jahr 2019? :lol:

Na Ja, das Problem ist schon weitreichender. Darf ein Kabelnetzbetreiber öffentlich rechtliche Programme ausspeisen, die seine Endkunden über die GEZ bezahlen? Heute sind es die Programme des Deutschlandfunks, morgen ist es vielleicht Arte.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 16. Jan 2019, 17:18 
Offline
Administrator
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Mi 12. Jan 2011, 22:02
Beiträge: 18963
Wohnort: Esslingen
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Also nach Auffassung der LfK bzw. der Schilderung in der Mail damals, darf jede Plattform jeden Sender herunterwerfen wie sie möchte so lange die Sender sich nicht zu üblichen Konditionen einigen wollen.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 16. Jan 2019, 21:22 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Fr 2. Nov 2012, 13:28
Beiträge: 679
Wohnort: Bundesstadt Bonn
Geschlecht:
Berry hat geschrieben:
oliver76 hat geschrieben:
Ich finde das df thema wird zu sehr breitgetreten. Haben wir keine anderen Probleme im Jahr 2019? :lol:

Na Ja, das Problem ist schon weitreichender. Darf ein Kabelnetzbetreiber öffentlich rechtliche Programme ausspeisen, die seine Endkunden über die GEZ bezahlen? Heute sind es die Programme des Deutschlandfunks, morgen ist es vielleicht Arte.
... dazu der am 25.05.2018 in Kraft getretene Rundfunkstaatsvertrag
Zitat:
§ 52b Belegung von Plattformen

(1) [..]
(2) Für Plattformen privater Anbieter mit Hörfunkprogrammen gelten die
nachfolgenden Bestimmungen. Der Plattformanbieter hat sicherzustellen, dass
  1. innerhalb einer technischen Kapazität im Umfang von höchstens einem Drittel der für die digitale Verbreitung von Hörfunk zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität die technischen Kapazitäten für die in dem jeweiligen Verbreitungsgebiet gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme und programmbegleitenden Dienste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Verfügung stehen,
    [..]
(3) [..]
Kurz gefasst:
Zitat:
Der Plattformanbieter hat ... sicherzustellen, dass ... die technischen Kapazitäten... zur Verfügung stehen.

Wenn der öffentlich-rechtliche Programmveranstalter sein Programm in privaten Kabelnetzen weiterverbreiten lassen möchte, muss der Kabelnetzanbieter entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf unentgeltliche Weiterverbreitung ergibt sich daraus aber nicht.

Entgelte werden in RStV §52d geregelt:
Zitat:
§ 52d Entgelte, Tarife

Anbieter von Programmen und vergleichbaren Telemedien dürfen durch die Ausgestaltung der Entgelte und Tarife nicht unbillig behindert oder gegenüber gleichartigen Anbietern ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden. Die Verbreitung von Angeboten nach § 52b Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 52b Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 hat zu angemessenen Bedingungen zu erfolgen. Entgelte und Tarife für Angebote nach § 52b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 2 sind offen zu legen. Entgelte und Tarife sind im Rahmen des Telekommunikationsgesetz es so zu gestalten, dass auch regionale und lokale Angebote zu angemessenen und chancengleichen Bedingungen verbreitet werden können. Die landesrechtlichen Sondervorschriften für Offene Kanäle und vergleichbare Angebote bleiben unberührt.


Die Rundfunkanstalten haben einen Versorgungsauftrag. Die Verbreitungswege bestimmen die Rundanstalten selbst, wobei auch die Wirtschaftlichkeit eine Rolle zu spielen hat. Gem. einem früheren Rundfunkurteil haben die Rundfunkanstalten die Verbreitungswege zu berücksichtigen, die von dem Großteil der Haushalte genutzt werden. Das sind beim TV in Deutschland Sat und Kabel.
Beim Hörfunk ist das anders, denn hier ist die Terrestrik dominierend. Die Nutzung von via Sat und Kabel verbreiteten Hörfunk ist seit Jahren rückläufig.

Werden die DRadios nicht mehr eingespeist, verstösst DRadio meiner Ansicht nicht gegen ihren Versorgungsauftrag. Die meisten Haushalte werden über die Terrestrik erreicht. In unzureichend versorgten sind die Programme via Internet und Sat verfügbar. Zudem ist eine Verbreitung in Kabelnetzen gem. Deutschlandradio-Staatsvertrag nicht vorgesehen ...

_________________
Kanalbelegung digitales Kabelfernsehen (Unitymedia) Bonn


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 16. Jan 2019, 22:06 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Di 5. Feb 2013, 17:54
Beiträge: 495
Geschlecht: männlich
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
mischobo hat geschrieben:
Werden die DRadios nicht mehr eingespeist, verstösst DRadio meiner Ansicht nicht gegen ihren Versorgungsauftrag. Die meisten Haushalte werden über die Terrestrik erreicht. In unzureichend versorgten sind die Programme via Internet und Sat verfügbar. Zudem ist eine Verbreitung in Kabelnetzen gem. Deutschlandradio-Staatsvertrag nicht vorgesehen ...

Natürlich hat man über das Küchenradio und dem Autoradio in der Regel terrestrischen Empfang. Aber die Audioanlage im Wohnzimmer ist z. B. bei uns an das Kabel angeschlossen. Es hat für mich einen etwas bittereren Beigeschmack, wenn zwei öffentlich rechtliche Programme in HD eingespeist und gleichzeitig drei öffentlich rechtliche Hörfunkprogramme ausgespeist werden.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 16. Jan 2019, 22:08 
Offline
Moderator
Moderator

Registriert: Di 26. Mai 2015, 10:38
Beiträge: 2860
Geschlecht: männlich
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Die einen halten sich an die Spielregeln, die anderen eben nicht.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 16. Jan 2019, 22:26 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Di 5. Feb 2013, 17:54
Beiträge: 495
Geschlecht: männlich
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Es ist schon die Frage, ob solche Spielregeln im Sinne und Interesse der Endkunden sind. Das hat bisher kein Gericht berücksichtigt.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Mi 16. Jan 2019, 23:46 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Fr 2. Nov 2012, 13:28
Beiträge: 679
Wohnort: Bundesstadt Bonn
Geschlecht:
... das liegt im Ermessen von Deutschlandradio. Wie schon erwähnt: wenn Deutschlandradio im Unitymedia-Netz verbreitet werden will, dann muss Unitymedia die entsprechenden Programme auch einspeisen. Dazu hat Deutschlandradio mit Unitymedia einen entsprechenden Vertrag aushandeln. Eine unentgeltliche Einspeisung kommt grundsätzlich nicht in Frage, denn das würde eine Ungleichbehandlung gegenüber anderer Programmveranstalter bedeutet und das verstösst gegen geltendes Recht.

Eine unentgeltliche Verbreitung käme nur im Rahmen des Bonus-Paketes erfolgen, was aber eine (Grund-)Verschlüsselung erforderlich macht. Dem muß Deutschlandradio aber explizit zustimmen. Grundsätzlich dürfen auch ÖR-Programme verschlüsselt werden, sofern die Programmveranstalter dem zustimmen und damit keine Aboentgelte einnehmen ...

_________________
Kanalbelegung digitales Kabelfernsehen (Unitymedia) Bonn


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Do 17. Jan 2019, 00:42 
Offline
Moderator
Moderator

Registriert: Di 26. Mai 2015, 10:38
Beiträge: 2860
Geschlecht: männlich
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Berry hat geschrieben:
Es ist schon die Frage, ob solche Spielregeln im Sinne und Interesse der Endkunden sind. Das hat bisher kein Gericht berücksichtigt.


Das Interesse der Endkunden, wird von keinem Gesetz bzw. Bestehenden Recht beachtet.
Es wäre auch einfach ungerecht gegenüber den Privaten, wenn die ÖR ohne Entgelt verbreitet werden müssten, während die ÖR aktiv im Wettbewerb mit den Privaten stehen und auch aktiv versuchen ihre Einschaltquoten zu verbessern.
Wären die ÖR eine neutrale Sendeanstalt, sähe die Situation m.M.n. anders aus.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Do 17. Jan 2019, 10:28 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Di 5. Feb 2013, 17:54
Beiträge: 495
Geschlecht: männlich
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Ich gebe zu Bedenken, dass wir diese Diskussion nicht führen würden, wenn wir die Endkunden von einem anderen Kabelnetzbetreiber wären. Eine ähnliche Diskussion haben wir schon geführt als Unitymedia damals die dritten Programme nicht in HD eingespeist hatte, übrigens als einziger Kabelnetzbetreiber in Deutschland. Selbst Vodafone Kabel hatte die Dritten in HD schon mehrere Jahre vor der Einigung mit der ARD. Ich will damit sagen, Unitymedia fällt als einziger Kabelnetzbetreiber negativ auf. Die Rechtslage ist die eine Seite, die Kundenfreundlichkeit eine andere.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Do 17. Jan 2019, 11:33 
Offline
Kabelfreak
Kabelfreak

Registriert: So 22. Mai 2011, 22:19
Beiträge: 2594
Wohnort: Karlsruhe
Geschlecht: männlich
Bundesland: Baden-Württemberg
Genau, Vodafone hat ja auch nur diverse Regionalprogramme ausgespeist und die Datenraten gekürzt. Trotz Einigung wurde dies auch nicht rückgängig gemacht.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
BeitragVerfasst: Do 17. Jan 2019, 12:01 
Offline
Kabelspezialist
Kabelspezialist

Registriert: Di 5. Feb 2013, 17:54
Beiträge: 495
Geschlecht: männlich
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Wie würde es bei einer Übernahme durch Vodafone aussehen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass nach einer Übernahme der Deutschlandfunk in drei Bundesländern ausgespeist und in den restlichen Bundesländern im Kabel ist.
Würde Vodafone die Ausspeisung rückgängig machen?


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 208 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5 ... 14  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Impressum

Datenschutz EU-DSGVO

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de